Thomas Rietzschel / 30.03.2017 / 16:17 / 9 / Seite ausdrucken

Das Gewaltmonopol der Straße

Von Thomas Rietzschel.

Erinnern sie sich daran, in den letzten Jahrzehnten auf deutschen Straßen und Plätzen eine Massenschlägerei erlebt zu haben, keinen Einsatz, bei dem die Polizei gegen linksautonome Randalierer vorgehen musste, sondern eine Prügelei, bei der sich Dutzende von Männern die Hucke vollhauten? Sicher, im Kino konnte man das erleben. Im Western gingen die Desperados mit blanken Fäusten aufeinander los, wenn sie nicht gleich den Revolver zogen. Auch auf dem Oktoberfest flogen bisweilen die Fetzen. Die Rocker ballerten hier und da vor einem ihrer Bordelle. Aber Bandenkriege, bei denen Dutzende, womöglich mehr als Hundert Schläger mitten in den Städten aufmarschiert wären, wann hätten wir das außerhalb der Fußballstadien zu befürchten gehabt?

Davor schützte uns das Grundgesetz zuverlässig. In ihm steht (Art. 20) das Gewaltmonopol des Staates festgeschrieben. Keinem Bürger, keiner Gruppe ist es erlaubt, private, politische oder weltanschauliche Interessen prügelnd durchzusetzen. Nur die Polizei als Organ des Staates darf physische Gewalt anwenden, um den inneren Frieden zu gewährleisten, nur sie darf Randalierer und Streithähne in den Schwitzkasten nehmen, notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen.

Kampfarenen in Einkaufszentren

Da der öffentliche Raum allen gehört, ist er auch ein staatlich geschützter, jedenfalls sollte es so sein. Immer öfter aber erleben wir, dass sich etwa stark frequentierte Einkaufszentren urplötzlich in Kampfarenen verwandeln. Erst vor wenigen Tagen sind in den Düsseldorfer Schadow-Arkaden zwei „Großfamilien“ osteuropäischer Herkunft aneinander geraten. Die Einrichtung eines Buffets ging zu Bruch, Stuhlbeine wurden geschwungen, Bistro-Tische auf den Köpfen der Gegner zerschlagen. Binnen kurzem verwandelte sich die Passage in ein Schlachtfeld. Wer unversehens zwischen die Fronten geriet, musste froh sein, mit dem Schrecken oder einem blauen Auge davonzukommen.

Ähnliches spielte sich tags darauf vor einem Supermarkt in Herford ab, diesmal zwischen zwei kurdischen Sippenverbänden: „Blutige Familienfehde“ titelte die Neue Westfälische. Schon drei Wochen zuvor war es auf dem Hanauer Schlossplatz hoch hergegangen. 300 junge Männer schlugen aufeinander ein; die Fortsetzung des Kampfes folgte sieben Tage später beim Barbarossafest in Gelnhausen. Beteiligt waren laut FAZ „jugendliche Türken mit deutschem Pass sowie minderjährige Flüchtlinge“. Ein Unbeteiligter ging schwer verletzt zu Boden. 

Frau Künast könnte intervenieren

Die Polizei, die dem Grundgesetz nach über das Monopol verfügt, derartige Gewaltausbrüche mit physischer Gewalt zu begegnen, musste in jeden der genannten Fälle - es sind drei von Dutzenden - vorsichtig abwägen, was sie tut, mit welcher Macht sie durchgreift. Droht doch jedem Beamten, sollt er bei der Erfüllung seiner Dienstpflicht einen der Raufbolde verletzen, gar töten, im Nachgang die Untersuchung seiner „Tat“ durch die Staatsanwaltschaft. Ganz abgesehen davon, dass Renate Künast, Vorsitzende des Rechtsausschusses im Deutschen Bundestags, nachfragen könnte, ob es denn nicht sanfter gegangen wäre. Verurteilte sie doch schon die Erschießung des Axt-Attentäters in einem Würzburger Regionalzug als polizeiliches Fehlverhalten.

Die Kämpfer der „Großfamilien“ können da wesentlich unbefangener zuschlagen. Erstens treten sie nicht aus der Masse hervor. Und zweitens verkrümeln sie sich stets im Handumdrehen, um weiter die Fäuste fliegen zu lassen, drei Häuserblöcke entfernt, um die Ecke oder auf dem nächsten Volksfest. Schritt für Schritt übernehmen sie das Gewaltmonopol im öffentlichen Raum; Grundgesetz hin oder her.

Ob die Bundeskanzlerin auch daran dachte, als sie die Bürger nach ihrer gesetzwidrigen Grenzöffnung ermahnte, die Zuwanderung und den Familiennachzug der „Flüchtlinge“ als „kulturelle Bereicherung“ zu begrüßen, würden wir gern erfahren, möglichst noch vor dem 24. September 2017. 

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Leserpost

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Elmar Schlürscheid / 30.03.2017

Tja Herr Rietzschel, fragen Sie mal die Töchter meiner Freundin wer auf dem Schulhof die Macht hat, na? Der kleinen(damals 13) wurde vor drei Jahren von einem Lümmel vor versammelter Schülertruppe in der Pause das von ihrem Vater und mir wunderbar restaurierte Cruiser-Bike komplett zerstört, Hinterreifen mit Schraubendreher und Messer zerstochen und sogar die Speichen und die Achse zerstört. Auf meine Frage, wer denn das gemacht hat, kam nur, das kann ich dir nicht sagen. Die Große, hat gewusst wer es war und gesagt, das gibt nur Ärger. Daraufhin bin ich dort in der großen Pause aufgelaufen und hab mir den Bengel geschnappt, darauf hin wurde ich sofort von ihm geschlagen, aber ich kann mich wehren, wurde aber sofort von einer Gruppe aus dem gleichen Kulturkreis umringt. Dennoch schaffte ich es den Übeltäter zur Rektorin zu schleppen, glauben Sie mir, das war nicht leicht, über Beleidigungen möchte ich hier gar nicht reden. Die Rektorin wollte keine Maßnahmen ergreifen, weil die Familie sowieso sehr schwierig sei. und es stünde mir nicht zu, diesen jungen Kerl körperlich an zu fassen, und in Ihr Büro zu schleppen. Es ist nichts weiteres von der Schulleitung gekommen, und mir wurde später von der Schulleitung mitgeteilt, dass ich froh sein könnte kein Verfahren wegen Selbstjustiz und Körperverletzung zu erhalten. Die “Kleine” wurde später noch oft von dieser Gruppe blöd angesprochen, doch es ist nichts schlimmeres passiert. Ich habe auch keine Angst vor deren Familie oder sonst was, ich würde mich zu wehren wissen, doch der Staat lässt den Bürger hier allein. Das ist das Problem!! Und ich sage dies hier ganz offen, Toleranz und Verständnis sind mir von klein an beigebracht worden, doch wir werden uns zu helfen wissen wenn der Staat versagt, und ich bin nicht allein, Inschallah!

U. Smielowski / 30.03.2017

Je öfter ich soetwas lese, höre, desto weniger verstehe ich das ganze…. Wann ist da endlich Schluß mit diesem Mist…

Klaus Klinner / 30.03.2017

Was genau sollte man denn gegen sportliche Betätigung der “Großfamilien” haben? Manchmal geht es dabei sicher nicht ganz regelkonform zu, weil man im Deutschkurs noch nicht so weit ist um das umfangreiche Kampfsport-Regelwerk zu verstehen. Aber Bewegung an sich ist gut. Außerdem pflegte meine Großmutter selig immer zu betonen: “Leichte Schläge auf den Hinterkopf fördern das Denkvermögen.” Und möglicherweise reicht es für die Beteiligten danach wenigstens zum Grundschulabschluß.

Oliver Bender / 30.03.2017

Und zu allem schweigt die Tagesschau. Ja, Deutschland hat sich geändert. Wer hat sich nochmal darauf gefreut?

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