Es gibt nur eine Lösung für Deutschland! Der umerzogene deutsche Michel begreift endlich den grünen Faschismus und zieht sich gelbe Westen an ! Und geht endlich mal auf die Straße! Aber das wird erst dann passieren wenn man ihm sein Auto sein Haus seine Frau und sein Konto genommen hat! Also so in etwa 5Jahren! Gute Nacht Deutschland!
Was sind denn “legitime Ziele”, die die Einschränkung von Grundrechten rechtfertigen? Wer legt fest, was legitim ist bzw. was dem Gemeinwohl zuträglich ist? Wie berechnet man einen allgemeinen Nutzen? Keine Antwort. Wie kann jemand wissen, ob ein Mittel zur Erreichung “legitimer Ziele” geeignet ist, wenn die Zukunft stets unsicher ist, da niemand vollständiges Wissen besitzen kann? Warum wechseln diese “Rechtsexperten” und Politiker, die sich vollständiges Wissen anmaßen nicht in die freie Wirtschaft und werden mit ihrem vollständigen Wissen darüber, welche Mittel “geeignet” sind um bestimmte Ziele zu erreichen, als Unternehmer Milliardär? Keine Antwort. Woher wollen Politiker und “Experten” überhaupt wissen, welchen spezifischen Grenzwert der “beste” Grenzwert für 82 Mio. oder für 500 Mio. sein soll? Und wieso sollten “Rechtsexperten” die auf staatlichen Universitäten “Rechtsexpertenzertifikate” erworben haben in der Lage sein, staatliche Gewalt zu rechtfertigen? Wieder keine Antwort. Ob Gewalt initiiert werden darf, ist stets eine philosophische und niemals eine juristische oder ökonomische Frage. Die Initiierung von Gewalt, die jeglichem staatlichem Handeln innewohnt, kann niemals widerspruchsfrei mit einem Verweis auf die aktuelle Gesetzeslage, einer Interpretation selbiger bzw. utilitaristisch begründet werden, da diese Argumentation entweder ein Zirkelschluss wäre oder die Anmaßung von kompletten Wissen voraussetzt. Diese “Prüfung der Verhältnismäßigkeit in 5 Schritten” ist somit einfach nur ein lächerliches, widersprüchliches und anmaßendes Ritual, mit dem vorgetäuscht werden soll, dass die Initiierung von Gewalt eine Legitimation besitzen kann. Das Problem heißt Grenzwerte-Sozialismus, der zwangsläufig schlechte Grenzwerte produziert. Die besten Grenzwerte sind INDIVIDUELLE Grenzwerte, die jeder Privateigentümer auf seinem rechtmäßig erworbenen Eigentum einklagen kann, sobald er eine Verschmutzung und den ursächlichen Verschmutzer ausfindig gemacht hat.
Es hat zwar nichts mit den im Artikel aufgezählten rechtlichen Grundsätzen zu tun, aber ich denke im Zusammenhang mit dem ganzen Irsinn und insbesondere auch den von Prof.Dr. Köhler und Kollegen eingebrachten Zweifeln an den Grenzwerten scheint es mir doch sehr erwähnenswert. Interessanterweise geht es um eine AfD-Anfrage, deshalb konnte man auch sicher nichts darüber in den Medien erfahren: Aus einer Rede vor dem deutschen Bundestag am 02.03.2018 vom parlamentarischen Staatssekretär für Verkehr und digitale Infrastruktur, Norbert Barthle: Original zitiert: “...Es gibt tatsächlich keine einzige medizinische Studie, die einen kausalen Zusammenhang zwischen den in Rede stehenden Grenzwerten und Todesfällen herstellt, das ist so….”
Das große Problem an einer verfassungsrechtlichen Abhandlung der Grenzwerte wird hier leider nur etwas verkürzt am Ende dargestellt. So unvorhersehbar und ungeklärt wie der Autor andeutet ist das Verhältnis GG - Unionsrecht auch wieder nicht. Da die Grenzwerte auf einer Unionsrichtlinie beruhen kommt diesen auch nach dem BVerfG Anwendungsvorrang auch gegenüber den Grundrechten zugute, die Art. 1 GG ff sind somit kein Maßstab an dem sich die RL zu messen hätte. Das Verfassungsgericht behält sich vor, auch Grundrechte heranzuziehen, wenn der EU Grundrechtsschutz nachweislich und nachhaltig weit unter das nationale Niveau absinkt (solange II), das ist aber eine bisher nicht gezogene, allenfalls theoretische Reißlinie. Auch eine ultra vires und Identitätskontrolle führt zu nix anderem, weil sich die EU wohl nicht grob falsch eine ihr nicht zustehende Kompetenz angemaßt hat und auch die Menschenwürde oder Art. 20 GG nicht infrage gestellt wird. Weiter reicht der Widerstand des BVerfG gegen den Kompetenzfeldherren EuGH denn auch gar nicht. Nur dieser könnte aufseiten der Judikative eine derartige Prüfung vornehmen. Angesichts dessen politischer Motivation, eine Rolle als europäischer Motor einzunehmen, und der sehr sehr laschen Prüfungsdichte des Gerichtes, wenn es um EU Rechtsakte geht (vgl. EuGH Bananenmarktordnung) besteht kein Grund zur Hoffnung, dass diese Richtwerte außerhalb der politischen Sphäre gebremst werden. Da die Verantwortung hierbei auch nicht beim Nationalstaat liegt, der schwarze Peter also notfalls woanders zu suchen ist, glaube ich nicht, dass die Vernunft hier noch siegen wird.
Frau Heinisch, Sie haben da sehr schön, sehr treffend und sehr viele Gesetze zusammengefasst. Aber wen interessieren denn noch Gesetze in diesem Land? Die uns Regierenden interessieren sich für Gesetze nur dann, wenn Selbige ihnen genehm sind .. ansonsten .. Tonne auf, Tonne zu! Ich möchte in dem Zusammenhang noch mal auf die Causa rund um Artikel 146 GG hinweisen ;)
Mich interessiert hier eher ein Nebenaspekt, Zitat:: ” ... handelt es sich um EU-Recht ... Fraglich ist daher, ob das Bundesverfassungsgericht überhaupt ... zuständig ist.” So weit haben wir es also gebracht? Bei einer so entscheidenden Frage, ob der Staat meinen neuen 20.000-Euro-Diesel einfach aus (linksgrüner) Lust und Laune zum 1500-Euro-Schrottwert-Eisenklumpen erklären darf, kann nicht mal unser eigenes höchstes Gericht etwas sagen? Ich finde die Abkürzung “Dexit” zunehmend attraktiver. Und ich beneide die Engländer immer mehr!
Zu der Rechtsvorschrift der EU lässt sich eindeutig argumentieren, wie es Prof. Sinn in seinem Vortrag im Dez. 2018 ausgeführt hat, dass es gegen das Subsidaritätsprinzip des Maastrichter Vertrages verstößt. Gerade beim Prinzip der gesundheitsgefährdenden Realitäten vor Ort, wie z.B. in der Stadt Frankfurt, ist es klar eine Angelegenheit der Frankfurter, wie sauber sie ihre Luft haben wollen. Es geht im Grunde nicht einmal Berlin etwas an, denn anders als beim CO2 geht es nicht um den generellen Austritt von Schadstofen, sondern um die sehr lokalen Grenzwerte. Prof. Sinn führt das Beispiel NOX als Paradebeispiel an, wie gegen Artikel 5 des EU-Vertrages verstoßen wird. Und wenn man wiederum in das GG schaut, hat Deutschland der Übertragung von Souveränitätsrechten eben durch die damalige GG-Änderung nur unter der Bedingung zugestimmt, dass EU-Richtlinien nicht gegen Artikel 5 des Maastrichter Vertrages verstoßen. Man sieht am Beispiel NOX, und die Äußerungen der Politiker der Grünen belegen das, wie supranationale, demokratisch äußerst unzureichend legimitierte Entscheidungen politisch benutzt werden, um Gesetze durchzusetzen, die allein im Rahmen nationaler Gesetzgebung nicht durchsetzbar wären. Es geht um die langfristige Agenda der Grünen, das Auto so weit es geht zurück zu drängen. Der Benziner wird mit Hilfe der CO2 Immissionen zurückgedrängt werden, eine neue EU-Richtlinie ist beschlossen. Das war einer der Gründe der Briten, für den Brexit zu stimmen.
Vom Verkehrsgerichtstag kam gerade die Expertenmeinung, dass Dieselfahrer gegen die Grenzwerte klagen können, da diese in Europa völlig uneinheitlich ermittelt würden und somit keine Grundlage für Fahrverbote in Deutschland sein können, wenn bei gleicher tatsächlicher Belastung anderswo andere Werte gemessen werden. Das wäre dann eine Argumentation auf sozusagen europäischer Basis. Sie spielte den Ball zurück ins Feld der europäischen und nationalen Institutionen, die mit schwammigen Vorgaben zur Aufstellung der Messtationen und mit unterschiedlicher Interpretation dieser Vorgaben das Chaos angerichtet haben.
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