Roger Letsch / 18.12.2023 / 06:15 / Foto: Montage Achgut.com / 25 / Seite ausdrucken

Biden und Trump gemeinsam auf hoher See

„Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“, heißt eine alte Weisheit. Joe Biden und dessen Sohn Hunter Biden befinden sich demnach genauso in Gottes Hand wie Donald Trump, denn vermutlich werden Gerichte entscheiden, wer nächster Präsident der USA wird. Langweilig wird dieser Wahlkampf jedenfalls nicht.

Lässt man für einen Augenblick mal beiseite, dass faktisch noch nicht entschieden ist, welche Kandidaten im November 2024 wirklich zur Wahl des nächsten US-Präsidenten antreten werden und nehmen gleichzeitig an, für beide Top-Anwärter würde es in den gegen sie laufenden juristischen Bemühungen oder gesundheitlich zum Äußersten kommen, dann würde die Welt staunend dabei zusehen, wie Donald Trump aus einer Zelle in einem staatlichen Gefängnis in Atlanta in der letzten TV-Debatte per Telefon mit Kamala Harris diskutiert, die giggelnd und wild gestikulierend von Venn-Diagrammen und gelben Schulbussen plaudert und dem mit aufgerissenen Augen und offenen Mündern dasitzenden Publikum, das sich wie Labrador und Pudel behandelt fühlt, „Happy Kwanzaa“ wünscht.

Und ehrlicherweise ist dies gar nicht so unwahrscheinlich, angesichts der insgesamt 91 gegen Trump gerichteten Anklagepunkte und den Problemen, vor denen Bidens Wiederwahl steht. Die gesundheitlichen sind dabei schon erdrückend. Selbst der Biden von vor vier Jahren erscheint als Quell der Vitalität gegen sein heutiges Ich, und seine Parteigänger zittern bei dem Gedanken, es könne jeden Moment soweit sein, dass Giggeli Gaukelei Harris noch vor der Wahl im Oval Office sitzt.

Außerdem hat nicht nur Trump juristische Probleme. Biden kostet gerade aus demselben Becher, aus welchem man Trump während seiner Amtszeit reichlich hat kosten lassen: Amtsenthebungsverfahren.

Reichlich Bühnennebel für Begriffsverwirrung

Am 13. Dezember beschloss das Repräsentantenhaus mit republikanischer Mehrheit die Einleitung einer entsprechenden Untersuchung. Die Presse reagierte mit Unverständnis: Es gäbe keine Beweise dafür, dass Joe Biden korrupt sei – und sorgt durch reichlich Bühnennebel für Begriffsverwirrung. Beweise kann es auch noch nicht geben, denn bewiesen wird im Laufe von Gerichtsverfahren. Indizien können zu Beweisen werden, und wenn man genügend Indizien zusammenträgt, die einer Untersuchung standhalten, hat man am Ende eines ordentlichen Verfahrens Beweise – oder auch keine.

Hier die Spreu vom Weizen zu trennen, ist Aufgabe eben dieser Untersuchung. Die Meldungen müssten also richtig lauten: Gibt es denn genügend Indizien, die eine Untersuchung rechtfertigen? War es das Geschäftsmodell der mehr als 20 Firmen der Familie Biden, Marke und Name „Biden“ als Türöffner für allerlei „Geschäfte“ zu nutzen? Keine Produkte, kein Handel, keine Innovationen, nur „Beratung“ war im Angebot, und die Zahlungsströme sehen aus, als landeten zuverlässig feste Beträge auf dem Konto von Joe und Jill Biden. Die flapsige Bemerkung „10% für den großen Mann“ aus einer der Mails, die auf Hunter Bidens Laptop gefunden wurden, passt frappierend genau. Aber das sind natürlich keine Beweise. Es sind vorerst nur Indizien, doch schon das Gebot journalistischer Neugier sollte genügen, der Sache auf den Grund zu gehen. Tut es natürlich nicht! Die Presse ist empört, und daran wird sich auch kaum etwas ändern. 

Trump wurde reich und ging in die Politik. Biden ging in die Politik und wurde reich. Es ist übrigens nicht nötig, zu beweisen, dass Joe Biden sich selbst unzulässig bereichert hat. Nur die Dümmsten leiten die Früchte ihrer Korruption direkt in den eigenen Keller. Ebenso unzulässig ist es, Familie und Strohmänner mit der Ernte zu beauftragen. Die sich für schlauer halten – und die Familie Biden gehört zu dieser Kategorie – deklarieren entdeckte Geldflüsse an Familienmitglieder einfach nachträglich als „Kreditrückzahlungen“. Ein nachgereichter Zettel, auf dem „loan repaiment“ geschrieben steht, ist für die einschlägigen Medien ein ausreichender Unschuldsbeweis. Andere vermuten, die Glaubwürdigkeit solcher „Dokumente“ liege auf dem Niveau einer als Geschäftsausgaben deklarierten Bewirtungsquittung vom Oktoberfest. Genau da, bei der Glaubwürdigkeit seines Sohns Hunter, liegt das Hauptproblem für Präsident Biden, und die Republikaner beabsichtigen ganz offensichtlich, es in erster Linie als Bidens Imageproblem zu nutzen. Denn vollkommen ausgeschlossen ist, dass ein Amtsenthebungsverfahren am Ende die benötigten Stimmen im Senat erhalten könnte. 

Fallen, in die Hunter Biden bei jeder Gelegenheit tritt

Man wird also die Untersuchung haben, man wird womöglich sogar das Amtsenthebungsverfahren selbst einleiten. Aber zum Abschluss bringen und an den Senat überweisen wird man es wohl nicht. Dieses Wahlkampfgeschenkt will man Biden, der sich und seine Familie ohnehin bei jeder Gelegenheit als Opfer von Trumps Maga-Intrigen darstellt, wohl nicht machen. Die Opposition baut daher lieber auf die Fallen, in die Hunter Biden bei jeder Gelegenheit tritt. So auch am Mittwoch, als er zu einer Kongressanhörung zu seinen Auslandgeschäften und der Rolle von Joe Biden darin vorgeladen war und es einfach ablehnte, auszusagen. Seine Begründung: Er wolle nicht hinter verschlossenen Türen verhört werden. Was seltsam klingt, hat er doch das Recht, die Protokolle der Anhörung jederzeit öffentlich zu machen. Anhörungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit dienen lediglich dazu, Zeugen zu schützen – und wer würde leugnen, dass Hunter Biden dringend Schutz vor sich selbst benötigt.

Hunter sagte also „nö“ zu einer Vorladung, obwohl bei Fernbleiben für gewöhnliche Sterbliche erhebliche rechtliche Konsequenzen drohen. Keiner weiß das besser als Steve Bannon, der ehemalige Stratege Trumps, der sich im Oktober 2022 weigerte, zu einer Kongressanhörung zu erscheinen, um dort Dokumente aus der Zeit vorzulegen, in der er noch für Trump arbeitete. Es ging um die Vorkommnisse des 6. Januar, und Bannon weigerte sich, vor dem Kongress auszusagen. Wegen Missachtung wurde Bannon damals zu vier Monaten Haft verurteilt. Es darf bezweifelt werden, dass Hunter Biden dasselbe Schicksal ereilen wird, und man kann es schon als gelungene Comedy bezeichnen, dass er, statt im Kongress auszusagen, in Washington vor die Kameras trat, um eine Erklärung abzugeben. Darin jammert er viel darüber, wie böse, hinterlistige Republikaner ihm Herzeleid zufügten, seine Privatsphäre verletzten, indem sie den Inhalt eines Laptops öffentlich ausbreiteten, der angeblich das Produkt einer russischen Verschwörung war. Und all das Schreckliche sei ihm sicher nur widerfahren, weil ein „Biden“ hinter seinem Vornamen stünde. 

Und hat er nicht recht: Falschaussagen auf Anträgen zu Waffenlizenzen, illegale politische Einflussnahme und windige Beratungsverträge, Steuerhinterziehung in Millionenhöhe oder Menschenhandel (Hunter ließ seinen Bedarf an Prostituierten auch gern mal per Taxi über Staatsgrenzen hinweg liefern, was nach Bundesrecht eine Straftat ist) – wann hätte man je davon gehört, dass irgendein unbekannter John Doe jemand für solche Sachen vor Gericht gelandet wäre! Er, Hunter, sei hier das Opfer! Und natürlich sein liebender Vater! Doch Scherz beiseite, die Untersuchungen schaden Joe Biden, auch in den Umfragen. Dort liegt Trump mittlerweile auch in sämtlichen „Swing States“ vorn, teilweise deutlich über den statistischen Fehlergrenzen.

Ratschläge prallen an Biden und seinem Kokon ab

Eine Zeit lang sah es so aus, als würde die Presse Bilden fallen lassen. Recht offen gab man ihm zu verstehen, dass er nicht mehr fit genug sei und ein anderer Kandidat vielleicht besser geeignet wäre, das Land zu führen. Doch alle guten und besorgten Ratschläge prallen an Biden und seinem Kokon ab, und so sind die Medien wieder dazu übergegangen, ihn bedingungslos zu verteidigen. Das wird in Kleinigkeiten deutlich, die man leicht übersieht. 

Da ist zum Beispiel die New York Times, die bei der kleinen Ansprache Hunter Bidens etwas Wortkosmetik betrieb. Wörtlich sagte Hunter „Let me state as clearly as I can: My father was not financial involved in my business.“ Doch diese Aussage hat eine Vorgeschichte. Gestartet war sie vor zwei Jahren als „Joe Biden hat nie mit seinem Sohn über dessen Geschäfte gesprochen“, erlebte vor einigen Monaten die Metamorphose zu „Joe Biden war nie an den Geschäften seines Sohnes beteiligt“ und endet in Hunters Einschränkung „finanziell beteiligt“ vor laufenden Kameras. Was bedeuten könnte, dass er nur nie das Geld eingetrieben hat. 

Wir wissen aus Telefonmitschnitten Hunters, dass die Anwesenheit Joes oft genügte, um „Geschäftspartner“ zu rascher Überweisung zu bringen. Die NYT lässt in ihrem Artikel über Hunters Rede das kleine Wörtchen „finanziell“ einfach unter den Tisch fallen. Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Redaktion das beim Transkribieren einfach so durchgerutscht ist? Sicher ähnlich groß wie die, dass aus dem Munde eines Politikers oder Teilzeitgangsters nach den Worten „lassen sie mich das so deutlich wie möglich sagen“ eine deutliche Aussage zu erwarten ist.

Die Vorgänge rund um die ukrainische Gasfirma Burisma sind sicher Joe Bidens größtes Problem, denn in die war er in seiner Zeit als Vizepräsident unmittelbar verwickelt. Sie kennen das sicher alles, liebe Leser, aber für all jene, die die letzten drei Jahre auf Antarktis-Expeditionen oder unter Felsen verbracht haben, fasse ich kurz zusammen. Koksnase Hunter wurde von dessen Gründer Mykola „Ich kann einen Biden für fünf Millionen haben. Und einen weiteren für nochmal fünf“ Slotschewskyj angeheuert. Ziel: politische Landschaftspflege. Hunter bekam für seine Kompetenz 85.000 Dollar im Monat und hatte nicht viel zu tun. Bis die Amerikaner beschlossen, der Ukraine bei der Bekämpfung von Korruption zu helfen.

„Er soll in Washington anrufen“

Der Generalstatsanwalt Viktor Shokin ermittelte gegen Slotschewskyj und Burisma, Slotschewskyj verließ eilig das Land, um seiner Verhaftung zu entgehen. Er aktiviert Hunter, um „das Problem“ aus der Welt zu schaffen. „Er soll in Washington anrufen“, wird Slotschewskyj zitiert. VP Biden, in der Obama-Administration zuständig für die Ukraine, war kurze Zeit vor Ort und schaffte es tatsächlich, Shokin feuern zu lassen und dies mit der Bekämpfung der Korruption zu begründen. Nirgends wurde dieser Schritt mit mehr Verwunderung aufgenommen als im amerikanischen Außenministerium. Dort hatte man noch kurz zuvor Shokin für seine gute Arbeit bei der Bekämpfung der Korruption in der Ukraine belobigt. Ein neuer Generalstaatsanwalt übernahm, und die Ermittlungen gegen Burisma verliefen im Sande, Slotschewskyj konnte in die Ukraine zurückkehren. 

Nach dem Ende von Bidens Amtszeit als Vizepräsident schrumpfte Hunters Burisma-Salär auf 50.000 Dollar. Dessen Verbindungen waren nun nicht mehr so wertvoll. Slotschewskyj verließ die Ukraine erneut, kurz nach dem Amtsanritt von Donald Trump. Er hatte wohl Bedenken, die Definition von „Korruptionsbekämpfung“ der ukrainischen Regierung könne sich wieder mal ändern. Und in der Tat fragte Trump in einem legendären Telefonat beim ukrainischen Präsidenten nach, was denn aus den Ermittlungen gegen Burisma und damit auch gegen Hunter geworden sei. Bekanntlich machten die Dems ein Impeachementverfahren gegen Trump aus der Sache. Trump habe versucht, seinem damaligen politischen Rivalen zu schaden. Immer wenn ich mir vor Augen führe, wer in der Geschichte wirklich Dreck am Stecken hat und wer am Ende die Prügel einsteckte, kommt mit folgender „Witz“ in den Sinn. Der kleine Hans geht zur Mutter und sagt „Papa hat mir eine Ohrfeige verpasst!“. Und Papa sagt: „Lügst du wieder? Willst du noch eine?“

Verliert man bei Biden leicht den Überblick über die zahlreichen Vorwürfe, aus welchen Ländern der Familie Gelder zuflossen, ist es bei Trump nicht leicht, die vielen Prozesse auseinanderzuhalten, in denen er gerade angeklagt ist. Sortieren wir sie mal nach der Gefahr, die von ihnen für seine Wiederwahl ausgehen.

„Destabilisierende Lügen über Wahlbetrug“

New York 1: Da ist die Anklage in New York City wegen falsch verbuchter Schweigegeldzahlungen an „Stormy Daniels“. Solche Zahlungen, um Erwähnungen in boulevardesken Autobiografien abzuwenden, sind nicht strafbar. Trump hatte die Zahlung an seinen Anwalt jedoch nicht entsprechend gekennzeichnet und allgemein unter „legal fees“ verbucht. Eigentlich eine Lappalie, die – wenn es überhaupt zu einer Verurteilung kommt – mit einem Bußgeld enden wird. 

New York 2: Der Immobilienskandal, der keiner ist. Trump habe die Werte seiner Immobilien aufgebläht, um höhere Sicherheiten für Kredite zu bekommen. Das Problem ist, dass es hier keine Geschädigten gibt. Alle Vorwürfe weisen in die Vergangenheit von Geschäften, die längst abgeschlossen und abgewickelt sind. Außerdem obliegt die Bewertung von Sicherheiten der Zustimmung beider Seiten, und eine Bank, die Sicherheiten akzeptiert, schickt ihre eigenen Leute raus, die Werthaltigkeit der Sicherheit zu prüfen. Keine Beanstandung diesbezüglich. Der Vorwurf trifft vielmehr ins Mark der gesamten Branche, die gern mit zwei unterschiedlichen „Berechnungen“ für ihre Liegenschaften arbeitet. Die Berechnung für das Finanzamt fällt aus steuerlichen Gründen sehr sparsam aus, weil die Grundsteuer auf diesen Wert beruht. Banken sehen aber nicht nur die Verkehrswerte von Immobilien, sondern deren Potenzial. Das Gelände von Mar-a-Lago etwa ist so riesig, dass man es problemlos stückeln und mit gigantischem Aufschlag verkaufen könnte. Das Gericht hat Trump in New York die Geschäftslizenz entzogen. Allerdings goutieren nur wenige Wähler die staatlich angeordnete Schließung von Unternehmen und die Einmischung in private Geschäfte. Egal wie dieser Prozess nach Berufung ausgeht, dürfte dieser Prozess Trump, selbst wenn das Urteil Bestand hat, in der Wählergunst eher nützen.

Washington: Die nächsten beiden Prozesse werden vor Bundesrichtern geführt. Einer in Washington D.C., wo Jack Smith als Ankläger Trump gern für die Vorgänge am 6. Januar 2021 verantwortlich machen will. Trump habe „destabilisierende Lügen über Wahlbetrug“ verbreitet. Die Vorwürfe selbst sind vage, und vor einer neutralen Jury würde es der Verteidigung sicher leichtfallen, berechtigte Zweifel an den Vorwürfen geltend zu machen. Der Prozess wird allerdings in Washington stattfinden, wo Trump angesichts 90 Prozent Biden-Support so neutral behandelt würde wie ein Schneemann in der Backstube. Trumps Anwälte argumentieren, dass er zu dem Zeitpunkt noch Präsident war, also Immunität gegen Verfolgung hatte. Außerdem habe sich das zweite Impeachmentverfahren gegen ihn schon mit der Sache befasst, und man könne ihn nicht zweimal wegen derselben Sache verklagen. Diesen Einspruch lehnte Bezirksrichterin Chutkan in einer langen Stellungnahme ab, worauf Smith, seiner Anklage gegen Trump wohl doch nicht mehr gänzlich sicher, den obersten Gerichtshof anrief, um die Angelegenheit zu klären. 

Die Richterin verdankt Trump ihre Ernennung

Dort wird aber gerade noch eine weitere Frage verhandelt: inwiefern können Regierung und Gerichte bezüglich der Vorgänge am 6.1.2021 von „Behinderung eines demokratischen Prozesses“ sprechen. Es wurden Leute verhaftet und verurteilt, die einfach nur auf dem Gelände waren, manche der Verurteilten waren an dem Tag nicht einmal in der Stadt! Es könnte gut sein, dass der Supreme Court hier mit großem Besen Prozesse und Urteile für nichtig erklärt, sofern die Betroffenen nicht zu denen gehören, die sich gewaltsam Zutritt verschafften und Polizisten angriffen. In dem Fall wäre auch Trump vom Haken.

Florida: Vor einem Bundesgericht in Florida wird der Dokumentenfall verhandelt. Trump hatte in seinem Anwesen in Mar-a-Lago geheime Dokumente und wollte diese offenbar dem Bundesarchiv nur unwillig überlassen. Er hatte sie weder gestohlen noch lagerte er sie in Bananenkisten in der Garage seiner grünen Corvette, wie Joe Biden dies tat. Er wird auch nicht beschuldigt, sie jemandem gegeben zu haben, der sie nicht sehen durfte. Der Vorwurf lautet auf – etwas flapsig vormuliert – wedeln und behindern. Er wedelte im Gespräch mit einem Dokument vor einer Journalistin herum und betonte, er habe dieses Dokument nicht rechtzeitig deklassifiziert und dürfe es ihr deshalb nicht zum Lesen geben. Außerdem behinderte er die Tätigkeit des Bundesarchivs. Das klingt alles etwas albern, hat aber durchaus Substanz. Allerdings wird dieser Fall vor einer Jury verhandelt, die Trump deutlich wohlgesonnener sein dürfte als eine in der Bundeshauptstadt, und die Richterin verdankt Trump ihre Ernennung.

Georgia: Bleibt noch das Verfahren in Georgia, geführt von einer Staatsanwältin, deren Wahlkampf auf der einen Idee aufgebaut war, Trump zur Strecke zu bringen. Vorwurf hier: Wahlbeeinflussung. Wieder einmal sind es Trumps loses Mundwerk und der Wille, ihm zwingend immer das Schlechteste zu unterstellen, die hier der Anklage helfen. In Georgia war es 2020 bekanntlich besonders eng bei der Wahl. „Mir fehlen 11.000 Stimmen, findet sie“, sagte Trump sinngemäß und das Gericht interpretiert „finden“ als „erfinden“. Der ganze Prozess stützt sich auf die Annahme, dass Trump „wusste“, dass er verloren hatte und nun zu kriminellen Mitten greifen wollte. Ich für meinen Teil denke ja, dass Trump bis heute einfach nicht glauben kann, dass er überhaupt verlieren kann. 

Die Staatsanwältin hatte zu viel Schrot in ihre Flinte geladen

Der Versuch von Bezirksstaatsanwältin Fani Willis, den Prozess rasch durchzuziehen, um Trump möglichst schnell hinter Gitter zu bringen – er habe ja das Recht auf ein zügiges Verfahren –, hatte wenig Erfolg. Willis hatte zu viel Schrot in ihre Flinte geladen und gleich einen Mammut-Prozess gegen 19 Angeklagte angestrengt, darunter Regierungsbeamte aus der Trump-Administration und einige seiner Anwälte. Mittlerweile peilt man den August 2024 als Prozessbeginn an und allein die erwartete Flut an Beweisanträgen, Befangenheitsvorwürfen und Expertenanhörungen dürfte dafür sorgen, dass sich die Sache bis weit nach den Präsidentschaftswahlen im November hinzieht. Willis könnte die Pioniertat zuteil werden, zu versuchen, ihren Prozesskalender mit dem Terminplan eines dann amtierenden Präsidenten abzustimmen. 

So oder so werden vermutlich Gerichte entscheiden, wer nächster Präsident der USA wird. Die Umfragen mögen derzeit Trump favorisieren, doch bilden sie die juristische Komponente nicht ab. Für Bidens rechtliche „Probleme“ haben wir zumindest eine Vorstellung davon, wie anders sich Wähler entschieden hätten, wenn sie vor der Wahl 2020 umfassend Kenntnis von der als „russische Fälschung“ bezeichneten Laptop-Affäre gehabt hätten. 16 Prozent der Biden-Wähler hätten ihr Kreuz lieber bei Trump gemacht.

Trump wiederum würde eine einzige Verurteilung wegen kriminellen Verhaltens in den zahlreichen Verfahren gegen ihn ziemlich sicher die Wahl kosten, wie Ipsos gerade untersucht hat. 59 Prozent aller Wähler und 31 Prozent der Republikaner würden nicht für Trump stimmen, wenn er als verurteilter Verbrecher gelten darf. 

 

Roger Letsch, Baujahr 1967, aufgewachsen in Sachsen-Anhalt, als dieses noch in der DDR lag und nicht so hieß. Lebt in der Nähe von und arbeitet in Hannover als Webdesigner, Fotograf und Texter. Sortiert seine Gedanken in der Öffentlichkeit auf seinem Blog unbesorgt.de

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BKKopp / 18.12.2023

Der Autor scheint, zu Hunter Biden,  eine sehr besondere Perspektive auf Fakten zu haben. Über Hunter Biden gibt es tausende Seiten von Gerichtsakten, und nochmals so viele aus dem Finanzministerium / Geldwäscheuntersuchungen, die alle dem Ausschuß des Repräsentantenhauses vorliegen. Eine Befragung von Hunter hinter verschlossenen Türen soll nicht dem Ziel dienen Fakten zu ermitteln, diese liegen alle vor. Sie sollen nach ” Interpretationen / Vermutungen ” suchen, und den live-Auftritt der Fragesteller verbergen, damit man hinterher Behauptungen machen kann, die dann niemand überprüfen kann. Ein später veröffentlichtes Transskript liest niemand -  man könnte auch behaupten, dass Hunter das Protokoll redigiert / umgeschrieben haben könnte, was auch wieder niemand überprüfen kann. Hunter war gut beraten, die nicht-öffentliche Befragung abzulehnen. Indizien und Beweise werden in enem Rechtsstaat,  in einem öffentlichen Verfahren präsentiert und gewürdigt, vor einem ordentlichen Gericht, und nicht hinter verschlossenen Türen von parteiischen Fanatikern.

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