Gastautor / 25.11.2019 / 10:00 / Foto: BMVJ / 43 / Seite ausdrucken

Ein Scharia-Apologet ist Rechtsstaat

Von Felix Perrefort und Thomas Maul.

Ende September 2019 startete das Bundesjustizministerium eine aufwändige Imagekampagne. Hieß es früher, „Du bist Deutschland“, gilt nun: „Wir sind Rechtsstaat“. Diese PR-Aktion für den doch eigentlich selbstverständlichen Rahmen einer bürgerlichen Gesellschaft rief denn auch grundsätzliche Kritik hervor, etwa hier und hier. Besonders heftigen Gegenwind provozierte die Bundesregierung dafür, mit Aiman Mazyek, dem Vorsitzenden des sogenannten Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD), einen Vertreter des Verbandsislam zu hofieren, der als Aushängeschild des Rechtsstaats völlig ungeeignet ist. 

Das Argument der kritischen Stimmen, beispielsweise aus der CDU, war dabei dessen Nähe zur sunnitisch-islamischen, als „islamistisch“ eingestuften Muslimbruderschaft. Carsten Linnemann etwa, Vorsitzender der Union-Mittelstandsvereinigung, stellte heraus, dass der ZMD „auch Gruppierungen, die wegen ihrer Nähe zur Muslimbruderschaft unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen“, umfasst. (siehe hier).

Nun muss man sich allerdings gar nicht erst auf die Ergebnisse des Verfassungsschutzes beziehen, um zu erkennen, dass das Verhältnis vom „Zentralrat“ zum Rechtsstaat rein strategischer Natur ist; deutlich wird dies bereits durch aufmerksame Lektüre der vom ZMD veröffentlichten „Islamischen Charta“. In Reaktion auf den Terror vom 11. September 2001 teilte sie am 20. Februar 2002 – vor 17 Jahren – der Mehrheitsgesellschaft mit, „wie die Muslime zu den Fundamenten dieses Rechtsstaates, zu seinem Grundgesetz, zu Demokratie, Pluralismus und Menschenrechten stehen“. Noch heute verlinkt die Startseite des ZMD-Internetauftritts dieses Dokument.

Der „Zentralrat“ unterwirft sich offen der Scharia 

Von der offiziellen Politik als Bekenntnis zum Rechtsstaat missverstanden, gerät die„Grundsatzerklärung“ weder mit dem islamischen Gesetz (Scharia) in Konflikt, noch ist sie eine Absage an die klassische Djihad-Doktrin; vielmehr stellt sie sich durch die Übernahme zentraler Begriffe sogar ausdrücklich in deren Tradition. So heißt es in Punkt 10: 

Das islamische Recht verpflichtet (!) Muslime in der Diaspora, sich grundsätzlich an die lokale Rechtsordnung (!) zu halten. In diesem Sinne gelten Visumserteilung, Aufenthaltsgenehmigung und Einbürgerung als Verträge (!), die von der muslimischen Minderheit einzuhalten sind. Ob deutsche Staatsbürger oder nicht, bejahen die im Zentralrat vertretenen Muslime daher (!) die vom Grundgesetz garantierte gewaltenteilige, rechtsstaatliche und demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, einschließlich des Parteienpluralismus, des aktiven und passiven Wahlrechts der Frau sowie der Religionsfreiheit. Daher (!) akzeptieren sie auch das Recht, die Religion zu wechseln, eine andere oder gar keine Religion zu haben.

Werden die Gesetze der Bundesrepublik derart als „Verträge“ und als „lokale Rechtsordnung“ bezeichnet, bedeutet ihre „Bajahung“ nicht etwa die integrationswillige Absage an die Scharia in unbeholfenem Migranten-Deutsch, wie es der naiven Mehrheitsgesellschaft glauben gemacht werden soll. Statt das bürgerliche Recht dem islamischen gegenüber grundsätzlich zu priorisieren, wird damit lediglich das Einwanderungsland – in der Sprache der klassischen Djihad-Doktrin und mit allen ihren Implikationen – zum „Haus des Vertrages“ erklärt. Die Akzeptanz der Gesetze der Bundesrepublik leitet der „Zentralrat“ aus den Verpflichtungen der Scharia ab, womit er letztlich seine Loyalität gegenüber den Auffassungen islamischer Rechtsgelehrter bezeugt, zu denen wiederum solche der Muslimbruderschaft gehören. 

So verwundert es nicht, dass Mazyek, der im „Islamischen Zentrum Aachen“ (gegründet vom syrischen Muslimbruder Issam al-Attar) sozialisiert wurde, schon mit Ali al-Qaradaghi posierte. Dieser „hochrangige Funktionär in Gremien der Muslimbruderschaft“ (Sigrid-Herrmann-Marschall) ist wiederum begeisterter Unterstützer von Yusuf al-Qaradawi, dem wohl einflussreichsten Ideologen der heutigen Muslimbruderschaft, der auch als djihadistischer Apologet des Holocausts auftritt. 

Nur befristete Friedensverträge

Wie hängen nun Islamische Charta und Djihad-Doktrin zusammen? „Es ist nicht leicht, westlichen Lesern nahezubringen, dass Djihad im Islam nicht Krieg, sondern ein friedliches Unternehmen zum Wohle der Menschheit bedeutet“, schreibt Bassam Tibi und rekurriert damit auf die Notwendigkeit, sich die wortwörtlichen Übersetzungen wichtiger Begriffe der Djihad-Doktrin zu vergegenwärtigen. Wenn muslimische Gelehrte und westliche Islamapologeten behaupten, dass es so etwas wie einen religiös legitimierten imperialen „heiligen Krieg“ im traditionellen Islam nicht gibt, dann lügen sie mit der Wahrheit. Denn Djihad bedeutet wörtlich übersetzt tatsächlich lediglich so etwas wie „Anstrengung auf dem Pfad Gottes“. Dies meint aber die religiöse Pflicht der Muslime zur universellen Mission. Die Da’wa, der Ruf der Völker zum Islam, ihre Unterwerfung unter das islamische Gesetz, die Scharia, versteht sich als Futuhat, als „Öffnung der Welt“ für das Haus des Friedens (Dar al-salam). 

Verweigern sich die Völker dem Islam, dann nennen Muslime ihre Gewaltanwendung eine Selbst-Verteidigung, die mit Qital, also etwa „Kampf“, bezeichnet wird. Das arabische Wort für Krieg, nämlich Harb, ist dagegen von vornherein und kategorisch allein für die Nicht-Islamgläubigen reserviert, deren Territorium eben als „Haus des Krieges“ (Dar al-harb) erst vom „Haus des Islam“ (Dar al-islam) zum Haus des Friedens (Dar al-salam) befriedet wird. 

Bis dahin kennt die klassische Djihad-Doktrin nur befristete Friedensverträge (genannt Hudna) zwischen den beiden Gebieten, ebenso wie Teile des fremden Territoriums nur befristet zum Dar al-ahd, zum „Haus des Vertrages“ werden, sobald dort Muslime in der Minderheit einigermaßen nach den Regeln der Scharia leben dürfen. Bis dahin muss der Djihad als eigentlich friedliche missionarische Anstrengung bisweilen militärisch werden, wie es die traditionelle Verpflichtung der muslimischen Herrscher bezeugt, einmal im Jahr zu den Waffen zu rufen. Bis dahin gelten Nicht-Muslime, solange sie sich der Islamisierung verweigern, kategorisch als Kriegstreiber bzw. Bewohner des „Hauses des Krieges“. 

Diese Doktrin ist „bis auf den heutigen Tag von keiner muslimischen Autorität widerrufen oder auch nur ernsthaft in Frage gestellt worden.“ (Tilman Nagel) Da er eine räumlich und zeitlich begrenzte Aktion beschreibt, verharmlost der Begriff des „Heiligen Krieges“ also das den klassischen Islam konstituierende „Verhältnis von Religion und Gewalt“: den permanenten Kriegszustand der Umma. Mit der Islamischen Charta bekennen sich der Verbandsislam und die von ihm ideologisch repräsentierten Muslime – und darin besteht die Verbindung zur klassischen Djihad-Doktrin – ganz offen nur solange zum „System“ der Bundesrepublik, wie sie durch die „Religion des Friedens“ nicht befreit bzw. befriedet worden ist – bis dahin verhält man sich eben zugleich scharia- und gesetzes- bzw. besser: “vertrags“konform.

Der eigentliche Skandal 

So verfehlt auch Ahmad Mansour das Wesentliche, wenn er suggeriert, Aiman Mazyek wäre wegen mangelnder Gesetzestreue ungeeignet. Vor Augen zu führen wäre sich die Tatsache, dass Gesetzestreue und eine Haltung, die dem Geist des Grundgesetzes diametral widerspricht, einander nicht ausschließen. Schließlich ist es nicht justiziabel, muslimischen Mädchen und Frauen ein selbstbestimmtes Leben zu versagen, sie etwa keinen Alkohol konsumieren zu lassen und sie in ihrer Partnerwahl einzuschränken. Was ohnehin weniger durch einzelne, juristisch belangbare Personen geschieht, erledigen der soziale Druck und die permanente Überwachung durch die „Community“, wodurch es möglich wird, sich als Einzelner an die „lokale Rechtsordnung“ zu halten und sich kollektiv dennoch als islamische Gegengesellschaft zu formieren.

Entsprechend “bejaht“ die Charta zwar das „aktive und passive Wahlrecht der Frau“, nicht aber die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die sexuelle Selbstbestimmung und die rechtliche Gleichstellung der Geschlechter. Gründen solche bürgerlichen Individualrechte nämlich auf abstrakter Gleichheit, „gebietet“ es die Scharia in den Worten des Zentralrats, „Gleiches gleich zu behandeln, und erlaubt, Ungleiches ungleich zu behandeln“, was die alltägliche Lebensrealität deutsch-muslimischer Mädchen in trauriger Weise bezeugt.

Skandalös ist somit nicht in erster Linie und nicht ausschließlich, dass die Bundesregierung mit Aiman Mazyek kooperiert, weil durch ihn vertretene Organisationen teilweise der Muslimbruderschaft nahestehen und durch den Verfassungsschutz beobachtet werden. Der andauernde Skandal ist vielmehr, dass die Regierungen der Bundesrepublik, seitdem sie Islamkonferenzen und Integrationsgipfel abhalten, aus Mazyek und seinem Zentralrat einen wichtigen und exponierten Vertreter der Belange von Muslimen gemacht haben, einen Ansprech- und Kooperationspartner, der erklärtermaßen islamisches Recht über bürgerliches stellt und letzteres nur insoweit respektiert, als das islamische Gesetz für Muslime in der Diaspora dies erfordert. 

Damit haben Seehofer und andere Kollaborateure bis heute verschwiegen, blauäugig übersehen oder schöngeredet, dass sich es sich beim „Zentralrat“ um „Islamisten in Nadelstreifen“ handelt oder – um einen präziseren, weniger irreführenden Begriff zu benutzen – schlichtweg um Scharia-Apologeten. Bezeichnend ist, dass in der türkischen Sprache eine äquivalente Konstruktion zu „Islamist“ nicht existiert, obwohl die Grammatik sie zuließe. Verwendet wird stattdessen das Wort „şeriatçı“. Die  Endungen -çı und -ci werden als Berufsbezeichnung verwendet („Elektriker“ übersetzt sich z.B. als „elektrikçi“).* Statt von einem „Islamisten“ spricht man also von jemandem, der berufsmäßig der Scharia nachgeht – und damit wäre der Verbandsislam eben auch hier treffend beschrieben. Es geht ihm um die schariatische Anpassung der „lokalen Rechtsordnung“, eine Verbesserung der „Verträge“ zugunsten orthodoxer Muslime. 

Schariatisierung der bürgerlichen Ordnung

Dass die Bundesrepublik vom „Zentralrat“ in seiner Charta faktenwidrig als „System“ begrüßt wird, „in dem Staat und Religion harmonisch aufeinander bezogen sind“ – denn wenngleich nicht laizistisch, so ist es doch (noch) entschieden säkular –, und gleichzeitig ebenso faktenwidrig eine Vereinbarkeit von „den im Koran verankerten, von Gott gewährten Individualrechten und dem Kernbestand der westlichen Menschenrechtserklärung“ behauptet wird, kann nur heißen, die Harmonie zwischen Staat und Religion erst künftig herstellen zu wollen: als Schariatisierung der bürgerlichen Ordnung. Folgerichtig verkündete Mazyek die Vereinbarkeit von Scharia und Demokratie in der „Welt“ auch explizit

In diesem Sinn wäre zum Beispiel seine von der SPD sekundierte Aussage zu verstehen – „Rassismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen!“ –, mit der er die in der Scharia vorgesehene Kriminalisierung von islamkritischen Äußerungen (als „islamophob“ und also rassistisch) ankündigt; eine Praxis, die in Frankreich schon so weit fortgeschritten ist, dass dort „bereits der Begriff des ‚djihad juridique‘ kursiert“. 

Der „islamistische Terror“, den der bloß „konservative“ Verbandsislam ablehnt, ist bei diesem Abrissunternehmen der westlichen Gesellschaft Teil einer bewusst oder unbewusst arbeitsteiligen Strategie, die auf folgende Logik in der staatlichen Integrationspolitik setzt: je besser die Muslime integriert, desto größer ihre Distanz zum „Islamismus“. Und, hier kommen die Juristen zum Beispiel des Zentralrats ins Spiel: Je mehr Zugeständnisse an die Scharia, desto besser die Integration. Andernfalls ergäbe es ja überhaupt keinen Sinn, deutsche Staatsbürger und Migranten muslimischen Glaubens gleichermaßen als in der Diaspora befindlich zu klassifizieren. 

Aus Antisemitismus ein Minderheitenproblem machen

Der islamischen Festlegung von Muslimen auf in erster Linie dem Islam unterworfene Rechtssubjekte kommt der staatsoffizielle Multikulturalismus entgegen, in dem Gesellschaft als Mosaik unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen gedacht wird, die dann um des Gesamtfriedens willen „zusammenhalten“ sollen. Ausdruck fand dieser zwangsharmonische und kritikfeindliche Minderheitenkitsch im Juni 2018 in einer Aktion, bei welcher Imame und Rabbis fröhlich und tolerant durch Berlin auf einem Tandem fuhren, um damit „gegen den Hass“ zu demonstrieren, dass Muslime und Juden doch von einander lernen könnten. 

Von jüdischer Seite aus, zum Beispiel vom American Jewish Committee (AJC) und dem Arbeitskreis jüdischer Sozialdemokraten, wurde die Aktion wegen „fragwürdiger Partner“ kritisiert, der teilnehmende Imam Mohamed Taha Sabri gilt nämlich als Muslimbruder-nah. Erwartungsgemäß sprach für die Bundesregierung jedoch nichts dagegen, mit der aktuellen Kampagne an genau diese Aktion anzuknüpfen.  

So zeigt ein Plakat von „Wir sind Rechtsstaat“ ein solches Tandem: Glücklich und unbeschwert radeln da ein Muslim mit Gebetsmütze und ein Jude mit Kippa, die Beine freudig in Fahrtrichtung ausgestreckt. Überschrieben ist dieses Moment „interreligiöser Harmonie“ mit den Worten „Wir glauben an die Freiheit. Und an die Freiheit des Glaubens.“ 

Suggerierte schon das Motto der initiativen Kampagne von 2018 – „Gemeinsam Antisemitismus und Islamfeindlichkeit entgegenlenken”, es handle sich dabei um analoge Phänomene, die mit mehr Begegnung und dem Abbau von Vorurteilen aus der Welt zu schaffen wären, verwandelt nun auch die Bundesregierung das Problem des islamischen Antisemitismus, der vornehmlich die Juden ins Visier nimmt, doch als Zivilisationshass die bürgerliche Gesellschaft in ihren Grundfesten bedroht, in eine Frage der Anerkennung von Glaubensfreiheit: Muslime und Juden sollten einfach aufeinander zugehen und sich, in der Mitte treffend, ihrer jeweiligen „Radikalität“ entledigen. Die Minderheiten sollen ihre angeblich gegenseitigen Animositäten einstellen, damit die Mehrheitsgesellschaft endlich a Ruh hat.

Verhöhnung jüdischer Opfer 

Daran ist schlichtweg alles falsch. Zum einen bedient dieser Begegnungskitsch verfehlte Lösungsansätze, die Adorno mit Bezug auf Deutsche und Israelis schon in „Was bedeutet: Aufarbeitung der Vergangenheit“ kritisierte:

Ich glaube auch nicht, daß durch Gemeinschaftstreffen, Begegnungen zwischen jungen Deutschen und jungen Israelis und andere Freundschaftsveranstaltungen allzuviel geschafft wird, so wünschbar solcher Kontakt auch bleibt. Man geht dabei allzusehr von der Voraussetzung aus, der Antisemitismus habe etwas Wesentliches mit den Juden zu tun und könne durch konkrete Erfahrungen mit Juden bekämpft werden, während der genuine Antisemit vielmehr dadurch definiert ist, daß er überhaupt keine Erfahrung machen kann, daß er sich nicht ansprechen läßt(hier als PDF)

Zum anderen werden so Muslime als eine über ihre Religion stigmatisierte Opfergruppe  halluziniert – derweil gerade sie das weltweit am wenigsten verfolgte und am meisten verfolgende religiöse Kollektiv bilden – und obendrein ihren jüdischen Opfern eine im Zeichen von Toleranz daherkommende Bringschuld gegenüber dem Islam aufgedrängt, welche – die Teilnahme Mohamed Taha Sabris beweist es – auf die Verpflichtung zur Toleranz gegenüber den Scharia-Apologeten hinausläuft. 

Damit verdichtet sich in diesem Plakat nicht nur die staatsoffizielle Appeasement-Politik gegenüber dem „legalistischen Islamismus“; anschaulich wird außerdem, was für die Politik des modernen Deutschlands kennzeichnend ist: die Verniedlichung des islamischen Antisemitismus und die Verhöhnung seiner Opfer. 

* Wir bedanken uns bei Emrah Erken für die wertvollen linguistischen Hinweise. 

In unserer Kritik der islamischen Charta folgen wir: Hiltrud Schröter, Das Gesetz Allahs. Menschenrechte – Geschlecht – Islam und Christentum, Königstein/Taunus 2007, S. 213 ff.

Foto: BMVJ

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Dr. Gerhard Giesemann / 25.11.2019

Die gesamte Debatte steht und fällt mit der Gewaltfrage: Solange es im Quran verlangt wird von jedem Moslem, die Anderen zu töten, solange ist der fern zu halten. Ich will nicht schon wieder die Sure 8:17 zitieren, gucksdu selber bei “Koransuren.com”. Insgesamt gibt es zwei Dutzend solcher Suren. Der Quran ist die Betriebsanleitung von diesen Leute, egal, ob sie als Islamist bezeichnet werden oder nicht. Wenn der Sultan heult, “macht fünf Kinder, nicht nur drei”, dann muss Jeder wissen, was Sache ist. Das Instrument “Kinderehen” dient ebenfalls demselben Konzept. Heute gerade eben bei “hartaberfair” sagt eine Frau Prof. Dienstbühl: Integrieren geht nur mit Leuten, die das auch selbst wollen. Der junge Mann rechts neben ihr hat gezeigt, wie das geht. Meine beiden Kinder kriegen auch keinen Job nach geworfen, schon gar keinen lukrativen, was will dann der Moslem? Ich habe Prof. Rohe und Herrn Tariq (“das islamische Grundgesetz”, gucksdu ww-net) mehrfach aufgefordert, die Mordsuren aus dem Koran zu streichen - keine Reaktion. Beide sind Juristen, sie kennen die strafrechtliche Relevanz dieser Aufrufe (§§ 129 bis 131 StGB). Von allen Zuzüglern in DE machen nur die inzwischen 7(!) Millionen Moslems Probleme, die EU-Ausländer, die Amis, die Südamerikaner, die Japaner etc. nicht. Liegt an der Gewaltfrage. Ein Japaner, der sich hier integriert? Der denkt gar nicht daran - kein Problem. Wenn ein Samuraischwert ins Spiel kommt, dann ist es kein Japaner, der damit Einen auf offener Straße abschlachtet (S.-Degerloch ganz neulich). Usw. Koran: LIES! Da steht’s drin.

Margit Broetz / 25.11.2019

Danke für den präzisen Artikel! Die Kampagne hat mich auch schon geärgert. In Auftrag derer, die den Rechtsstaat demolieren! Man fragt sich, an wen sie sich richtet: die das lesen, stellen den Rechtsstaat nicht infrage sondern wollen ihn wiederhaben. Die es lesen und beherzigen sollten lehnen ihn ab und werden die Plakate ohnehin nicht zur Kenntnis nehmen. Und wie bei Produkten oder sozialistischen Durchhalteparolen: solche Werbung braucht’s nur, wenn nicht drin ist was drauf steht. Natürlich ist der Islam mit Demokratie vereinbar, wie einst ein früherer Zentralratsvorsitzender (Nadeem Elyas?) einem Reporter antwortete: “Ja, solange wir in der Minderheit sind!” Denn sobald die Moslems sich stark genug fühlen, sind sie verpflichtet, die “nichtislamische Ordnung zu beseitigen und sie durch eine islamische Ordnung zu ersetzen,” so der spätere bosnische “Präsident” Alija Izetbegovic in seiner “Islamischen Deklaration” 1970. Schon 1946 wegen Kollaboration mit den Nazis verurteilt, wurde er 1983 von Jugoslawien einmal mehr wegen Staatsgefährdung zu jahrelanger Haft verurteilt. Wie ein anderer Untoter mit ähnlichem Lebenslauf tauchte auch er Jahrzehnte später wieder auf, um wie jener das Zerstörungswerk zu vollenden (weshalb der Westen sich sofort auf seine Seite schlug, ihn als netten Multikulti-Demokraten darstellte, und die von ihm Bedrohten, vor allem Serben, als Tätervolk verteufelte, ist wohl nur globalstrategisch zu ergründen). Dennoch Einspruch: dort wo im Koran konkret die Rede devon ist, ist Djihad der bewaffnete Kampf! Gleichwohl ist die größte Bedrohung sicher nicht der Terror, sondern die schleichende Unterwanderung. Wie Hartmut Krauss (Islam in Reinkultur) betont: “Es gibt überhaupt kein plausibles Argument dafür,” dass sich im Ernstfall auch “friedliche ... Muslime angesichts des islamischen Unterdrückungs- und Ausmerzungsterrors gegenüber ‘Ungläubigen’ anders verhalten sollten als die ‘gewöhnlichen Deutschen’ gegenüber dem Terror der Nazis.”

marc d'aberycorn / 25.11.2019

Ich kann zu dieser scharfsinnigen Kommentierung nun nichts weiter beitragen, als eine Literaturempfehlung anzubringen u. plakative lebensalltaegliche Beobachtungen in Erinnerung zu rufen (-; Oder neudeutsch: Zu hetzen! :-D Die Streitschrift von Jacques de Saint Victor (2017) Blasphemie. Geschichte eines „imaginaeren Verbrechens“, liegt als Uebersetzung aus dem Franzoesischen vor. Darin beklagt er u.a. die verheerende Karriere des Begriffs „Islamophobie“, der in der Rep. Fr. zu massiven Einschraenkungen der „Meinungsfreiheit“ fuehrt … Schoen auch folgendes Zitat, das schwach an Samuel Schirmbecks Analyse von Bue90/Die Gruenen erinnert: „[…] stiess sofort ueber islamistische (sic!) Kreise hinaus auf ein gewisses Interesse bei Intellektuellen und antirassistischen Aktivisten, die nach dem Ende der « grossen Erzaehlungen » auf der Suche nach einem Ersatzproletariat waren, fuer das sie sich engagieren konnten.“ – Wer eine konkrete Islamisierung Zentraleuropas verdraengt, uebersieht die (angekuendigte) Verwandlung des laizisitisch–kemalistischen Regimes innert fuenfzehn Jahren in eine islamische Personaldiktatur, die offenkundige religioes orthodoxe bis fundamentalistische Indoktrination durch staatliche Religionsbehoerden u. ueberhoert schlicht die oeffentlichen Aufforderungen dieses Autokraten/Diktators an „Tuerkeistaemmige“ in den Niederlanden, Belgien, BRD …, mehr Kinder zu zeugen, Einfluss zu nehmen etc.

Dr. Inge Frigge-Hagemann / 25.11.2019

Man muß wohl davon ausgehen, dass die Vertreter unserer derzeitigen Regierung den Koran nie gelesen haben. Ansonsten würde es den vorauseilenden Gehorsam gegenüber den Muslimen und ihren ständigen Forderungen nicht geben. Jeder Moslem, der hier leben will,  sollte unterschreiben müssen, dass er sich an die in diesem Land geltenden Gesetze und Regeln hält. Ansonsten muß er in ein islamisches Land gehen, wo er seinen islamischen Vorstellungen frönen kann.

Sebastian Weber / 25.11.2019

@ Matthes Berger: wer meine Leserbriefe kennt, weiß, dass ich konservativ - also nicht links-grün-versifft, bin. Also bin ich selbst “nazi”. Es war (bittere) IRONIE. Bei der Gelegenheit: Es ist genaugenommen unerträglich und es kommt einer Verhöhnung der Opfer des Nazi-Regimes gleich, heute alles, was nicht links-grün ist, als “nazi” zu bezeichnen. Dass ich es hier tue, soll - “über die Bande gespielt” - die Dämlichkeit der Verwendung dieses Begriffes im “Mainstream” vor Augen führen.

sybille eden / 25.11.2019

Herr Illauer, ich sehe das so, selbst wenn es nur ein Vertrag sein sollte, und keine selbstauferlegte Verpflichtung, so müssen Verträge die nicht zeitlich begrenzt sind EINGEHALTEN werden ! Und wenn es dann sein muss ,auch mit Waffengewalt, oder ?

Rolf Mainz / 25.11.2019

Es gibt Leute, mit denen lässt man sich einfach nicht ein. Dies gilt genauso für bestimmte Religionen oder besser: für bestimmte Lebensweisen, die sich den Anschein einer Religion geben. Wer solche Lebensweisen wünscht, der darf diese gern im Nahen Osten oder Teilen Afrikas und Asiens praktizieren - in Westeuropa jedenfalls nicht. Ganz einfach.

Thomas Taterka / 25.11.2019

Seit den ersten Tagen der islamischen Einwanderung hat sich jede Partei an den Vorteilen dieses Zustroms kräftig bedient . Man könnte fast den Eindruck gewinnen, Demokratie sei nichts weiter als eine Hure, über die jeder mit Einfluß mal ” rüberrutschen ” darf , ohne jede Rücksicht auf den Gesundheitszustand des Opfers.

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