Gastautor / 01.04.2023 / 14:00 / Foto: Pixabay / 41 / Seite ausdrucken

Lotterie im Wahlkreis

Von Christian Müller.

Dass eine Veränderung des Wahlrechts ein weiterer Schritt zur Entmündigung des Wahlvolkes ist, wird nicht jedem einleuchten. Möglicherweise wird aber bei manchen Wählern künftig die Frage auftauchen, warum ihr Wahlkreiskandidat zwar gewonnen hat, aber nicht in den Bundestag einzieht.

Diese Nachricht, dass der Bundestag kleiner wird, erregte in meinem Bekanntenkreis wenig Aufsehen. Es heißt: Na und? Ist doch sowieso zu groß und kostet zu viel Geld. Schließlich müssen wir sparen. Große Teile des „Wahlvolkes“ sind müde geworden. Man hat nicht mehr viel Hoffnung, dass sich „die Politik“ wirklich den Problemen zuwenden wird, die alle zunehmend bedrücken. Das international bekannte damalige Teenage-Girl Greta Thunberg sagte 2019 auf der UN-Klimakonferenz: „I come from Sweden and I want you to panic. I want you to act as if your house was on fire.“ Und obwohl ihr angeblich eine große Zahl von Politikern gesagt haben soll, dass übermächtige Angst niemals zu etwas Gutem führe, scheinen die rotgrüngelben Regierungspolitiker in Deutschland der Ansicht zu sein, dass unser Haus in Flammen steht. Also müssen die Leute tüchtig unter Druck gesetzt werden.

Seit der Corona-Kampagne geht es daher Schlag auf Schlag. Die Bürger wurden entmündigt und mit teilweise völlig sinnlosen Verboten überzogen. Teilnehmer von Protestaktionen wurden als rechtslastig verortet, Proteste in den Medien verhindert. Einige Zeitgenossen vermuteten schon damals eine Generalprobe für die Durchsetzung kommender Einschränkungen. Schnelligkeit ist Trumpf, also gibt es eine höhere Grundsteuer, ein umfassendes Programm zur Vernichtung privaten Kapitals durch das Verbot von Gas- und Ölheizungen und einen Sanierungszwang für Wohngebäude, mit dem die Leute auf die Bäume gejagt werden. Besonders im ländlichen Raum mit einem hohen Bestand an alten Häusern und oft schon älteren Eigentümern wird auf diese Weise Angst vor einer Enteignung geweckt.

Das alles passiert vor dem Hintergrund massiver illegaler Einwanderung aus islamisch geprägten Ländern, der täglich geschürten Angst vor einer Klimakatastrophe, dem offenkundigen Mangel an Strom und dem vom Kriegstreiber Putin angezettelten Krieg Russlands in der Ukraine.

Lotterie für die im Wahlkreis aufgestellten Kandidaten

Dass eine Veränderung des Wahlrechts ein weiterer Schritt zur Entmündigung des Wahlvolkes, zur eigenen Entmündigung ist, wird nicht jedem einleuchten. Auch das bisher geltende Wahlverfahren mit Erst- und Zweitstimme (personalisiertes Verhältniswahlrecht) wurde schließlich nicht restlos verstanden. Deshalb plakatierten bestimmte Parteien vor einer Wahl manchmal den Spruch „Zweitstimme ist Kanzlerstimme“. Möglicherweise wird bei manchen Wählern künftig die Frage auftauchen, warum ihr Wahlkreiskandidat zwar gewonnen hat, aber nicht in den Bundestag einzieht, wodurch es plötzlich keinen Wahlkreisabgeordneten mehr gibt.

Das neue Verfahren führt zu einer Art Lotterie für die im Wahlkreis aufgestellten Kandidaten. Der bereits durch Auszählung ermittelte „Gewinner“ des Wahlkreises wird erst nach dem Endergebnis erfahren, ob er wirklich ein Gewinner ist. Der oder die Mitbewerber wissen demgegenüber bereits, dass sie nur dann ein Mandat erhalten werden, wenn das Wahlergebnis ihrer Partei für ihren Listenplatz reicht.

Na schön, sagt der Normalwähler, das ist dann eben so. Immerhin gibt es einige Länder, die das Verhältniswahlrecht bevorzugen und die Parlamentssitze immer mit Hilfe von Parteilisten vergeben. Auch kleine und mittlere Parteien erhalten auf diese Weise ein angemessenes politisches Mitwirkungsrecht. Das klingt doch ganz gut? Dann sollte zumindest erwähnt werden, dass auf diese Weise Koalitionen von nur begrenzt passfähigen Partnern auf der Grundlage inhaltlicher Kompromisse entstehen.

Bei der rotgrüngelben Koalition in Berlin kann beobachtet werden, wie eine in Kernfragen bürgerfeindliche Politik kreiert und durchgesetzt wird. Und die Abgeordneten der Koalition spielen willig mit. Das neue Wahlrecht wird noch stärker als bisher dazu führen, dass sich alle eher der Parteiführung verpflichtet fühlen als dem Wähler, da die Partei über die Listenaufstellung den entscheidenden Einfluss auf die Wiederwahlchancen des Kandidaten hat. Natürlich gibt es trotzdem auch solche Abgeordnete, die nach ihrer Wahl als gute Vertreter ihrer Region agieren.

Vorbehaltslose Durchsetzung des Verhältniswahlrechts

Bei uns in Deutschland sind die „fortschrittlichen“ Parteien besonders ambitioniert. Deshalb werden Kandidatenlisten quotiert. Bisher nach der Methode 50:50 für die aussichtsreichen Listenplätze hinsichtlich männlicher und weiblicher Bewerber. Beispielsweise gibt es in der sächsischen SPD 26 Prozent weibliche Mitglieder, die bei Wahlen die Hälfte der Mandate zugeteilt bekommen. Möglicherweise kommt man künftig auf die Idee, noch weitere Quoten für bestimmte, bisher nicht „sichtbare“ Gruppen einzuführen. Auch die gewünschten „Spitzenkräfte“ gelangen auf diese Weise und meist auf Dauer in die Parlamente.

Das neue Wahlrecht führt, laut Bekundung des Abgeordneten Hartmann (SPD) in der Debatte vom 17. März, in Richtung einer vorbehaltslosen Durchsetzung des Verhältniswahlrechts nach Parteilisten, nur dieses sei laut der Abgeordneten Hasselmann (Grüne) fair und verfassungsgerecht. Laut Grundgesetz gilt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1997, in der grundsätzlich die Bedeutung von Direktmandaten betont wird. An diesen könne der Gesetzgeber ein Indiz dafür sehen, „dass diese Partei besondere Anliegen aufgegriffen hat, die eine Repräsentanz im Parlament rechtfertigen“.

Nach dem Willen der Rotgrüngelben wird außerdem die Grundmandatsklausel gestrichen, die bisher bei drei erlangten Direktmandaten den Einzug weiterer Abgeordneter gemäß Zweitstimmenergebnis ermöglichte, auch wenn dieses unter fünf Prozent lag. Die LINKE, zuvor schon zweimal als PDS, profitierte 2021 davon. Es gibt sicher Zeitgenossen, die ein Scheitern dieser Partei wenig bedauern würden. Nun geht es aber bei der nächsten Wahl nicht nur um die parlamentarische Existenz der LINKEN. Die CSU muss auch bisher schon bei Bundestagswahlen so viele Stimmen in Bayern (also 30 Prozent und mehr) erhalten, dass am Ende auf Bundesebene mindestens fünf Prozent herauskommen. Mit 5,2 Prozent war das bei der letzten Wahl ziemlich knapp, aber mit 45 Direktmandaten sah das Ergebnis trotzdem gut aus. Aber es entstanden reichlich viele Überhangmandate.

Parteiendemokratie, nicht Bürgerdemokratie

Sollten die LINKE und die CSU bei der nächsten Wahl die Fünf-Prozent-Hürde nicht überwinden können, würden nach dem neuen Wahlrecht auch alle Direktmandate entfallen, was durchaus dem Wunsch der grünen Abgeordneten Hasselmann entspräche. Dieser Vorgang wäre spektakulär. Wenn es in Deutschland noch irgendwo eine Volkspartei gibt, dann ist das wohl die CSU. Und dieser Partei sollte gegebenenfalls die Mitwirkung im Deutschen Bundestag verwehrt werden?

Es ist nicht die Aufgabe des heutigen Deutschen Bundestages, die seit 1949 bestehende Zusammenarbeit von CDU und CSU als „Union“ durch wahlgesetzliche Tricksereien aufzulösen. Also wird das Bundesverfassungsgericht über die Wahlrechtsreform befinden müssen. Die ostdeutschen Neulinge in der Bundespolitik von 1990 konnten von den erfahrenen Abgeordneten lernen, dass man Operationen am Wahlrecht möglichst immer zusammen mit der Opposition veranstaltet, und nicht gegen sie. So wurden höchstrichterliche Entscheidungen meistens vermieden. Heute wird auf Biegen und Brechen gehandelt, das Ziel heißt Parteiendemokratie, nicht Bürgerdemokratie.

Wir haben es mit einer weiteren „Wende“ in die falsche Richtung zu tun. Regierungen sind normalerweise auf den Rückhalt im Volk angewiesen, die Abgeordneten sind das Bindeglied. Das Wahlvolk lehnt gemäß dokumentierter Umfragen wesentliche Teile der Regierungspolitik mit überzeugenden Mehrheiten ab. Es soll demnach keinen ungebremsten Zuzug aus dem islamisch geprägten Kulturkreis geben, abgelehnte Asylbewerber sollen abgeschoben werden. Und weiter: Alles auf Elektro, also Mobilität, Beleuchtung und Heizung aus einer Quelle, die nur wegen des Kohlestromes fließt?

Bestehende Vereinbarungen einfach zeitlich vorverlegen? Weg mit den Resten der Kernkraft? Betonierung und „Verspargelung“ der letzten Reste naturnaher Landschaften? Flatterstrom als Grundlage der Energieversorgung? Höchstpreise für Energie? Welche energieintensive Industrie kann so noch existieren? Was für ein Irrsinn! Niemand will und braucht eine solche Politik. Wir erleben den politisch organisierten Abstieg unseres Landes mit. Die Änderung des Wahlrechts ist nur ein verhältnismäßig kleiner Baustein des Ganzen, aber auch mit der Entfernung kleiner Bausteine kann man zum Einsturz eines Hauses beitragen. Da bleibt uns dann wohl nur noch die literarische Würdigung des Astabsägens.

„Und sie sägten an den Ästen, auf denen sie saßen und schrien sich ihre Erfahrungen zu, wie man besser sägen könne. Und fuhren mit Krachen in die Tiefe. Und die ihnen zusahen beim Sägen schüttelten die Köpfe und sägten kräftig weiter.“ (Bertolt Brecht)

 

Christian Müller, geb. 1947 in Zittau, ist Diplom-Maschinenbauingenieur und Politiker. Er war in der Wendezeit Mitglied des Runden Tisches in der Stadt Zittau und von 1990 bis 2005 Mitglied des Bundestages (SPD).

 

Dieser Beitrag erschien zuerst auf dem Blog von Gunter Weißgerber.

Foto: Pixabay

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Bernd Keseler / 01.04.2023

Das neue Wahlrecht ist ganz offensichtlich verfassungswidrig, da die Forderung der Unmittelbarkeit aus Art. 38GG verletzt wird, wenn ein direkt=unmittelbar gewählter Kandidat nicht automatisch ins Parlament einzieht und nur die von den Parteien aufgestellten Listen berücksichtigt werden.

Hans-Peter Dollhopf / 01.04.2023

Unser Land aufzugeben, das ist von denen gemeint! Aber Deutschland ist geografisch kein Hecht. Es ist historisch. Lasst uns trotzdem nicht verzagen. Der Untergang wird uns frei machen. Etwas Besseres als den Tod findest du überall.

Wolfgang Richter / 01.04.2023

Und trotzdem bleibt es ruhig im Lande - scheint entweder niemanden zu interessieren, oder die Bürger verstehen nicht, wohin die Reise geht, oder es ist den Bürgern eh egal. Da macht es dann sicher auch nichts mehr, wenn der Herr Orban ausplauderte, daß schon länger in der EU-Führung verhandelt wird, ob und wie man eine EU-Friedenstruppe in die Ukraine entsenden könnte, nach meiner unmaßgeblichen Meinung ausgehend von entsprechenden polnischen Wünschen. Und daß diese “Friedenstruppe” sicher nicht mit Blauhelmen geziert der Einhaltung eines Waffenstillstands dienen wird, sondern der Unterstützung der langsam ausblutenden ukrainischen Truppen gegen Rußland, sollte klar sein. Was eine dann offene Kriegsteilnahme der EU gegen Rußland bedeutet, kann sich jeder selbhst ausmalen, zumal die NATO-Beistandsklausel ganz sicher nicht gezogen werden kann. Aber wen interessiert unter den Repräsentanten des selbst ernannten “Werte-Westens” noch Recht, Gesetz, Vertragstreue, bsph. angefangen bei “Maastricht”, aufgehört mein “Minsk2”, dazwischen u.a. die willkürlichen Grundrechtsaufhebungen nach “Corona-Recht”.  Und niemanden interessierts. Na dann, mit wehenden Fahnen, aber nur den politisch korrekten, auf in den Untergang, wie er den Lemmingen nachgesagt wird.

B. Zorell / 01.04.2023

Parteien und Gruppen, die eine politische Agenda haben, dürfen keinen Penny erhalten. Auch parteinahe Stiftungen nicht. Der Verfassungsschutz muß dies überwachen.  Wenn der Bundespräsident direkt gewählt wird, untersteht ihm der Verfassungsschutz. Kein Parteimitglied und/oder Parteifunktionär darf den Verfassungsschutz kontrollieren. Die Anzahl der Bundestagsabgeordneten richtet sich nach der Wahlbeteiligung.

W. Renner / 01.04.2023

Das neue Wahlrecht ist doch so einfach nicht zu verstehen wie das alte. Der Wähler weis schon vor der Stimmabgabe, dass er der Verlierer ist und das Politbüro der Gewinner.

Alex Gross / 01.04.2023

Listenplätze sind eigentlich undemokratisch, diese Abgeordneten sind wirklich nur der Parteizentrale verantwortlich und brauchen Wähler gar nicht mehr zu kennen oder sich für deren Anliegen zu interessieren. So kommen diese Tiktoktänzer*innen ohne Lebens- und Berufserfahrung in die Parlamente, direkt würde die niemand als sein Interessenvertreter wählen.  Nur die Direktwahl kann echte Volksvertretung sicherstellen, das sieht man in USA und UK ziemelich deutlich - von legendären Kuhhändeln mal abgesehen aber so ist Politik. Deutschland schafft also gerade die Demokratie ab und wird von einer 15% Weltuntergangssekte und selbsermächtigten ungewählten Brüssler Bürokraten gegen die Wand gefahren, unter Applaus des gleichgeschalteten Verfassungsgerichts und den linksgrünen Zwangsgebührmedien. Aber die größte Gefahr kommt ja laut Ministerin von rechten Rollatorgangs …

Michael Palusch / 01.04.2023

@Markus Viktor “Da hat wohl primär die CSU den jetzigen Bundestag massiv aufgebläht.” Nö. Auf die CSU entfallen nur 14 der 138 Überhang- bzw, Ausgleichsmandate. Bei “Die Linke” sieht die Sache mit +36 schon anders aus,

B. Zorell / 01.04.2023

Die 299 Direktmandate bleiben; für mich darf die Anzahl der Listenmandate nicht die Anzahl der Direktmandate überschreiten. Also ebensoviele wie Direktmandate oder weniger. Wer über die Liste ein Mandat erhält, wird durch die Anzahl der Erststimmen, die er in seinem Wahlkreis erhalten hat; und zwar prozentual bezogen auf die Anzahl der Wahlberechtigten im Wahlkreis. So darf der Wähler mitbestimmen, welcher Kandidat ein Listenmandat erhält. Die Macht der Parteifunktionäre ist damit eingeschränkt. Für staatstragende Entscheidungen - wie Kriegseintritt, Waffenlieferung in ein Kampfgebiet, Verbannung einer Energieart(Kohle, Gas, Wind, Solar) aus der Energieversorgung, Beitritt zu oder Austritt aus einem supranationalen Verbund(NATO, EU usw.), Änderung des Wahlrechts, Zuwanderung -  ist ein Volksentscheid zwingend.

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