Georg Etscheit / 01.01.2022 / 10:00 / Foto: Deutsche Fotothek / 80 / Seite ausdrucken

Folgt der Unterhose!

Am 2. Dezember schrieb ich folgende Mail an das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege:

Sehr geehrte Damen und Herren,

können Sie mir bitte sagen, wie im Zuge der jetzt beschlossenen Ausweitung der 2G-Regelung der Terminus „Geschäfte des täglichen Bedarfs“ genau definiert ist. Welche Produkte gehören dazu, welche nicht? Ich las, dass Ungeimpfte und Nicht-Genesene etwa zu Bekleidungsgeschäften nun keinen Zugang mehr hätten. Gilt dies beispielsweise auch für Unterhosen? Wie steht es um den Zugang zu Delikatessläden wie Käfer und Dallmayr in München? Zählt dies zum „täglichen Bedarf“ oder gehören Lebensmittel höherer Wertigkeit (Kaviar, Gänseleberpastete, Lachs, Wein, etc.) nicht dazu? Wie verhält es sich bei allem, was zum Schmücken eines Weihnachtsbaumes benötigt wird? Ist dies als „täglicher Bedarf“ anzusehen oder nicht?  

Um eine möglichst detaillierte Auskunft nach Produktkategorien würde ich Sie bitten bis morgen, Freitag, 03.12.2021, 16.00 Uhr.

 

Die ministeriale Antwort ließ bis zum 18. Dezember auf sich warten:

Sehr geehrter Herr Etscheit,

danke für Ihre Nachricht, hier unsere Antwort:

§ 10 Abs. 1 Satz 2 der 15. BayIfSMV in der ab dem 8. Dezember 2021 geltenden Fassung enthält eine nicht abschließende Aufzählung der Handelsangebote zur Deckung des täglichen Bedarfs. Hierzu zählen unter anderem der Lebensmittelhandel einschließlich Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Schuhgeschäfte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, der Verkauf von Presseartikeln und Tabakwaren, Filialen des Brief- und Versandhandels, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Baumärkte, Gartenmärkte und der Verkauf von Weihnachtsbäumen.

Demgemäß sind Textilgeschäfte für Ungeimpfte und Nicht-Genesene nicht frei zugänglich. Textilprodukte können Sie beispielsweise im Onlinehandel bestellen, in einem Textilgeschäft vor Ort per click und collect erwerben, auf Aktionsangebote des frei zugänglichen Handels zurückgreifen, in gut sortierten Drogerien kaufen oder sich von jemandem mitbringen lassen.

Mit freundlichem Gruß

xxx

 

Am 29. Dezember 2021 entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, dass Bekleidungsgeschäfte nicht unter die 2G-Regelung fallen. Der Beschluss ist rechtskräftig. Unterhosen als Symbol der Freiheit!

Folgt der Unterhose!

Foto: Deutsche Fotothek‎ CC BY-SA 3.0 de via Wikimedia Commons

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H.Milde / 01.01.2022

Corona ist die heutige Sandale, und Schwanzus Longus und seine Gattin Inkontinentia heißen -Namen sind nach Belieben einzufügen- Btw. was ist eigentlich aus der Causa “Pimmelgate” geworden?

Volker Kleinophorst / 01.01.2022

“Die Bürger von San Marcos sind verpflichtet, die Unterwäsche täglich zu wechseln. Um dies zu kontrollieren, wird ab sofort die Unterwäsche über der Kleidung getragen.” (Woody Allen, Bananas). Satire auf dem Weg in die Realität.

Magdalena Hofmeister / 01.01.2022

Ehrlich gesagt, ich habe mich schon seit zwei Jahren in Erwartung größerer Preissteigerungen mit Kleidungsstücken aller Art eingedeckt, respektive Unterhosen und warme Sachen. Die einzige Inflationsvorsorge die ich mir als Wenigverdiener leisten kann, neben ein bisschen Preppern, soweit es die Wohnungsgröße erlaubt. Von daher werde ich noch ein paar Jahre im Malzeichen des Tieres aushalten können. Ansonsten ist die systematische Zerstörung des Einzelhandels, der Gastronomie und überhaupt des Mittelstandes zugunsten der Big Player (siehe Partner des WEF), genauso wenig wie die bewusste Provozierung eines Pflegenotstands durch den Impfzwang (euphemistisch “Pflicht” genannt) der Dusselligkeit der Regierenden zu verdanken als Teil des Plans. Ich weiß ja, dass nicht die hellsten Leuchten an der Regierung sind (Die eben auch nur ein Abbild weiter Teile der Bevölkerung sind. Wie der Herr eben auch das Gescherr.), aber so blöd sind sie denn doch nicht, um die Folgen ihrer Handlungen so überhaupt nicht zu begreifen. Auch wenn das die vorherrschende Theorie auf der Achse ist. Aber für das Durchziehen einer Ideologie (Transformation, Great Reset oder Build Back Better genannt, als neuartigen Oligarchosozialismus mit grünem Anstrich. Wobei die Grünbewegten eher die nützlichen Idioten der Großunternehmen u. Monopolisten sein dürften.) bedarf es keiner überragenden Intelligenz, sondern lediglich Verbohrtheit, Entschlusskraft, die richtigen Leute an den richtigen Stellen sowie ausreichende Skrupelosigkeit.

Reinhard Westphal / 01.01.2022

Ich bin erleichtert, dass die epidemische Notlage unseres Landes es nun doch zulässt, weiterhin Unterhosen zu kaufen. Als ich heute früh bei meinem Internet-Provider die Überschrift las: “Lauterbach versprüht Optimismus” fürchtete ich schon, eine Hieronymus-Bosch-Apokalypse stehe unmittelbar bevor. Nun hoffe ich nur, dass die Nachricht von Herrn Etscheit nicht die letzte gute Nachricht dieses Jahres war . . . . .  .

Johannes Schuster / 01.01.2022

Wenn man die Beschaffungsmöglichkeiten erfolglos ausgeschöpft hat, dann darf man einen HANDLUNGSNOTSTAND BEI DER POLIZEI erklären. D.h. die Polizei ist verpflichtet einem die Unterhosen vor das Geschäft in die grüne Minna zu bringen und man sie dort anprobieren kann. Man kann auch als Abhilfe gegen die Not mit einem Megaphone vor dem Geschäft die Einkäufe ausrufen, auch das ist vom Handlungsnotstand gedeckt. Spätestens, wenn die Ungeimpften am Mikrophon Schlange stehen, und die Polizei Umkleidecontainer aufstellen muß, wird der Scheiß aufhören. Wichtig, ist, daß ein Notstand besteht und die Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Eine Verpflichtung mit Online - Händlern einen Vertrag zu schließen, weil die Notversorgung nicht organisiert ist, besteht nicht. Der Notstand ergibt sich aus dem Teil - Lockdown und dem Regelungsmangel in der Verfügung desselben unmittelbar.  Der Handlungsnotstand muß mit einer Beweiskette der gescheiterten - zumutbaren Ausschöpfung bei der Polizei erklärt werden. Dann müssen die Beamten die Unterhosen kaufen, haften allerdings in der Beschaffung als Erfüllungsgehilfe, oder sie müssen, wie gesagt mit der grünen Minna als Umkleidekabine durch die Stadt fahren. Jo mei, das is a Gaudi. Ein bisschen Phantasie zwischen den Paragraphen löst manches aufgezwungene Problem. Wenn in der Notstandsverfügung keine Regelung über die Versorgung getroffen wurde, ist die Polizei der neue 24/7 - Lieferservice, einfach anrufen, Notstand begründen und Hosengröße angeben.

Helge Jörn / 01.01.2022

Und was ist mit dem Elektrofachhandel, lieber Herr Etscheit? Wenn nun mein Fernseher oder mein Radio - was Gott verhüten möge - den Geist aufgibt? Was mache ich nur ohne die tägliche Portion Haltungsjournalismus? Ohne die faktenfreie Meinung der Bundespaniksirene namens Klabauterbach? Ich wäre ja gezwungen, mich im Internet zu informieren. Und da lauern die Gefahren doch zu Hauf. Ich könnte mich ja auf “die Achse des Guten”, “Tichys Einblick” oder gar auf reitschuster.de verirren. Kann eine doch so sehr der Volksverblödung verpflichtete Regierung dies wirklich wollen?

H. Krautner / 01.01.2022

Ist das nicht ein weiterer Beleg dafür, dass die Personen, die die irren Coronamaßnahmen erlassen, „nicht ganz im Namen des Vaters“ sind?

S. v. Belino / 01.01.2022

Von Anfang an war es völlig unlogisch, den Textileinzelhandel mit einem Eintrittsverbot für Ungeimpfte zu belegen. Eine erhöhte Gefahr der Weitergabe von Viren ist wohl auch im Textilhandel nicht gegeben. Jedenfalls keine höhere als iz. B. im Lebensmittel- oder Schuhhandel. Eine Abwägung gegen die Dringlichkeit eines entsprechenden Bedarfs fand offenbar nicht oder unzureichend statt. Erstaunlich, dass der Textileinzelhandel bzw. dessen Organe dies so widerspruchslos hingenommen haben. Dass eine Aufhebung des Verkaufsverbots erst am 29.12. erfolgte, kommt einem Schlag ins Gesicht der betroffenen Betriebe gleich. Nachholbar ist der enorme Umsatzeinbruch gerade dieser Branche nicht. Vorstellbar und verständlich, wenn es infolge dessen zu Kompensation-Forderungen kommen sollte. Wenn diesen stattgegeben wird, muss letztlich der Steuerzahler, sprich die Allgemeinheit auch hier wieder einmal für Waren bezahlen, die nie in ihren Besitz gelangt sind. Profitiert hat der Online-Handel, welcher schon seit längerem dafür sorgt, dass in Deutschlands Innenstädten ein kontinuierlicher Leerstand von Geschäftsräumen für den Einzelhandel zu verzeichnen ist. ,Wodurch erstere Jahr um Jahr weiter an Attraktivität einbüßen und veröden. - Anstelle der Notwendigkeit, eine neue Unterhose zu kaufen, hätte genauso gut auch ein warmer Wintermantel vonnöten sein können. Bisweilen kann einem auch solches schon mal auf die eine oder andere Weise “abhanden” kommen. Verrückte Zeiten.

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