Oliver M. Haynold, Gastautor / 27.01.2022 / 14:00 / Foto: Pixabay / 29 / Seite ausdrucken

Die Entwürdigung des Bundestags

Von Oliver M. Haynold.

Die nicht oder nicht ausreichend gegen Corona geimpften Abgeordneten werden von der heutigen Gedenkveranstaltung zur Befreiung des KZ Auschwitz im Deutschen Bundestag ausgeschlossen.

Es ist das Kernstück eines politischen Mandats, dass sein Träger es ohne Hinderung ausüben darf. Das Bundesverfassungsgericht hat gestern einen Eilantrag der AfD und mehrerer ihrer nicht gegen Covid-19 geimpften Abgeordneten des Deutschen Bundestags gegen ihren Ausschluss von einer für heute angesetzten Holocaust-Gedenkveranstaltung verworfen. Was ist passiert?

Der Bundestag hat durch eine Allgemeinverfügung eine „2G+“-Regel für seine Arbeit angenommen, nach der nur Abgeordnete Zugang zum Plenarsaal haben, die doppelt gegen Covid-19 geimpft oder seit nicht mehr als sechs Monaten genesen sind und zusätzlich entweder „geboostert“ oder tagesaktuell getestet sind. Für Abgeordnete, die nicht hinreichend geimpft sind, wird die Teilnahme an Plenarsitzungen normalerweise eingeschränkt ermöglicht, in dem sie auf eigens markierten Sünderplätzen auf der Tribüne teilnehmen dürfen. Von den Ausschüssen, den eigentlichen Machtzentren des Bundestags, sind sie ausgeschlossen, es sei denn, sie gelten als genesen.

Für die angesetzte Gedenkveranstaltung wurde durch ein Schreiben von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas eine Abweichung von dieser Regel festgesetzt, nach der die Teilnahme für Abgeordnete, die nicht die „2G+“-Regel erfüllen, auf der Tribüne untersagt wurde, sie aber auch nicht auf ihren normalen Plätzen teilnahmen dürfen, also ausgeschlossen werden. Im Gerichtsverfahren argumentierte das Präsidium, dass dies „in der besonderen Verletzlichkeit der eingeladenen hochbetagten Gäste“ begründet sei.

Argumente nicht hinreichend dargelegt

Die AfD tat sich, wie so oft in ähnlich gelagerten Fällen, vor Gericht mit einer nicht hinreichend ausgearbeiteten Begründung ihres Begehrens keinen Gefallen. So steigt das Urteil damit ein, dass Tino Chrupallas Beschwerde gegen seinen Ausschluss wegen des Wegfalls seinen Genesenenstatus durch dessen Verkürzung auf drei Monate schlicht daran scheitert, dass dieser Status im Bundestag weiterhin für sechs Monate gilt, er also gar nicht ausgeschlossen ist. Bezüglich Joachim Wundrak störte sich das Gericht daran, dass er nicht ausdrücklich dargetan hat, überhaupt teilnehmen zu wollen. Das ist kein guter Anfang.

Für den Rest des Antrags begnügt sich das Gericht mehrfach mit der Feststellung, dass die Antragsteller den ihnen zugefügten Nachteil „nicht hinreichend substantiiert dargelegt“ hätten. Es lässt damit offen, ob der Antrag aus formalen oder auch aus sachlichen Gründen scheitert, ob die Antragsteller also mit einer besseren Darlegung ihres Anliegens Erfolg gehabt hätten. Man kann darin vielleicht eine gewisse politische Bosheit lesen, aber andererseits hat die AfD mit solcherart gescheiterten Anträgen auch hinreichende Erfahrung, sodass man eigentlich erwarten sollte, dass sie ihre Begehren vollständig begründet, auch in Teilen, die sich eigentlich von selbst verstehen sollten.

Kein Schutz der Mindergeimpften

Von der AfD offenbar nicht weiter betrieben wurde die Frage, ob die „2G+“-Regel das mildeste und erforderliche Mittel sei, den gewünschten Infektionsschutz für die Arbeit des Bundestages, insbesondere im Plenarsaal und speziell für die infrage stehende Gedenkveranstaltung zu leisten. Das Präsidium argumentierte in der Allgemeinverfügung mit Berufung auf den Expertenrat der Bundesregierung, dass der durch die Grundimpfung „vermittelte Immunschutz bei der Omikron-Variante eingeschränkt ist, so dass Personen erkranken werden, die lediglich einen solchen Erst- und Zweit-Impfschutz aufweisen“, während die Drittimpfung davor schütze.

Gegen das Gewicht der freien Ausübung des Abgeordnetenmandats wird man kaum mit dem Schutz der Gesundheit des Abgeordneten selbst gegen seinen freien Willen argumentieren können, so dass der Schutz der un- und mindergeimpften Abgeordneten vor einer Ansteckung oder einem schweren Verlauf kaum ein Argument für ihren Ausschluss sein kann. Man darf auch mit einer dringend behandlungsbedürftigen Herzinsuffizienz zu einer Abstimmung gehen, die einem das Risiko wert ist. Weiterhin ist auch die Testpflicht nur für mindergeimpfte Abgeordnete ein Indiz dafür, dass es nicht um deren Schutz geht. Der Test schützt ja nicht davor, dass einen ein nicht getesteter anderer Abgeordneter ansteckt. Auch die angeblich drohende Überlastung der Gesundheitssysteme ist kaum ein Grund, einen Abgeordneten des Deutschen Bundestags von der Ausübung seines Mandats auszuschließen. Das Funktionieren der obersten Verfassungsorgane hat Priorität vor schlimmstenfalls einigen wenigen Krankenhausbetten.

Warum nicht einfach Stühlerücken?

Ziel des Ausschlusses ungeimpfter Abgeordneter könnte also eher sein, dadurch andere Abgeordnete vor Ansteckung zu schützen. Das leidet natürlich unter dem grundlegenden Problem, dass es nicht sehr logisch ist, die angeblich gut geschützten Vollgeimpften vor den angeblich weniger gut geschützten Un- und Mindergeimpften zu schützen. Eigentlich müsste es ja umgekehrt sein. Jedenfalls setzt diese Argumentation schon voraus, dass der Schutz auch durch die Drittimpfung nicht sehr wirksam ist, denn sonst bräuchten die Drittgeimpften ja keinen Ausschluss Ungeimpfter. Dem entspricht auch, dass Studien bezüglich der Delta-Variante zu einer Verringerung der Ansteckung Dritter durch infizierte Geimpfte von grob der Hälfte kamen. Für die Omikron-Variante liegen offenbar noch keine belastbaren Zahlen vor, aber eine Wunderwirkung gegen die Ansteckung Dritter durch noch so zahlreiche Impfungen scheint unwahrscheinlich, auch im Hinblick auf das Infektionsgeschehen in Ländern mit sehr hoher Impfquote.

Wenn die Schutzwirkung der Impfung gegen Ansteckung Dritter bestenfalls begrenzt, vielleicht in der Größenordnung von 50 Prozent, ist, dann wären als mildere Mittel vor dem Ausschluss von Abgeordneten solche Mittel zu wählen, die eine ähnliche große Verringerung des Ansteckungsrisikos bei geringeren Einschränkungen bewirken. Eine offensichtliche Möglichkeit wäre, die Testpflicht auch auf „geboosterte“ Abgeordnete auszuweiten. Eine andere Möglichkeit wäre es, die Sitzanordnung dahingehend zu verändern, dass die Ungeimpften am Rand statt zentral sitzen, was insofern leicht umzusetzen wäre, als dass sie sich ohnehin in den Fraktionen an den Rändern des Hauses zu konzentrieren scheinen. Eine solche Anordnung schiene überhaupt sinnvoller, als die Ungeimpften ihre angeblichen Corona-Aerosole von der Tribüne ins Plenum regnen zu lassen. Das wäre zwar noch immer ausgrenzend, aber doch viel weniger als die Verbannung auf die Tribüne oder gar der komplette Ausschluss. Für den vorliegenden Fall der hochbetagten Gäste auf der Tribüne wäre es auch möglich, einfach die Abgeordneten ausnahmeweise auf ihren normalen Plätzen im Plenum sitzen zu lassen, und das dadurch vielleicht entstehende geringe zusätzliche Risiko durch eine Testpflicht für alle Abgeordneten an diesem Tag zu kompensieren.

Zur Not im Vollschutzanzug

Würde man den Parlamentsbetrieb überhaupt noch als Heiligtum, das zur Not um den Preis des Krieges verteidigt wird, ansehen, dann wären auch Plexiglaskisten mit Elektrofiltern, wirksamere Masken, Sitzungen in einer großen Halle oder im Freien mildere Mittel, den Parlamentsbetrieb mit der Möglichkeit der Ausübung des Mandats für alle Abgeordneten aufrechtzuerhalten. Auf die Spitze gebracht: Wer die Gewalt hat, junge Soldaten zur Verteidigung der parlamentarischen Demokratie in den Tod zu schicken, der sollte besser bereit sein, in der Hitze, in der Kälte, im Regen, in den Ruinen des Bundestagsgebäudes, zur Not noch im ABC-Vollschutzanzug in vollständiger Besetzung zu tagen, was im vorliegenden Fall aber wohl kaum nötig wäre.

Als ein solches Heiligtum sieht sich der Bundestag aber offenbar nicht und wird er vom Bundesverfassungsgericht auch nicht gesehen. Insbesondere sehen diese Institutionen eine solche Bedeutung offenbar nicht in Gedenkstunden, mit denen an den Holocaust und allgemeiner an die Nazi-Unrechtsherrschaft erinnert wird, deren Ablehnung ja doch einmal einer der konstituierenden Gedanken der Bundesrepublik war und deren Gedenken damit ein Ritual mit einer für dieses Parlament wesentlichen Bedeutung wäre.

Gedenkveranstaltung dient der „Sichtbarkeit“

Das Präsidium des Bundestages argumentierte, „mit der Durchsetzung der 2G+-Regel bei der Gedenkveranstaltung sei kein Ausschluss von der Parlamentsarbeit verbunden, sondern allenfalls ein kurzer Verlust an Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit“. Hingegen wäre der „demokratiekonstituierenden Kern der Rechte“ der Abgeordneten durch ihren Ausschluss nicht berührt. Das ist verräterisch bezüglich des Sinnes, den unsere Spitzenpolitiker solchen Gedenkstunden beimessen, nämlich hauptsächlich die genannte „Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit“.

Abgesehen davon, dass gleicher Zugang zu solcher Sichtbarkeit der Geläuterten und Gedenkenden wohl auch zu den Rechten des Abgeordneten in der Wahrnehmung seines Mandats gehören wird, ist das schlichtweg eine Beleidigung der Holocaustopfer, insbesondere der eingeladenen Gäste. Das Bundestagspräsidium tut seine eigenen Gedenkveranstaltung vor Gericht damit als – in der Formulierung eines ehemaligen Bundeskanzlers – bedeutungsloses „Gedöns“ ab. Auch das Verfassungsgericht stellte fest, dass die Abgeordneten ja auch durch elektronische Medien an der Veranstaltung teilnehmen könnten, mithin Fernsehgucken wohl eine adäquate Form der Mandatsausübung darzustellen scheint.

Keine schöne Perspektive

Besonders unangenehm ist die Hinderung von Abgeordneten an der freien, vollständigen und gleichen Ausübung ihres Mandats und die unspezifische biologistische Begründung derselben natürlich genau im Hinblick auf die deutsche Geschichte, deren übelster Teile auf der heutigen Veranstaltung gedacht werden soll.

Ein Kernstück der nationalsozialistischen Kaperung des deutschen Staates war, dass kommunistische und manche sozialdemokratische Abgeordnete nach dem Reichstagsbrand in „Schutzhaft“ genommen wurden, und die KPD zwar an der folgenden Wahl noch teilnehmen, aber ihre Mandate nicht mehr ausüben durfte. Vor diesem Hintergrund hat jeder Ausschluss von Abgeordneten aus Gründen, die nicht in ihrem unparlamentarischen Verhalten im Parlament liegen, zumal wenn er vorrangig eine bestimmte Partei trifft, einen besonderen Geschmack in einem deutschen Parlament.

Ein ideologisches Kernstück des Nationalsozialismus war die biologistische Furcht vor dem und Verteufelung des Anderen – bis hin zu den pornographischen Ansteckungsphantasien und „Hygienekonzepten“ eines Julius Streicher. Nun ist natürlich Covid-19 tatsächlich eine Infektionskrankheit, aber die Versetzung ungeimpfter Abgeordneter auf die Sünderbank auf der Tribüne, ihr kompletter Ausschluss von Veranstaltungen wie auch allgemeine Maßnahmen zur Ausgrenzung Un- und Mindergeimpfter scheinen doch mehr auf empfundene oder kommunizierte Furcht und Ekel vor dem bösen Ungespritzen zurückzugehen als auf eine detaillierte, sachorientierte und begründete Überlegung zur Vermeidung von Infektionen. Ein ernsthaftes Bemühen, Einschränkungen möglichst gering zu halten, insbesondere allen Abgeordneten freie und gleiche Ausübung ihres Mandats zu gewähren, ist jedenfalls in den besprochenen Vorgängen nicht erkennbar.

Uns bleiben also oberste Verfassungsorgane, die die Ausgrenzung von Bevölkerungsgruppen selbst im Parlament betreiben und billigen, und in parlamentarischen Veranstaltungen vor allen Dingen individuelle „Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit“ erkennen, und eine Opposition, die offenbar nicht in der Lage ist, vor Gericht auch nur korrekt zu argumentieren, wer nun ausgeschlossen ist und wer nicht. Gerade vor dem Hintergrund der Ereignisse, deren der Bundestag heute gedenkt, ist das keine schöne Perspektive.

 

Oliver M. Haynold wuchs im Schwarzwald auf und lebt in Evanston, Illinois. Er studierte Geschichte und Chemie an der University of Pennsylvania und wurde an der Northwestern University mit einer Dissertation über die Verfassungstradition Württembergs promoviert. Er arbeitet seither als Unternehmensberater, in der Finanzbranche und als freier Erfinder.

Foto: Pixabay

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Ulla Schneider / 27.01.2022

Geht dort hin, wo das Elend seinen Lauf nahm, das wäre menschliches Mitgefühl und Erinnerung.  Der Bundestag ist schon längst entwürdigt, siehe Broders Worte zum jetzigen Zeitpunkt!

Ingo Schöler / 27.01.2022

Da hat man nun also die Qudradratur des Kreises gefunden um auf der Achse Bundestagspräsidium, “Expertenrat” und BVG Abgeordneten das Arbeiten zu verunmöglichen. Damit wird man der AfD dann noch weiter zu Leibe rücken. Die Parallelen zum 3. Reich sind unübersehbar

Burkhard Mundt / 27.01.2022

Die durch Impfung Geschützten müssen also vor den nicht geimpften Ungeschützten geschützt werden? Bei dieser Logik des Hohen Hauses gehen doch die Lichter im Bundestag aus.

sybille eden / 27.01.2022

Die FASCHOKRATIE in ihrem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf ! Nicht in diesem Land.

Andreas Rühl / 27.01.2022

Sie wissen wie ich, dass es nicht mehr um Vernunft geht, sondern darum, “Maske zu zeigen”, d.h. Solidarität mit den Entscheidungen der Machthaber. Es sei an dieser Stelle angemerkt, dass sich der Begriff der “Solidarität” im Grundgesetz an keiner einzigen Stelle findet. Wenn überhaupt, findet sich ein schwacher Abglanz in Art 14, 15 GG, bezogen auf das Eigentum. Bonzen hier, Besitzlose da. Ansonsten kennt das GG keine “Solidarität” und schon gar nicht die Verpflichtung zum “solidarischen” Verhalten. Das GG normiert im Gegenteil den EGOISMUS (in guter angelsächsischer Tradition) als Leitbild. Mir schon klar, dass das schon immer diejenigen störte, die sich jetzt zum “Bewahrer des Gemeinwohls”, das sie selbst wohlfeil definieren, aufschwingen. Im Grunde sind wir - in dieser Frage - jetzt 400 Jahre zurück geworfen. Damals waren weite Teile des Staatsgebiets, das heute zu der “Bundesrepublik Deutschland” gehört, entvölkert und verarmt durch den 30 jährigen Krieg. In diese Lücke stießen die “Fürstentümer” (oder wie sie sich sonst schimpften) und stiegen zu “Staaten” auf (bestes Beispiel: Brandenburg - Preussen). Seitdem haben wir die Staatsvergottung in Deutschland, die sich, es ist nämlich kein Zufall, strukturell dem Verständnis chinesischer Machthaber annähert. Nur: Die chinesischen Machthaber haben Angst vor dem Volk, wir aber haben Angst davor, dass uns “der Staat” unser Wohlwollen entzieht und uns in einer fremden, feindlichen Welt alleine läßt. Was gefährlicher ist für die Freiheit, wer weiß das? Vermutlich kommt es auf dasselbe raus. Ich habe immer gefürchtet, dass das passiert, aber konnte mir nicht vorstellen, dass ein in der Summe und von oben betrachtet nicht besonders letales Virus das zu erreichen vermag. Die Gesellschaft ist senil geworden, ihre Mächtigen passen sich an und gerieren sich wie Altersdebile.    

S. Marek / 27.01.2022

@ Chr. Kühn,  warum meinen Sie, daß “Impfen macht frei” sich verbitten sollte?  Je mehr von den unvollständigen Daten und Informationen, weil deren größerer Teil einfach nicht gemeldet bzw. verfälscht wird (sieh z. B.  “Servus TV 18. Jan. 2022 Reportage: Im Stich gelassen – die Covid-Impfopfer” )  und dadurch nicht in der EU Datenbank EudraVigilance gemeldet wird ?  Hier von Brian Shilhavy. Herausgeber, Health Impact News vom 2022:  Die europäische (EWR- und Nicht-EWR-Länder)  Datenbank EudraVigilance,  die von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA)  überprüft wird,  meldet   37.927 Todesfälle und   3.392.63 2 Verletzungen nach Injektionen von vier experimentellen COVID-19-Impfstoffen:  -  COVID-19 MRNA IMPFSTOFF MODERNA (CX-024414)  - COVID-19-MRNA-IMPFSTOFF PFIZER-BIONTECH   - COVID-19-IMPFSTOFF ASTRAZENECA (CHADOX1 NCOV-19)  - COVID-19 IMPFSTOFF JANSSEN (AD26.COV2.S)    . Von den insgesamt erfaßten Verletzungen sind fast die Hälfte (1.611.423) schwere Verletzungen.  Die Regierenden.  deren “Experten”  und und die MSM Vasalen agieren seit Ausbruch der CoVid-19 Virus Erkrankung und genau so wie die NationalSOZIALISTEN von 1930 !  Der faschistoide Ablauf, inkl. Einschränkung der individuellen Freiheit, die ganzen irren Maßnahmen zur “Eindämmung der s.g. “Pandemie” um die Gesundheit des Volkeswillen” wird um so schneller umgesetzt je Sinnloser und Augenscheinlich das ganze wird.  Da zu die aktuelle Corona-Lage von Dr. Gunter Frank auf Achgut vom 27.01. 2022

j. heini / 27.01.2022

Gibt es einen Link auf die Originaltexte des ablehnenden Gerichts?

Michael Hoffmann / 27.01.2022

Für die geladenen Gäste gilt dann sicher auch 2G+, oder? Sicherlich wird es in Zukunft noch viele andere Gründe geben, warum man Abgeordnete aus dem Parlament ausschließt. Der Anfang ist ja gemacht.

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