Johannes Eisleben / 20.04.2021 / 06:15 / Foto: 663highland / 129 / Seite ausdrucken

Der Anfang vom Ende des Rechtsstaats

Die Berliner Republik war die demokratisch legitime, rechtsstaatliche Nachfolgerin des Deutschen Reichs. Diesen Rechtsstaat wird es bald nicht mehr geben. Schon am 18. November 2020 wurde er aus den Angeln gehoben, nun steht uns eine weitere Erosion der Rechtsstaatlichkeit bevor, denn die Unversehrtheit der Person wird uns genommen. Doch fangen wir von vorne an.

An jenem schicksalhaften Tag im letzten November verabschiedete der Bundestag das “Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite”. Damit wurden die Landesregierungen dazu ermächtigt, Rechtsverordnungen zur “Bekämpfung übertragbarer Krankheiten” zu erlassen, durch die die Grundrechte der Freiheit der Person, der Freizügigkeit, der Versammlungsfreiheit, der Unverletzlichkeit der Wohnung und des Brief- und Postgeheimnisses eingeschränkt werden können.

Die Einschränkung von Grundrechten zur “Bekämpfung übertragbarer Krankheiten” wegen SARS-CoV-2 war ein Verfassungsbruch und ein Schritt hinaus aus der Rechtsstaatlichkeit, denn das Virus gefährdet weder den Fortbestand der Bundesrepublik Deutschland noch erzeugt es einen Notstand, der eine Aufhebung zahlreicher Grundrechte rechtfertigen würde: Auch unter Wahrung der Grundrechte ist es möglich, alle medizinisch geeigneten und erforderlichen Maßnahmen zum Umgang mit der Ausbreitung des Virus in der Bevölkerung durchzuführen; insbesondere könnte sie alle auf freiwilliger Basis empfohlen werden: Das wäre medizinisch vollkommen ausreichend.

Unversehrtheit der Person aufgehoben

Allerdings blieb der Erlass von Rechtsverordnungen im Rahmen unserer föderalen Ordnung bisher Ländersache. Das nun dem Bundestag zu Abstimmung vorliegende „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite” hebt den Föderalismus beim Infektionsschutz auf und “ermächtigt” die Bundesregierung direkt zum Erlass von Rechtsverordnungen zur “Bekämpfung übertragbarer Krankheiten”. Der neue § 28b des Infektionsschutzgesetzes erlaubt bei einer Überschreitung der sogenannten Sieben-Tages-Inzidenz Verordnungen. Problematisch daran ist, dass diese sogenannte Inzidenz als Kriterium zur Berechtigung des Bundes medizinisch sinnlos ist und durch eine Erhöhung der Testfrequenz bei einem endemischen Virus wie SARS-CoV-2 jederzeit willkürlich erreicht werden kann. Damit wird die Aufhebung von Grundrechten an politische Willkür gekoppelt – das ist der Einstieg in den Willkürstaat.

Bei Überschreitung des Wertes sind in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt bundesweit einheitlich Verbote privater Zusammenkünfte, Ausgangssperren sowie die Schließung von Freizeiteinrichtungen, Läden und Märkten, und Kultureinrichtungen möglich. Das Gesetz ermöglicht das Verbot der Ausübung von Gruppensport, der Öffnung von Gaststätten, der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (mit wenigen Ausnahmen), der Bereitstellung von Übernachtungsmöglichkeiten für Touristen und ordnet das Tragen von Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie den Zwang zur Testung von Schüler und Lehrern auf SARS-CoV-2 zweimal pro Woche an.

Da das Gesetz dem Bund die Kompetenz zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten gibt, wird auch die Nutzung des Rechtswegs eingeschränkt, doch ist nicht ganz klar auf welche Weise, denn die Frage des Rechtsschutzes gegen Bundesverordnungen ist hochkomplex. Die Reaktion der Judikative auf die neue Rechtslage ist nicht ohne weiteres absehbar. Wahrscheinlich wird aber die Nutzung der Judikative zum Schutz vor Verordnungen der Exekutive erschwert. Insgesamt ist klar, dass die Einschränkung des Föderalismus und daraus folgende Abwandlung des Rechtsschutzes gegen die künftigen Verordnungen des Bundes mit dem Grundgedanken unserer Verfassung zur Teilung der Gewalt zwischen Bund, Ländern und Gemeinden nicht vereinbar ist.

Zu den Grundrechtseinschränkungen des “Dritten Gesetzes” kommt interessanterweise neu noch die Einschränkung der Unversehrtheit der Person per Rechtsverordnung. Dieses Grundrecht dient dem Schutz des Menschen vor Eingriffen des Staates in seinen Körper gegen seinen Willen. Die Aufhebung dieses Grundrechts bedeutet, die Verordnungen gelten auch dann, wenn ein Eingriff in den Körper der Bürger vorgeschrieben wird: so beispielsweise bei der Vorschrift zum Tragen von FFP2-Masken im öffentlichen Raum, was bereits als ein solcher Eingriff bewertet werden kann, da es dabei zu einem Anstieg der Kohlendioxidkonzentration im Blut (Hyperkapnie) kommen kann, die ohne Maske nicht auftreten würde.

Selbst wenn die Einschränkungen der Grundrechte in der Praxis noch nicht zum Äußersten gehen, wie etwa bei einer mit physischer Gewalt durchgeführten Zwangsimpfung, sind sie doch schon recht weitgehend – wenn man beispielsweise an die Einschränkung der Freizügigkeit durch Ausgangssperren oder Reiseverbote und der Versammlungsfreiheit, die für die demokratische Öffentlichkeit essentiell sind, denkt. Damit werden wir Zeugen des Anfangs vom Ende des Rechtsstaats; weitere Gesetze, die noch tiefer in die Grundrechte eingreifen, könnten folgen.

Das Ende des Rechtsstaats

Warum Ende des Rechtsstaats? Sind die Grundrechte denn so wichtig? Zweifelsohne, denn in ihnen kommt die Menschenwürde zum Ausdruck. Wenn der Mensch, wie Immanuel Kant es fordert, nie als Mittel, sondern stets als Zweck behandelt werden muss, dann muss die Würde des Menschen immer vorrangig sein. Die Quelle dieser Würde ist die Autonomie des Menschen, seine Fähigkeit, sich selbstgegebenen und dennoch allgemeinen Gesetzen zu unterwerfen, wie Kant sagt. Die Grundrechte unserer Verfassung garantieren uns diese Autonomie. Indem der Staat sie durch Versammlungsverbote, Reiseverbote, Ausgangssperren oder Zwangstests flächendeckend und ohne echten Anlass wegnimmt, nimmt er uns unsere Autonomie und damit die Quelle unserer unantastbaren Menschenwürde. Das ist das Ende des Rechtsstaats. Wir werden diese Woche erleben, wie unsere Volksvertreter uns ohne zu zögern unsere Grundrechte nehmen und uns, dem Souverän der Bundesrepublik, die Autonomie absprechen.

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Lutz Gütter / 20.04.2021

“Das BVerfG hat in seinem Urteil zum Vertrag vom 21. Dezember 1972 über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik Folgendes festgestellt: Das Grundgesetz geht davon aus, „dass das Deutsche Reich den Zusam-menbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist“. Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern „ein Teil Deutschlands neu organisiert[...]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich’, -in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teilidentisch’, so dass insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.“1 Das BVerfG hat diese Rechtsprechung seit der Wiedervereinigung nicht geändert. Mit dem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland zum 3. Oktober 1990 ging die Deutsche Demokratische Republik im Rahmen einer sogenannten Staateninkorporation unter. Das Territorium der Bundesrepublik erweiterte sich um das Gebiet der neuen Bundesländer.  Am Fortbestand des Deutschen Reichs in der Gestalt der Bundesrepublik Deutschland änderte sich durch den Beitritt nichts.2” Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasser/in: geschwärzt. Zum rechtlichen Fortbestand des „Deutschen Reichs“Dokumentation WD 3 -292/07Abschluss der Arbeit: 25. Juli 2007 Fachbereich WD 3: Verfassung und Verwaltung “Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist (BVerfGE 36, S.1, 16; vgl. auch BVerfGE 77, S.137,155).” Drucksache 18/4076. Der Untergang des Rechtsstaates war schon 2015.

Uwe Obst / 20.04.2021

Gott sei Dank, ich lag um einen Tag daneben…

Volker Kleinophorst / 20.04.2021

Sind die Grundrechte denn so wichtig? Natürlich, für Migranten, aber nicht für Deutsche. Grundrechte heißen Grundrechte, weil sie grundsätzlich gelten. Und nein: WIR HABEN KEINE VERFASSUNG. Wer das was hier läuft, allerdings für bisher “undenkbar” hält, hat keine Phantasie, keine Geschichtskenntnisse und keinen Bücherschrank. Wir bewegen uns auf einen Sklavenstaat zu, eigentlich waren wir immer einer, die Leine war nur länger. Was meinen Sie, wie empört die Menschen auf solch lächerliche Theorien noch heute reagieren. Und erst vor 10 20 Jahren. Wer weiß schon, die nationale Souveränität in der EU schon zwischen Maastricht- und dem"Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft” beerdigt wurde, zum Beispiel. Welchen “mündigen Bürger” hat das bei der Ratifikation der Verträge interessiert? Es ist schon richtig, wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf. Doch da muss man eben früh aufstehen und nicht permanent auf die Schlummertaste drücken.

Georg Hamsinger / 20.04.2021

“Die Reaktion der Judikative auf die neue Rechtslage ist nicht ohne weiteres absehbar.” Zumindest die Reaktion des Bundesverfassungsgerichts ist absehbar: auf die lange Bank schieben,  ignorieren bis es niemanden mehr interessiert. Seit Monaten sind Verfassungsklagen anhängig, Scheinbar gibt es Wichtigeres zu tun als mindestens eine davon zu verhandeln, z. B. die von Richter Pieter Schleiter vom Dezember 2020.

M. Schraag / 20.04.2021

Merkel und Co. versuchen im Nachhinein ihre monatelangen Grundrechtsverletzungen durch ein Horrorgesetz zu rechtfertigen. Skrupelloser geht es kaum.

B. Meyer / 20.04.2021

Und dennoch scheint es die Masse der Deutschen nicht zu interessieren. Sie rennen freiwillig zum Testen, um mal zu sehen, ob sie positiv getestet werden. Sie freuen sich darüber, endlich wieder Schuhe kaufen zu dürfen, wenn sie sich vorher testen lassen. Und Menschen, die sich aus guten Gründen und bei normalerweise durchgeführter Impfaufklärung mit Beleuchtung der Vor- und Nachteile im Rahmen eines informed consent gegen eine mRNA-Impfung entscheiden, werden als “Impfverweigerer” oder gar als “Volksfeind” bezeichnet. Eltern und Ärzte, die die Testerei mit harten Teststäbchen in kleinen Kindernasen mehrmals pro Woche kritisieren, wodurch die Nasenschleimhaut der Kinder verletzt wird und deren Seele noch dazu, werden diffamiert, unter Druck gesetzt und “abgesondert”. Nein, die Masse zuckt entweder mit den Schultern, frei nach dem Motto “ich kann ja nichts dagegen tun” oder sie wollen es noch härter, noch strenger, es kann gar nicht hart genug sein, sie wollen den totalen Lockdown. Es ist einfach nur noch ekelerregend und an alle, die da draußen diesen abartigen Wahnsinn befürworten: Ihr habt nichts, aber auch gar nichts aus der Vergangenheit dieses Landes gelernt.

Matthias Kegelmann / 20.04.2021

Wer die Menschenwürde auf eine längst verwesene Leiche gründen will, den kann ich nicht ernst nehmen. Der hat, der kann nicht kapieren, um was es hier geht. Kant war ein schwerer Sünder, ein Lügner. Er war wie auch Marx ein Freimaurrer. Kant war sogar in der Freimaurerkirche zum Todtenkopf (vgl. ANTIFA) und der albernen Phönix. Diese exakt “wissenschaftliche”, NICHT leugbare Tatsache, wird sehr gerne verschwiegen. Die Anhänger Kants halten das Volk DUMM. Alles leere, lächerliche Versprechungen. Wer den Rechtsstaat, die echte Freiheit SCHÜTZEN und RETTEN WILL, kann das authentisch und MAXIMAL WIRKUNGSVOLL in jeder katholischen Kirche TUN, was Kantianer aber nicht wollen, aus Hochmut, der allerschlimmsten Sünde. Ohne einen starken Beschützer gibt es keine Freiheit. Wer das nicht anerkennt, hat keine Vernunft in sich. Auch war Kant ein Blasphemiker. Und das könnte der Autor erkennen, wenn er intelligent wäre. Unsere Zeiten toppen die Hitliste an Blasphemie. Solange das Thema nicht ernst genommen werden will, wird sich alles verschlimmern. Und das wiederum erkennt der Autor recht gut. Sollten meine Worte zensiert werden, bestätigt sich alles, was ich hier schreibe, sowieso. Hier beklagt man sich zurecht über die Schmerzen einer menschenverachtenden Politik. Die einzig richtige Medizin, die will man immer noch nicht. Dann viel Spaß mit den Schmerzen.

Sandra Müller / 20.04.2021

Kann mir jemand sagen, ob sich bspw. Österreich rechtlich auf ähnlichem Irrweg befindet wie Deutschland oder ob es sich hier um ein “Alleinstellungsmerkmal” handelt? Frage nur, weil ich mir zunehmend ernsthaft die Frage stelle, ob es für uns eine Option wäre auszuwandern, so schmerzhaft auch die damit verbundenen Konsequenzen wären. Neuseeland wäre auch eine Option, aber die Hürden sind zu hoch, fürchte ich.

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