Ich stehe dieser Problematik z.Z. noch etwas skeptisch-abwartend gegenüber. Ich war bisher der Meinung, dass Eventim i.d.R. als Ticketverkäufer auftritt und dachte, dass über eine eventuelle Maskenpflicht bei einer Veranstaltung eher der Veranstalter denn der Ticketverkäufer zu entscheiden hat. Dabei stellt sich für mich die Frage, in wie fern dieser _rückwirkend_ die Vertragsbedingungen ändern und für den Besuch der Veranstaltung das Tragen einer Gesichtsmaske vorschreiben darf, solange dies nicht gesetztlich vorgeschrieben ist. Aber nach dem Erlass des Gutscheingesetztes der Bundesregierung im letzten Jahr, welches anscheinend ja auch rückwirkend in Kraft getreten sein soll, wundert mich so schnell nichts mehr. Wie dem auch sei, über Eventim bezogene Karten in Höhe von einigen hundert Euro liegen hier noch und harren der Entscheidung, ob sie genutzt oder zurück gegeben werden, sollte der Veranstalter sich für mich untragbare Nickeligkeiten überlegen. Vielleicht noch etwas verzwickter ist der Besitz von mit dem Besuch eines Restaurants verbundenen Konzertkarten (für einen hohen dreistelligen Betrag), welche direkt beim Festhallenbetreiber erworben wurden. Einmal ist das Konzert schon verschoben worden, mal sehen, wie sich das entwickelt. Eventim ist auch hier mit dem Vertrieb von Eintrittskarten beauftragt und hängt somit “irgendwie mit drin”, und sei es “nur” per Meinungsmache. Die Sache mit den “hohen Beträgen” hat aber einen Vorteil: Anders als beim Erwerb einer Einzelkarte lohnt es sich im Streitfalle hier schon eher, einen Rechtsbeistand zu nehmen. Stefan Peltzer
CTS Eventim ist kein Konzertveranstalter, sondern ein Ticketzuhälter. In diesem Kontaxt kann man die breitbeinige Verlautbarung des Herrn CEO sehen. Außerdem sucht und findet man den Staat als Auftraggeber (Impftermine/Maut).
Ich habe auf meine Nachricht an eventim noch keine über eine Automatikantwort hinausgehende Antwort erhalten… :)
Vielleicht hängt es damit zusammen: Beim Twitterer “Argo Nerd” war zu finden ein Screenshot vom NDR, 27.01.21, Text: “Das Land hat mit der Vergabe von Impfterminen den Veranstaltungsdienstleister Eventim beauftragt. Für den ist es ein neues Geschäftsfeld.”——- Es geht dann also offenbar darum dass das “neue Geschäftsfeld” angekurbelt werden soll und viele Bürger zum Impfen hin geführt werden sollen. Ich werde bei dieser Firma weder einen Impftermin noch jemals eine Veranstaltung buchen.
Klingt ganz so, als wäre man zu feige sich gegen den übergriffigen Obrigkeitsstaat auf die Hinterbeine zu stellen, weßwegen man schon mal genehme Sprachbausteine des vorauseilenden Gehorsam absondert - jetzt aber den Zorn der zahlenden Kundschaft zu spüren bekommt, die entgegen der heißgelaufenen Propaganda-Maschine wenig bis gar kein Verständnis mehr dafür aufbringt.
Niemand hat die Absicht , eine Impfpflicht einzuführen !
Auch ich wollte nach der Impfpflichtankündigung meine Tickets für eine zweimal verschobene Veranstaltung zurückgeben. Eventim klärte mich darüber auf, dass ihr Schriftzug zwar auf dem Ticket stünde, das läge aber daran, dass sie nur die Ticket-Rohlinge verkaufen. Nach mühsamer Suche auf der Website der verantwortlichen Firma Viagogo fand ich heraus, dass man die Tickets nicht zurückgeben kann. Viagogo erlaubt aber, die auf ihrer Website weiterzuverkaufen. So, das war es für mich mit derartigen Veranstaltungen. Sollen die Künstler meinetwegen pleite gehen und die Veranstalter sowieso.
Dummheit ist manchmal die einfachste Erklärung. (meint, die richtige Erklärung)
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