Oliver M. Haynold, Gastautor / 27.01.2022 / 14:00 / Foto: Pixabay / 29 / Seite ausdrucken

Die Entwürdigung des Bundestags

Von Oliver M. Haynold.

Die nicht oder nicht ausreichend gegen Corona geimpften Abgeordneten werden von der heutigen Gedenkveranstaltung zur Befreiung des KZ Auschwitz im Deutschen Bundestag ausgeschlossen.

Es ist das Kernstück eines politischen Mandats, dass sein Träger es ohne Hinderung ausüben darf. Das Bundesverfassungsgericht hat gestern einen Eilantrag der AfD und mehrerer ihrer nicht gegen Covid-19 geimpften Abgeordneten des Deutschen Bundestags gegen ihren Ausschluss von einer für heute angesetzten Holocaust-Gedenkveranstaltung verworfen. Was ist passiert?

Der Bundestag hat durch eine Allgemeinverfügung eine „2G+“-Regel für seine Arbeit angenommen, nach der nur Abgeordnete Zugang zum Plenarsaal haben, die doppelt gegen Covid-19 geimpft oder seit nicht mehr als sechs Monaten genesen sind und zusätzlich entweder „geboostert“ oder tagesaktuell getestet sind. Für Abgeordnete, die nicht hinreichend geimpft sind, wird die Teilnahme an Plenarsitzungen normalerweise eingeschränkt ermöglicht, in dem sie auf eigens markierten Sünderplätzen auf der Tribüne teilnehmen dürfen. Von den Ausschüssen, den eigentlichen Machtzentren des Bundestags, sind sie ausgeschlossen, es sei denn, sie gelten als genesen.

Für die angesetzte Gedenkveranstaltung wurde durch ein Schreiben von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas eine Abweichung von dieser Regel festgesetzt, nach der die Teilnahme für Abgeordnete, die nicht die „2G+“-Regel erfüllen, auf der Tribüne untersagt wurde, sie aber auch nicht auf ihren normalen Plätzen teilnahmen dürfen, also ausgeschlossen werden. Im Gerichtsverfahren argumentierte das Präsidium, dass dies „in der besonderen Verletzlichkeit der eingeladenen hochbetagten Gäste“ begründet sei.

Argumente nicht hinreichend dargelegt

Die AfD tat sich, wie so oft in ähnlich gelagerten Fällen, vor Gericht mit einer nicht hinreichend ausgearbeiteten Begründung ihres Begehrens keinen Gefallen. So steigt das Urteil damit ein, dass Tino Chrupallas Beschwerde gegen seinen Ausschluss wegen des Wegfalls seinen Genesenenstatus durch dessen Verkürzung auf drei Monate schlicht daran scheitert, dass dieser Status im Bundestag weiterhin für sechs Monate gilt, er also gar nicht ausgeschlossen ist. Bezüglich Joachim Wundrak störte sich das Gericht daran, dass er nicht ausdrücklich dargetan hat, überhaupt teilnehmen zu wollen. Das ist kein guter Anfang.

Für den Rest des Antrags begnügt sich das Gericht mehrfach mit der Feststellung, dass die Antragsteller den ihnen zugefügten Nachteil „nicht hinreichend substantiiert dargelegt“ hätten. Es lässt damit offen, ob der Antrag aus formalen oder auch aus sachlichen Gründen scheitert, ob die Antragsteller also mit einer besseren Darlegung ihres Anliegens Erfolg gehabt hätten. Man kann darin vielleicht eine gewisse politische Bosheit lesen, aber andererseits hat die AfD mit solcherart gescheiterten Anträgen auch hinreichende Erfahrung, sodass man eigentlich erwarten sollte, dass sie ihre Begehren vollständig begründet, auch in Teilen, die sich eigentlich von selbst verstehen sollten.

Kein Schutz der Mindergeimpften

Von der AfD offenbar nicht weiter betrieben wurde die Frage, ob die „2G+“-Regel das mildeste und erforderliche Mittel sei, den gewünschten Infektionsschutz für die Arbeit des Bundestages, insbesondere im Plenarsaal und speziell für die infrage stehende Gedenkveranstaltung zu leisten. Das Präsidium argumentierte in der Allgemeinverfügung mit Berufung auf den Expertenrat der Bundesregierung, dass der durch die Grundimpfung „vermittelte Immunschutz bei der Omikron-Variante eingeschränkt ist, so dass Personen erkranken werden, die lediglich einen solchen Erst- und Zweit-Impfschutz aufweisen“, während die Drittimpfung davor schütze.

Gegen das Gewicht der freien Ausübung des Abgeordnetenmandats wird man kaum mit dem Schutz der Gesundheit des Abgeordneten selbst gegen seinen freien Willen argumentieren können, so dass der Schutz der un- und mindergeimpften Abgeordneten vor einer Ansteckung oder einem schweren Verlauf kaum ein Argument für ihren Ausschluss sein kann. Man darf auch mit einer dringend behandlungsbedürftigen Herzinsuffizienz zu einer Abstimmung gehen, die einem das Risiko wert ist. Weiterhin ist auch die Testpflicht nur für mindergeimpfte Abgeordnete ein Indiz dafür, dass es nicht um deren Schutz geht. Der Test schützt ja nicht davor, dass einen ein nicht getesteter anderer Abgeordneter ansteckt. Auch die angeblich drohende Überlastung der Gesundheitssysteme ist kaum ein Grund, einen Abgeordneten des Deutschen Bundestags von der Ausübung seines Mandats auszuschließen. Das Funktionieren der obersten Verfassungsorgane hat Priorität vor schlimmstenfalls einigen wenigen Krankenhausbetten.

Warum nicht einfach Stühlerücken?

Ziel des Ausschlusses ungeimpfter Abgeordneter könnte also eher sein, dadurch andere Abgeordnete vor Ansteckung zu schützen. Das leidet natürlich unter dem grundlegenden Problem, dass es nicht sehr logisch ist, die angeblich gut geschützten Vollgeimpften vor den angeblich weniger gut geschützten Un- und Mindergeimpften zu schützen. Eigentlich müsste es ja umgekehrt sein. Jedenfalls setzt diese Argumentation schon voraus, dass der Schutz auch durch die Drittimpfung nicht sehr wirksam ist, denn sonst bräuchten die Drittgeimpften ja keinen Ausschluss Ungeimpfter. Dem entspricht auch, dass Studien bezüglich der Delta-Variante zu einer Verringerung der Ansteckung Dritter durch infizierte Geimpfte von grob der Hälfte kamen. Für die Omikron-Variante liegen offenbar noch keine belastbaren Zahlen vor, aber eine Wunderwirkung gegen die Ansteckung Dritter durch noch so zahlreiche Impfungen scheint unwahrscheinlich, auch im Hinblick auf das Infektionsgeschehen in Ländern mit sehr hoher Impfquote.

Wenn die Schutzwirkung der Impfung gegen Ansteckung Dritter bestenfalls begrenzt, vielleicht in der Größenordnung von 50 Prozent, ist, dann wären als mildere Mittel vor dem Ausschluss von Abgeordneten solche Mittel zu wählen, die eine ähnliche große Verringerung des Ansteckungsrisikos bei geringeren Einschränkungen bewirken. Eine offensichtliche Möglichkeit wäre, die Testpflicht auch auf „geboosterte“ Abgeordnete auszuweiten. Eine andere Möglichkeit wäre es, die Sitzanordnung dahingehend zu verändern, dass die Ungeimpften am Rand statt zentral sitzen, was insofern leicht umzusetzen wäre, als dass sie sich ohnehin in den Fraktionen an den Rändern des Hauses zu konzentrieren scheinen. Eine solche Anordnung schiene überhaupt sinnvoller, als die Ungeimpften ihre angeblichen Corona-Aerosole von der Tribüne ins Plenum regnen zu lassen. Das wäre zwar noch immer ausgrenzend, aber doch viel weniger als die Verbannung auf die Tribüne oder gar der komplette Ausschluss. Für den vorliegenden Fall der hochbetagten Gäste auf der Tribüne wäre es auch möglich, einfach die Abgeordneten ausnahmeweise auf ihren normalen Plätzen im Plenum sitzen zu lassen, und das dadurch vielleicht entstehende geringe zusätzliche Risiko durch eine Testpflicht für alle Abgeordneten an diesem Tag zu kompensieren.

Zur Not im Vollschutzanzug

Würde man den Parlamentsbetrieb überhaupt noch als Heiligtum, das zur Not um den Preis des Krieges verteidigt wird, ansehen, dann wären auch Plexiglaskisten mit Elektrofiltern, wirksamere Masken, Sitzungen in einer großen Halle oder im Freien mildere Mittel, den Parlamentsbetrieb mit der Möglichkeit der Ausübung des Mandats für alle Abgeordneten aufrechtzuerhalten. Auf die Spitze gebracht: Wer die Gewalt hat, junge Soldaten zur Verteidigung der parlamentarischen Demokratie in den Tod zu schicken, der sollte besser bereit sein, in der Hitze, in der Kälte, im Regen, in den Ruinen des Bundestagsgebäudes, zur Not noch im ABC-Vollschutzanzug in vollständiger Besetzung zu tagen, was im vorliegenden Fall aber wohl kaum nötig wäre.

Als ein solches Heiligtum sieht sich der Bundestag aber offenbar nicht und wird er vom Bundesverfassungsgericht auch nicht gesehen. Insbesondere sehen diese Institutionen eine solche Bedeutung offenbar nicht in Gedenkstunden, mit denen an den Holocaust und allgemeiner an die Nazi-Unrechtsherrschaft erinnert wird, deren Ablehnung ja doch einmal einer der konstituierenden Gedanken der Bundesrepublik war und deren Gedenken damit ein Ritual mit einer für dieses Parlament wesentlichen Bedeutung wäre.

Gedenkveranstaltung dient der „Sichtbarkeit“

Das Präsidium des Bundestages argumentierte, „mit der Durchsetzung der 2G+-Regel bei der Gedenkveranstaltung sei kein Ausschluss von der Parlamentsarbeit verbunden, sondern allenfalls ein kurzer Verlust an Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit“. Hingegen wäre der „demokratiekonstituierenden Kern der Rechte“ der Abgeordneten durch ihren Ausschluss nicht berührt. Das ist verräterisch bezüglich des Sinnes, den unsere Spitzenpolitiker solchen Gedenkstunden beimessen, nämlich hauptsächlich die genannte „Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit“.

Abgesehen davon, dass gleicher Zugang zu solcher Sichtbarkeit der Geläuterten und Gedenkenden wohl auch zu den Rechten des Abgeordneten in der Wahrnehmung seines Mandats gehören wird, ist das schlichtweg eine Beleidigung der Holocaustopfer, insbesondere der eingeladenen Gäste. Das Bundestagspräsidium tut seine eigenen Gedenkveranstaltung vor Gericht damit als – in der Formulierung eines ehemaligen Bundeskanzlers – bedeutungsloses „Gedöns“ ab. Auch das Verfassungsgericht stellte fest, dass die Abgeordneten ja auch durch elektronische Medien an der Veranstaltung teilnehmen könnten, mithin Fernsehgucken wohl eine adäquate Form der Mandatsausübung darzustellen scheint.

Keine schöne Perspektive

Besonders unangenehm ist die Hinderung von Abgeordneten an der freien, vollständigen und gleichen Ausübung ihres Mandats und die unspezifische biologistische Begründung derselben natürlich genau im Hinblick auf die deutsche Geschichte, deren übelster Teile auf der heutigen Veranstaltung gedacht werden soll.

Ein Kernstück der nationalsozialistischen Kaperung des deutschen Staates war, dass kommunistische und manche sozialdemokratische Abgeordnete nach dem Reichstagsbrand in „Schutzhaft“ genommen wurden, und die KPD zwar an der folgenden Wahl noch teilnehmen, aber ihre Mandate nicht mehr ausüben durfte. Vor diesem Hintergrund hat jeder Ausschluss von Abgeordneten aus Gründen, die nicht in ihrem unparlamentarischen Verhalten im Parlament liegen, zumal wenn er vorrangig eine bestimmte Partei trifft, einen besonderen Geschmack in einem deutschen Parlament.

Ein ideologisches Kernstück des Nationalsozialismus war die biologistische Furcht vor dem und Verteufelung des Anderen – bis hin zu den pornographischen Ansteckungsphantasien und „Hygienekonzepten“ eines Julius Streicher. Nun ist natürlich Covid-19 tatsächlich eine Infektionskrankheit, aber die Versetzung ungeimpfter Abgeordneter auf die Sünderbank auf der Tribüne, ihr kompletter Ausschluss von Veranstaltungen wie auch allgemeine Maßnahmen zur Ausgrenzung Un- und Mindergeimpfter scheinen doch mehr auf empfundene oder kommunizierte Furcht und Ekel vor dem bösen Ungespritzen zurückzugehen als auf eine detaillierte, sachorientierte und begründete Überlegung zur Vermeidung von Infektionen. Ein ernsthaftes Bemühen, Einschränkungen möglichst gering zu halten, insbesondere allen Abgeordneten freie und gleiche Ausübung ihres Mandats zu gewähren, ist jedenfalls in den besprochenen Vorgängen nicht erkennbar.

Uns bleiben also oberste Verfassungsorgane, die die Ausgrenzung von Bevölkerungsgruppen selbst im Parlament betreiben und billigen, und in parlamentarischen Veranstaltungen vor allen Dingen individuelle „Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit“ erkennen, und eine Opposition, die offenbar nicht in der Lage ist, vor Gericht auch nur korrekt zu argumentieren, wer nun ausgeschlossen ist und wer nicht. Gerade vor dem Hintergrund der Ereignisse, deren der Bundestag heute gedenkt, ist das keine schöne Perspektive.

 

Oliver M. Haynold wuchs im Schwarzwald auf und lebt in Evanston, Illinois. Er studierte Geschichte und Chemie an der University of Pennsylvania und wurde an der Northwestern University mit einer Dissertation über die Verfassungstradition Württembergs promoviert. Er arbeitet seither als Unternehmensberater, in der Finanzbranche und als freier Erfinder.

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Leo Hohensee / 27.01.2022

@ T. Schneegaß Mir wird ganz schlecht ... nicht darüber was Sie schreiben, sondern darüber, dass es so ist wie Sie es schreiben. Ich weiß keine Lösung ... beste Grüße

Ludwig Luhmann / 27.01.2022

@Johannes Schuster / 27.01.2022 - “(...) Wind of change, Reset, Transformation, Besatzung ???”—- Es nennt sich “Great Reset”, Herr Schuster,  GREAT RESET!

Ludwig Luhmann / 27.01.2022

Ob man Holocaust-Überlebende den Corona-Regeln unterwirft? Oder könnte es sein, dass Holocaust-Überlebende auch ungeimpft alle Grund- und Freiheitsrechte zugebilligt bekommen? Oder wurden bereits Holocaust-Überlebende mit mRNA-Substanzen zur Hölle geschickt?

giesemann gerhard / 27.01.2022

Hauptsache, die Judenfeinde sind geimpft.

W.Schneider / 27.01.2022

Ich frage mich nur noch, wie lange die Nerven der MitgliederInnen des BVG durchhalten, sich ununterbrochen der Lächerlichkeit preiszugeben. Der Eindruck verdichtet sich doch, dass man nach Berlin schaut, wie man denn zu entscheiden hat. Und das auch noch ohne Dinner.

Rolf Wächter / 27.01.2022

Uns im Osten wurde erklärt, das ein Teil unserer Väter und Großväter Verbrechen begangen haben und wir damit nichts zu tun haben. Wir haben im Verein mit der Sowjetunion im Osten ein neues (angeblich) besseres Deutschland geschaffen. Die Westdeutschen sollten endlich begreifen, das nicht sie die Verbrecher waren, sondern ihre Vorfahren, die schon fast alle tot sind. Also laßt endlich den Nazi-Quatsch. Das ist fast 80 Jahre her. Kein anderes Land macht den Unsinn “Erinnerungskultur”, obwohl manche Länder auch einen Grund dazu hätten. Auschwitzgedenken sollte vor Ort am dortigen Mahnmal stattfinden, eventuell von Deutschland finanziert. Das reicht.

Gottfried Meier / 27.01.2022

Was soll man sich da aufregen. Es ändert ja nichts. Ich warte drauf, dass die irgendwann aus dem Palast gejagt werden. Hoffentlich bin ich nicht zu alt, dass ich das noch erleben darf.

Petra Wilhelmi / 27.01.2022

Das Parlament in Deutschland ist doch überhaupt kein Parlament mehr. Es nennt sich nur noch so. Politik wird in kleinen Zirkeln und im RKI gemacht und nicht vergessen, von Grauen Eminenzen souffliert.  Die Abgeordneten sind nur noch Abnickroboter. Der Gedenktag wegen der Befreiung von Auschwitz ist auch nur ein Gedenktagsritual ohne Bedeutung für die Teilnehmer im Parlament. Wenn wir aus der Geschichte gelernt hätten, gäbe es heute noch ein Parlament, würde das GG noch gelten, würde eine Regierung nicht die Bürger entzweien, würde eine Regierung ihre Bürger nicht als Versuchskarnickel missbrauchen, würde eine Regierung nicht in der UN immer nur die islamischen Länder unterstützen, würde ein Land keine Judenhasser in Millionengröße ins Land lassen, würde es noch unabhängige Gerichte, Medien und Staatsanwaltschaften geben. Wenn wir aus der Vergangenheit gelernt hätten, würden heutzutage nicht die Ungeimpften den Platz der Juden im 3. Reich einnehmen. Ein inhaltsleerer Gedenktag mit Redefloskeln braucht es nicht mehr. Die AfD handelt oft unglücklich. Hat sie keine Rechtsanwälte in ihren Reihen, die solche Anträge richtig formulieren? So kommen sie nur als Maulerei rüber und man kann über die richtigen Beweggründe der AfD viel leichter hinweggehen.

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