Rainer Grell / 16.11.2018 / 14:00 / Foto: Bildarchiv Pieterman / 11 / Seite ausdrucken

„Fehler“ statt Straftaten?

Die CDU-Bürgermeisterin der Gemeinde Salzatal (Sachsen-Anhalt, rd. 12.500 Einwohner), Ina Zimmermann (34), soll nach einem Diensttermin (Teilnahme an einer Feuerwehrfeier) mit 2,8 Promille (Margot Käßmann hatte seinerzeit 1,54) gegen ein Hoftor gefahren sein und den Unfallort dann verlassen haben. Zeugen hätten sie dabei beobachtet und die Verfolgung aufgenommen. Letztlich stießen die Fahrzeuge zusammen und die Polizei kam.

Auf Facebook schrieb sie:

„Ich möchte Euch hiermit aus tiefsten Herzen versichern, dass es mir unendlich leid tut, was passiert ist. Ja, ich habe einen riesigen Fehler gemacht und ja, ich werde dafür geradestehen. Dies bin ich meiner Leidenschaft als Bürgermeisterin für unser Salzatal und vor allem meiner Familie schuldig.“

Auch Margot Käßmann äußerte damals:

„Ich bin über mich selbst erschrocken, dass ich einen so schlimmen Fehler gemacht habe.“

Aha, die Bürgermeisterin hat einen Fehler gemacht und nicht etwa zwei Straftaten begangen (Trunkenheitsfahrt, § 316 StGB und Fahrerflucht, § 142 StGB). Fehler können schließlich jedem „passieren“. Wer Fehler gemacht hat, kann in der Regel auf Nachsicht hoffen. Bei Straftaten trifft ihn „die ganze Härte unseres Rechtsstaates“.

Grenzen der Fehlerkultur

Wie man mit Fehlern umgeht, sagt uns die „Fehlerkultur“. Dabei geht es – sagt uns Wikipedia„um einen konstruktiven Umgang mit Fehlern: in der Schule um das Lernen aus Fehlern, in Unternehmen und Non-Profit-Organisationen um einen produktiven Umgang mit Fehlern und um das innovative Lernen. Das Spektrum optimalen Verhaltens reicht hier von der Fehlervermeidung bis hin zur Fehlerfreundlichkeit. Folglich erlangt der Begriff Fehlerkultur Bedeutung sowohl im Zusammenhang mit Qualitätsmanagement, Fehlermanagement, Risikomanagement, Ideenmanagement und Innovationsmanagement als auch in den Diskussionen um die Lernende Organisation“ (Wikipedia).

Fehler ist ein so genanntes Wieselwort (weasel word) mit einer gewaltigen Sprungweite. Wer jetzt denkt, es handele sich dabei um ein Wort, das so herumwieselt und deshalb nicht greifbar ist, hat zwar Phantasie, irrt aber trotzdem. Wiesel verfügen angeblich über die Eigenschaft, Eier so auszusaugen, dass man es diesen hinterher äußerlich nicht ansieht. Wiesel-Wörter sind also solche, die jedes Inhalts und jeder Bedeutung zu berauben sind.

Fehler mache ich in der Rechtschreibung, im Umgang mit anderen Menschen, beim Sport (Fehlstart), beim Musizieren (kann schon mal in die Nähe einer Körperverletzung kommen), bei den Tischmanieren, bei der Anrede eines Erzbischofs oder Kardinals (wer ist Exzellenz, wer Eminenz?), bei der Kindererziehung, bei der Pflege des Rasens in meinem Garten – kurzum: bei jeder Gelegenheit. Wenn ich aber jemanden erschlage, ist dies kein Fehler, sondern entweder Mord oder Totschlag. Dafür gibt es keine Fehlerkultur, sondern Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte. Wer seine Doktorarbeit abschreibt, begeht ein Plagiat und kann sich wegen Betruges und Verletzung von Urheberrechten strafbar gemacht haben (der Teufel steckt hier im Detail). Helmut Kohl, Wolfgang Schäuble, Karl-Theodor zu Guttenberg, Annette Schavan, Margarita Mathiopoulos, Silvana Koch-Mehrin, sie alle haben „Fehler“ gemacht. Auch Merkel räumte Fehler in der Flüchtlingspolitik ein – allerdings keine eigenen, sondern von anderen. 

Foto: Bildarchiv Pieterman

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Leo Hohensee / 16.11.2018

Hallo Herr Grell, ich finde Sie dichten Frau Zimmermann etwas an. Sie entschuldigt sich zwar bei ihren Bürgern / bei den Menschen, sie sagt aber schon auch, dass sie für ihren Fehler gerade stehen wird. Das schließt die Anerkennung einer Strafverfolgung ein, ohne dies noch extra zu benennen. Außer dem Vergehen selbst ist also alles richtig. Davon abgesehen, ich wundere mich überhaupt wieso in Deutschland das Vergehen “Trunkenheit am Steuer” immer noch nicht unter mildernde Umstände fällt? Jede schwere Körperverletzung und jede (?) Vergewaltigung bekommt mildernde Umstände zugesprochen wenn der Verbrecher nur betrunken genug oder bekifft genug war; auch eine schwere Kindheit ( Gitterbett o.ä. ) gilt vergleichbar.

Frank Holdergrün / 16.11.2018

Die höchste politische Kunst ist es wohl, eigene Untaten anderen aufzubürden. Diese Fähigkeit muss Merkel im Sozialismus besonders gut gelernt haben, wurde dort doch stündlich ein Sündenbock gesucht. Die Bürgermeisterin sollte die Feuerwehr verklagen, denn vermutlich haben sich diese Herren einen Spaß daraus gemacht, die Chefin in diesen Zustand zu bringen. Ich frage mich wirklich, warum die Feuerwehrleute 2,8 Promille nicht gesehen und ihr den Schlüssel weggenommen haben. Mit fast 3 Promille kriecht man doch auf allen Vieren zum Auto.

Wolfgang Kaufmann / 16.11.2018

Straftaten werden verniedlicht, wenn sie von moralisch hochstehenden Menschen begangen werden, am besten Mitglieder schützenswerter Minderheiten wie Migranten oder Frauen. Ein falsches Wort, ein ungeschickter Tweet, eine verzögerte Überweisung jedoch machen aus einem Konservativen ohne jeden Richterspruch einen Gewohnheitsverbrecher. Korrekte Gesinnung – wo ist der Unterschied zum gefestigten Klassenbewusstsein oder zum gesunden Volksempfinden?

Rupert Drachtmann / 16.11.2018

Grüß Gott Herr Grell, an anderer Stelle wird durch die Medien ja auch ein verniedlichender Begriff verwendet. Die Automobilindustrie hat sog. „Schummelsoftware“ eingesetzt. In welchem Kontext dieses Wort üblicherweise verwendet wird ist bekannt. Der Vorgang selbst ist schlichter Betrug an Millionen von Kunden ! Was gerade die Medien veranlasst diesen Betrug herunterzuspielen sollte im Focus der Aufklärung stehen.

Ulrich Porstein / 16.11.2018

Und genauso ist es mit der Wahlfälschung in Hessen. Auch da wird verniedlichend von Fehlern gesprochen. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass Anzeige erstattet wurde.

Constanze Rüttger / 16.11.2018

Muss man Politiker sein, dass einem Straftaten als Fehler verziehen werden? Sonst würde ich versuchen z.B. einen Bußgeldbescheid für zu schnelles Fahren mal mit der Begründung ‘ich habe einen Fehler’ gemacht abzuwenden.

Gert Köppe / 16.11.2018

Das “Geschwurbel” bestimmte Verfehlungen zu simplen Fehlern herab zu definieren, “Upps - da hab’ ich wohl einen Fehler gemacht”, gilt nicht für alles im Leben. Bei den hier geschilderten Fällen geht es mit einer Kultur der Veranwortungslosigkeit einher. Wenn ich mich nach reichlich Alkoholkonsum an das Steuer eines Autos setzte und einen Unfall mache, oder ein Land gegen jede gezetzliche Grundlage mit Migranten flute, dann ist das kein “Fehler”! Es ist ein Fehler mit Vorsatz! Genau da ist der Unterschied. Sie haben nicht ausversehen getrunken und sich danach an’s Steuer gesetzt, sondern wissentlich, also vorsätzlich! Damit wird es ein Straftatbestand. Merkel hat die Grenzen für jeden geöffnet und wissentlich gegen Gesetze und Verträge verstoßen, also ebenfalls vorsätzlich. Der Versuch es auf “Fehler” herunter zu spielen dient nur dazu sich vor der Verantwortung zu drücken!

Rudi Knoth / 16.11.2018

2,8 Promille. Das nenne ich eine stramme Leistung. Konnte diese Frau am Ende besser fahren als gehen? Oder hat ihr Fahrzeug den “Das Auto kennt den Weg” Schalter. Auch “autonomes Fahren” genannt. Nur warum ist sie dann gegen das Tor gefahren?

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