Verfassungsgerichte in Demokratien haben die Aufgabe, darüber zu wachen, dass staatliche Gewalt die Grundrechte der Menschen nicht verletzt. Es zeichnet sich aber weltweit eine Tendenz ab, dass Verfassungsgerichte als letzte richterliche Instanz selbst mit ihren Entscheidungen und Urteilen stark in eben diese Grundrechte eingreifen und zum Teil sogar neue Grundrechtsgehalte schaffen.
Diese Tendenz ist auch in Deutschland zu beobachten. Sie hat sich in den letzten Jahren enorm verstärkt. Die Frage, die sich besonders am gestrigen Tag des Grundgesetzes hätte stellen sollen, ist, wie das mit den demokratischen Grundsätzen vereinbar ist. Die Gesetze sollten in den Parlamenten gemacht werden. Nur die sollten neue Grundrechte schaffen dürfen, und die Hürden sind mit Recht sehr hoch.
Verfassungsgerichte der Welt, auch das deutsche, reagieren immer häufiger auf die gesellschaftlichen Veränderungen und die schnell voranschreitenden Entwicklungen in Wissenschaft und Technik, speziell die der Informationsvermittlung.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe traf zum Beispiel Entscheidungen zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung, zum Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum oder dem Recht auf Vergessen.
Das Gericht ging bei seinen Entscheidungen offensichtlich davon aus, dass im Grundgesetz die einzelnen Rechte nicht abschließend geregelt sind.
In jüngster Zeit werden aber auch Entscheidungen getroffen, die weit über das Grundgesetz hinausgehen, bzw. die Grundrechte einschränken. Die gravierendsten Beispiele sind die Entscheidung zum Klimaschutzgesetz und zur Einrichtungsbezogenen Impfpflicht, beide gefällt vom Ersten Senat unter dem Vorsitz von Merkel-Protegé Harbarth.
Mit dem am 29. April 2021 veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, weil hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen.
Mit dem Beschluss, nach dem die Einrichtungsbezogene Impfpflicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei, weil der Schutz vulnerabler Gruppen als höherwertigeres Rechtsgut anzusehen wäre als die körperliche Unversehrtheit des Menschen, wurde dieses im Grundgesetz garantierte Recht ausgehebelt. Beide Urteile öffnen politischer Willkür Tür und Tor.
Das Verfassungsgericht hat damit seine eigentliche Funktion aufgegeben und ist zum politischen Akteur geworden.
Jetzt aber dazu aufzurufen, das Verfassungsgericht zu meiden, weil es das Vertrauen der Bürger nicht mehr verdiene, wie der Cicero es tat, ist fatal. Wenn eine demokratische Instanz ihre Funktion nicht mehr erfüllt, muss sie erneuert werden, damit Demokratie und Rechtsstaat nicht nachhaltig beschädigt und damit außer Kraft gesetzt werden.
Richterliche Grundrechtskreationen werfen einige sehr grundsätzliche Fragen auf:
1. Welche Art von Macht und Funktion üben Verfassungsgerichte aus, wenn sie neue Grundrechte schaffen oder alte einschränken? Haben sie damit verfassungsgebende oder maßstabsetzende Gewalt und wie ist die legitimiert?
2. Welche methodischen Ansätze gibt es, die das Verfassungsgericht dabei zu beachten hätte?
Die Antwort auf diese Fragen ist entscheidend für die Legitimität der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung.
Soweit ich sehen kann, sind diese Fragen am gestrigen Tag des Grundgesetzes öffentlich nicht gestellt worden. Zwar wird festgestellt, dass im Laufe der Zeit ungefähr jeder zweite Artikel des Grundgesetzes verändert worden sei, einige davon auch mehrmals, außerdem gäbe es „wegweisende Urteile", die sich in den Jahrzehnten mal als Motor, mal als Bremser gesellschaftlicher Entwicklungen erwiesen hätten. Problematisiert wird das aber nicht.
Unter dem Radar der breiten Öffentlichkeit bleibt, dass in Deutschland in der Rechtsprechung eine neue Art von Macht erprobt wurde, die das Bundesverfassungsgericht in der Realität ausübt. Es ist höchste Zeit, das Problem zu thematisieren.
Wenn nicht geklärt wird, ob und wie die grundrechtsschaffende Gewalt, die das Bundesverfassungsgericht schon mehrmals ausgeübt hat, gerechtfertigt werden kann, besteht die Gefahr der Erosion der Grundprinzipien der Demokratie.

Kommt in weißer Kleidung am Samstag 28. Mai 2022, 11 Uhr nach Neustadt/Pfalz und lauft mit uns zum Hambacher Schloß, Protestschilder erwünscht.
Zeigen wir der Politik, dass es reicht.
@Siegfried Etzkorn – das ist doch alles Pingpong, noch nicht gemerkt? Kläger/Gesponserte NGOs/Vereine, gesponsert von der Gubernative (Regierung) und die Justkative spielen sich gegenseitig die Bälle zu, um bisherige Auslegungen vom Grundgesetz wunschgemäß umzudeuten und dabei den Schein zu wahren.
Vollkommen richtig, Frau Lengsfeld. Eines kommt jedoch noch hinzu: Die Verankerung politischer Zwecke im Grundgesetz, wo sie neben Grundrechten und der verfassungsmäßigen Ordnung eigentlich nichts zu suchen haben. Zum Beispiel etwa Staatsverschuldung, „Klimaziele“ oder jüngst auf Vorschlag der „Ampel“ der Militärhaushalt. Es stimmt zwar, dass die Hürden für eine Grundgesetzänderung aus gutem Grund hoch sind – zumindest auf dem Papier: Zweidrittelmehrheit in Bundestag UND Bundesrat. Die „Ampel“-Koalition plus der Unionsparteien sind sich jedoch bis auf Nuancen einig. Nur die auszugrenzende Linkspartei und insbesondere die AfD tanzen aus der Reihe. Auch diese Instrumentalisierung des Grundgesetzes fügt der Demokratie Schaden zu.
Dieses tote Pferd sollte man nicht mehr reiten. Die Urteile zu Klima, das Naturgesetze widerlegen will, und einrichtungsbezogene Impflicht, dessen widersprüchliche Begründung (Schutz der Patienten nur durch geimpfte, aber trotzdem auch durch impfungsunfähige Pfleger) noch ergänzt wird mit einer aushebelnden Begründung (Gefahrenlage nach Pflichtbeginn geblieben), sagen doch indirekt: Wir, das Verfassungsgericht, erklären das Grundgesetz für abgeschafft, und Ihr, Volk, macht endlich eine Verfassung!
Und eitel surft die Justiz auf woker Welle vor dem Wind. Und nach erfolgreichem Wellenritt kocht die stolze Mutti für für ihre Sportler auf. Es läuft! Bleibt aktuell die Frage: Kann Olaf auch kochen oder muss da eines der Quotenweibchen aushelfen?
Nicht zu vergessen: das BVerfG hat mit Urteil vom 18.07.2012, 1 BvL 10/10, Deutschland zum Welt-Sozialamt erklärt: „Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums steht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der BRD aufhalten, gleichermaßen zu“.
Die Kunde verbreitete sich schnell. 2015 zog die erste Million ausländischer Staatsangehöriger nach Wegwurf ihrer Pässe unbehelligt und unkontrolliert über die deutsche Grenze. Lebenslange Vollversorgung ohne irgendeine eigene Leistung waren gesichert. Weitere Millionen folgten und werden noch nachfolgen. Bis zum Kollaps des deutschen Sozialsystems.
Ja, alles richtig. Es gibt de-facto keine Gewaltenteilung mehr in Deutschland. Ein erfolgreicher Putsch von der Merkel. Faktisch haben wir die zweite (mit Weimar die dritte) Republik. Bzgl. des Bundesverfassungsgerichtes gibt es noch eine theoretische Möglichkeit, die erste Republik wiederherzustellen, zumindest hinsichtlich der Judikative, nämlich die „Selbstreinigung“ des Gerichts gemäß Par. 105 Bundesverfassungsgerichtsgesetz. Die Trennung Exekutive und Legislative ist von der Mehrheit des totalitarismusliebenden deutschen Wahlvolkes leider nicht gewünscht. Mit Kaiser und Führer hat’s nicht geklappt, aber mit Merkel und Habeck (sinngemäß: „Sanktionen müssen den Sanktionierenden wehtun“, da sucht einer asketische Läuterung, auf Kosten der deutschen Werktätigen) läuft der teutonische Furor wieder suf Hochtouren…