Fünf namhafte Professoren haben Ende April einen Fragenkatalog an alle Fraktionen des Deutschen Bundestages geschickt. „Wir kommen zu der Einschätzung, dass die Reaktionen der Regierung auf die Covid-19-Pandemie angesichts der davon ausgehenden Bedrohungen nicht verhältnismäßig sind“, hieß es darin. Sie erwarteten, von den gewählten Mandatsträgern die Antworten zum Ausnahmezustand zu bekommen, die die Regierenden bis dahin schuldig geblieben waren. Ihre öffentliche Anfrage stand unter dem Motto „Die Schäden einer Therapie dürfen nicht größer sein als die Schäden der Krankheit“.
Die fünf Fragesteller sind zum Teil inzwischen recht bekannt geworden: Prof. Dr. Sucharit Bhakdi, der medizinische Mikrobiologie an der Universität Mainz lehrt, der Toxikologe und Immunologe Prof. Dr. Stefan Hockertz, Prof. Dr. Stefan Homburg (Volkswirtschaftslehre) von der Universität Hannover, Prof. Dr. Werner Müller (Betriebswirtschaftslehre) von der Hochschule Mainz und der Psychologe Prof. Dr. Dr. Harald Walach von der Universität Witten-Herdecke.
Den Wortlaut der Anfrage publizierte Achgut.com seinerzeit hier.
Eine Reihe von Bundestagsabgeordneten brachte die Fragen dann als kleine parlamentarische Anfrage ein, da die Fragen dann von der Bundesregierung beantwortet werden müssen. Diese Antwort liegt inzwischen vor. Achgut.com dokumentiert hier auch, wie die Fragesteller die Beantwortung seitens der Bundesregierung werten: Prof. Dr. Werner Müller, Koordinator der Gruppe, kommentiert die Antwort wie folgt:
Antwort auf kleine Anfrage – Bundesregierung räumt Schnellschuss bei Lockdown ein
Am 28.04.20 hat eine Gruppe von fünf Professoren verschiedener Fachrichtungen die Fraktionen des Deutschen Bundestages angeschrieben und sie darum gebeten, vier Fragen an die Bundesregierung als Kleine Anfrage an die Bundesregierung zu richten, damit sie darauf antworten muss. Anfragen von Bürgern bleiben stets unbeantwortet. 46 Abgeordnete sind der Bitte gefolgt, und die Anfrage wurde am 11.05. als Bundestagsdrucksache 19/19081 veröffentlicht. Inzwischen liegt auch die Antwort der Regierung vor, die als Bundestagsdrucksache 19/19428 vom 04.06.20 veröffentlicht wurde. Der Inhalt hat die fünf Professoren enttäuscht. Die Regierung hat sich bemüht, mit einer ausreichenden Anzahl von Worten möglichst nichts auszusagen. Trotzdem erkennen sie interessante Neuigkeiten.
Auf die erste Frage „Welche konkreten Szenarien lagen am 13.03.20 vor, und aus welchen Grund hat sich die Regierung für Kontaktbeschränkungen und gegen die Herstellung der Herdenimmunität entschieden?“ wurde geantwortet, dass es nur die täglichen Situationsberichte des Robert-Koch-Instituts gab, die im Internet veröffentlicht sind. Damit bestätigt sie die Aussage von Stephan Kohn aus dem Innenministerium (siehe hier), dass es keine professionelle Entscheidungsvorbereitung gab. Ohne Folgenabschätzungen für verschiedene Handlungsalternativen in mehreren Szenarien war der Lockdown also nach dieser Antwort ein panischer Schnellschuss!
Auf die dritte Frage, „Mit welchen Gründen rechtfertigt die Regierung die hohen wirtschaftlichen Schäden und die zusätzlichen Sterbefälle, die aus ihren Maßnahmen resultieren, vor allem unter Berücksichtigung der geringen geretteten Lebenszeit.“ kam die kurze Antwort: „Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu einer geringen geretteten Lebenszeit in Bezug auf die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie vor …“ Das sollten sie aber! Die Regierung räumt also ein, dass sie keine Ahnung hat!
Bei einer Konkurrenz verschiedener Grundrechte verlangt das Bundesverfassungsgericht, dass das geschützte Grundrecht das beeinträchtigte wesentlich überwiegt, dass die Beschränkung ein geeignetes Mittel ist und dass die Beschränkungen nicht übermäßig belastend sind. Ein größerer Nutzen kann einen größeren Schaden rechtfertigen. Die erste Bedingung wird von niemandem bestritten. Bei der zweiten Bedingung sieht die Regierung im Lockdown den Grund für den insgesamt glimpflichen Verlauf der Pandemie in Deutschland, sie kann aber nicht erklären, warum schärfere Maßnahmen in Spanien, Italien und Frankreich zu einem ungünstigeren Verlauf geführt haben, wo es nach der Regierungslogik doch eigentlich andersherum sein müsste. Im Mittelalter wurden gegen Epidemien Gottesdienste abgehalten, und sie wurden auch für den Grund gehalten, warum die Krankheiten am Ende überstanden wurden. Die fünf Professoren glauben eher an die Wirkung von Antikörpern, die sich nach einer überstandenen Infektion bilden, sie können aber nicht widerlegen, dass Kontaktbeschränkungen und Gebete auch eine Wirkung haben.
Entscheidend ist aber die dritte Bedingung. Für sie wäre aber eine professionelle Entscheidungsvorbereitung mit einer Folgenabschätzung jeweils mit und ohne die geplanten Maßnahmen unverzichtbar gewesen. Die hat es nach der Antwort auf die Frage 1 nicht gegeben. Dafür hätte nicht nur der wirtschaftliche Schaden vor dem Lockdown beziffert werden müssen, man hätte auch eine Berechnung der zu rettenden Lebenszeit als Ausdruck für den Nutzen der Maßnahmen vornehmen müssen. Die Aussage von Boris Palmer, man rette Menschen, die in einem halben Jahr sowieso tot wären, beschreibt diesen Konflikt zutreffend. Ein enormer Schaden könnte nur mit einem gigantischen Nutzen gerechtfertigt werden. Wenn die Regierung – wie sie in der Antwort auf die kleine Anfrage eingeräumt hat – hierzu keine Informationen hatte, hätte sie die grundrechtsbeschränkenden Maßnahmen nicht beschließen dürfen. Der Lockdown war also verfassungswidrig!
gez. Prof. Dr. Werner Müller als Koordinator der Gruppe der fünf Lockdown-kritischen Professoren
www.prof-mueller.net
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