Ja, Herr Vahlefeld, und den Vorfall können Sie auch nur extern, z.B. auf Achgut.com kommentieren, denn unter dem Artikel in der HNA findet sich folgender Text: “Liebe Leserinnen und Leser, wir bitten um Verständnis, dass es im Unterschied zu vielen anderen Artikeln auf unserem Portal unter diesem Artikel keine Kommentarfunktion gibt. Bei einzelnen Themen behält sich die Redaktion vor, die Kommentarmöglichkeiten einzuschränken. Die Redaktion” Aber, bei aller berechtigten Empörung, das war ein zivilrechtlicher Streit. Ob man im Rechtsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter von einer Drittwirkung der Grundrechte ausgehen kann ist zumindest fraglich. Ein Ausdruck wie “schreddert das Grundgesetz” ist da doch ziemlich starker Tobak. Es ist aber schlimm genug, wenn ein Vermieter Angst um seine Immobilie haben muss, weil sein Mieter einer Partei angehört, deren Mitglieder eine scheinheilige Horde gewalttätiger Rüpel*innen “im Namen des Guten” verfolgen und schädigen zu dürfen glaubt.
Es ist jetzt also in einem Rechtsstaat schon arglistige Täuschung, wenn man dem Vermieter nicht seine politische Zugehörigkeit verrät und sich für sich selbst ein potentielles höheres Angriffsrisiko attestiert. Wohin kann so eine Rechtsprechung führen? Dass man demnächst als Jude die Wohnung gekündigt bekommt, weil man ein potentielles Angriffsrisiko für die zunehmenden judenfeindliche Angriffe darstellt und dies womöglich noch arglistig verschwiegen hat? Dass die westlich lebende Muslimin die Wohnung gekündigt bekommt, weil sie ein potentielles Angriffsziel für Religonsfanatiker oder ihre eigenen Brüder darstellt und dies bei der Bewerbung um die Wohnung nicht dargelegt hat?
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