Stefan Frank / 08.04.2024 / 16:00 / Foto: IDF / 16 / Seite ausdrucken

Hamas-Terror: Die Irrtümer der Muriel A.

Die Auffassung der deutschen Politologin, den Hamas-Terror gegen israelische Soldaten für rechtlich erlaubt zu halten, widerspricht laut Juristen den Positionen der Bundesregierung und der Europäischen Union.

Deutsches Steuergeld ermöglicht nicht nur die Belohnung der Massaker des 7. Oktobers 2023 durch die von Deutschland mitfinanzierte Palästinensische Autonomiebehörde; aus Bundesmitteln wird auch das Gehalt von Muriel Asseburg bezahlt, die bei der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) die Hamas legitimiert und den Mördern israelischer Soldaten bescheinigt, im Einklang mit Recht und Moral zu handeln.

„Meiner Ansicht nach ja!“, sagte sie vergangenes Jahr im Interview mit Tilo Jung vom deutschen YouTube-Kanal Jung & Naiv auf die Frage, ob Angriffe der Hamas auf „die israelische Armee … rechtmäßig“ seien. Besonderes Gewicht erhielt ihre Aussage dadurch, dass sie als „Völkerrechtlerin“ vorgestellt und so der Eindruck erweckt wurde, ihre Billigung des Hamas-Terrors gründe auf einem entsprechenden juristischen Fundament. 

Wolfgang Bock, ein pensionierter Richter und Professor der Rechtswissenschaft an der Universität Gießen, sagte damals gegenüber Mena-Watch, es sei ein „Skandal, dass Frau Asseburg den Terrorismus der Hamas und damit wohl auch anderer Gruppen für rechtlich erlaubt hält“. Dies sei „eine unglaubliche Verdrehung des Rechts“ und widerspreche völlig den Positionen der Bundesregierung und der Europäischen Union. Die SWP, ein Forschungsinstitut der Bundesregierung, „unterminiert deren Politik, indem sie Terrorismus rechtlich legitimiert“.

„Schwelle zur Strafbarkeit noch nicht überschritten“

Da von der Bundesregierung und dem SWP keine Reaktion auf Asseburgs Äußerungen zu erwarten war, ich es aber nicht einfach auf sich beruhen lassen wollte, dass in Deutschland die Ermordung israelischer Soldaten durch eine Terrororganisation öffentlich gebilligt wird, stellte ich am 9. Oktober 2023 bei der Berliner Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen Volksverhetzung (§130 StGB), Belohnung und Billigung von Straftaten (§140 StGB) und aller weiteren in Betracht kommenden Straftatbestände. 

Nun liegt die Antwort der Berliner Staatsanwaltschaft vor: Das Ermittlungsverfahren gegen Muriel Asseburg wurde eingestellt, da deren Äußerung „die Schwelle zur Strafbarkeit noch nicht überschritten“ habe. Die Staatsanwaltschaft begründet dies mit dem weitgehenden Ausbleiben öffentlicher Empörung: „Insbesondere ist die Aussage nicht geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören.“

Da ist – leider – etwas dran: Morde an Israelis zu legitimieren, stört den öffentlichen Frieden in Deutschland ganz offensichtlich nicht. Es handle sich, so der Staatsanwalt weiter, „um eine subjektive völkerrechtliche Einschätzung der Beschuldigten“. Im selben Atemzug sagte er dankenswert deutlich, was er jenseits des Gesichtspunkts etwaiger Strafbarkeit von Asseburgs Äußerungen hält: „Ich möchte betonen, dass es sich bei meiner Bewertung allein um eine strafrechtliche Beurteilung geht und nicht um eine Bewertung der, auch aus meiner Sicht, befremdlichen rechtlichen Einschätzung der Beschuldigten.“ 

Da „ein antisemitischer Hintergrund der Tat nicht ausgeschlossen werden konnte“, sei das Ermittlungsverfahren in der für Hasskriminalität zuständigen Abteilung 231 der Staatsanwaltschaft Berlin sowie in den für antisemitisch motivierte Straftaten zuständigen Landeskriminalamt bearbeitet worden. Im Übrigen könne ich mich „jederzeit“ an die Zentralstelle gegen Hasskriminalität bei der Staatsanwaltschaft Berlin wenden.

Apropos öffentlicher Frieden

Was hat es mit dem „öffentlichen Frieden“ auf sich, der hier zur Argumentation herangezogen wird? Der Rechtswissenschaftler Thomas Fischer, früherer Vorsitzender Richter des Zweiten Strafsenats des Bundesgerichtshofs, hat sich im Oktober auf der juristischen Website Legal Tribune Online mit dieser Frage (ebenfalls im Zusammenhang mit Jubel über den Hamas-Terror) beschäftigt. Das Bundesverfassungsgericht, schreibt er, habe in seiner Entscheidung vom 4. November 2009 entschieden, „öffentlicher Friede“ sei nicht ein äußeres oder inneres Faktum, „nicht ein strafbegründendes Tatbestandsmerkmal, sondern eine Wertungsklausel zur Ausscheidung nicht strafwürdig erscheinender Fälle“ (BVerfG 1 BvR 2150/08 = NJW 2010, 47; Wunsiedel-Entscheidung).

„Öffentlicher Friede“, so Fischer weiter, „ist somit nicht ein empirisch zu messender Besorgnis- oder Erregungs-Level der Bevölkerung Deutschlands, sondern eine normativ zu bewertende, ,wünschenswerte‘ Gestimmtheit derselben, beurteilt nach dem Maßstab und aus Perspektive einer ,objektiv-neutralen‘ Person, also des erkennenden Gerichts. Kein Gericht hat jemals bei Taten der Gefährdung oder Störung des öffentlichen Friedens eine sachverständige Untersuchung der öffentlichen Stimmungslage angeordnet.“

Dass nur eine „Eignung“ zu Friedensstörung vorausgesetzt sei, bedeute, „dass es sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt“ handle; die „Störung“ müsse nicht tatsächlich eintreten. Im vorliegenden Fall hat die Berliner Staatsanwaltschaft entschieden, dass Asseburgs Billigung des Hamas-Terrors „nicht geeignet“ sei, den öffentlichen Frieden zu stören. Warum das so ist, hat sie nicht ausgeführt. Es liegt aber auf der Hand: Die Hamas wird, bevor sie die Massaker vom 7. Oktober verübt hat, nicht auf grünes Licht der vermeintlichen „Völkerrechtlerin“ Muriel Asseburg gewartet haben. Asseburgs Meinung ist für islamistische Terroristen unmaßgeblich.

Asseburg kann weitermachen

Auf der anderen Seite ist nicht zu erwarten, dass Menschen, die über Asseburgs Äußerung empört sind, auf der Straße randalieren, Autos in Brand stecken, Steine auf Polizisten werfen oder auf irgendeine andere Weise gesellschaftlichen Zwietracht schüren oder gar Gewalttaten verüben oder dazu aufrufen. 

Was tun Freunde Israels stattdessen? Sie schreiben Artikel, Leserbriefe und Kommentare in den sozialen Medien; beten, falls sie gläubig sind, für Asseburgs Läuterung, oder erstatten, wie im vorliegenden Fall, eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Damit sind alle ihre Mittel ausgeschöpft. Da sie aufgrund ihrer Überzeugungen und Werte niemals Rechtsbruch begehen würden, kann eine Störung des öffentlichen Friedens von dieser Seite von vornherein ausgeschlossen werden.

Wie die Staatsanwaltschaft das geltende Recht ausgelegt hat, ist also nicht zu beanstanden. Das bedeutet: Muriel Asseburg darf auch in Zukunft sagen, die Hamas habe das Recht, israelische Soldaten zu töten. Das Schlimmste, das aus ihrer Sicht passieren könnte, wäre, dass ein Bundestagsabgeordneter die Regierung fragt, warum die Legitimierung der Hamas eigentlich aus dem Bundeshaushalt bezahlt wird. Aber selbst das wird wohl kaum passieren.

Dieser Beitrag erschien zuerst bei Mena-Watch.

 

Stefan Frank, geboren 1976, ist unabhängiger Publizist und schreibt u.a. für Audiatur online, die Jüdische Rundschau und MENA Watch. Buchveröffentlichungen: „Die Weltvernichtungsmaschine. Vom Kreditboom zur Wirtschaftskrise“ (2009); „Kreditinferno. Ewige Schuldenkrise und monetäres Chaos“ (2012).

 

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T. Schmidt-Eichhorn / 08.04.2024

@ B. Ollo: Das von Ihnen der Sache nach angesprochene Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG) ist hier nicht einschlägig. Es dient dazu, die Rechtsuchenden, den Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen (§ 1 Abs. 1 Satz 2 RDG). Indes ist nach § 2 Abs. 3 Nr. 5 RDG die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien keine Rechtsdienstleistung. Folglich darf jeder, ohne dadurch mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz in Konflikt zu geraten, in den Medien seine Rechtsauffassung verbreiten, unabhängig davon, ob er (m/w/d) Volljurist oder Politologe ist, aus sonstigem Grunde eher vom Völkerrecht her kommt oder z.B. eine Gärtnerlehre absolviert hat. Und dass eine “aus dem Munde eines Juristen” kommende Rechtsansicht allein deshalb besonderes Vertrauen genießt, dürfte auch nur begrenzt richtig sein, sagt man doch - vielleicht nicht immer ganz zu Unrecht - “zwei Juristen, drei Meinungen”. - Zum Artikel selbst: Dass die von Frau Asseburg vertretene Auffassung “völlig den Positionen der Bundesregierung ...” widerspricht, sollte eigentlich für einen Autor der Achse nicht allein deshalb zwingend gegen die Richtigkeit der genannten Auffassung sprechen. Denn letzteres ist auch bei einer Vielzahl der in Beiträgen in der Achse oder in Leserkommentaren zu diversen Themen vertretenen Ansichten der Fall, ohne dass diese schon wegen des Widerspruchs zur Auffassung der Bundesregierung falsch oder verwerflich wären. - Nur um nicht missverstanden zu werden: Ich selbst halte die im Bericht mitgeteilte Ansicht von Frau Asseburg auch für falsch.

Marcel Seiler / 08.04.2024

Meine Auffassung: Wer hier vollmundig eine “Rechtsauffassung” äußert, äußert in Wirklichkeit seine persönliche moralische Billigung oder Missbilligung. So wohl auch hier. – Die Auffassung der Linkspopulisten ist vom falschen Opfernarrativ dominiert: Die arme Gaza-Bevölkerung und die arme Hamas sei schuldloses Opfer des “Kolonialismus” durch Israel. Wer diese Grundauffassung einmal hat, der findet den jahrzehntelangen arabischen Terrorismus gegen Israel völlig in Ordnung. Richtig ist hingegen: Israel wurde zu den strikten Maßnahmen gegen die arabische Bevölkerung durch den Terrorismus erst gezwungen. Die Araber könnten Israel willkommen heißen, von Israels Bildung, Rechtssystem, Technikbeherrschung enorm profitieren und in Frieden mit Israel leben. Stattdessen wollen sie Krieg und sie haben ihn wieder einmal angefangen: rechtswidrig. Israel hat das Recht, alle Mittel anzuwenden, die für die Vernichtung der Terroristen nötig sind. Der Wille der Terroristen als auch der Wille der den Terror tragenden Bevölkerung muss gebrochen werden. Erst dann kann es Frieden geben.

Dietmar Herrmann / 08.04.2024

Wer die steilen Thesen vom gerechtfertigten Mord wörtlich kopiert und nur eine andere Zielgruppe als Juden oder Israelis einsetzt, ist schneller wegen Volksverhetzung im Knast als eine Völkerballerin Balla-Balla stammeln kann. Immerhin ist die Staatsanwaltschaft apologetisch kreativ: Mordaufrufe sind nur strafbar, wenn sich jemand dran stört. Gibt es eigentlich so etwas wie Schönwetterjustiz?

jan blank / 08.04.2024

Ah , verstehe. Justitia macht mitm Sesselfurzen also laut Eigenauskunft erst Pause, wenn die Scheiben klirren und die Hütte brennt. So hübsch intellektualisiert und nett verklausuliert habe ich noch nie einen Aufruf zu Gewalt gelesen. Bei “abstrakten Gefährdungsdelikten” ist eben weiter Sodoku. Mal sehen, ob die Rollator- Gang vom “Reichsbürger Putsch”  auch solch wachsweiche Verve in Anspruch nehmen kann. Glaube aber eher, die werden knapp lebenslänglich bekommen. Ja doch. Der Staat tut was. Er schiesst sich ins Bein. Und scheißt sich auf den Teller. Und möchte als Sternekoch und Top-Chirug gelten.

B. Ollo / 08.04.2024

Vielleicht sollten Sie mal Ihren Anwalt konsultieren, Herr Frank. Seit 2008 dürfen Nicht-Juristen im privaten Umfeld oder als berufsbezogene Nebenleistung eine Rechtsberatung geben. Aber so ganz frei ist die Sache dann doch nicht. Unter manchen Umständen muss man als Rechtsberater registriert sein. Anders verhält es sich aber, wenn jemand den Eindruck erweckt, er wäre Volljurist, er könne und dürfe eine sachkundige Beratung geben. Die Dame ist hier als Expertin vorgeführt und gefragt worden, sie ist nicht nach ihrer unmaßgeblichen und laienhaften Meinung gefragt worden. Sie versuchte gezielt, aus ideologischer Überzeugung, eine Terrororganisation und deren Handeln zu legitimieren, um das Stimmungsbild in der Bevölkerung zu beeinflussen. Auch wenn es kein Einzelfall sondern allgemeiner Natur war, so wurde der Eindruck vermittelt, sie besäße die juristische Ausbildung und könnte Urteile zu vergleichbaren Fällen vorlegen. Die Wahrheit ist: Davon stimmt gar nichts. Auch wenn sie sagt, “ich meine ja”, ist das aus dem Mund eines Juristen etwas anderes, als aus dem eines Laien. Die Folgen sind fatal. Hamas-Terroristen berufen sich nicht nur in Israel oder Gaza auf solche Behauptungen. Sie können das auch mitten in Deutschland tun und sich im Recht fühlen, weil der juristisch unwidersprochene Eindruck entsteht, Terror gegen Juden wäre erlaubt.

Jörg Themlitz / 08.04.2024

Der “Marsch durch die Institutionen” hat funktioniert. Mal mit “Volksverhetzung” suchen. Ich habe bisher nur Verurteilungen in einer politischen Richtung gefunden, zu der Frau:Innen Muriel Asseburg nicht gehört. Die Verurteilung nach “Störung des sozialistischen Zusammenlebens” war da klarer, ehrlicher, d. h. von Anfang an in der “richtigen” Richtung.

Bernhard Freiling / 08.04.2024

Fragen Sie doch mal Herrn Haldenwang. Der weiß, welche Äusserungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze zur Anlage einer Beobachtungs-Akte ausreichen. # Was habe ich mich noch vor 4 oder 5 Jahren über die Wortschöpfung “linksgrünversifft” als “abartig” und völlig “neben der Sache liegend” aufgeregt. Heute muß ich feststellen, mich gewendet zu haben. Nur zur Hälfte dessen was die Premiumpolitikerin ACAB für eine Wende hält - aber immerhin.

Dirk Kleinjakob / 08.04.2024

Wir lernen offenbar: Wer in Teilen Neuköllns den Mord auch an jüdischen Zivilisten rechtfertigt, wird nicht bestraft, wenn das nicht über die Grenzen der eigenen fanatischen Bubble herausdringt? Was ich von einem solchen Gesetz halte, würde ich gern laut herausschreien, aber nicht dass ich von einem Herrn H. als Delegitimierer angezeigt werde ...

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