Die Kommentare von Cornelia Ehreiser-Schmidt und Dr. Daniel Brauer bringen es (fast) auf den Punkt. Einzelne hysterische Eltern haben in der Vergangenheit lautstark die Schließung ganzer Schulen gefordert, wenn es nur einen einzigen Corona-Fall an der gesamten Schule gab - und sich meist durchgesetzt. Wenn die Vorgaben des Weimarer Amtsgerichts umgesetzt würden, würde dieser Elterntypus nicht nur den eigenen Kindern die Teilnahme am Präsenzunterricht verweigern, sondern auch andere Eltern aufwiegeln, es ihnen gleichzutun. In der gegenwärtigen Gemengelage darf bezweifelt werden, dass Schulleitungen und Behörden derartige Rechtsbrüche mit Verweis auf die Schulpflicht sanktionieren würden. Ein nicht geringer Teil der Lehrerschaft ist seit längerem - aus einer Reihe anderer Gründe - nur mäßig motiviert (arbeitsunwillig wäre in den meisten Fällen zu hart formuliert) und zieht Vorteile aus der Situation, bspw. indem man nicht mehr direkt mit einer zunehmend problematischeren Schülerschaft konfrontiert ist. Aber auch viele Schüler “profitieren” - zumindest meinen sie es: Sie können länger schlafen, müssen sich morgens nicht anziehen und frisch machen, sparen sich den Schulweg und manchmal auch die Gegenwart problematischer Mitschüler. Im Distanzunterricht sind die Kameras der Schüler nahezu durchgängig ausgeschaltet, weil die Plattformen, auf denen dieser stattfindet, ansonsten zusammenbrechen würden. Daher können die Schüler zwischendurch ab- oder umschalten, ohne dass die Lehrkraft es merkt. Viele - insbesondere Jungs - zocken während des Distanzunterrichts online mit Klassenkameraden oder Freunden und manche holen nur Schlaf nach. Dass die meisten Kinder nur den kurzfristigen Vorteil und nicht die langfristigen Schäden sehen und ihre eigene beginnende Verwahrlosung nicht erkennen, liegt leider in der Natur des (jungen) Menschen. Gegner und Hindernisse, wohin man schaut…
Jeder der Kinder hat, weiß dass Maskenpflicht für Kinder schlichtweg Blödsinn ist.
Ich kenne (besser gesagt kannte) einen materiell und 2-3 Jahre vor der Pensionierung hoch saturierten Lehrer, der wegen einer rheumatischen Erkrankung schon im Sommer 2020 so hypochondrisch geworden war, um sich darüber aufzuregen, daß seine Grundschulkinder damals keine Masken tragen mußten. Ich empfahl ihm, er möge dann doch seinen Vorruhestand beantragen, was ihm schon nicht gefiel. Auf gelegentliche Links hierher reagierte er dann so unverschämt, daß ich ihn “entfreunden” mußte. Die sog. Coronakrise hat auch dieses gezeigt: kinderhasserische Lehrer, die aus meiner Sicht ihren Beruf verfehlt haben, gibt es leider zu tausenden, und ihre Gewerkschaften unterstützen diese Leute dabei noch.
Ich habe schon immer dafür plädiert, Lehrern aller Schulformen wie für alle anderen Beamten, oder Angestellten im ÖD auch, eine Präsenzpflicht einer normalen 40-Stunden-Woche in der Schule aufzuerlegen. Schon bisher hätten damit auch so manche Themen wie Unterrichtsausfall leicht gelöst werden können, wenn die Kollegen vor Ort sind. Heute käme Homeoffice ja auch nicht in Frage, da in den leeren Klassenzimmern für alle Lehrer genügend freier Raum zur Verfügung steht. Ganz sicher wäre dann auch das Thema qualifiziertes Homeschooling oder Präsenzunterricht ohne Maske ganz leicht lösbar. Acht Stunden am Tag von Mo bis Fr allein im Klassenzimmer mit Nichtstun macht nämlich im Gegensatz zu Treffen mit Freunden, Jogging, Ausflügen, Gartenarbeit usw. nicht soviel Spaß.
Nachtrag 1 - @ T. Schneegaß: Einfach nach Gerichtskostengesetz GKG im Netz suchen und zunächst §§ 1, 2 zur Kenntnis nehmen. Wer gewinnt geht kostenfrei raus, wer verliert zahlt alles (eigener Anwalt, Kosten der Gegenpartei und Verfahrenskosten). Die Anwaltskosten regeln sich nach dem RVG (kurz Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), manche Anwälte schließen eine Zusatzvereinbarung ab. Was ganz gemein ist, die Anwälte sind nicht verpflichtet, den Mandanten vorhergehend über die zu erwartenden eigenen Kosten zu informieren, weil der Mandant (Kläger, Beklagte) ja sich selbst informieren kann, so sinngemäß der BGH. In der zum RVG ausgereichten Vergütungsverzeichnis (VV) sind die berechenbaren Anwaltskosten stets als Spanne für die einzelnen Leistungen (Verfahrensschritte) aufgelistet. (Ist nur eine grobe, laienhafte Info, mithin ohne jegliche Gewähr.) MfG GB
Kindesmissbrauch gilt in jeder anständigen Gesellschaft als abscheulichstes Verbrechen.
Interessant ist doch, wie der politische Bildungspöbel gegen den medizinischen Sachverstand aufbegehrt? “Kretschmer wuchs in Görlitz-Weinhübel auf. Nach der Mittleren Reife 1991 an der Erich-Weinert-Oberschule in Görlitz machte Kretschmer bis 1995 eine Ausbildung zum Büroinformationselektroniker. 1998 erwarb er auf dem Zweiten Bildungsweg die Fachhochschulreife und absolvierte anschließend ein Studium des Wirtschaftsingenieurwesens an der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Dresden, welches er 2002 als Diplom-Wirtschaftsingenieur abschloss.” Berufserfahrung hat Kretschmer keine, weil er gleich nach der Uni in der CDU herumlungerte. Kretschmer ist ein verlogener Hund und was er verteidigt, ist seine Amtsanmaßung! Ist das nicht strafrechtlich relevant? - “Ramelow beendete 1971 die Hauptschule mit dem Hauptschulabschluss. Als Kind hatte er eine Lese- und Rechtschreibstörung. In Gießen erlernte er in den Jahren 1971 bis 1974 bei Karstadt den Beruf Kaufmann im Einzelhandel. An der kaufmännischen Berufsaufbauschule in Marburg erwarb Ramelow 1975 die Mittlere Reife und 1977 die kaufmännische Fachhochschulreife. Er arbeitete ab 1977 als Substitut zur Einarbeitung bei der Karstadt AG sowie beim früheren Kaufmarkt HaWeGe in Marburg-Cappel. Später wurde Ramelow Filialleiter bei der Jöckel Vertriebs GmbH in Marburg. Eine Ausbilder-Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung legte Ramelow Ende der 1970er Jahre ab. - “Von 1981 bis 1990 war Ramelow Gewerkschaftssekretär in Mittelhessen, von 1990 bis 1999 Landesvorsitzender der Gewerkschaft HBV in Thüringen, wo er unter anderem beim Arbeitskampf im Kaliwerk Bischofferode mitwirkte, und von 1992 bis 1999 Aufsichtsratsvorsitzender der Wohnungsbaugenossenschaft Zukunft eG in Erfurt. ” wikipedia -An Mittelmäßigkeit sind Ramelow und Kretschmer nicht zu übertreffen. Die Mittelmäßigkeit zeigt sich nicht in der Laufbahn, sondern in der Arroganz, studierten Medizinern und Juristen über den Mund zu fahren!
@dr. michael kubina: Die Frage, warum sich nicht viel mehr Eltern gegen die Misshandlungen ihrer Kinder vor Gericht wehren, beschäftigt mich auch sehr. Als Nichtjurist würde mich hier interessieren, wie sich die Kostenfrage darstellt? Was passiert, wenn Eltern vor Gericht scheitern? Trotz des “Ausrutschers” Weimar würde ich dieses Szenario aufgrund der gewohnten “Rechtsprechung” in diesem System der Gleichschaltung in allen Bereichen erwarten, viele Eltern wahrscheinlich auch. Zahlen Sie die ganze Chose? Damit wären sicherlich sehr viele Familien überfordert.
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