Ein Freund von mir ist Vollzugsbeamter der Bundespolizei. Wissentlich, dass er mit der jetzigen Praxis (Guten Tag sagen, auf das Wort „Asyl“ warten und durchwinken) gesetzeswidrig handelt, hat er sich, zusammen mit Kollegen in einem Brief an seinen Dienstherrn (damals de Maizière) gewannt, mit der Bitte um Stellungnahme, welche dienstrechtlichen Konsequenzen ihr gesetzwidriges Verhalten (welches in aller Ausführlichkeit geschildert und juristisch untermauert war) für sie haben würde. Auf eine Antwort warten sie heute noch… Sie haben aber keine Bedenken, dass sich Vater Staat, sollte hier die Hölle losgehen, an den schwächsten Gliedern (und das sind die Uniformtröger) schadlos halten und ihre Verantwortung auf selbige abwälzen werden („Sündenbocktheorie“). Dies kann nur durch Öffentlichkeit verhindert werden. Die Bremer Beamten haben damit angefangen. Weitere werden hoffentlich nun Mut schöpfen und es ihnen gleichtun. Schon aus Eigenschutzinteressen. Danke an den GPR in Bremen und seine mutigen Unterzeichner des Briefes.
Das hier Veröffentlichte erinnert auch fatal an die Vorgehensweise der Treuhand. Da ging es nach Rohwedders Ermordung auch nur noch darum, die DDR-Betriebe schnellstmöglichst zu verramschen - absolut unabhängig davon, ob sie eine Überlebenschance auf einem freien Markt haben würden - oder nicht. Die Zeche zahlten die deutschen Steuerzahler und die Mitbürger in den neuen Bundesländern, welche zu Arbeitslosen und Wanderarbeitern degradiert wurden. Und nicht vergessen werden soll, daß eine weitere Folge dieser Verramschung die “Agenda 2010” war, in welcher für die nächsten 15 Jahre Lohndumping zum Staatziel gemacht wurde. Lohndumping, mit welchem den obersten Chefetagen deren Entgeltexplosion finanziert wurde.
Das interessante an diesem offenen Brief werden wieder die Reaktionen der Medien sein. Ohne allzu negativ zu werden, wird man versuchen diesen Brief zu ignorieren und kleinzureden solange es geht. Dies auch von der medialen Seite ! Das Drama daran ist, das bei der kleinsten Äußerung von Seiten der AfD sofort “semantisch” seziert und sich empört wird. Das alles mit der Rechtfertigung, das man der AfD mit ihrem Hass keine Plattform bieten dürfe !
Einige Kommentare deuteten es schon an: Ein Beamter darf auch auf Anweisung keine rechtswidrigen oder strafbaren Handlungen begehen. Er hat in einem solchen Fall seine Vorgesetzen zu informieren. Wenn diese keine Abhilfe schaffen und er die Weisung dennoch ausführt, trägt er die persönliche Verantwortung. Damit trägt jeder Beamte im BAMF, der wissentlich rechtswidrig gehandelt hat, die persönliche Verantwortung. Ein Befehlsnotstand dürfte jedenfalls nicht bestanden haben. Insofern ist das Schreiben des PR zwar hilfreich, weil es die skandalösen Zustände in dem Amt beschreibt, aber die Zurückweisung der eigenen Verantwortlichkeit ist ebenso skandalös. Unabhängig davon kann ich mir nach der allgemeinen Lebenserfahrung nicht vorstellen, daß diese Vorgänge in den beteiligten Ämtern und Ministerien nicht allgemein bekannt waren. Bei soviel Mitarbeitern in den Ministerien, Behörden und Ämtern bestehen unzählige informelle Kontakte. Daß man über solche Vorgänge nicht spricht, ist nahezu ausgeschlossen. Auch in die höchsten Kreise des Innenministeriums muß das glangt sein. Daher kann nur ein Untersuchungsausschuß das ganze Außmaß des Tarnens und Vertuschens aufdecken.
Erstaunlich wie schnell der Betriebsrat nun ins klagen und jammern kommt, weil sich die Schlinge der Aufdeckung dieser unsagbaren Zustände immer enger zieht. Die erste Frage lautet meinerseits, wieso nur Führungskräfte zur Verantwortung gezogen werden sollten. Lückenlos heißt eben auch gnadenlos und da soll auf keiner Ebene haltgemacht werden. Ich vermute mal, daß sich in der BAMF insgesamt eine Art begeisterter Fanclub im Bezug auf “Wir schaffen das” und “Asyl für jeden Wahn” ausgebreitet hat und man, trotz Wissens etwas ungesetzliches zu machen, in eine Art Wettstreit eingetreten ist um so viel wie möglich abzuarbeiten. Zu schaffen halt. Unter Duldung des Betriebsrates offensichtlich. Im Übrigen gibt es bei Beamten die Möglichkeit der Remonstration (Einwendung, die ein Beamter gegen eine Weisung erhebt, die er von seinem Vorgesetzten erhalten hat). Auch das gesondert geschützt, damit eben genau das verhindert werden kann. Nur hat man bisher nie davon gehört, daß es ein Beamter der BAMF mal eingesetzt hätte. Ich vermute, daß die meisten sich mit der Situation zufrieden gaben. Damit steht die Frage nach Schonung der niederen Chargen nicht mehr im Raum. Daraus ergibt sich aber nun Frage Zwei: Wieso hat sich der Betriebsrat nicht schon von Anfang an vor seine Schützlinge gestellt? Ist er nicht in erster Linie deswegen gesondert und gesetzlich geschützt, damit er genau dies ungehindert ausüben kann? Wie siehts denn aus mit Remonstration durch Betriebsratsleute? Auch hier nichts bisher gehört und da muß man sich schon fragen, ob es nicht an der Zeit wäre, auch im Hinblick auf die Betriebsratstätigkeit nähere Betrachtungen zu stellen. Ich will glauben, daß jedes Mitglied des BR nicht nur die Rechte sondern auch die Pflichten dieser Tätigkeit verinnerlicht hat. Wenn nicht hat er zumindest fahrlässig zugelassen, was nicht Recht war. Falls aber doch, so ist er nicht nur von Seiten seiner Wähler abzustrafen.
BeamtStG § 36 : “(1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.” Da kann man sich nicht einfach im Söldnerheer wegducken!
Die rechtswidrige Verfahrensweise des BAMF ist keineswegs singulär in der seit 3 Jahrzehnten feststellbaren Entwicklung der Bundes- zur Bananenrepublik. Mit der Wiedervereinigung fing alles an. Zu erinnern ist an die Verkaufspraxis der Treuhandanstalt Anfang der 90er Jahre. Ihr war von oben, sprich: von der Bundesregierung vorgegeben, möglichst rasch und “unbürokratisch” das den Enteignungsopfern vorenthaltene gehehlte Staatsvermögen der DDR zu verramschen. Hauptsache: Privatisieren, an wen und zu welchem Preis, war nachrangig. Folge: Zahlreiche Fehlverkäufe an Glücksritter und Kriminelle. Es wurden auch, und das waren nicht nur Einzelfälle, Treuhandmitarbeiter bestochen, um an begehrtes Industrie- oder Grundvermögen heranzukommen. Das Schlimme war, dass dabei nur die spektakulärsten Fehlverkäufe und Betrügereien geahndet und im Übrigen abgewiegelt wurde. Das Gros der Durchstechereien blieb ungesühnt. Es ist zu befürchten, dass im BAMF-Skandal Ähnliches passieren wird.
Das Problem ist, man kann nicht einfach mal kurz nach Berlin zur Demo, wenn man zu den alten blöden weißen (weisen) Männern gehört, die dieses korrupte System noch am laufen halten.
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