@beat schaller: 1. Das Urteil ist den Verfahrensbeteiligten noch nicht bekanntgemacht worden, was grundlegende Voraussetzung für die Wirksamkeit ist. 2. erstreckt sich das Urteil auf Nichtbeteiligte an dem Verfahren. 3. urteilt ein Familiengericht über eine Frage, die von der Sache her vor das Verwaltungsgericht gehört. Das Urteil ist eine Steilvorlage dafür, daß der Freistaat Thüringen das Urteil wegen offensichtlicher Kompetenzüberschreitung des Gerichts (Punkte 2 und 3) als nichtig annimmt, nicht vollstreckt und man sich vor dem Verwaltungsgericht wiedersieht.
Die Revolution durch dem Gerichtssaal wird, so schön wie sie sich anhört, nicht funktionieren. Die Obrigkeit schert sich einen Dreck um Urteile und Gesetze. Es zeugt aber vom Anfang des Endes dieser Republik. Die Halbwertzeiten von politische Systemen werden immer kürzer. Nach wie vor gilt: Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende!
“Die Weimarer Entscheidung ist nicht nur ein Paukenschlag in der Sache, sagte Oliver Nölken. Sie ist vor allem auch in ihrer Methodik Maßstab und Vorbild für Richterinnen und Richter in ganz Deutschland. Gerichte hätten den entscheidungserheblichen Sachverhalt zunächst sorgfältig zu ermitteln und erst dann zu bewerten. Es reiche dazu nicht aus, sich ungeprüft und kritiklos auf amtliche Quellen zu verlassen. Vielmehr müsse ein Richter sich auch die Mühe machen, sich unbefangen mit abweichenden fachlichen Auffassungen auseinandersetzen. Dabei komme es nicht darauf an, die Person derer zu bewerten, die abweichende Ansichten äußerten, sondern das Gewicht ihrer Argumente zu wägen.” Ein absolut ÜBERFÄLLIGES URTEIL und vor allem, daß es keine Rechtsmittel geben kann. “Bei sorgfältiger Prüfung der Rechtslage werde der Staatsregierung aber sicher auffallen, dass nach § 57 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) gar kein Rechtsmittel gegen eine einstweilige Anordnung des Familiengerichts gegeben sei.” “....vor allem auch in ihrer Methodik Maßstab und Vorbild für Richterinnen und Richter in ganz Deutschland.” Ich vermute, da müssen die KRISTA noch sehr viel Überzeugungsarbeit leisten, denn solange die ehem. AGITPROPSE am Ruder ist, wird das vermutlich nichts. Offenbar ist sie die “Alleinunterhalterin. ” Renate Bahl, ich bin genau Ihrer Meinung. WO bleiben die anderen ELTERN, sind die NICHT bereit, ihre KINDER ZU SCHÜTZEN ??
@Renate Bahl…. “Ist den anderen Eltern alles egal?”..... jjjjjjaaaaa…. an unserer Realschule in Kandel wird jeder “Befehl” brav befolgt…... und dort ist es den Eltern Ihrer Kinder schlicht weg egal ob Ihre/Die Kinder unter der Maske leiden oder nicht…BEFEHL ist BEFEHL…...
Und leider wieder mal zu früh gefreut , wenn man die Reaktion auf das Urteil des thüringischen Landtags liest. Die schert das Urteil einfach nicht! Es ist unfassbar, dass nicht alle Eltern auf die Barrikaden gehen und ihre Kinder vor den traumatischen Erfahrungen, die ein “positiver” Test für die Kinder, die damit an den Corona-Pranger gestellt werden, hat schützen. Wären meine noch schulpflichtig, blieben sie zu Hause.
@J.Breitenbach, Warum sprechen Sie Sich nicht aus damit man weiss wo denn die Haken sind? b.schaller
Gestern die Weimarer Republik, heute der Weimarer Rechtsstaat. Ich hoffe, diesmal läuft es besser.
Da ist im Aufmacher wohl der Wunsch der Vater des Gedankens: „Kritischer Journalisten und Staatsanwälte (KRiStA).” Im Text sind das dann kritische Richter und Staatsanwälte. Das kommt eher hin, wenn man von der Achse, Boris Reitschuster und vielleicht einer Handvoll anderer kritischer Journalisten absieht. Die wird man in den Medien wohl mit der Lupe suchen müssen, und wenn sie denn den Mund aufmachen, wird gleichzeitig von den Kollegen der Giftschrank geöffnet…
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