Grundrechte: Endlich macht Prozessieren Spaß!

„So schön kann Jura sein!“ pflegte mein juristischer Repetitor zu rufen, wenn rechtliche Erkenntnisse ihn begeisterten. „So schön kann Rechtsprechung sein!“ mag man nach Lüneburg rufen, wo die Richter des Oberverwaltungsgerichtes am 11. Mai 2020 der niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gleich am Tage ihres Inkrafttretens per Eilbeschluss die Gesetzesgeltung aberkannten (Az. 13 MN 143/29). Sage niemand, Jura – oder gar Verwaltungsrecht – sei „trocken“! Das genaue Gegenteil ist richtig: Denn ewig lockt die Übergriffigkeit jeden Gesetzgeber. Und unserer Rechtsordnung sei Dank, dass sie dem völligen, dauerhaften Entgleiten in legislative Unverhältnismäßigkeit die Kontrolle durch Gerichte entgegensetzt.

Wer den Beschluss der Oberverwaltungsrichter mit den Augen des juristischen Laien liest, mag schnell ermüden. Das judizierende Handwerk kommt terminologisch und grammatikalisch sperrig daher. Doch in geradezu zermalmender rechtslogischer Folgerichtigkeit wird der durch Quarantäne-Regeln lahmgelegte Reiseverkehr für die Bürger wieder ins Rollen gebracht. Zugleich wird der Verordnungsgeber im niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung an ein ehernes dogmatisches Prinzip der Gesetzgebungskunst erinnert: Verordnungen haben sich in dem Rahmen zu halten, der ihnen von dem Ermächtigungsgesetz gesteckt ist. Das Ministerium hat aber hier schlicht über die Leinwand des Infektionsschutzgesetzes hinaus auch die Wand bemalt. Das ist nicht erlaubt. Und genau das sollte auch andere deutsche Landesgesetzgeber interessieren, deren Rechtsverordnungen entsprechend daherkommen.

Das ermächtigende bundesdeutsche Infektionsschutzgesetz erlaubt lediglich, Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige und Ausscheider von anderen Bürgern abzusondern. Die niedersächsischen Verordnungsgeber wollten dagegen – von einigen Ausnahmen abgesehen – praktisch jeden schon alleine deswegen absondern, nur weil er „auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland“ zu ihnen reise. Das, erklärten die Richter dem Ministerium, setze aber mindestens voraus, dass die Vermutung naheliege, der Betroffene habe tatsächlich auch Krankheitserreger aufgenommen. Notwendig sei daher, dass die Aufnahme von Erregern bei ihm mindestens wahrscheinlicher sei als das Gegenteil. In diesem Zusammenhang müsse der jeweils anzunehmende Gefährdungsgrad zwar flexibel auf das konkrete Gefahrenpotenzial abgestimmt werden. Epidemiologisch sei indes wenigstens zu fordern, dass sich der Betroffene irgendwie infektionsrelevant dem Erreger ausgesetzt habe. Das wiederum setze eine irgendwie aussagekräftige Tatsachengrundlage voraus, selbst wenn man einem Gesetzgeber hier keine Einzelfallprüfung abverlangen könne.

Nicht auf politische Gesetzgebungsinitiativen verlassen

Covid-19 sei nun zwar tatsächlich eine sehr infektiöse Krankheit, von der WHO als Pandemie eingestuft, und mehr als 7.400 Menschen seien mit dem Virus in Deutschland gestorben. Indes gelte es, diese Erkenntnisse in den richtigen Kontext einzuordnen: „Setzt man die Zahl der derzeit weltweit bestätigten Infektionsfälle von mehr als 4 Millionen in Relation zur derzeitigen Zahl der Weltbevölkerung von fast 7,8 Mrd. Menschen, so reicht die Zahl der Infizierten selbst bei Berücksichtigung einer hohen Dunkelziffer aufgrund der teilweise symptomlos erfolgenden Erkrankung zur unterschiedslosen Kategorisierung aller nach Deutschland Einreisenden als Ansteckungs- oder Krankheitsverdächtige nach keiner vertretbaren Betrachtungsweise aus.“ Insbesondere aber lasse sich nicht erkennen, in welcher Region genau ein Reisender nach Niedersachsen denn überhaupt einem signifikant erhöhten Risiko ausgesetzt gewesen sein könnte, den Erreger aufzunehmen.

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes ist unanfechtbar und beendet nicht nur die Verletzung der Grundrechte des dortigen Antragstellers. Die Rechtsverordnung ist generell zugunsten von jedermann kassiert. Erst wenn der Verordnungsgeber eine angemessene und verhältnismäßige neue Verordnung erließe, die den gesetzlichen Vorgaben entspräche, könnten die Einreisenden wieder zur Absonderung verpflichtet werden. Diese Rechtsverordnung der Niedersachsen ist indes nun mindestens für die Dauer des dortigen Hauptsacheverfahrens ihrerseits in juristische Quarantäne genommen.

Angesichts der bestechenden Folgerichtigkeiten in der Entscheidung des OVG Lüneburg bleibt zu konstatieren: Wer aus dem gesetzlich angeordneten Lockdown befreit werden möchte, sollte sich nicht auf politische Gesetzgebungsinitiativen zur sogenannten „Lockerung“ verlassen, sondern die Gerichte anrufen. Die wissen offenbar noch, welche Grundrechte Bürger haben und wie sich alle gesetzlichen Normen in höherrangiges Recht zu fügen haben.

Merke: Nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sind Menschen- und Bürgerrechte keine Handlungsspielräume, die der Staat seinen Einwohnern gnädig und nach Gusto lässt. Folglich muss er Bürgern auch nach einem Pandemieverdacht nicht erst wieder ihre Freiheiten „zurückgeben“, sondern sie haben diese Freiheiten bereits. Gelingt dem Staat nicht, die Grundrechte verfassungsgemäß einzuschränken, dann gelten sie und man kann sich auf sie berufen. Die Einschränkung bedarf der Rechtfertigung, nicht die Menschenrechte selbst. Und schließlich, weil dies derzeit bisweilen in den Diskussionen vergessen scheint: Es gibt kein Menschenrecht auf Angst.

Foto: Tina M. Ackerman navy via Wikimedia Commons

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Gabriele Klein / 15.05.2020

@Hajo Wolf auch ich wünsche mir eine andere Regierung. Das heißt jedoch nicht, dass ich Maßnahmen anlässlich einer Seuche ablehne nur weil sie von einer bestimmten Regierung angeordnet wurden. Man könnte ja hier auch noch einen Blick in die weite Welt werfen oder auch ins Geschichtsbuch, Kapitel Spanische Grippe. Sicherheitsmaßnahmen ablehnen weil man jene ablehnt die sie aussprechen ist irgendwie so wie die Wahl eines guten Ministerpräsidenten ablehnen, weil sie durch eine AFD Stimme zustande kam. Ich glaub jetzt bin ich wieder bei der Dialektik der Dummheit gelandet und komme zum Schluß. Gegen Corona hilft in Deutschland nur noch Knoblauch und zwar in rauhen Mengen um so für Abstand zu sorgen von jene die für Nähe demonstrieren weil sie ganz vergessen haben, dass dazu grundsätzlich 2 gehören….. . Zum Verwaltungsgericht: Diese Zivilcourage des Verwaltungsgerichts hätte ich mir eher bei den Rundfunkurteilen gewünscht. Aber vielleicht folgt auch dieses Urteil wie die Rundfunkurteile vermutlich auch der Stimme von oben.  Viele Proteste gegen Masken und social distancing machen die Fortsetzung des Lockdowns und die Impfung nämlich unvermeidlich und das scheint mir das eigentliche Ziel. Von daher frage ich mich, ob diese Proteste echt sind. Sollte der Verlauf wie bei der Spanischen Grippe sein, und bis jetzt gleicht sich das bald wie ein Ei dem Andern, dann könnte man hinterher die Proteste und nicht die von Anfang an falsche Politik verantwortlich machen für die Toten im Gefolge.

Mike Loewe / 14.05.2020

Hoffentlich findet sich jemand, der gegen die Bundesregierung klagt, weil trotz langjährigen Wissens um Atemwegs-Pandemien wie SARS, Ebola und MERS keine Masken in nennenswerter Zahl bevorratet wurden. Außerdem sollte eine Klage gegen das RKI erhoben werden wegen der Verbreitung der Fake-News im Februar und März, Masken würden nicht zur Eindämmung der Infektionen helfen. Dass Masken gegen Tröpfcheninfektionen helfen, weiß in Asien seit Jahren jedes Kind, und auch deutsche Wissenschaftler wissen das, und auch das RKI muss es gewusst haben. Schließlich werden Masken aus genau diesem Grund schon seit langem von Krankenhauspersonal getragen. Masken, Tests, Grenzschließungen und punktuelle weitere Maßnahmen hätten sicher zur Eindämmung ausgereicht und vergleichsweise sehr wenig Geld gekostet. Virologen haben schon im Februar gesagt, dass das Infektionsgeschehen im Sommer von selbst zurückgeht. Grenzschließungen, Maskengebot und Befragung nach Symptomen hätten schon im Februar kommen müssen. Auf diese Weise hätte man darauf verzichten können, die Wirtschaft gegen die Wand zu fahren. Gegen diese extrem gravierenden Fehlentscheidungen muss es endlich rechtliche Schritte geben.

Stefan Riedel / 14.05.2020

„Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube “. Wenn es ein solches Urteil zur sogenannten Maskenpflicht gäbe? Das wäre es! Die Politiker können mich zwingen, mit so einem blöden Lappen vor dem Mund durch die Gegend zu marschieren? Das OVG Lüneburg hat dieses Urteil gefällt. Lobenswert. Aber all die kleinen Merkels im Land sagen inzwischen: ” Ist mir egal, ob OVG ...”.

Karla Kuhn / 14.05.2020

“Ab vor den Kadi !”  RICHTIG, wir müssen uns unsere Rechte wieder zurückholen, die Merkel im kleinsten Kreis peu a peu dezimiert hat. Außerdem muß Spahn weg. Er will auf Biegen und Brechen diesen diskriminierenden Immunitätspaß durchdrücken Was hat der Mann eigentlich schon geleistet ? Seine Ausschlachtungspläne wollte der Mann auch OHNE RÜCKSICHT auf die Menschen durchdrücken, was allerdings zum Glück nicht geklappt hat. Die 74 MILLIONEN Krankendaten dürfen,  OHNE , daß uns ein WIDERSPRUCHSRECHT eingeräumt wird,  an die Forschung und INDUSTRIE verhökert werden. Industrie wahrscheinlich deshalb, weil die auf Grund unser Daten uns ihre KUNSNAHRUNG schmackhaft machen wollen ? Und bei Corona hat er den Vogel abgeschossen. Ich habe den Eindruck,  Spahn ist ein großer LOBBYISTENANHÄNGER und wir sind für ihn Nebensache. Je eher er verschwindet, um so besser !  Und Frau Merkel genauso !! Michael Hinz, Sie bringen es GENAU auf den Punkt!  “Folglich muss er Bürgern auch nach einem Pandemieverdacht nicht erst wieder ihre Freiheiten „zurückgeben“, sondern sie haben diese Freiheiten bereits.”  SO ist es. Ich frage mich allerdings, mit WELCHEM RECHT Polizisten das HOCHALTEN des GG den Demonstranten verboten haben. Ich hoffe, besagte Personen haben Klage eingereicht. Die Polizei hat sich ebenso an Gesetze zu halten.  “Wer aus dem gesetzlich angeordneten Lockdown befreit werden möchte, sollte sich nicht auf politische Gesetzgebungsinitiativen zur sogenannten „Lockerung“ verlassen, sondern die Gerichte anrufen. Die wissen offenbar noch, welche Grundrechte Bürger haben und wie sich alle gesetzlichen Normen in höherrangiges Recht zu fügen haben.” BRAVO !! Ein sachlicher Artikel.

HaJo Wolf / 14.05.2020

Alles, ich wiederhole: ALLES, was diese Regierung, ihre Handlanger und die Politkasper der Länder beschlossen haben, ist rechtswidrig und eine Außerkraftsetzung der im GG garantierten Freiheiten. Aber solange das Volk sich nicht mehrheitlich wehrt… Gleich, welchen Laden ich derzeit betrete, alle, ich wiederhole: ALLE schimpfen über die lächerlichen Ge- und Verbote. LEUTE WEHRT EUCH! Merkel kann nicht ein ganzes Volk einsperren oder abstrafen! WEG MIT DEM PACK!

Franz Klar / 14.05.2020

Den Autor schmückt die Tugend der Bescheidenheit . Dieses Urteil ist die große Ausnahme und berechtigt zu keinerlei Hoffnung . Zahlreiche andere Eingaben wurden abgeschmettert . Die Pauschalverdächtigung jeden Bürgers als ” Ansteckungsverdächtiger ” ( § 28 IfSG ) ermöglicht ” den zuständigen Behörden die notwendigen Schutzmaßnahmen ” ( s . ebendort ) . Das ist klassischer Ermächtigungsgesetzsprech . Die Abriegelung der Bundesländer SH und MV wurde so gerichtlich als rechtlich gedeckt bestätigt . Der Autor sollte Zeitung lesen , Mainstream reicht (  Hamburger Jäger , Revier MV oder ” ... Garten kann auch der Parzellennachbar wässern ... ” ) .  Rechtspositivismus triumphiert im deutschen Gerichtssaal , Verhältnismäßigkeitserwägungen wie in diesem löblichen Einzelfall lassen eher auf kurz vor Pensionsalter stehende Richter schließen .... .

B. Dietrich / 14.05.2020

Leider komme ich nicht aus dem Ausland, sondern nur aus einem benachbarten Bundesland. Kann mir bitte jemand sagen, wann sich endlich ein Gericht bereit findet, die verfassungswidrige Abschottung Mecklenburg-Vorpommerns umgehend aufzuheben, damit ich zur Wahrnehmung eines wichtigen Termins (leider kein Zweitwohnsitz, keine Familienbande und auch kein Jäger) endlich wieder unverfolgt die Grenze überschreiten darf? DAS wäre für MICH ein Triumph der Justiz!

Robert Jankowski / 14.05.2020

Als ob Merkel irgendwann mal ein gherichtlicher Beschluss intereesiert hätte. Sie hebelt tagtäglich das Grundgesetz aus, bislng ohne jede Konsequenz und Linke/(Grüne/SPD und teilweise die FDP spielen brav mit. Aber in Deutschland war es ja schon immer so, dass man anschließend sagen konnte, man habe von Nichts gewußt! Das hat Tradition und wunderbarerweise folgen dieser Tadition auch die genannten Parteien. Mal sehen, welche deutschen Traditionen noch wieder aufleben dürfen. Judenpofgrome sind doch seit über 1000 Jahren (hat nix mit dem Rech zu tun) eine kulturelle Tradition in Deutschland und Europa. Halali!

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