Die Heidelberger Fachanwältin Beate Bahner warnt in ihrem Buch vor dem WHO Pandemievertrag als "finalem Angriff auf Ihre Freiheit". Lockdown, Impfzwang und Überwachung drohen zu Dauerzuständen zu werden.
Am 27. Mai beginnt am Sitz der Weltgesundheitsorganisation WHO in Genf die 77. Weltgesundheitsversammlung. Üblicherweise nimmt das deutsche Publikum von diesem Ereignis wenig Notiz, da es über die Aufgaben und die Funktionsweise dieser wichtigen Unterorganisation der Vereinten Nationen schlecht informiert ist. Da kommt das gerade erschienene Buch der Heidelberger Fachanwältin für Medizinrecht Beate Bahner gerade zur rechten Zeit.
Das Buch beschäftigt sich zunächst mit dem Aufbau der WHO, ihrer Verfassung und den 66 Artikeln der seit 2005 geltenden Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR). Zu den Grundprinzipien dieser Regelungen gehören die Würde des Menschen, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die Charta der Vereinten Nationen. Daher gehörte bislang die Freiwilligkeit vorgeschlagener Schutz- und Therapie-Maßnahmen zu den Grundprinzipien der WHO.
Ausnahmen von diesem Grundsatz bot jedoch die offizielle Feststellung eines gesundheitlichen Notstandes von internationaler Tragweite nach Artikel 12 des IHR. Nicht alle Länder haben den IHR von 2005 ohne Vorbehalte angenommen. Einwände äußerten unter anderen China, Indien, Iran und die USA. Deutschland hat die IHR im Juli 2007 in die nationale Gesetzgebung übernommen. Auf dieser Grundlage rief die Bundesregierung im März 2020 die „Epidemische Lage von Nationaler Tragweite“ aus.
Von Menschenwürde und Menschenrechten nicht mehr die Rede
In der anstehenden 77. „Weltgesundheitsversammlung“ geht es um zwei grundlegende Vorhaben zur Reform der WHO, um die Erfahrungen der Covid-19-„Pandemie“ von 2020 bis 2023 auszuwarten. Bereits auf der 75. WHO-Versammlung wurde das versucht. Der Versuch scheiterte jedoch am Widerstand Afrikas und der BRICS-Staaten. Nun sollen zwei grundsätzliche Reformvorhaben in Angriff genommen werden: Zum einen die Überarbeitung der IHR von 2005 an 281 Stellen und zum anderen durch die parallele Verabschiedung eines umfassenden „Pandemievertrags“. Von Menschenwürde und Menschenrechten ist in beiden Entwürven nicht mehr die Rede. Beide atmen nach Einschätzung Beate Bahners den Geist des Totalitärismus.
Schon bisher konnte der Generaldirektor der WHO (zurzeit der Äthiopier Dr. Tedros Adhanom Ghebreyesus, ein Mann mit einer terroristischen Vergangenheit) selbstherrlich den Gesundheitsnotstand erklären. Er brauchte nicht offenzulegen, wer ihn dabei beraten hatte. Frau Bahner weist darauf hin, dass es in der WHO keine Spur von Qualitätskontrolle gibt. Schädliche Entscheidungen können nicht hinterfragt und beanstandet werden. Daran hat sich in der vorgeschlagenen Neufassung der IHR nichts geändert. Im Gegenteil: Die WHO soll künftig unter Missachtung der persönlichen und staatlichen Souveränität rechtsverbindlich über Therapien und Impfpflichten entscheiden können. Bislang konnte sie dafür nur Empfehlungen aussprechen.
Beate Bahners ist der Meinung, dass die nun vorgeschlagenen IHR-Änderungen so gewichtige Eingriffe in die seit 1946 geltende WHO-Verfassung darstellen, dass nicht mit einfacher Mehrheit darüber entschieden werden kann. Notwendig sei eine Zwei-Drittel-Mehrheit und eine 6-Monatsfrist für die Diskussion der Änderungen. Aber selbst die für die Diskussion einfacher Änderungen geltende 4-Monatsfrist ist längst verstrichen. Dennoch scheinen die WHO-Führung und die hinter ihr stehenden Milliarden schweren Sponsoren wild entschlossen, ihr Reformvorhaben durchzuziehen. Es scheint allerdings, dass die mit der Redaktion der IHR-Artikel betrauten Arbeitsgruppen inzwischen zumindest die „Begründung“ der Notwendigkeit stärkerer Eingriffe in die nationale Souveränität im Namen der „Einen Gesundheit“ verbal abgemildert haben, um besser damit durchzukommen.
Herstellung einer dauerhaften „Pandemiebereitschaft“
Noch bedenklicher als die Überarbeitung der IHR ist der Entwurf eines Pandemieabkommens, der sich inhaltlich teilweise mit der IHR-Reform überschneidet. Sein Ziel ist die Herstellung einer dauerhaften „Pandemiebereitschaft“, wobei noch wichtig ist, dass die WHO im Jahre 2009 ihre Pandemie-Definition dergestalt geändert hat, dass die Zahl der Todesopfer keine Rolle mehr spielt. Schon die Präambel des Neuen Abkommens fordert die Anerkennung der alles überragenden Pandemiegefahr, deren überwiegende Verursachung durch Zoonosen und der zentralen Rolle der WHO bei der dauerhaften Pandemieprävention. Damit wird von vornherein ein schiefes Bild erzeugt, denn Infektionskrankheiten und insbesondere Epidemien oder gar Pandemien stehen nicht an der Spitze, sondern am Schluss der realen Gesundheitsgefahren.
Unsere Hautsorgen sind Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebs. Die Bedeutung von Infektionskrankheiten geht in den Industrieländern seit vielen Jahren zurück. Als Biologe frage ich mich, ob es seit der Pest, deren letzter Ausbruch in Europa im Jahre 1720 etwa die Hälfte der Bevölkerung der Hafenstadt Marseille dahinraffte, in Europa überhaupt noch so etwas gegeben hat, wovor die WHO bzw. ihre industriellen Sponsoren heute warnen zu müssen glauben, denn selbst die schreckliche „Spanische Grippe“ von 1918/19 kann m.E. wahrscheinlich nicht als Modell für eine durch Viren oder Bakterien ausgelöste Pandemie dienen, denn es scheint, dass diese durch eine Impfkampagne für die im Ersten Weltkrieg nach Europa geschickten US-Truppen ausgelöst wurde.
Außerdem ist die Übertragung von Infektionskrankheiten von Tieren auf Menschen beileibe nicht der Hauptweg für die Verbreitung gefährlicher Mikroorganismen, sondern äußerst selten. Erst die im Pandemievertrag geforderte Verstärkung der „Gain-of Function“-Forschung hat dieses Risiko erhöht. Tatsächlich wurden alle potenziell gefährlichen Corona-Varianten, wie eine japanische Studie bestätigte, im Labor erzeugt.
Bekämpfung von „Infodemien"
Als besonders problematisch gilt die im Pandemieabkommen geforderte Bekämpfung von „Infodemien“. Unter dieser Orwellschen Wortneuschöpfung verstehen die Autoren die Infragestellung der monofaktoriellen und mechanistischen Erklärungen, die der von Big Pharma und der WHO verfochtenen Pandemiebewältigungsstrategie zugrunde liegen, durch ein Zuviel an Information bzw. den Hinweis auf pflanzliche Alternativen oder den „off label“-Einsatz bewährter alter Medikamente. Die Verbreiter solcher Informationen werden mit Cyber-Kriminellen in einen Topf geworfen.
Wie die unklar definierte Begriffsschöpfung „Pandemie“ ist auch der Begriff „Public Health Emergency of International Concern (PHEIC)“, auf Deutsch „Gesundheitlicher Notstand von Internationaler Tragweite“ das Tor für schädliche Manipulationen. Die Erfahrungen mit der Covid-19-„Pandemie“ zeigen, wie solche „Notsituationen“ durch den erzwungenen Masseneinsatz ungeeigneter Testmethoden willkürlich „herbeigetestet“ werden können. Jede winterliche Grippewelle könnte zur PHEIC erklärt werden. Ist der Notstand erst einmal erklärt, sind der Einschränkung bzw. Aufhebung menschlicher Grundrechte wie des Rechts auf körperliche Unversehrtheit, der Freizügigkeit usw. und nicht zuletzt der „Notfallzulassung“ ungeprüfter Impfstoffe und Medikamente Tor und Tür geöffnet.
Die WHO ist keine UN-Organisation, die den Anspruch erheben könnte, neutral und objektiv zu sein, denn sie wird zu über 80 Prozent durch Spenden reicher Konzerne oder deren Stiftungen finanziert. Die Spender bestimmen in den meisten Fällen, wofür die eingenommenen Gelder in erster Linie ausgegeben werden. Zu den Großspendern der WHO gehören zum Beispiel die Bill- und Melinda-Gates-Stiftung und die Rockefeller-Stiftung.
Ein weltumspannendes Pharma-Kartell
Aber auch Deutschland gehört zu den Großspendern. In den Jahren 2020/2021, also mitten im Corona-Lockdown spendete unsere Regierung, ohne uns zu fragen, mit 1,26 Milliarden US-Dollar mehr als die Gates-Stiftung. Deutschland ist auch der größte Geldgeber der 2017 in Davos gegründeten Coalition for Epidemic Preparedness Innovations (CEPI), der neben der Gates-Stiftung auch der britische Wellcome-Trust und der am Genfer See beheimatete Nahrungsmittel-Konzern Nestlé eine führende Rolle spielen.
Diese Gruppierung hat es geschafft, Impfungen in einem großen Teil der Öffentlichkeit als Allheilmittel erscheinen zu lassen. Beate Bahner weist auch darauf hin, dass die UN in ihrer Nachhaltigkeits-Agenda 2030 zum Teil noch über den Überwachungs-Wahn der WHO hinausgeht, indem sie die bäuerliche Landwirtschaft als klimaschädlich brandmarkt und mit dem chinesischen Sozialkredit-System sympathisiert.
Die WHO ist im Grunde nichts anderes als ein weltumspannendes Pharma-Kartell, sagt Frau Bahner. Man könnte meines Erachtens auch von faschistischen Strukturen sprechen. Faschismus ist Kapitalismus ohne Marktwirtschaft und Demokratie. Die virtuelle Corona-Pandemie hat Pharma-Konzernen wie Johnson&Johnson, Moderna, Pfizer, Astra Zeneca und den hinter ihnen stehenden Vermögensverwaltern BlackRock, Vanguard, State Street, Fidelity und Capital Research Milliardengewinne beschert.
Schon im ersten „Pandemie“-Jahr wuchs das Vermögen der Milliardäre vo 3,9 auf 12 Milliarden US-Dollar. Insofern wird verständlich, dass diese Herrschaften die Übung gerne wiederholen würden. In der Pandemie-Welt gilt der Grundsatz „Daten sind das neue Gold.“ Dem trägt die WHO Rechnung, indem sie sich für den enormen Ausbau des Netzes von Test- und Laborkapazitäten stark macht. Man spricht von Überwachungs-Kapitalismus. Sein Ziel ist der gläserne Mensch, der sich nur noch mit einem digitalen Impf-Zertifikat bewegen darf.
Das Narrativ des „One Health“
Darum kümmert sich die in den USA als „gemeinnützig“ anerkannte Organisation Identity2020 Systems Inc., die bis 2030 alle Weltbewohner mit digitalen, biometrisch unterlegten Identitätsausweisen ausstatten will. Darin soll auch ein Impfnachweis enthalten sein. Hinter ID 2020 stehen nicht nur die von Bill Gates gegründete führende Technologiefirma Microsoft und die Impfallianz Gavi, sondern auch die Rockefeller Foundation und die Unternehmensberatung Accenture. Seit 2023 arbeitet die von Microsoft finanzierte Firma des KI-Pioniers Sam Altmanns OPEN-AI an einer World-ID. Hinzu kommen die politische Bestrebungen, digitales Zentralbankgeld einzuführen und das Bargeld abzuschaffen. Zum Glück gibt es noch juristische und technische Hindernisse für die von den Konzernen aus Herrschafts- und Geschäftsinteresse angestrebte totale Überwachung der Erdenbürger.
Begründet werden alle diese Bestrebungen durch das Narrativ des „One Health“. Dieses zielt darauf ab, die Gesundheit von Menschen, Tieren und Ökosystemen (einschließlich des Klimas) mit de gleichen Begriffen zu erfassen und zu optimieren. Das ist eine Blüte des totalitären Geistes. Die WHO-Strategen brauchen solche Allmachtsphantasien, um begründen zu können, warum der unter Normalbedingungen unwahrscheinliche Übersprung von Viren von Tieren auf den Menschen ein Hauptweg der Entstehung von Infektionskrankheiten ist. Zum Glück ist die reale Welt viel zu kompliziert, um eine solche Theorie umzusetzen.
Die gefakte Corona-„Pandemie“ diente in der EU als Begründung für den Erlassder EU-Verordnung 2022/2065, bekannt als Digital Services Act (DAS), der am 16. November 2022 in Kraft trat. Damit hat die EU gegenüber den Zensurbestrebungen der WHO sogar einen Vorsprung. Die EU versucht nun, alle großen Internet-Plattformen und vor allem die Accounts bekannter Kritiker des diktatorischen Corona-Regimes zu kontrollieren. Alternative Sichtweisen sollen nicht mehr empfangen werden können. Die EU-Kommission will alleine entscheiden, was als Desinformation zu gelten hat. Es soll nicht herauskommen, dass die Konzerne immer öfters Probleme für die von ihnen angebotenen Lösungen suchen und nicht umgekehrt. Erlaubt werden soll nur noch, was sich mit den Geschäftsmodellen der großen Konzerne verträgt.
Das steht in direktem Widerspruch zu dem bei uns grundgesetzlich geschützten Selbstbestimmungsrecht nach Art. 3 der Grundrechtecharta, das der „Ewigkeitsgarantie“ des Grundgesetzes unterliegt. Die Ärzte müssen den Patientenwillen unterstützen, selbst wenn dieser als unvernünftig erscheint. Wir Menschen haben nach dem Naturrecht die Freiheit, Krankheit und Tod der Gesundheit vorzuziehen. Dafür gibt es nicht nur transzendente, sondern auch irdische Gründe.
Beate Bahner stellt fest: „Die WHO will mit ihren Pandemieplänen einen weltweiten dauerhaften Pandemie-Ausnahmezustand legalisieren, der die bisherigen Prinzipien einer rechtsstaatlichen, demokratischen, partnerschaftlichen und freiwilligen Völkergemeinschaft aller 194 Mitgliedsstaaten mit Füßen treten und abschaffen würde.“ Fazit: Deutschland bzw. der Deutsche Bundestag darf dem Pandemievertrag der WHO nicht zustimmen. Da sich auch international Wiederstand gegen die von der bevorstehenden Weltgesundheitsversammlung geplante WHO-Reform regt, gibt es in der Tat Chance, das Schlimmste zu verhindern.
"WHO-Pandemievertrag: Der finale Angriff auf Ihre Freiheit," von Beate Bahner 22,99 Euro, Kopp Verlag, gebunden, 383 Seiten, hier bestellbar.
Ebenfalls zum Thema Corona interessant: Ulrike und Tom Lausen: „Die Untersuchung“. Die Corona-Aufklärer nehmen drei Jahre Ausnahmezustand mit Hilfe der KI unter die Lupe. Die künstliche Intelligenz muss dabei im Angesicht der ihr zugänglichen Faktenlage nach und nach zugeben, dass die Kritiker in Vielem vollkommen recht hatten. Bestellbutton hier im Achgut-Shop.
Edgar L. Gärtner ist studierter Hydrobiologe und Politikwissenschaftler. Seit 1993 selbstständiger Redakteur und Berater, als solcher bis 1996 Chefredakteur eines Naturmagazins. Bis Ende 2007 Leiter des Umweltforums des Centre for the New Europe (CNE) in Brüssel. In Deutschland und in Südfrankreich ist er als Autor und Strategieberater tätig.
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