Bei Straftaten wirkt sich Alkohol meistens als strafmildernd aus. Was ich dann nicht verstehe, warum das Führen eines Kfz unter Alkoholeinfluss speziell einen Straftatbestand darstellt!? Meines Erachtens handelt es sich huerbei um einen Widerspruch in der juristischen Bewertung von Straftaten.
Dann sollten unbedingt in einem Abwasch alle vorsätzlichen Tötungsdelikte (, natürlich abgesehen von diversen Ausnahmen, wie in Notwehrsituation, zur Verhinderung als letztes Mittel bei großer Gefahr im Verzug, im Amt, ...) in Deutschland unter Mord zusammengefasst werden als Grundtatbestand. Dies gilt im Völkerrecht und in vielen anderen Ländern, zum Beispiel in Österreich. Das Strafmaß muss ja nicht zwangsweise lebenslänglich sein, aber ein Mord und der Mörder sollte auch so benannt werden und sich nicht hinter einem Totschlag verstecken können, wo es um nebensächliche Details geht. Ein Mord ist für den gesunden Menschenverstand keine Frage der Interpretation oder von Details, sondern der Vorsatz ist im Wesentlichen entscheidend (wie gesagt, von Ausnahmen abgesehen). Oder anders ausgedrückt: Der Gesetzgeber muss klar definieren und das dann konkrete Gericht begründen, wann bzw. warum eine vorsätzliche Tötung kein Mord ist. Das Strafmaß steht auf einem anderen Blatt.
Laut unicef gibt es weltweit ca 650 Millionen(!) Kinderehen, also betroffene Mädchen; das heißt zugleich: 650 Mio. Schwangerschaften bei Mädchen mit 13/14/15 Jahren. Ein gigantischer Schub für Geburtenüberschüsse, auch zum Zwecke des demographischen Jihäd. Von dem Verbrechen an den Mädchen, denen die “Handlungsfreiheit” im Sinne des Artikel 2 GG nachhaltig und gewaltsam entrissen wird, erst gar nicht zu reden. Was das mit Vergewaltigung zu tun hat? Je nach Empfindlichkeit sehr viel oder gar nichts. Im ww-net unter “unicef Kinderehen” suchen, dort noch Einiges mehr.
Wer den Mord an einer Frau höher wertet als den Mord an einem Mann, widerspricht nicht nur dem Prinzip der Gleichwertigkeit von Mann und Frau, er oder sie vergiftet auch das hierzulande eh schon völlig durchideologisierte und dadurch total verkorkste Verhältnis der Geschlechter zueinander. Das ist nicht nur sehr schade, vergällt nicht nur wundervolle Dinge, wie die natürliche Anziehung der Geschlechter zueinander - es ist auch gesellschaftlich destruktiv. Die Geschlechter gegeneinander aufzubringen, ist nicht die einzige Front, die sie künstlich schaffen, in ihrem eifernden Streben, den “besseren Menschen” zu schaffen. Wenn man alle ihre Gruppen gegeneinander in feindliche Stellung bringt, macht man eine Gesellschaft langfristig kaputt. Ist das ihr Ziel? Was kommt eigentlich danach? Der total neue Designer-Mensch nach linksgrüner Vorstellung als eine Art Frankensteins gruseliger Phönix aus der Asche? Manchmal macht es jedenfalls ganz stark den Eindruck.
Um unter Femizid zu fallen, reicht es sicher aus, wenn das Opfer sich als Frau gefühlt hat. Wenn dieses Gesetz kommt, sollte man als Mann in sein Testament den Passus aufnehmen “Falls ich ermordet werde, bitte berücksichtigen, dass ich mich als Frau fühle”. Das sichert einem potentiellen Mörder eine höhere Strafe. Und wenn man sich ein T-Shirt anzieht, das auf diesen Testamenteintrag hinweist, kann man damit potentielle Mörder von ihrem Vorhaben abhalten.
Nachtrag:Einer schwedischen Politikerin zufolge ist uebrigens bei einer Vergewaltigung danach zu unterscheiden, ob diese von einem” unwissenden"Migranten oder einem weißen (“wissenden” ) Herren verübt wird, zumindest sei es bei Ersteren weniger schlimm oder belastend, denn diese Herren wuessten ja nicht, was sie tun. Und erniedrigen wollten sie die Frau natürlich auch nicht. Zu lesen bei Klonovsky’s neuester acta diurna. Mein Vorschlag:Bevor sich die Damen auf Feldern bewegen, von denen sie nichts verstehen, um mittels des Strafrechts therapeutisch/ideologische Ziele zu erreichen, sollten sich nicht wenige einer richtigen Psychotherapie unterziehen, denn da läuft offenkundig kognitiv und emotional Einiges aus der Spur. Ein ‘Weissenzuschlag’ bei der Strafzumessung fehlt gerade noch. Die Kaperung inzwischen fast aller Felder zu bestimmten Zwecken läuft auf Hochtouren. Ein Nigerianer erhielt unlängst schlappe 5 fuer die Vergewaltigung einer 9 jährigen, Drittelstraferlass und andere milde Taten danach nicht vergessen. Gehört oder gelesen habe ich danach von den Damen nichts, im Unterschied zur schlimmenTat des Herrn Bruederle z. B..Zum §211: Dass es zwischen einem Totschlag und einer deutlich verschärften Variante davon, derzeit Mord genannt, erhebliche und entscheidende qualitative (Tat) Unterschiede - auch was die präventiv wichtige Verfasstheit des Täters/der Taeterin betrifft, gibt, die gesetzlich! zu regeln sind, dürfte nicht allzu schwer zu verstehen sein, auch wenn das konkrete Ergebnis identisch ist.
Und Alkohol im Straßenverkehr wirkt strafverschärfend! Hallo, wo ist da die Logik? Im Suff darf man eher eine Frau vergewaltigen als nüchtern. Na toll!
Herr Grell, Sie haben es nicht verstanden. Das eigentliche Gedankenverbrechen besteht in der antifeministischen Einstellung des Mannes an sich. Einer Frau muss man immer Vorfahrt geben, man darf sie niemals für ihre Fehler beschuldigen, man darf ihr nicht widersprechen, ja man darf ihr nicht einmal Geschenke verweigern. – Die Frauen sind die Krone der Schöpfung, sie haben alle Rechte und keine Pflichten, und alle Männer sind schlimmer als das Vieh. Wir leben im Feminalsozialismus und das Zauberwort lautet #mimimi
Das ist nun aber ein Thema fürs juristische Fach-Seminar. Daher nur dies zum Titel: Der Frau als solcher einen Sonderstatus zuzusprechen widerspricht nicht nur dem Gleichheitsgrundsatz, sondern auch dem gesunden Menschenverstand. Ihre ggf. körperliche Unterlegenheit kann und wird ein Gericht auch nach Maßgabe von §211 StGB in seiner heutigen Form bei der Bewertung von Heimtücke, bzw. Arg- und Wehrlosigkeit berücksichtigen.
Bei aller Korrektur des 211 mit Augenmass sollte man folgende ideologisch/politische Aspekte bzw. Ziele nicht vergessen: Nicht wenigen Li ks/grünen ist das in 211 geregelte Lebenslänglich ein Ärgernis, das sie eher heute als morgen abschaffen wollen. Die Abschaffung des 211 (das Naziargument ist ebenso lächerlich wie vorgeschoben, denn andere “Errungenschaften” aus dieser Zeit werden munter weiter gepflegt) dient nur dem Zweck, zukünftig zu zeitlich eher sehr begrenzten Freiheitsstrafe zu kommen, was in Anbetracht der deutschen Pädagogik - und Verständnisjustiz auch kommen wird. Die Umgehung härterer oder tatangemessener Strafen läuft heute über das wann immer möglich angewandte Jugendstrafrecht, kulturell/religiöse Besonderheiten und die segensreiche Erfindung der Traumata durch was auch immer. Dabei wird bei Tätern mit einem bestimmten Hintergrund ( Deutsch und womöglich AfD-Sympathisant) rechtswidrig ein Gesinnungsstrafrecht mit höheren Strafen eingeführt, weil das Strafrecht als rein politisches Mittel pro Multikulti und gegen “Rechts” eingesetzt werden soll, wenn es nach Maas und Konsorten ginge. Bei aller Kritik an Unschärfen des 211 sollte man die links/gruene Mischpoke und ihre Pläne nicht unterschaetzen. Zum Thema Alkohol gibt es das Richterkonstrukt der actio libera in causa, bei dem auf den Vorsatz beim Alkoholgenuss abgestellt wird. Psychische Beeinträchtigungen bei der Tat generell weglassen, ist diskutabel, kann aber dann nicht nur auf Alkohol beschränkt werden. Die” berühmten” Traumata gehören auch dazu und dann wird es interessant, es sei denn, man unterstellt! dem Täter immer, dass er sich vorsätzlich und mit dem Tatplan im Kopf besaeuft, um dann seine geplante! Tat straffrei zu begehen. Und natuerlich waere eine Unterscheidung nach Tat und Opferqualitaet rechtswidrig. Man sollte am Tatstrafrecht festhalten.
Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.