Ansgar Neuhof / 29.12.2022 / 06:05 / Foto: Hobboh / 112 / Seite ausdrucken

Der Großangriff auf die Verschwiegenheits-Pflicht

Kein geschützter Raum mehr für offene Worte? Das neue Hinweisgeberschutzgesetz hebt die berufliche Verschwiegenheitspflicht für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Berufspsychologen, Ehe-, Familie-, Jugend-, Erziehungs- oder Suchtberater de facto auf.

Nach dem Generalangriff auf die Freiheitsrechte des Grundgesetzes im Zuge der sog. Corona-Pandemie und der Einschränkung der Meinungsfreiheit durch die Verschärfung des Volksverhetzungsparagraphen (siehe hier) folgt mit dem am 16. Dezember 2022 beschlossenen Hinweisgeberschutzgesetz gleich der nächste Tiefschlag gegen den Rechtsstaat. Bevor dann die mit einem Rechtsstaat nicht vereinbare Einführung der Feststellungs- und Beweislastumkehr im Disziplinar- und Beamtenrecht ansteht (siehe hier).

Von kaum jemandem wirklich thematisiert, räumt das Hinweisgeberschutzgesetz eine tragende Säule des Rechtsstaats in weitem Umfang beiseite: nämlich die berufliche Verschwiegenheitspflicht. Wer künftig einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Berufspsychologen, Ehe-, Familie-, Jugend-, Erziehungs- oder Suchtberater aufsucht, muss Angst haben. Angst davor, dass diese Personen etwaige Gesetzesverstöße melden.

Verschwiegenheitspflicht: Wesensmerkmal freiheitlicher Berufsausübung

Bisher verbot die Verschwiegenheitspflicht diesen Berufsgruppen, ihnen anvertraute oder bekanntgewordene Informationen an Dritte (egal ob z.B. an Verwandte oder Behörden) weiterzugeben. Sie dient der Funktionsfähigkeit der genannten Berufe und ist Grundlage eines Vertrauensverhältnisses zwischen Berufsträger und seinem Mandanten/Patienten/Klienten/Betreuten. Als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des informationellen Selbstbestimmungsrechts hat sie zudem Verfassungsrang – so jedenfalls die bisher allgemeine Sichtweise unter den Juristen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht war bisher gemäß § 203 StGB strafbar und konnte zudem den Verlust der Berufszulassung bedeuten.

In Zukunft erlaubt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ausdrücklich die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht (siehe § 6), ohne dass Strafe und Verlust der Berufszulassung drohen. Ausnahmen bestehen nur noch für wenige Berufsgruppen wie Rechtsanwälte/Notare und (Zahn-)Ärzte/Apotheker; sie machen sich weiterhin strafbar, wenn sie ihre Verschwiegenheitspflicht verletzen (siehe § 5 Abs. 2 HinSchG).

Denunzieren als neues „Bürger“-Recht

Voraussetzung für die Berechtigung des Berufsgeheimnisträgers zur Denunziation ist lediglich, dass ein hinreichender Grund zu der Annahme besteht, dass die Weitergabe der Informationen an die Meldestellen notwendig ist, um einen Verstoß gegen Strafvorschriften, bestimmte Bußgeldvorschriften sowie einen umfangreichen Katalog weiterer Vorschriften (siehe § 2 Nr. 3 Buchstabe a) bis t) HinSchG) aufzudecken. Die Formulierung („hinreichender Grund zu der Annahme“) ist derart unbestimmt, dass die Voraussetzung praktisch stets gegeben sein wird. Zudem genügen bereits begründete Verdachtsmomente über Gesetzesverstöße. Ja es reicht sogar, wenn sehr wahrscheinlich Verstöße erst noch erfolgen werden (siehe § 3 Abs. 3 HinSchG).

Niemand kann somit künftig mehr sicher sein, von Personen, denen er sich anvertraut, nicht denunziert zu werden.

Wenn also beispielsweise der Steuerberater (oder sein Angestellter) aus den Unterlagen ersieht oder zu ersehen glaubt, dass der Mandant keine Alimente mehr zahle (das ist unter bestimmten Voraussetzungen gemäß § 170 StGB eine Straftat) oder Steuern hinterzogen habe, musste der Steuerberater bisher schweigen; er hätte sich anderenfalls strafbar gemacht. Künftig hingegen muss der Mandant damit rechnen, vom eigenen Steuerberater oder dessen Angestellten an eine Meldestelle gemeldet zu werden. Auch der IT-Dienstleister und sogar der Datenschutzbeauftragte des Steuerbüros kann eine Meldung machen, wenn er eine Gesetzesverfehlung eines Mandanten des Steuerberaters zu erkennen glaubt. Die Meldestelle kann die Meldung dann an die zuständige (Strafverfolgungs)behörde weiterleiten (siehe § 9 HinSchG).

Für die anderen genannten Berufsgruppen gilt das entsprechend. Wer zum Beispiel als Betreuter seinem Sozialarbeiter oder Suchtberater mitteilte, dass er zur Finanzierung seiner Sucht Straftaten begangen habe, durfte bislang davon ausgehen, dass dieser sie nicht anzeigt. Wer in einer berufspsychologischen Untersuchung oder einem Eheberater eine Straftat oder anderen Gesetzesverstoß offenbarte, durfte ebenfalls davon ausgehen, dass dies niemand erfahren würde. Künftig ist man hier auf das Wohlwollen des Beraters, seiner Angestellten und eingebundenen Dienstleister angewiesen.

Aber damit noch nicht genug. In einem Gerichtsverfahren durfte der Steuerberater bisher nicht als Zeuge ohne Einwilligung des Mandanten gehört werden. Das bleibt zwar so. Aber dieses Recht ist entwertet. Denn künftig können die Mitarbeiter der Meldestelle anstelle des schweigepflichtigen Berufsträgers als Belastungszeugen über die vom Berater gemeldeten Informationen gehört werden. Und sozusagen als Sahnehäubchen für alle Berufsträger (nicht nur Steuerberater): Ein kleiner beiläufiger Hinweis auf die Existenz solcher Meldestellen und die Möglichkeit zur Meldung könnte so manchen zahlungsunwilligen Mandanten ernsthaft darüber nachdenken lassen, ob er seine Bedenken gegen die Honorarhöhe nicht besser fallen lässt.

Das Schweigen der Belämmerten

Ein solch gravierender Eingriff in das Vertrauensverhältnis zwischen Berufsträger und Mandant/Betreutem hätte zu lauten Protesten und Widerstand der zuständigen Berufsvertretungen führen müssen – so sollte man meinen. Die Bundessteuerberaterkammer hat zwar pflichtgemäß eine Stellungnahme abgegeben und gefordert, Steuerberater mit Rechtsanwälten gleichzustellen und vom Gesetz auszunehmen. Entsprechend auch das Institut der Wirtschaftsprüfer (siehe hier). Aber das war es dann auch schon. Das zeigt, wie weit die Selbst-Gleichschaltung in der Gesellschaft fortgeschritten ist. Die bloggende Juristenzunft erklärt zwar vielfach den Inhalt des Gesetzes und die Auswirkungen auf die Unternehmen. Den Tiefschlag gegen den Rechtsstaat thematisiert sie jedoch nicht. Zumindest die AfD hat das Problem im Bundestag angesprochen, jedoch – wenig überraschend – ohne Erfolg.

Beichtgeheimnis gleich mit abgeräumt

Auch die Kirche schweigt und nimmt es klaglos hin, dass mit dem Hinweisgeberschutzgesetz auch das Beichtgeheimnis erledigt ist. Ein Priester machte sich bei dessen Verletzung zwar auch bisher schon nicht strafbar. Aber er wurde von der Kirche mit der Exkommunikation (der höchstmöglichen Kirchenstrafe) und dem Verlust seines Amtes sanktioniert. Diese Sanktionen gegen Priester sind mit dem Hinweisgeberschutzgesetz nicht mehr vereinbar und daher unzulässig. Ob die Kirche diese Sanktionen eventuell unter Hinweis auf das Völkerrecht weiterhin verhängen darf (im Konkordat ist das Beichtgeheimnis geschützt), ist unklar. Verlassen kann sich darauf derzeit nicht, wer beichtet.

In diesem Zusammenhang passt der Hinweis auf den mit dem Gesetz zugleich beschlossenen Entschließungsantrag der Regierungsparteien (BT-Drucksache 20/4909) erwähnt. Darin wird gefordert, „die Möglichkeit zu prüfen, wie finanzielle Unterstützungsangebote für Hinweisgeber ausgestattet werden können“. Vorschlag zur Abkürzung der Diskussion: 30 Silberlinge. Hat sich in der Praxis bewährt (siehe Mt 26, 15).

Gift für die bürgerliche Gesellschaft

Im Ergebnis ist feststellen: Wie immer, wenn politische Entscheidungsträger böse Absichten durchsetzen wollen, wird ein „guter“ Grund vorgeschoben. Eigentlich sollte es im Hinweisgeberschutzgesetz um den Schutz von Personen gehen, die Misstände in Unternehmen und Behörden aufdecken. Doch das neue Gesetz schießt weit über das formulierte Ziel hinaus. Zum einen, weil das darin vorgesehene (in diesem Artikel nicht thematisierte) Anschwärzen von Beamten durch Kollegen selbst ohne Vorliegen irgendeines Gesetzesverstoßes mit diesem Zweck rein gar nichts mehr zu tun hat. Zum anderen, weil man – wie dargestellt – en passant mit der Verschwiegenheitspflicht ein unverzichtbares Kernelement des Rechtsstaats großenteils beseitigt hat.

Das Hinweisgeberschutzgesetz zwingt zwar niemanden, zu denunzieren. Kein Steuerberater, Berufspsychologe, Sozialarbeiter, Ehe- oder Suchtberater und kein Priester muss seine Verschwiegenheitspflicht verletzen. Wie auch kein Beamter seine Kollegen denunzieren muss. Aber jeder hat das Recht dazu. Und wer es tut, darf künftig nicht mehr sanktioniert werden. Nicht wissen zu können, ob der Berater, dem man sich als Mandant anvertraut, dieses Vertrauen wert ist, und stets damit rechnen zu müssen, vom Kollegen angeschwärzt zu werden, ist ein übles Gift, das dazu beiträgt, den Rest an bürgerlicher Gesellschaft in Deutschland zu zerstören. Das Hinweisgeberschutzgesetz ist in seiner konkreten Ausgestaltung ein wirklich perfides Gesetz.

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Michael Schauberger / 29.12.2022

Demokratie & Rechtsstaatlichkeit lagen bereits im offenen Sarg, welcher im Laufe des Jahres 2020 geschlossen und 6 Fuß tiefer gelegt wurde. Nun zeigt man Konsequenz und fängt an, Erde darauf zu schütten. Eines Tages wird der Bürger aufwachen — im Sarg, in Panik dagegen klopfend, doch er kann nicht mehr gehört werden, weil das Loch, in dem sich dieser Sarg dann befinden wird, bereits komplett zugeschüttet wurde. Die daraus folgende Totalüberwachung ist dann nur noch einen Schritt von einer Lynchjustiz entfernt, wie wir sie aus dem Mittelalter kennen. Nicht nur wurden, beispielsweise während der Inquisition, Andersdenkende mit barbarischen & menschenunwürdigen Mitteln aus dem Weg geräumt, sondern auch unliebsame Konkurrenten oder einfach, weil man mit deren Tötung gleich auch deren Vermögen beschlagnahmen konnte. Finanzielle Anreize zur Denunziation gehen in diese Richtung. Genauso, wie man “Impf-Ärzte” mit völlig überzogenen Stundenlöhnen zu kaufen versuchte, so ist auch dies eine Strategie des “Nudgings”, um sich willfährige Erfüllungsgehilfen totalitärer Träume zu züchten.

S.Niemeyer / 29.12.2022

Danke, sehr geehrter Herr Neuhof, für die exzellente Aufklärung!

Roland Magiera / 29.12.2022

Es wäre interessant zu wissen, wie das Gesetz im Detail formuliert ist. Am Ende werden damit Hinweisgeber geschützt, die der Presse stecken, wie planlos, chaotisch und überfordert es beim Staat zugeht, mit erhellenden Beispielen für die in Deutschland übliche Korruption ohne Bargeld sowie die überbordende Vettern- und Günstlingswirtschaft. Aber sicherlich wurde das bedacht und es werden die Hinweisgeber geschützt, die dem kaputten Staat verraten, wer von den Beamtenkollegen mit der Presse geredet hat.

Siegfried Schwarzl / 29.12.2022

” ... ist in seiner konkreten Ausgestaltung ein wirklich perfides Gesetz.” - was erwarten Sie von diesem FDP-Kasper Buschmann?  Und ohne FDP wäre es nur noch schlimmer gekommen? Dazu kann man nur sagen: mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen.

Didi Hieronymus Hellbeck / 29.12.2022

“Gift für die bürgerliche Gesellschaft”. Aber ist es denn überhaupt noch eine bürgerliche Gesellschaft oder nicht längst ein soft-gleichgeschalteter stalinismus-light-Saustall? Dieses HinSchG - man lese bitte: hingeschissen - ist einfach nur abartiger Kontrollwahn-Dreck. Aber es gibt Hoffnung (I von II); die Hanseln und Hanselinnen, die so etwas ausgetüftelt haben, fallen nicht selten ihrer eigenen Abartigkeit zum Opfer - siehe auch Stalinismus-hardcore: vermeintlich potente Büttel und Wächter, morgen futsch oder Tundra (heute werden Büttel natürlich nicht abgeknallt wie bei Väterchen Josef, sondern werden der Verachtung und existenziellen Ödnis anheimfallen). Aber bis eine wirkliche Wende kommt, mag es dauern - doch es gibt Hoffnung II von II.: das Pendel wird in die Gegenrichtung schlagen, dann aber richtig. Der ganze totalitär-interventionistische Dreck wird dort landen, wo er hingehört: auf dem Müll. Bzw. diesmal besser in der Müllverbrennungsanlage, damit da nicht doch wieder etwas Parasitäres herausschimmelt.

Dr. Klaus Schmid / 29.12.2022

Jede Obrigkeit neigt von Haus aus zur Diktatur, so ticken die Leute überall halt. Das einzige was hier hilft ist eine in Demokratien übliche und hoffentlich tatkräftige Opposition. Das Problem Deutschlands ist dass die unselige Merkel zur Opposition übergelaufen war und ihre opportunistischen Parteimitglieder gleich mitgenommen hat, so dass es heute außer der marketing-technisch verteufelten AfD keinerlei Opposition mehr gibt und die Regierung daher völlig freie Hand hat da auch die Medien als Kontrollorgan ausfallen da sie am Tropf der Regierung hängen. Und die FDP war schon immer ein schwankendes Rohr im Wind das jetzt nur völlig den Verlockungen Minister spielen zu dürfen erlegen ist.

Ilona Grimm / 29.12.2022

»Das neue Hinweisgeberschutzgesetz hebt die berufliche Verschwiegenheitspflicht für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Berufspsychologen, Ehe-, Familie-, Jugend-, Erziehungs- oder Suchtberater de facto auf.« Na und? Das ist schließlich Sinn und Zweck des Gesetzes. Was haben Sie denn gedacht? - - - Bei der dichten Besiedelung und Bebauung unseres Siedlungsgebietes kann fast jeder ganz bequem seinen Nachbarn in die Teller gucken und kontrollieren, wer wie oft dicke Braten im Backofen zubereitet und nicht nur auf CO2 und das Tierwohl pfeift, sondern auch viel zuviel Strom verbrät. [...] wieviele Lampen in der Wohnung brennen und was Mensch so alles treibt. Da gibt es immer was zu sehen, das politisch nicht korrekt ist und deshalb gemeldet werden muss. Dieses Gesetz ist die höchste Weihe für alle Denunzianten. Schaffen wir uns also blickdichte Fenstervorhänge an und schließen bei Einbruch der Dunkelheit Fensterläden und/oder Rolläden. Und vor allen Dingen: Reden wir nicht zu laut!!

Gerald Glanert / 29.12.2022

Für den früheren Ostblock galt der Vatikan als der beste Geheimdienst der Welt ! Warum ? Weil es in jedem Dorf und jeder Kirche einen Beichtstuhl gab +  Zuträger aus der lieben Verwandtschaft !

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