Sehr geehrter Herr Grell, natürlich gebe ich Ihnen recht. Trotzdem, erlauben Sie mir die Anmerkung, macht eine Verurteilung nach Strafrecht einen Menschen zum Straftäter. Bei den geschilderten Trunkenheitsfahrten der beiden Damen fällt es mir schon sehr schwer den Straftäter gefühlsmäßig abzubilden. Mein Gefühl tendiert da eben Richtung Fehler. Das ist keine Rechtfertigung für Trinken und Fahren!
“Fehler” ist ein Begriff, den man als Pädagoge für einen 12 Jährigen anwenden kann, der die Schule geschwänzt hat. Eine vollmündige Frau mit Mitte 30 begeht zwar den Fehler mit 2, 8 Promille überhaupt ins Auto einzusteigen, die eigentlich Straftat beginnt aber erst, wenn sie den Zündschlüssel umdreht und den Wagen bewegt. Hätte sie es sich überlegt, wäre sie ausgestiegen und hätte sich ein Taxi gerufen, hätte sie den “Fehler” korrigiert. Stattdessen aber hat sie die Straftat duchgezogen, Fahrerflucht begangen und noch einen weiteren Unfall verursacht. Man darf sich, auch als Bürgermeisterin, mal richtig einen hinter die Binde kippen, solange man seine Heimfahrt vorher korrekt organisiert. Merkel fährt mit dem KFZ namens Deutschland auch durch die Eurolande, obwohl sie bereits seit langem hätte aus dem KFZ aussteigen müssen. Beides klare Straftaten. ;o)
Neben dem Fehler gibt es auch noch andere schöne Worte um Straftaten zu bagatellisieren. Sehr schön zu beobachten in allen Leitmedien, die dieser Tage über die “Pannen” bei der hessischen Landtagswahl berichten. Die “Panne” ist die Steigerung des “Fehlers” - für sie muss man ja nicht einmal um Verzeihung bitten. Sie rückt die Straftat in die Nähe der höheren Gewalt. Unabwendbar. Gottgegeben.
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