Martina Binnig, Gastautorin / 07.10.2023 / 06:15 / Foto: Pixabay / 28 / Seite ausdrucken

Pressefreiheit herunterregeln mit der EU

Wenn die EU an einem „Medienfreiheitsgesetz“ arbeitet, muss man sich um die Pressefreiheit wohl Sorgen machen, denn selbige soll ja neu „reguliert“ und „harmonisiert“ werden. Sogar sonst unkritische Fachverbände äußern Bedenken, doch das Gesetz wird bald kommen.   

Wenn auf EU-Ebene von „Freiheit“ die Rede ist, lohnt es sich immer, näher hinzuschauen. Aktuell wird das „Europäische Medienfreiheitsgesetz“ (European Media Freedom Act, kurz: EMFA) auf den Weg gebracht. Die EU-Kommission hatte das Gesetz am 16. September 2022 vorgeschlagen. Am 3. Oktober dieses Jahres wurde es nun in einer überarbeiteten Fassung vom EU-Parlament mit 448 zu 102 Stimmen bei 75 Enthaltungen verabschiedet. Dadurch ist der Weg frei für die Verhandlungen über die endgültige Gesetzesform mit dem Rat, der sich im Juni 2023 auf seinen Standpunkt geeinigt hatte.

Im Vorfeld gab es allerdings fundierte Kritik an dem neuen Gesetz. So hatten mehr als 400 Verlage, Zeitungen, Zeitschriften und Verbände aus ganz Europa, darunter der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Medienverband der freien Presse (MVFP), in einem auf den 27. Juni dieses Jahres datierten offenen Brief ihre Bedenken formuliert. Darin heißt es: „Als Presseverlage setzen wir uns unmissverständlich für den Schutz der Medienfreiheit und der europäischen Werte ein, die im Mittelpunkt unserer Tätigkeit stehen. Dennoch möchten wir im Hinblick auf die bevorstehende Festlegung der jeweiligen Verhandlungspositionen im Namen der Presseverleger auf noch bestehende, ernsthafte Bedenken hinweisen.“ Nach Auffassung der Unterzeichner seien mehrere Bestimmungen des EMFA kontraproduktiv für den Schutz der Pressefreiheit und missachten einige bewährte nationale Rahmenbedingungen sowie verfassungsrechtlich geschützte Verfahrensweisen: „Medienfreiheit und Pluralismus werden nicht dadurch erreicht, dass die Medienregulierung europaweit harmonisiert und in funktionierende und seit langem etablierte rechtliche Rahmenbedingungen in den Mitgliedstaaten eingegriffen wird.“

Doch nicht nur die europaweite „Harmonisierung“ der Medienregulierung und die damit einhergehende Einschränkung der Kulturhoheit der Mitgliedstaaten sind problematisch, sondern beispielsweise auch die Zuständigkeit großer privater Online-Plattformen (Very Large Online Platforms, kurz: VLOPs), die den Status von Mediendienstanbietern überprüfen müssen. Mediendienstanbieter müssen nämlich mehrere Kriterien erfüllen, um die Plattformen nutzen zu können. So müssen sie beispielsweise eine transparente Eigentümerstruktur, eine von Regierungen, Parteien und unternehmerischen Akteuren unabhängige Redaktion, die Aufsicht durch eine nationale Behörde sowie die Einhaltung „anerkannter Selbstregulierungsstandards“ vorweisen können. Allerdings sind die VLOPs durch das kürzlich in Kraft getretene EU-Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz: DSA) dazu verpflichtet, beispielsweise „Hate Speech“ und „Fake News“ einzudämmen (wir berichteten hier). Bei Verstößen kann die EU bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes einer Plattform als Strafzahlung kassieren. Daher ist es für die VLOPs ratsam, im Zweifel lieber einen Inhalt zu löschen, als eine Strafe zu riskieren. Wenn VLOPs wie etwa Facebook oder Twitter (jetzt X) nun den Inhalt eines Mediendienstanbieters löschen wollen, müssen sie diesen laut dem „Medienfreiheitsgesetz“ 24 Stunden vor der Löschung darüber informieren und ihr Vorgehen begründen. Jetzt kann der Mediendienstanbieter zwar Einspruch erheben, doch bis die Regulierungsbehörden der Mitgliedstaaten oder eine außergerichtliche Streitbeilegungsstelle über den Fall entscheiden, vergeht Zeit. 

„Debatten im Keim zu ersticken“

Auf genau diesen Umstand weist auch der Deutsche Journalisten-Verband in einer Stellungnahme vom 17. Juli dieses Jahres hin: Die VLOPS wären nach wie vor berechtigt, journalistische Inhalte erst einmal wegen AGB-Verstößen zu sperren. Dadurch könnten die Berichterstattung und die Verbreitung von Nachrichten allein durch die Auffassung davon, was beispielsweise Facebook für unangemessen, unsittlich oder für eine Desinformation hält, wesentlich eingeschränkt werden. Wörtlich heißt es in der Stellungnahme: „Die Filter-, Sperr- oder Löschroutinen sind außerdem geeignet, gesellschaftliche Diskurse schon im Keim zu ersticken. Sie vermögen nicht Kunst oder Satire zu erkennen und differenzieren nicht zwischen aufklärerischen Nacktfotos und Pornografie.“ Hinzu kommt, dass der Mediendienstanbieter die Beweislast trägt, wobei sich die Frage stellt, wie dieser Beweis zu erbringen sein soll.

In der Pressemitteilung des EU-Parlaments klingt dagegen alles positiv: Durch das „Medienfreiheitsgesetz“ solle die Vielfalt und die Unabhängigkeit der Medien gesichert werden. Außerdem soll es die Medien davor schützen, von Regierung, Politik, Wirtschaft oder Privatpersonen beeinflusst zu werden. Journalisten sollen beispielsweise davor bewahrt werden, dass sie mit Spähsoftware ausspioniert werden. Zur Bewertung der Unabhängigkeit der Medien möchte das Parlament alle Medien, auch Kleinstunternehmen, verpflichten, Informationen über ihre Eigentumsverhältnisse zu veröffentlichen. Darüber hinaus soll eine neue EU-Behörde eingerichtet werden, nämlich das Europäische Gremium für Mediendienste. Es soll sich aus Vertretern der nationalen Aufsichtsbehörden zusammensetzen und von einer „unabhängigen Expertengruppe" beraten werden. Dadurch wird abermals mehr Verantwortung von den einzelnen Mitgliedstaaten auf die EU-Ebene verlagert. Was umso bedenklicher ist, als die EU-Kommission aufgrund des „Gesetzes über digitale Dienste“ im Fall einer Krise, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder die menschliche Gesundheit darstellt, einen Notstand ausrufen und direkten Zugriff auf die VLOPs erhalten kann.

Öffentlich-Rechtliche auch betroffen

Auch der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Medienverbands der freien Presse (MVFP) bleiben kritisch: Zwar habe es im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission Verbesserungen gegeben, doch auch in der vom EU-Parlament angenommenen Fassung seien wesentliche Probleme ungelöst. „Das europäische Medienfreiheitsgesetz darf nicht dazu führen, dass funktionierende Mediensysteme und bestehende Medienrechte und -freiheiten in Deutschland ausgehebelt werden“, erklären die beiden Verbände. Dies gelte insbesondere für die interne Arbeitsweise und Organisation von Medienunternehmen, in die nicht eingegriffen werden dürfe. BDZV und MVFP appellieren an die Verhandlungsführer der EU-Institutionen, in den anstehenden Trilogverhandlungen dafür zu sorgen, dass die verbliebenen Lücken geschlossen werden und die freie Presse in der Europäischen Union weiterhin frei bleibt. Auch der Rundfunk wäre von dem „Medienfreiheitsgesetz“ betroffen: Laut dem Amsterdamer Protokoll von 1997 steht der öffentlich-rechtlichen Rundfunk nämlich in der alleinigen Kompetenz der Mitgliedstaaten.

Bereits am 25. November 2022 hatte der Bundesrat den Kommissions-Vorschlag für das „Medienfreiheitsgesetz“ gerügt und die Verletzung des Subsidiaritätsprinzip festgestellt. In einem Beschluss des Bundesrates vom 31. März dieses Jahres heißt es dann wörtlich: „Gestützt auf die allgemeine Binnenmarktklausel des Artikels 114 AEUV beabsichtigt der Verordnungsvorschlag der Kommission, die Medien, die kein allein dem Binnenmarkt unterfallendes Wirtschaftsgut darstellen, einer weitgehenden europäischen Regulierung zu unterwerfen. Ein großer Teil der vorgeschlagenen Regelungen fällt jedoch in die Kulturhoheit der Mitgliedstaaten und ist darüber hinaus nicht geeignet, den Binnenmarkt zu fördern.“ Und weiter: „Die angestrebte Harmonisierung des Binnenmarktes steht der mit der Medienregulierung in erster Linie verfolgten Vielfaltssicherung gegenüber und gefährdet dieses Ziel. Für das eigentliche Ziel der Kommission, die in einigen Mitgliedstaaten festgestellten Rechtsstaatsdefizite anzugehen, stehen ihr andere Mittel zur Verfügung, die zielgenauer und effektiver sind (zum Beispiel Vertragsverletzungsverfahren beziehungsweise Rechtsstaatlichkeitsmechanismus).“ Damit bezieht sich der Bundesrat auf einen der Hintergründe des „Medienfreiheitsgesetzes“: die Annahme der EU-Kommission, dass in Ländern wie Ungarn und Polen Medien zunehmend in ihrer Unabhängigkeit eingeschränkt und politisch instrumentalisiert würden.

Der Bundestag stimmte im Dezember 2022 ebenfalls für einen Antrag zur Nachbesserung des Gesetzesvorschlags. Es sieht im Moment jedoch nicht danach aus, als würden sich die kritischen Stimmen in den anstehenden Trilog-Verhandlungen von EU-Kommission, EU-Parlament und Rat der EU durchsetzen können.

 

Martina Binnig lebt in Köln und arbeitet u.a. als Musikwissenschaftlerin (Historische Musikwissenschaft). Außerdem ist sie als freie Journalistin tätig.

Foto: Pixabay

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Paul J. Meier / 07.10.2023

Das wird nicht nur die Meinungsfreiheit einschränken oder zensieren, sondern auch Korruption und Kriminalität die Türen öffnen. Die finanzkräftigen Strukturen werden und sind bereits unterwandert, sie werden unter dem Schutzmantel der Zensur ein sorgenfreies Leben führen können! Die Naivität und korrumpierte Mentalität der politischen “Entscheidungsträger”, wird ihre Früchte tragen. Ein Aufbrechen dieser Kruste kann nur durch Außen kommen.

Roland Stolla-Besta / 07.10.2023

Die EU ist eindeutig ein totalitäres Konstrukt. Hinweg mit ihr und zurück zur einstmals noch sinnvollen EWG!

S.baldur / 07.10.2023

Die EU als Monster-Zentralstaat. Niemand den sie gewählt haben, ist noch für irgendetwas verantwortlich. Ihr Landtagsabgeordneter zuckt mit den Schultern, ihr Bundestagsabgeordneter ebenso. Wenn sie den Fragen fragen, ist die Antwort meist:,,da kann ich nichts machen, kommt aus Brüssel’‘. Demokratie und Kontrolle ist damit auf dem Weg in die Gruft der Geschichte. Wir geben die Kontrolle über unser Land an Brüssel ab, Unterausschuss 432, Agrar und Fischereiangelegenheit, Zimmer 891. Wie bei Asterix. Nur nicht so witzig.

Karsten Dörre / 07.10.2023

Falschinformationen ist ein anderes Wort für falsche Propaganda. Der Kampf um die Deutungshoheit geht auch in freiheitlichen Demokratiesystemen nicht vorbei. Es soll die vermeintlich richtige Propaganda veröffentlicht werden. Der Weg in verschiedene Autokratien ist nicht aufhaltbar, unvermeidlich. Es gab und gibt keine politische Mitte, das war und ist eine Utopie. Siehe deutscher Liberalismus in Gestalt FDP, der sich mehrmals nach rechts oder links orientiert. Echter Konservatismus ist rechts, keine Mitte. Volkspartei ein Trugbild.  Demokratie aushalten ist vorbei. Wenn was anderes gewählt, als erwünscht, wird lamentiert, kritisiert, beleidigt, siehe z.B. in den Achse-Leserbriefen, bei Impfentscheidung, AfD-Wahlergebnisse.

Karl Emagne / 07.10.2023

Selbst das U hinter dem E der Europäischen Union verkehrt sich ins Gegenteil. Abermals läuft es auf eine Spaltung zwischen Ost und West hinaus, da Polen und Ungarn kaum einlenken werden. Ein anfangs gut gemeintes, nun jedoch gescheitertes Projekt, das nur noch mehr Schaden anrichten kann. Screw the EU.

Rolf Mainz / 07.10.2023

Oft zitiert, anscheinend jedoch nicht oft genug: “„Freiheit ist die Freiheit zu sagen, daß zwei und zwei gleich vier ist. Sobald das gewährleistet ist, ergibt sich alles andere von selbst.“ Die EU tickt allerdings anders: „Krieg ist Frieden; Freiheit ist Sklaverei; Unwissenheit ist Stärke.“ Beide Zitate bekanntlich von George Orwell.

Rainer Niersberger / 07.10.2023

Worum es realiter geht, ist klar und muss nicht ständig wiederholt werden, sehr wohl aber irgendwann von allen, ausser den Taeter, denn die wissen es, erkannt werden. Die Methode ist seit Jahren klar und bewährt. Unter dem Narrativ des Schutzes wird transformiert, z b. auch das, was wir Demokratie, Recht und Freiheit nennen. Nicht neu ist, dass sich die Zentrale immer mehr Macht aneignen bzw auch, z. B. vom Aufoesungsregime in Sch’land, zugeschrieben erhaelt. Die Aneignung von Macht ist ein voellig normaler Prozess und entspricht voellig normaler, menschlicher Intentionen.  Das Ziel dahinter, ich erwähnte es, ist ueberdeutlich. Hier geht es um mehr oder weniger kleine Schritte, wie immer um das, was man Symptome nennt. Was die rotgruenen Taeter wollen, ist bekannt. Nun gibt es auch hier eine relative Mehrheit, die, partiell rotgruen aehnlich,  partout nicht begreifen will, dass der Fehler bereits im System liegt. Ein Gebilde wie die EU wird immer, weil es immer Interessierte geben wird, einen imperialen, machtzentralen Weg gehen. Machthaber werden immer wenig bis kein Interesse an Demokratie haben, im Gegenteil. Wenn das System, wie hier in Sch’land und in der EU, es zulässt oder foerdert, ist der Weg klar, es sei denn, der Demos, in der EU ohnehin bewusst machtlos,  wehrt sich. Ein Demos, der mehrheitlich keiner ist und sein will, wird sich nie wehren.  Die letztlich entscheidende, kritische Rolle spielen hier, ich wiederhole, die sogen Liberalkonservativen. Sie verweigern nicht nur die Realitaet, sondern, wie immer, natuerlich entsprechend rationalisiert, ihren ” Auftrag” . Und das betrifft keineswegs nur die CDU.  Noch ” besser”, sie bekämpfen die, die ihn wegen ihres Ausfalls uebernehmen.

Christian Steinberger / 07.10.2023

Kurz gesagt: Der EU fehlt die rechtliche Kompetenz für dieses “Gesetz”. Die Harmonisierung des Binnenmarktes nach Artikel 114 AEUV ist schlicht zu wenig und im Grunde Augenwischerei. Zudem machen die rechtmäßigen Worte die Musik. Sprich: Die EU hat gemäß ihrer Verträge keinerlei Recht “Gesetze” zu beschließen. Die Normen, die sie setzt, haben als “Verordnungen” und “Richtlinien” bezeichnet zu werden (was in den Entwürfen selbst ja geschieht). Wenn sich erstarrte internationale Institutionen und ihre entsprechenden Amtsträger in ihrer öffentlichen Kommunikation nicht einmal an die völkervertragsrechtlich vorgegebenen Bezeichnungen ihrer eigenen Normen halten, so schießen sie sich mit Anlauf ins eigene Knie. Die Regeln der Rechtserzeugung mal eben so auf blond zu fönen, das mag dem aktuellen Geschmack einer über die Stränge gescheitelten PR-Abteilung entsprechen. Ist es aber noch lange nicht alles Recht was glänzt.

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