Redaktion / 07.10.2023 / 13:00 / 5 / Seite ausdrucken

Leserkommentar der Woche: Banken machen sich strafbar

Leserkommentare dienen nicht nur dem Gedankenaustausch, sondern ergänzen mitunter die dazugehörigen Texte um neue Aspekte und geben ein Bild der Stimmungslage. Leserkommentare sind dabei nicht repräsentativ für die Leserschaft, viele Achgut-Leser stehen beispielsweise im Berufsleben und haben gar keine Zeit oder haben Scheu, sich öffentlich zu äußern. Umso mehr freuen uns sachliche und im Ton konziliante Zuschriften, die entsprechend unserer Netiquette ruhig kritisch sein können, aber nicht verletzend sind. Die Redaktion freut sich dabei ganz besonders über Kommentare, die eigentlich selbst eigene, kleine Texte sind.

Und damit diese entsprechend gewürdigt werden, veröffentlichen wir an dieser Stelle regelmäßig den „Leserkommentar der Woche“. Diesmal ist es ein Kommentar von B. Ollo zum Beitrag „Die Kontokündigung als politisches Kampfmittel?“ von Thilo Schneider.

„Naja, ob die Deutsche Bank oder Postbank jeden Kunden einfach so aus politischen Gründen kündigen darf, das müsste man erstmal einer Prüfung zum heutigen Stand unterziehen. Es handelt sich nämlich um ein Massengeschäft, wie Versicherungen, ohne persönliche und individuelle Beziehungen, auch mangels Filialen, wo weder von der Bank-Seite noch mit Blick auf den Kunden eine individuelle, nicht-massenhafte Grundlage vorhanden ist. Die Banken kennen gar nicht die politischen Einstellungen und dürfen sie noch nicht einmal erfassen. Die individuelle Einstellung wird den Banken entweder nur auf Zuruf bekannt oder aus schlicht illegaler Recherche und Erfassung ihrer Mitarbeiter. Man darf bezweifeln, dass selbst Ermittlungsbehörden einer Bank die politische Weltanschauung eines Kunden mitteilen dürfen. Auf welcher Grundlage also eine Bank – wer ist denn diese Bank, der Vorstand oder der regionale Krawattenträger, der den Kunden genauso wenig persönlich kennt? – das entscheiden sollte und dürfte, wie man intern einen solchen Vorgang formuliert, obwohl es der Bank verboten ist, die politische Einstellung von Kunden zu erfassen, stellt sich da als Frage. Ich würde sagen, die Bank macht sich dabei klar strafbar und verstößt gegen das Verbot, dem Datenschutz unterliegende Informationen mit Kundenkonten zu verbinden. Derartige kann sie maximal anonymisiert für Statistiken erheben.“

Foto: Bildarchiv Pieterman

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Leserpost

netiquette:

Sam Lowry / 07.10.2023

Wenn man als Vermieter eine bestimmte Kundschaft ablehnt, kommt gleich eine Abmahnung. Z.B. “nur an Deutsche” in der Annonce. Nachdem mich die Santander rausgemobbt hat, durfte ich während meiner Kontolosigkeit feststellen, dass alles auch in Bar oder per Barscheck gehen kann. Als “Influenzer” können mir meine Anhänger auch Bargeld per Post senden. Steuer- und überwachungsfrei. Oh, das ist dem Influenzer zu lästig? Lieber Paypal und abbuchen vom Arsch auf dem Bürostuhl aus. Nee, zu diesem Thema habe ich meine eigene Meinung aus Erfahrung. Ja, es ist lästig, aber absolut und leicht machbar. Wird auch nicht mehr lange dauern, bis mich die Postbank (Deutsche Bank) da lecken kann, wo die Sonne nie hinscheint. Dann überweise ich halt von einer Freundin aus nach Ämäson, wenn überhaupt noch was überwiesen wird… ansonsten Paypal und Konto vom Vermieter. Überbewertet… völlig! Warum schreibe ich hier eigentlich noch was, wird ja eh nicht mehr veröffentlicht…

Karsten Dörre / 07.10.2023

Die Banken sind, mit Ausnahme der Sparkassen, private Unternehmen, die sich ihre Kunden auswählen und laut - vom Kunden akzeptierten - AGBs einseitig kündigen dürfen. Ob sich das rechnet, ist deren Privatangelegenheit. Was ist an der Praxis der Privatbanken also strafwürdig? Die Kritik der gekündigten Kunden oder Dritter ist so relevant, wie der Fussschweiss in Stiefeln bei der Beurteilung der Klimaneutralität. Es gibt im Privatbereich nur die Kulanz des Unternehmers. Genauso wer wen in sein Haus oder Wohnung reinlässt. Auch das ist nur eine Kulanz des Hausbesitzers/Mieters. Wenn wer mich als Vertragspartner nicht haben will, werde ich den Teufel tun, mich darüber aufzuregen. Im Gegenteil. So weiß ich wenigstens bescheid, was für ein Vertragspartner das ist.

Moritz Cremer / 07.10.2023

@ B. Ollo: unbedingt den Artikel dazu vom Danisch lesen!!! Das Auskunftsersuchen des Kriminalkommissar Thomas Wied, Landeskriminalamt Berlin, Abteilung Polizeilicher Staatsschutz – PMK -rechts- , LKA 535 Ermittlungen Hasskriminalität ist dort im Original zu bestaunen. UNGEHEUERLICH & UNFASSBAR!!!

Marcel Seiler / 07.10.2023

Es ist perfider: Politisch abhängige Staatsanwaltschaften oder Ermittlungsbehörden veranlassen bei politisch missliebigen Personen, dass Banken über deren Kundenkonten Auskunft geben müssen wegen angeblicher Ermittlungen angeblicher Straftaten. Die Banken kündigen dann diese Konten, nicht aus politischen Gründen, sondern weil sie erstens nicht in den Ruf kommen wollen, Straftätern für deren Straftaten Konten zu erhalten und zweitens, weil sie diese Auskünfte an die Strafverfolgungsbehörden eine ganze Menge Geld kostet. – Blogger Danisch beschreibt dies sehr akribisch, und daher habe ich den hier von mir beschriebenen Mechanismus. Jedenfalls in diesem Fall war die Deutsche Bank zwar beteiligt und hätte natürlich auch das Konto nicht kündigen müssen. Sie hat es aber nicht primär wegen der angeblichen politischen Meinung des Bloggers getan, sondern aufgrund eigener, eher geschäftlicher Erwägungen. Dagegen scheint es z.Zt. keine rechtlichen Mittel zu geben.

Rainer Niersberger / 07.10.2023

Das ist leider nicht ganz korrekt, wenn auch in der Konsequenz natuerlich zu begruessen. Die Bank kann als privates Unternehmen selbst entscheiden, mit wem sie kontrahiert. Das gilt eigentlich! auch fuer Vermieter und Arbeitgeber und ist per se auch nicht zu beanstanden. Waehrend der Gesetzgeber nun aber qua ADG die Kontrahierungsfreiheit intentional beschränkt hat, was z. B. die Arbeitgeber betrifft, sind die Banken “frei”. Jedenfalls dann, und das gilt wieder fuer alle Anbieter, wenn sie ihre Verweigerung nicht “diskrimierend” begründen.  Fuer alle gilt, dass ihre Absage idealerweise nichtssagend, quasi ohne Begruendung erfolgt. Die Beweislastumkehr des ADG, gerne ein Thema bei Arbeitsverhältnissen, wird dann schwierig, zumal sie bei Bankgeschaeften m. W. noch nie grundsaetzlich entschieden wurde.  Natuerlich waere es interessant zu erfahren, wie ein Gericht entscheiden wuerde, wenn ein AfD - Mitglied deswegen! nicht eingestellt wuerde. Nun handelt es sich bei dieser Mitgliedschaft, und das gilt auch fuer die anderen Geschaefte, nicht um persoenliche Merkmale und Eigenschaften, fuer die der Inhaber “nichts” kann. Es gibt einen Fußballverein, dessen linksextremer Ex - Präsident, ein gewisser Fischer, bekanntlich alle AfD - Affine   ausschließen wollte bzw im Rahmen der Kenntnisse ausgeschlossen hat.  Klagen dazu sind mir nicht bekannt.  Die Hotel vermietungsfrage ist sattsam bekannt. Man darf vermuten, dass die deutschen Gerichte sich in derartigen Faellen auf die Kontrahierungsfreiheit zurückziehen werden, eine feine Sache, aber leider, grundgesetzwidrig, durchbrochen. Interessant waere auch hier ein naemliches Vorgehen bei einer Kuendigung wegen einer Mitgliedschaft in der SED, genau genommen auch bei den Roten und Gruenen, die dabei sind, die FDGO offiziell abzuschaffen.

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