Ich fand den Hinweis auf die Menschenrechte sehr hilfreich. Sollte man mal wieder lesen. Insbesondere Artikel 29 (2) und 30. Eine zwangsweise “Demokratieabgabe” für die “Informationsfreiheit” kann es nach diesen Rechten nicht geben.
“Der Schriftsteller Salman Rushdie ist von einem Angreifer mit einem Messer verletzt worden, als er am Freitagmorgen kurz vor elf Uhr New Yorker Ortszeit einen Vortrag in der Stadt Chautauqua im westlichen Teil des Bundesstaats New York halten wollte.” (FAZ.net) Dies ist leider die übliche Art der ‘Argumentation’ dieser besonderen “weltanschaulich geprägten Minorität”, die damit regelmäßig freiheitliche Gesellschaften und ihre Vertreter aufs Übelste terrorisiert, um sich berechtigter Kritik nicht stellen zu müssen - und um damit im Ergebnis jegliche Modernisierung der eigenen Gedankenwelt zu verweigern. Dies ist die brutale und menschenverachtende Art der Argumentation jener Minderheit, die gleichzeitig von unserer aktuellen Regierung aufs Äußerste gefördert wird. Gegen die Interessen der Frauen und Mädchen, gegen die Sicherheitsinteressen der Mehrheitsgesellschaft, gegen unsere Grundrechte - vor allem gegen unser Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit, Gleichheit und Meinungsfreiheit. Und das ist die Regierung, die offenbar von den deutschen Wählern gewählt wurde und die aber - wie oben ausgeführt - aktiv gegen unsere elementarsten Interessen arbeitet. Wir können uns rückständige religiöse Ideologien nicht schönlügen, wir können uns den Islam nicht schönlügen! Und ganz besonders dürfen wir uns nicht von einer derartig rückwärtsgerichteten Minderheit beherrschen lassen!
Schade, dass dieser schöne Beitrag erst so spät am Tag reingestellt wurde, da bleibt wenig Zeit für Resonanz. Wäre schön, wenn die Kommentarfunktion noch bis morgen offen bliebe.
Diese Aktuelle Nachricht passt zum Text: Autor Salman Rushdie auf offener Bühne angegriffen….
Zitat: “Aktuell ist gesellschaftlich deutlich erkennbar, dass objektive, valide und reliable Information durch subjektive, lautstark vorgetragene Meinungen von weltanschaulich geprägten Minoritäten substituiert wird.” Werter Herr Jens Bernhardt, einer meiner Deutschlehrer (von gestern) pflegte zu sagen: Es ist keine Kunst, mit Fremdworten um sich zu werfen, meine Damen und Herren, aber es ist Können, statt dessen das richtige deutsche Wort dafür zu finden. Die weitere Lektüre Ihres Beitrages habe ich mich erspart.
Für eine offene Diskussion und Debatten fehlt es in Deutschland an qualifizierten Politikern und genauso an Volk mit entsprechendem Sachverstand und Bildung. Den Oligarchen im Hintergrund kommt das natürlich gerade recht. Auch die achse kann hier nicht viel richten, tendiert doch dazu schon jedes geächtete Wort in einem Beitrag zu negieren.
Die Deutschen sind nicht auf dem Weg in die selbstverschuldete Unmündigkeit; sie sind längst dort angekommen, haben sich in ihr bequem eingerichtet wie in einer alten Jogginghose und werden freiwillig nicht mehr weichen. Warum frei sein, wenn man stattdessen dumm sein darf?
Am Beispiel der Juristerei und ihrer Entwicklung kann man zwei Probleme, von denen eines allgemeiner Art ist, festmachen. Das (schon immer drohende) Problem des Legalismus oder Positivismus, die Machthaber schaffen sich ihre “Rechtsgrundlagen” selbst, und das Phänomen, welches der Autor vermutlich meint. Die Rechtswissenschaft wurde von den linken Machthabern von der (objektiven) Geisteswissenschaft zur (rein subjektiven) Gesellschaftswissenschaft umgewandelt. Diese Vereinnahmung trifft Jura nicht allein, wirkt sich aber nicht zuletzt im Strafrecht, im Verfassungsrecht, Asylrecht, Sozialrecht und im Sicherheitsrecht besonders aus. Das Problem liegt dabei zunaechst!, hier tut sich auch einiges, weniger in den partiell immer noch guten Grundlagen, sondern ihrer mutierten Anwendung. Am Beispiel des Strafrechts, als (objektives) Tatrecht konzipiert, ist der von bestimmten Kreisen und Gruppen ausgehende Einfluss gut zu erkennen. Der Einstieg erfolgte anwaltlich erwartungsgemaess ueber die Psychologisierung des Taeters und der hierzu erstellten “Gutachten”. Das zunaechst von den Rechtsanwälten verfolgte Ziel des Freispruches bzw der Schuldunfaehigkeit wurde mit Linksgruen gesellschaftlicher Standard, denn der Taeter war per se “unschuldig”, wobei heute neue Kriterien ideopolitischer Art ueber den Weg des Schuldvorwurfes “eingebaut” werden. Der Tatbestand ist identisch, bei den Taten wirken sich ursprünglich als strafverschaerfend konzipierte Tatmerkmale heute sogar ueber die Brücke “Gesellschaft und Kultur” entlastend aus. Das heutige Richterpersonal ist weniger juristisch, als ideologisch geschult, nicht selten weiblich und nicht vom Straf - oder gar Suehnegedanken, sondern von Empathie (hier unzutreffend verwendet) und Pädagogik bestimmt. “Recht” ist nur noch ein falsches Label bzw Instrument fuer eine Ideologie. Es gilt nicht die unangenehme Logik der Subsumption, sondern das zeitgeistmaessig erwuenschte, “unjuristische” Ziel.
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