Die Palästinenser wollen Friedensverträge mit Israel aussetzen, die Ukraine hält einen russischen Tanker fest, Österreich sucht einen russischen Geheimdienstoffizier mit Haftbefehl, im Kongo gab es 700 außergerichtliche Hinrichtungen und die Türkei droht mit einem neuen Einmarsch im Norden Syriens. In Deutschland erringt die AfD einen Teilerfolg vor dem sächsischen Verfassungsgericht und kann mit etwas längerer Liste zur Landtagswahl antreten.
Palästinenserpräsident Mahmud Abbas hat angekündigt, dass die palästinensische Autonomiebehörde keines der mit Israel vereinbarten Abkommen mehr umsetzt, meldet die Welt. Die Palästinenserführung hätte die Entscheidung getroffen, die Abkommen mit Israel „nicht mehr anzuwenden“, habe Abbas in einer Rede in Ramallah gesagt. Ein neues Komitee solle untersuchen, wie die Entscheidung konkret umgesetzt werden solle.
Im Streit um ihre Kandidatenliste zur Landtagswahl in Sachsen hat die AfD vor dem sächsischen Verfassungsgerichtshof einen Teilerfolg erzielt, meldet der nordkurier. Die Partei dürfe bei dem Urnengang am 1. September nach derzeitigem Stand doch mit 30 statt nur 18 Kandidaten auf der Liste antreten. Das hätten die Leipziger Richter gestern im Eilverfahren entschieden und am Abend bekannt gegeben. Die ersten 30 Plätze der Liste seien in einem Einzelwahlverfahren bestimmt worden, danach hatte die AfD aus Zeitgründen im Block gewählt.
Auch im eigentlichen Verfahren, in dem es um die Frage gegangen sei, ob die drastische Kürzung der Liste durch den Wahlausschuss wegen Formfehlern rechtens war, wolle das Gericht noch vor der Wahl Klarheit schaffen. Diese Entscheidung sei für den 16. August terminiert, wie das Gericht mitgeteilt hätte. Die Vorsitzende Richterin Birgit Munz habe allerdings bereits am Donnerstag deutliche Worte gefunden: „Die Entscheidung des Landeswahlausschusses zur Streichung dieser Listenplätze ist nach vorläufiger Bewertung mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig.“
Die Entscheidung der sächsischen Verfassungsrichter habe sich auf Anträge der AfD bezogen, mit der die Partei die Wiederzulassung der gestrichenen Kandidaten begehrte. Dem seien die Richter nun zum Teil nachgekommen. Dabei hätten sie vor allem die Folgen für die Wahl im Blick gehabt: Bei der Abwägung wären die nachteiligen Folgen berücksichtigt worden, die sich aus „einer voraussichtlich fehlerhaften Entscheidung des Landeswahlausschusses“ ergeben könnten. „Die Wahl wäre dann auf der Grundlage eines Beschlusses durchgeführt worden, der die von der Verfassung garantierte Chancengleichheit der AfD in diesem Umfang nicht hinreichend berücksichtigt“, habe es geheißen. Das hätte Neuwahlen bedeuten können.
Die Ukraine hat einen russischen Tanker in einem Hafen an der Donau festgehalten, meldet mz-web.de. Die „Nika Spirit” solle im vergangenen Jahr an der Blockade von drei ukrainischen Militärbooten vor der durch Russland annektierten Schwarzmeerhalbinsel Krim beteiligt gewesen sein. Das hätten der ukrainische Geheimdienst SBU und die Militärstaatsanwaltschaft mitgeteilt. Der Tanker befinde sich im Hafen in Ismajil - rund 80 Kilometer vom Schwarzen Meer entfernt. Aus Russland kam Protest.
Die österreichische Justiz sucht per europäischem und internationalem Haftbefehl einen Verbindungsoffizier des russischen Militärgeheimdienstes GRU, der einen früheren Oberst der österreichischen Armee jahrzehntelang als Spitzel eingesetzt haben soll, meldet die Welt. Wie die Salzburger Polizei am Donnerstag mitgeteilt habe, hätte die Staatsanwaltschaft die Festnahme eines 65-jährigen Russen angeordnet, dessen Name mit Igor Egorowitsch Sayzew angegeben werde. Er soll den früheren österreichischen Oberst dazu gebracht haben, Staatsgeheimnisse und Militärgeheimnisse zu verraten.
In der Demokratischen Republik (DR) Kongo sind laut einem UNO-Bericht in der ersten Jahreshälfte fast 700 Menschen bei außergerichtlichen Hinrichtungen getötet worden, meldet orf.at. Zwischen Januar und Juni seien mindestens 245 Menschen außergerichtlich von Sicherheitsbeamten erschossen worden, heiße es in einem gestern veröffentlichten Bericht des UNO-Menschenrechtsbüros. Bewaffnete Kämpfer in dem afrikanischen Krisenstaat hätten mindestens 418 Menschen „hingerichtet“. Insgesamt sei die Zahl der dokumentierten Menschenrechtsverstöße in der ersten Jahreshälfte 2019 jedoch leicht rückläufig gewesen, habe Abdul Aziz Thioye, Direktor des UNO-Menschenrechtsbüros in der DR Kongo, erklärt.
Die Türkei droht mit einer Offensive gegen von Kurdenmilizen beherrschte Gebiete im Norden Syriens, sollte es nicht zügig zu einer Einigung mit den USA über eine Schutzzone kommen, meldet die Kleine Zeitung. "Wir haben ihnen gegenüber noch einmal betont, dass wir Verzögerungen nicht mehr tolerieren werden", habe der türkische Verteidigungsminister Hulusi Akar am Donnerstag erklärt.
Akar habe sich dabei auf Verhandlungen mit einer US-Delegation in dieser Woche bezogen. Diese Verhandlungen über die Ausgestaltung dieser Zone kämen nicht voran. Die Türkei werte die YPG als terroristische Organisation, während die Kurdenmiliz der wichtigste Verbündete der USA im Bodenkampf gegen den Islamischen Staat in Syrien war.
Am Donnerstag habe Verteidigungsminister Akar mit Offizieren einen möglichen Vorstoß in die Region östlich des Flusses Euphrat erörtert. Es wäre die dritte türkische Offensive in Syrien in drei Jahren.
British Airways nimmt die aus Sicherheitsgründen vorübergehend ausgesetzten Flüge nach Kairo wieder auf, meldet orf.at. Die Entscheidung sei nach „sorgfältiger“ Überprüfung der Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden.
British Airways hatte die Flüge nach Kairo am Samstag für eine Woche ausgesetzt. Zu den Gründen habe die Airline keine näheren Angaben gemacht. Auch die Lufthansa hätte die Flüge nach Kairo am Samstag „aufgrund einer unklaren Sicherheitslage in Kairo“ gestrichen, den Betrieb aber einen Tag später wieder normal aufgenommen.
Bayer kommt in einem der wichtigen Glyphosat-Prozesse in den USA mit einer deutlich geringeren Strafzahlung davon, meldet die Welt. Die zuständige Richterin Winifred Smith habe den von einer Jury verhängten Schadenersatz für die an Krebs erkrankten Kläger in der Nacht auf Freitag von insgesamt rund 2 Milliarden auf 86,7 Millionen Dollar gesenkt.
Das Ehepaar Alva und Alberta Pilliod hatte den glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup des von Bayer übernommenen US-Herstellers Monsanto für seine Erkrankung an Lymphdrüsenkrebs verantwortlich gemacht. Die Geschworenenjury habe im Mai entschieden, dass Bayer haftbar sei und den Konzern zu hohem Schadenersatz verurteilt. Richterin Smith hätte allerdings schon eine Reduzierung angekündigt, da das Strafmaß den zulässigen verfassungsrechtlichen Rahmen überschreite. Bayer bezeichnete die Entscheidung als Schritt in die richtige Richtung, habe aber dennoch Berufung angekündigt.
Wegen steuerlicher Erleichterungen für Bauern verklagt die EU-Kommission Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof, meldet mz-web.de. Es gehe um eine Ausnahmeregelung bei der Mehrwertsteuer, die Deutschland nach Auffassung der EU-Kommission zu vielen Landwirten gewähre. Eigentlich sollte diese Ausnahme nach EU-Recht nur kleinere Betriebe entlasten. Deutschland gewähre sie aber außer gewerblichen Viehzüchtern standardmäßig allen Landwirten, also auch großen Betrieben. Damit würde Deutschland gegen EU-Recht verstoßen.
Der Dax hat gestern nach der Zinsentscheidung der Europäischen Zentralbank deutliche Verluste eingefahren, meldet mz-web.de. Der deutsche Leitindex habe den Handelstag mit einem Minus von 1,28 Prozent bei 12 362,10 Punkten beendet. Die EZB hatte ihre Leitzinsen nicht verändert.
Siemens hat einen lukrativen Auftrag für ein Energieprojekt auf dem US-Marinestützpunkt Guantanamo auf Kuba bekommen, meldet orf.at. Für die geplanten Arbeiten flössen dem Konzern knapp 829 Millionen US-Dollar zu, wie das US-Verteidigungsministerium gestern Abend (Ortszeit) mitgeteilt habe. Dabei gehe es um Energieeffizienz. Der Marinestützpunkt ist vor allem für das dort angesiedelte umstrittene Gefangenenlager bekannt. Die Marinebasis ist allerdings deutlich größer.
Auf Schadenersatz für die Manipulation von Abgaswerten hatte Volkswagen eine frühere Softwareentwicklerin im Motorenbereich verklagt und stattdessen eine peinliche Schlappe vor dem Braunschweiger Arbeitsgericht kassiert, meldet focus.de. Sowohl der Schadenersatzanspruch als auch die Kündigung der Beschäftigten im August 2018 seien abgelehnt worden.
Wenn Stefanie J. wolle, könnte sie morgen bei Volkswagen wieder zur Arbeit antreten, denn sie habe einen vollstreckbaren Rechtstitel. Volkswagen müsse ihr den seit der Kündigung entgangenen Lohn, Rentenansprüche und geldwerte Vorteile ersetzen. Noch nicht eindeutig geklärt sei, ob VW in die nächste Instanz gehen wolle.
Die 52-Jährige sei bei Volkswagen früher für ein Team von Softwareexperten zuständig gewesen, das unter anderem mit der berüchtigten Abschaltsoftware befasst war. Sie hätte dem Vernehmen nach aber nicht selbst am Defeat Device gearbeitet. An einem entscheidenden Wolfsburger Treffen im November 2006, bei dem intern über die Schummelsoftware diskutiert worden sei, soll sie nicht teilgenommen haben. Nach dem Auffliegen des Betruges im Herbst 2015 habe sie VW denn auch - anders als eine Reihe weiterer Experten - nicht freigestellt, sondern sie 2017 sogar noch befördert. 2018 habe sich die Haltung der VW-Oberen geändert - womöglich unter dem Druck des US-Aufsehers Larry Thompson, dem die interne Aufklärung bei VW nicht schnell genug gegangen sei.