Ansgar Neuhof / 15.01.2018 / 11:42 / Foto: FaceMePLS / 16 / Seite ausdrucken

Der GroKo-Betrug mit dem Asylrecht

Gerade erst habe ich in dem Artikel „Flüchtlingskrise beendet´ - nächster Rechtsbruch gestartet“ beschrieben, dass eine Rückkehr von Flüchtlingen in ihre Heimat nicht dem politischen Willen der Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD entspricht und sie daher mit einem rhetorischen Trick eine etwaige Rückkehr insbesondere der syrischen Zuwanderer auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschiebt. Da meldet der Spiegel in seiner aktuellen aktuellen Ausgabe, dass alles noch sehr viel ärger und verlogener ist. Denn bereits im November 2017 haben die Europaabgeordneten von CDU/CSU und SPD (und man darf annehmen auch von FDP, Linke und Grüne) im Europaparlament eine Änderung der Asylbestimmungen beschossen. Nachzulesen im Original hier.

Demnach soll künftig nicht mehr das Land in der EU, das ein Zuwanderer zuerst betritt, für dessen Asylverfahren zuständig sein, sondern das Land, zu dem bereits Verbindungen bestehen. Solche Verbindungen können aufgrund früherer Aufenthalte vor allem darin bestehen, dass sich bereits Angehörige im Land befinden. Der Begriff Angehörige ist dabei weit zu verstehen und nicht auf die engsten Verwandten beschränkt. Nur wenn keine Verbindung besteht, soll eine Verteilung nach einem Verteilungsschlüssel erfolgen.

Was das bedeutet, ist klar und laut Spiegel auch dem Bundesinnenministerium nicht verborgen geblieben: Dadurch müßte Deutschland erheblich mehr Asylsuchende aufnehmen, und Obergrenzen würden zunichtegemacht. Innen-Staatssekretär Ole Schröder sagte: „Wenn jeder der über 1,4 Millionen Menschen, die seit 2015 in Deutschland Asyl beantragt haben, zur Ankerperson für neu in der EU ankommende Schutzsuchende wird, reden wir über ganz andere Größenordnungen als bei der Familienzusammenführung.“ Überdies entfiele für die EU-Erstaufnahmestaaten und Transitländer jeglicher Anreiz für einen wirksamen Grenzschutz.

Ein Abgrund von rechtswidriger Praxis und Irreführung

Die von der designierten neuen Großen Koalition geplante jährliche Pseudo-Obergrenze bei der Zuwanderung in Höhe einer Sozialhilfe-Großstadt von 220.000 Personen wäre damit erledigt, bevor sie überhaupt beschlossen ist.

Jetzt könnte man fatalistisch meinen, irgendwelche Obergrenzen seien ohnehin nichts wert und viel ändere sich aufgrund dieser geplanten Gesetzesänderung ja nicht, da sowieso schon die meisten Zuwanderer nach Deutschland kommen. Es macht aber doch einen immensen Unterschied, ob die derzeitige Praxis rechtswidrig ist und bei entsprechendem politischem Willen jederzeit abänderbar wäre oder ob sie dem Gesetz entspricht und damit auch für veränderte politische Konstellationen bindend wäre.

Einzelne CSU-Europaabgeordnete wie Monika Hohlmeier winden sich nun etwas (siehe hier). Sie habe zwar der Änderung bei der Umverteilung zugestimmt, nicht aber der Ausweitung des Familienbegriffs. Diese Erklärung Hohlmeiers ist nichts als eine Mogelpackung. Denn es genügt die bloße Behauptung einer familiären Beziehung, um die Zuständigkeit eines EU-Mitgliedstaates für das Asylverfahren zu begründen; es ist also im Ergebnis egal, wie eng die Verwandtschaft ist und ob sie überhaupt besteht. Und zudem erfolgt bekanntlich eine effektive Kontrolle der Angaben der Zuwanderer zu ihrer Person ohnedies nicht.  

Was sagte noch gleich laut wörtlichem Zitat im Schwarzwälder Boten die damalige CDU-Bundestagsabgeordnete Kodula Kovac am 05.04.2017 auf einem Forum zum Thema Migration in Villingen im Hinblick auf den Umstand, dass derzeit mehr als 65 Millionen Menschen auf der Flucht seien: „Wir können nicht alle aufnehmen. 20 Millionen mehr Menschen, das muss eine Demokratie aushalten". Mit den geplanten EU-Asylrechtsänderungen könnte diese Zielmarke erreicht werden. Wie auch immer man solche Zahlen bewertet: Dieser Vorgang zeigt ein weiteres Mal, dass alle politischen Beteuerungen einer Zuwanderungsbegrenzung aus den Reihen von CDU/CSU nichts als verlogenes Gerede sind.

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Test 45: 48196

Klaus Ulrich Maschmann / 15.01.2018

Lieber Herr Neuhof - das ebenso unbezweifelbare wie ernüchternde Ergebnis Ihrer analysierenden Berichterstattung erzeugt vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen und Entwicklungen der seit 2015 zugespitzten Zuwanderungskrise eine tiefgreifende Beklemmung. Und diejenigen die über Derartiges entscheiden, vermögen die daraus resultierenden Langzeitfolgen für unsere Gesellschaft weder in irgend einer mit der Realität in Einklang stehenden Form zu kalkulieren, geschweige denn zu verantworten. Anders als die Regierten tragen Politiker für ihr Handeln keinerlei Verantwortung und sind insoweit für nichts haftbar. Auf europäischer Ebene reden wir über unser deutsches Schicksal zudem quasi gar nicht mehr wirklich mit ... schöne Bescherung für uns alle !

Angelika Stephan / 15.01.2018

Dieser Gesetzesvorschlag birgt Zündstoff.Zum einen werden Länder wie Deutschland und Österreich sehr stark belastet, die bereits den Großteil der Zuwanderer aufgenommen haben. Berücksichtigung von „Familienbindung“.Zum anderen soll ein verbindlicher Verteilungsschlüssel in der EU eingeführt werden. Das betrifft auch Länder, die bisher die Aufnahme von Migranten strikt ablehnen, z.B. die Visegradstaaten. Denen drohen finanzielle Nachteile = Strafen.Im EU-Rat wird es Konflikte geben. Hier gilt es, wachsam zu sein.

Rolf Menzen / 15.01.2018

Darum auch keine Neuwahlen. Nicht nur, weil sie der Untergang von MSS wären, sondern auch weil Deutschlands einzige Oppositionspartei wohl noch mehr Stimmen bekommen hätte und es im Parlament richtig rund ginge.

R. Helene van Thiel / 15.01.2018

Wenn man denkt, es könnte nicht schlimmer kommen, wird man eines Besseren belehrt. Für den Fall, daß diese EU-Pläne Wirklichkeit werden, was ist dann eigentlich mit Art. 16a (2) („Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“ […])? Ist unser Grundgesetz dann nur noch Makulatur?

Harder Franz / 15.01.2018

Viele Mitbürger sind der Meinung, dass unsere Regierung es versäumt hat, bei der Registrierung der Flüchtlinge sie auf die Notwendigkeit der Anwendung unseres Grundgesetzes hinzuweisen und gleichzeitig Ihnen mitzuteilen, dass sie bei Missachtung ohne Gerichtsbeschluss sofort auszuweisen. Somit hätten wir ein entscheidendes Problem gelöst und wären mit Sicherheit in einer anderen gesellschaftspolitischen Lage.

Horst Lange / 15.01.2018

Neben dem Skandal, dass die Wählerinnen und Wähler getäuscht und Wahrheiten vorenthalten werden, bleibt allein zu hoffen, dass die Neuregelung des Dublin Abkommens nicht zustande kommen wird... Also aus Sicht der Deutschen. Alle anderen Nationen werden mit Sicherheit zustimmen, denn tatsächlich steht dem Durchwinken dann nichts mehr im Wege. Also wird es so kommen... Armes Europa. Aber hey, im Sondierungspapier ist Punkt 1 ja eh Europa und Deutschland taucht nur insofern auf, als das es an der europäischen Idee partizipieren darf. So bekommt Schulz doch was er will.

Martin Landvoigt / 15.01.2018

Die Konsequenzen für den Flüchtlingsstrom zeigt der Artikel bereit. Das interessiert die Politiker aber nur, in wie weit dies die Wahlen betrifft. Bislang ist die breite Mehrheit der Wähler darum noch nicht bereit, eine Partei für Zuwanderung in die Sozialsysteme abzuwählen. Nur in Bayern gärt es spürbar, die Sachsen wurden ja als Dunkeldeutsche ohnehin abgeschrieben. Und die nächsten Wahlen in Bayern werden trotz Söder zum Debakel führen. Denn bis zum Herbst wird das ganze Elend der Beschlüsse deutlich werde. Die CSU-Wähler werden sich fragen, warum sie dann eine Partei mit vielleicht markigen Worten, die sich aber ohnehin nur als Papiertiger erweisen, wählen sollen.

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