@ B. Ollo: Das von Ihnen der Sache nach angesprochene Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG) ist hier nicht einschlägig. Es dient dazu, die Rechtsuchenden, den Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen (§ 1 Abs. 1 Satz 2 RDG). Indes ist nach § 2 Abs. 3 Nr. 5 RDG die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien keine Rechtsdienstleistung. Folglich darf jeder, ohne dadurch mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz in Konflikt zu geraten, in den Medien seine Rechtsauffassung verbreiten, unabhängig davon, ob er (m/w/d) Volljurist oder Politologe ist, aus sonstigem Grunde eher vom Völkerrecht her kommt oder z.B. eine Gärtnerlehre absolviert hat. Und dass eine “aus dem Munde eines Juristen” kommende Rechtsansicht allein deshalb besonderes Vertrauen genießt, dürfte auch nur begrenzt richtig sein, sagt man doch - vielleicht nicht immer ganz zu Unrecht - “zwei Juristen, drei Meinungen”. - Zum Artikel selbst: Dass die von Frau Asseburg vertretene Auffassung “völlig den Positionen der Bundesregierung ...” widerspricht, sollte eigentlich für einen Autor der Achse nicht allein deshalb zwingend gegen die Richtigkeit der genannten Auffassung sprechen. Denn letzteres ist auch bei einer Vielzahl der in Beiträgen in der Achse oder in Leserkommentaren zu diversen Themen vertretenen Ansichten der Fall, ohne dass diese schon wegen des Widerspruchs zur Auffassung der Bundesregierung falsch oder verwerflich wären. - Nur um nicht missverstanden zu werden: Ich selbst halte die im Bericht mitgeteilte Ansicht von Frau Asseburg auch für falsch.
Meine Auffassung: Wer hier vollmundig eine “Rechtsauffassung” äußert, äußert in Wirklichkeit seine persönliche moralische Billigung oder Missbilligung. So wohl auch hier. – Die Auffassung der Linkspopulisten ist vom falschen Opfernarrativ dominiert: Die arme Gaza-Bevölkerung und die arme Hamas sei schuldloses Opfer des “Kolonialismus” durch Israel. Wer diese Grundauffassung einmal hat, der findet den jahrzehntelangen arabischen Terrorismus gegen Israel völlig in Ordnung. Richtig ist hingegen: Israel wurde zu den strikten Maßnahmen gegen die arabische Bevölkerung durch den Terrorismus erst gezwungen. Die Araber könnten Israel willkommen heißen, von Israels Bildung, Rechtssystem, Technikbeherrschung enorm profitieren und in Frieden mit Israel leben. Stattdessen wollen sie Krieg und sie haben ihn wieder einmal angefangen: rechtswidrig. Israel hat das Recht, alle Mittel anzuwenden, die für die Vernichtung der Terroristen nötig sind. Der Wille der Terroristen als auch der Wille der den Terror tragenden Bevölkerung muss gebrochen werden. Erst dann kann es Frieden geben.
Wer die steilen Thesen vom gerechtfertigten Mord wörtlich kopiert und nur eine andere Zielgruppe als Juden oder Israelis einsetzt, ist schneller wegen Volksverhetzung im Knast als eine Völkerballerin Balla-Balla stammeln kann. Immerhin ist die Staatsanwaltschaft apologetisch kreativ: Mordaufrufe sind nur strafbar, wenn sich jemand dran stört. Gibt es eigentlich so etwas wie Schönwetterjustiz?
Ah , verstehe. Justitia macht mitm Sesselfurzen also laut Eigenauskunft erst Pause, wenn die Scheiben klirren und die Hütte brennt. So hübsch intellektualisiert und nett verklausuliert habe ich noch nie einen Aufruf zu Gewalt gelesen. Bei “abstrakten Gefährdungsdelikten” ist eben weiter Sodoku. Mal sehen, ob die Rollator- Gang vom “Reichsbürger Putsch” auch solch wachsweiche Verve in Anspruch nehmen kann. Glaube aber eher, die werden knapp lebenslänglich bekommen. Ja doch. Der Staat tut was. Er schiesst sich ins Bein. Und scheißt sich auf den Teller. Und möchte als Sternekoch und Top-Chirug gelten.
Vielleicht sollten Sie mal Ihren Anwalt konsultieren, Herr Frank. Seit 2008 dürfen Nicht-Juristen im privaten Umfeld oder als berufsbezogene Nebenleistung eine Rechtsberatung geben. Aber so ganz frei ist die Sache dann doch nicht. Unter manchen Umständen muss man als Rechtsberater registriert sein. Anders verhält es sich aber, wenn jemand den Eindruck erweckt, er wäre Volljurist, er könne und dürfe eine sachkundige Beratung geben. Die Dame ist hier als Expertin vorgeführt und gefragt worden, sie ist nicht nach ihrer unmaßgeblichen und laienhaften Meinung gefragt worden. Sie versuchte gezielt, aus ideologischer Überzeugung, eine Terrororganisation und deren Handeln zu legitimieren, um das Stimmungsbild in der Bevölkerung zu beeinflussen. Auch wenn es kein Einzelfall sondern allgemeiner Natur war, so wurde der Eindruck vermittelt, sie besäße die juristische Ausbildung und könnte Urteile zu vergleichbaren Fällen vorlegen. Die Wahrheit ist: Davon stimmt gar nichts. Auch wenn sie sagt, “ich meine ja”, ist das aus dem Mund eines Juristen etwas anderes, als aus dem eines Laien. Die Folgen sind fatal. Hamas-Terroristen berufen sich nicht nur in Israel oder Gaza auf solche Behauptungen. Sie können das auch mitten in Deutschland tun und sich im Recht fühlen, weil der juristisch unwidersprochene Eindruck entsteht, Terror gegen Juden wäre erlaubt.
Der “Marsch durch die Institutionen” hat funktioniert. Mal mit “Volksverhetzung” suchen. Ich habe bisher nur Verurteilungen in einer politischen Richtung gefunden, zu der Frau:Innen Muriel Asseburg nicht gehört. Die Verurteilung nach “Störung des sozialistischen Zusammenlebens” war da klarer, ehrlicher, d. h. von Anfang an in der “richtigen” Richtung.
Fragen Sie doch mal Herrn Haldenwang. Der weiß, welche Äusserungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze zur Anlage einer Beobachtungs-Akte ausreichen. # Was habe ich mich noch vor 4 oder 5 Jahren über die Wortschöpfung “linksgrünversifft” als “abartig” und völlig “neben der Sache liegend” aufgeregt. Heute muß ich feststellen, mich gewendet zu haben. Nur zur Hälfte dessen was die Premiumpolitikerin ACAB für eine Wende hält - aber immerhin.
Wir lernen offenbar: Wer in Teilen Neuköllns den Mord auch an jüdischen Zivilisten rechtfertigt, wird nicht bestraft, wenn das nicht über die Grenzen der eigenen fanatischen Bubble herausdringt? Was ich von einem solchen Gesetz halte, würde ich gern laut herausschreien, aber nicht dass ich von einem Herrn H. als Delegitimierer angezeigt werde ...
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