Am 2. Dezember schrieb ich folgende Mail an das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege:
Sehr geehrte Damen und Herren,
können Sie mir bitte sagen, wie im Zuge der jetzt beschlossenen Ausweitung der 2G-Regelung der Terminus „Geschäfte des täglichen Bedarfs“ genau definiert ist. Welche Produkte gehören dazu, welche nicht? Ich las, dass Ungeimpfte und Nicht-Genesene etwa zu Bekleidungsgeschäften nun keinen Zugang mehr hätten. Gilt dies beispielsweise auch für Unterhosen? Wie steht es um den Zugang zu Delikatessläden wie Käfer und Dallmayr in München? Zählt dies zum „täglichen Bedarf“ oder gehören Lebensmittel höherer Wertigkeit (Kaviar, Gänseleberpastete, Lachs, Wein, etc.) nicht dazu? Wie verhält es sich bei allem, was zum Schmücken eines Weihnachtsbaumes benötigt wird? Ist dies als „täglicher Bedarf“ anzusehen oder nicht?
Um eine möglichst detaillierte Auskunft nach Produktkategorien würde ich Sie bitten bis morgen, Freitag, 03.12.2021, 16.00 Uhr.
Die ministeriale Antwort ließ bis zum 18. Dezember auf sich warten:
Sehr geehrter Herr Etscheit,
danke für Ihre Nachricht, hier unsere Antwort:
§ 10 Abs. 1 Satz 2 der 15. BayIfSMV in der ab dem 8. Dezember 2021 geltenden Fassung enthält eine nicht abschließende Aufzählung der Handelsangebote zur Deckung des täglichen Bedarfs. Hierzu zählen unter anderem der Lebensmittelhandel einschließlich Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Schuhgeschäfte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, der Verkauf von Presseartikeln und Tabakwaren, Filialen des Brief- und Versandhandels, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Baumärkte, Gartenmärkte und der Verkauf von Weihnachtsbäumen.
Demgemäß sind Textilgeschäfte für Ungeimpfte und Nicht-Genesene nicht frei zugänglich. Textilprodukte können Sie beispielsweise im Onlinehandel bestellen, in einem Textilgeschäft vor Ort per click und collect erwerben, auf Aktionsangebote des frei zugänglichen Handels zurückgreifen, in gut sortierten Drogerien kaufen oder sich von jemandem mitbringen lassen.
Mit freundlichem Gruß
xxx
Am 29. Dezember 2021 entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, dass Bekleidungsgeschäfte nicht unter die 2G-Regelung fallen. Der Beschluss ist rechtskräftig. Unterhosen als Symbol der Freiheit!
Folgt der Unterhose!
Beitragsbild: Deutsche Fotothek CC BY-SA 3.0 de via Wikimedia Commons

Das Ding „Deutschland“ ist gelaufen… fertisch. AB!
„Demgemäß sind Textilgeschäfte für Ungeimpfte und Nicht-Genesene nicht frei zugänglich.“ Du mich auch!
Ich habe mich 1989 in der Parteiversammlung darüber aufgeregt, dass man im gesamten Bezirk Cottbus kein Frackhemd kaufen konnte.
Dreissig Jahre nach dem Ende der DDR sind wir also jetzt bei Unterhosen.
Das unverzichtbare Merkmal der Demokratie ist der öffentliche Raum, der zu Begegnung, Austausch und Diskurs einlädt. Unsere Herrscher sind nun brutal entschlossen, uns wegen einer globalistischen Kampagne diesen öffentlichen Raum zu stehlen. Die Unterhose als „gnädige“ Ausnahme entlarvt die herrschenden Antidemokraten aller Farbschattierungen und gibt sie der Lächerlichkeit preis.
Paßt auch folgendes: Mein Zahnarzt beruhigt mich, als ich ihm den Mangel an Tests darlege: „Aber zum Arzt oder Zahnarzt dürfen Sie doch auch ungetestet gehen.“ Ich anrworte mit dem oben zitierten Gesundheitsministerium: „Zum Arzt dürfen Sie ungetestet gehen! Von Fahren war nicht die Rede.“
Zur nöchsten Teststelle müßte ich entweder drei Stationen mit dem Bus fahren, dann laufen, oder eine Station mit dem Bus und zwei Stationen mit der U-Bahn bis direkt vor die entsprechende Apotheke. Also?
Weder getestet noch ungetestet darf ich zur Fußpflege, wohin sich gewiß niemand begibt, der einiges jünger ist als ich. Die Alten bräuchten auch einen Friseur – geht nicht, ähm: fährt nicht. Soviel Rücksicht auf uns Alte wie der Herr Holetschek und sein Ministerpräsident Söder aufbieten, ist schon bemerkenswert!
Das Zeitalter der Lüge geht mit 2022 gewiß noch nicht zu Ende.
Die letzte Frage, die sich mir stellte: „Werde ich auch verrückt, wenn ich nur noch von Realitätsverweigerern und Vollidioten umgeben bin?“ Anwort: JA!
„Textilprodukte können Sie beispielsweise im Onlinehandel bestellen, in einem Textilgeschäft vor Ort per click und collect erwerben, auf Aktionsangebote des frei zugänglichen Handels zurückgreifen, in gut sortierten Drogerien kaufen oder sich von jemandem mitbringen lassen.“
Bleibt den Nicht-Bayern zu wünschen, daß sie in den kommenden 4+ Klabauter-Jahren auch weiterhin mit max. 1XL-Größen vom Grabbeltisch auskommen und/oder sich in Altersarmut mit 48 % Ihres vormaligen Auskommens auch weiterhin ein funktionierendes Handy leisten können bzw. an Ihrem Wohnort mit Mobilfunk versorgt werden. Andernfalls dürften Sie es bei unserem Online-Konzern-Marktführer äußerst schwer haben, eine in der hiesigen Zivilisation übliche Blößen-Bedeckungs-Textilie ordern zu dürfen (3stufige Anmeldeprozedur). Angesichts der vom Ludwig-Mises-Institut übermittelten Pläne des Weltwirtschaftsforums bis 2030 allerdings, wonach „Menschen ihre Notwendigkeiten vom Staat mieten und ausleihen“ sollen und der Staat „der alleinige Eigentümer aller Waren“ werden soll … mit dem Schmankerl, daß „die Lieferung von Waren nach einem Sozialkreditpunktesystem rationiert“ werden sollen, machen sich Ungeimpfte aber vielleicht besser eh schon mal daran wie unsere Ommas nach’m Kriech Unterhosen auf Vorrat stricken zu lassen. Aber bestehen Sie in weiser Voraussicht bittschön bloß auf deutlich kleinere Maschen als damalz. Denn erfahrungsgemäß wollen die fleißigen Strickerinnen ihre unter Herzblut und Schweiß getränkten Produktionswerke später vorzugsweise im größeren Familienkreis allseits ausgiebig bewundert haben. Alternativ könnte man sich natürlich auch noch Palmwedel aussm Gartenmarkt besorgen, denn da dürfen sogar die Baden Württemberger unter Kretschmann hin. „Fortschritt wagen“ und so …