Rainer Grell / 05.07.2019 / 14:00 / Foto: Tucker M.Yates / 38 / Seite ausdrucken

„Wer Leben rettet, ist kein Verbrecher“. Das Kleingedruckte dazu.

In manchen Situationen ist es schwierig, einen kühlen Kopf zu bewahren. Dies gilt insbesondere, wenn unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe – wie etwa rechtliche, humanitäre und politische – gleichzeitig in einer Sache Geltung beanspruchen, wie dies bei der „Seenotrettung“ von Migranten der Fall ist. Besonders fatal ist dabei, dass diejenigen, die für humanitäre Zwecke streiten, offenbar meinen, dadurch von vornherein jenseits jeglicher Kritik zu stehen. Wenn dann noch ein Staatsoberhaupt apodiktisch verkündet: „Wer Leben rettet, ist kein Verbrecher“ und ein Außenminister sekundiert „Seenotrettung darf nicht kriminalisiert werden“, dann hat eine sachliche Argumentation kaum noch eine Chance.

Es gibt Fragen, die kann man nicht beantworten, ohne sich selbst in die Nesseln zu setzen. Das sind Fragen, die nur wie solche aussehen, in Wirklichkeit aber nichts weiter als Unterstellungen sind. Die Frage: „Haben Sie aufgehört, Ihre Frau zu schlagen?“ kann ich zwar mit ja oder nein beantworten. In jedem Fall aber räume ich damit ein, meine Frau geschlagen zu haben oder sie immer noch zu schlagen. Tertium non datur. Oder „Trinken Sie abends immer noch so exzessiv Malt Whisky?“ usw. ad infinitum.

Solche „Fragen“ sind perfide. Und genauso perfide sind die zitierten Äußerungen von Steinmeier und Maas, weil sie ebenfalls Unterstellungen enthalten. An sich unwürdig jeder Person, die ein hohes Staatsamt inne hat oder unabhängig davon ernst genommen werden möchte. So wie seinerzeit Prof. Dr. Rita Süssmuth zum islamischen Kopftuch meinte, es komme nicht darauf an, was auf dem Kopf sei, sondern drin (passend allenfalls für AKK als Putzfrau Gretel vom Landtag). Oder als ganz besonders Pfiffige im Streit um die beiden Fragen des baden-württembergischen „Muslim-Tests“ nach der Haltung zur Homosexualität „argumentierten“, dass auch Papst Benedikt XVI. im Falle der Anwendung des Gesprächsleitfadens auf ihn wegen seiner kritischen Haltung zur Homosexualität „durchfallen“ würde.

Die Kanzlerin wusste vermutlich gar nicht, wie recht sie hatte, als sie im Zusammenhang mit der Beschneidungsdebatte warnte, Deutschland dürfe nicht zur „Komikernation“ werden. Die genannten Beispielsätze (und weitere Steinmeier-Eskapaden) zeigen, dass die Warnung leider zu spät kommt. Das Kind ist längst in den Brunnen gefallen. Nur haben viele es noch nicht gemerkt oder wollen es einfach nicht wahrhaben. Das Niveau der politischen bzw. öffentlichen Debatten hat ein erschreckendes Niveau erreicht. Und wenn dann auch noch nur die Mikrospur eines „rechten“ Gedankens in einer Äußerung entdeckt oder nur vermutet wird, ist auch der letzte Rest von Vernunft wie weggeblasen. Und seit Brecht wissen wir: „Kein schwierigerer Vormarsch als der zurück zur Vernunft!“

Organisierte Seenot

Doch mein Vorbild ist seit eh und je Sisyphos, von dem Albert Camus gesagt hat, wir müssten uns ihn als glücklichen Menschen vorstellen. Deshalb fühle ich mich in der Achse-Autoren- und Leserschaft so wohl: jeder ein Sisyphos!

Der Publizist Alexander Wallasch hat es auf den Punkt gebracht:

„Aber diese Debatte ist aus sich heraus vergiftet, wenn vor der libyschen Küste Migranten Boote besteigen mit nur einem Ziel: sich außerhalb der libyschen Hoheitsgewässer in ‚Seenot‘ zu bringen und das zeitlich und örtlich möglichst so präzise zu takten, dass auf hoher See ein Schiff einer europäischen Nichtregierungsorganisation unterwegs ist, demgegenüber man seine ‚Seenot‘ anzeigen kann und das dann gewillt ist, die Aufgenommenen nicht etwa an das nächste Ufer zu bringen, sondern nach Europa, um dort den begehrten Asylantrag zu stellen, der diese Asylzuwanderer in die deutschen Sozialsysteme oder in solche anderer nordeuropäischer Länder übergibt.“

Allerdings ist „das nächste Ufer“ nicht immer so nahe, wie Wallasch das erscheinen lässt. IMO (International Maritime Organization), die Behörde des UNHCR sowie ICS (International Chamber of Shipping, eine internationale Handelsschifffahrtorganisation) weisen in einer gemeinsamen Broschüre darauf hin, dass es auch nach der Rettung internationale Verpflichtungen gibt:

„Selbst wenn die Rettung erledigt ist, können Probleme bei der Erfüllung des Übereinkommens der Staaten zur Ausschiffung von Migranten und Flüchtlingen entstehen. Nachdem sie dieses Problem erkannt hatten, haben die Mitgliedstaaten der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) 2004 Ergänzungen zu zwei der einschlägigen Seeschifffahrtsübereinkommen verabschiedet [Internationales Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See und Internationales Übereinkommen über maritime Suche und Rettung (SAR) von 1979. Die Ergänzungen wurden im Mai 2004 verabschiedet und traten am 1. Juli 2006 in Kraft]. So wie Kapitäne verpflichtet sind, Hilfe zu leisten, so haben Mitgliedstaaten eine ergänzende Verpflichtung zu koordinieren und zu kooperieren, so dass Personen, die auf See gerettet wurden, so schnell wie möglich an einen sicheren Ort an Land gebracht werden.

Die Verbringung von geretteten Asylsuchenden und Flüchtlingen in Länder, in denen ihr Leben und ihre Freiheit bedroht sind, muss vermieden werden.“

(“Even when the rescue has been accomplished, problems can arise in securing the agreement of States to the disembarkation of migrants and refugees. Recognizing this problem, member States of the International Maritime Organization (IMO) adopted amendments to two of the relevant maritime conventions in 2004 [1974 International Convention for the Safety of Life at Sea; and 1979 International Convention on Maritime Search and Rescue (SAR). Amendments were adopted in May 2004. They entered into force on 1 July 2006.]. Just as Masters have an obligation to render assistance, Member States have a complementary obligation to coordinate and cooperate so that persons rescued at sea are disembarked in a place of safety as soon as possible.

Disembarkation of rescued asylum-seekers and refugees in territories where their lives or freedoms would be threatened must be avoided. “)

Libyen scheidet damit als Verbringungsziel sicher aus. Auch wenn die von der IMO erlassenen Richtlinien völkerrechtlich nicht verbindlich sind.

Kostenpflichtige Dokumente

Bemerkung am Rande: Nach Artikel III Buchstabe (a) des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (International Convention for the Safety of Life at Sea, SOLAS 1974) verpflichtet sich jede Vertragsregierung, dem Generalsekretär der Zwischenstaatlichen Beratenden Seeschifffahrts-Organisation eine Liste der nichtstaatlichen Stellen zu übermitteln, die befugt sind, im Namen der Vertragsregierung Maßnahmen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See zu treffen; diese Liste ist zur Weitergabe an die Vertragsregierungen zur Unterrichtung ihrer Bediensteten bestimmt. Um festzustellen, ob Sea-Watch auf dieser Liste steht, habe ich mit E-Mail vom 1. Juli 2019 das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur um eine Übersendung dieser Liste gebeten. Hierauf habe ich am 3. Juli folgende Antwort erhalten:

„Sehr geehrter Herr Grell, danke für Ihre Mail und die Anfrage nach Übersendung der Solas Liste. Leider werden diese Dokumente nur kostenpflichtig durch einen Fremdanbieter verbreitet. Bitte informieren Sie sich hierzu weiter unter: https://www.umwelt-online.de/preise-und-bestellung/.“

Abgesehen davon, dass das dortige Angebot für mich ziemlich undurchsichtig war, haben mich die Preise von weiteren Schritten abgehalten. Und bei der kostenlosen zweiwöchigen Testversion war mir der Inhalt dessen, zu dem ich da Zugang bekomme, einfach nicht klar. Aber vielleicht wissen kundige Achse-Leserinnen oder -Leser mehr.

Foto: Tucker M.Yates Navy via Wikimedia Commons

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Leserpost

netiquette:

Lutz Herzer / 05.07.2019

“Die Kanzlerin wusste vermutlich gar nicht, wie recht sie hatte, als sie im Zusammenhang mit der Beschneidungsdebatte warnte, Deutschland dürfe nicht zur „Komikernation“ werden.”  Wer diese Auffassung vertritt, möge bitte nicht bedauern, wenn religiöses Leben aller Couleur den Rechtsstaat zusehends überlagert und verdrängt. Eine pauschale Unterscheidung in gute und schlechte Religionen rechtfertigt keine Ausnahmen. Die Körperverletzung von Kindern und Säuglingen ist objektiv betrachtet kein guter Brauch. Und wer für seine Gebote Ewigkeitsanspruch geltend macht, braucht von anderen keine Reformen zu erwarten. Frau Merkel verhöhnte im Jahr 2012 mit dem Begriff Komikernation das Landgericht Köln dafür, dass es geltendes Recht angewandt hatte. Ob nach sieben Jahren die derzeitige Verfasstheit Deutschlands einer Komikernation vorzuziehen ist, bleibt jedem selbst überlassen.

Burkhard Mundt / 05.07.2019

Seenotrettung in Lampedusa ist so logisch wie Ananas züchten in Alaska. Die nächsgelegenen Häfen sind in den nordafrikanischen Mittelmeerländern zu finden. Die GRÜNEN weigern sich, diese als sichere Herkunftsländer anzuerkennen. Denn dann wären deren Häfen sichere Orte. So geht GRÜNE Politik.

Peter Wachter / 05.07.2019

@Daniel Schramm zur Info:      Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen in Baden-Württemberg (Landesinformationsfreiheitsgesetz - LIFG)            § 10 Gebühren und Auslagen: (2) Übersteigen die Gebühren und Auslagen zusammen voraussichtlich die Höhe von 200 Euro, hat die informationspflichtige Stelle die antragstellende Person über die voraussichtliche Höhe der Kosten vorab gebühren- und auslagenfrei zu informieren und zur Erklärung über die Weiterverfolgung des Antrags aufzufordern. Wird die Weiterverfolgung des Antrags nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Aufforderung nach Satz 1 gegenüber der informationspflichtigen Stelle erklärt, gilt der Antrag als zurückgenommen. Zwischen Absendung der Information nach Satz 1 und dem Zugang der Erklärung der antragstellenden Person über die Weiterverfolgung des Antrags ist der Ablauf der Frist zur Beantwortung von Anträgen gehemmt. Die Festsetzung der Gebühren und Auslagen darf ohne vorherige Information 200 Euro nicht übersteigen; im Übrigen darf die nach Satz 1 übermittelte Höhe nicht überstiegen werden.

Sabine Heinrich / 05.07.2019

Früher wurden Gesetzesbrecher und Kriminelle per Steckbrief gesucht - heute bekommen solche Leute lobende Schlagzeilen, Kotaus von Politikern und einen Heiligenschein obendrauf. In was für einem irren Land lebe ich eigentlich inzwischen? Falls mir jemand empfehlen sollte, dieses Land zu verlassen, wenn es mir hier nicht mehr passt, so werde ich diesem Rat einstweilen nicht folgen. Nur gezwungenermaßen!

Wolfgang Richter / 05.07.2019

Wenn Libyen als “sicherer Verbringungsort” ausscheidet, weil zu gefährlich und Kriegsgebiet, wie kommt es dann, daß die Racketen gesteuerte Sea-Watch 3 auf ihrer Menschen rettenden Seereise den Hafen der libyschen Stadt Bouri angelaufen sein soll? Vernavigiert oder nur zum Gucken oder Tanken? Und das auch noch mit einem Journo-Team des NDR an Bord, das die Reise medial begleitete, aber nach meiner Beobachtung bisher dazu in Schockstarre Stillschweigen bewahrte. Bleibt dann noch die Frage wo und in welcher Phase der lustigen Seefahrt die den Italienern, allen voran Herrn Salvini, präsentierten Geretteten tatsächlich an Bord kamen, einfach mal interessehalber in den Raum gestellt. Die Ukrainer haben sich einen “richtigen"Komiker zum Politchef gewählt. Wir müssen uns von stetem und dümmlichen Laientheater quälen lassen, egal ob die in Berlin, D’dorf oder Brüssel auftreten.

Mike Loewe / 05.07.2019

“Wer Leben rettet, ist kein Verbrecher” - dieses Statement ist wirklich abgrundtief dumm und beinahe gruselig. Jeder der Leben rettet (und es muss nicht mal Menschenleben sein!), hat also einen Freifahrschein, beliebige Verbrechen zu begehen, die dann keine Verbrechen mehr sind? Früher begangene und zukünftige Verbrechen werden durch eine Lebensrettung kompensiert? Jeder Verbrecher kann der Strafe entkommen, indem er ein bisschen Leben rettet oder, wie Frau Rackete, nur so tut?

Sabine Schönfelder / 05.07.2019

Jedes Gesetz wird ad absurdum geführt, wenn es durch eine selbst herbeigeführte Inszenierung in Anspruch genommen wird, wie früher einst in den Fernsehkrimis, wenn ein Krimimeller, um den Winter im warmen Knast zu verbringen, eine Straftat vor den Augen der Polizei beging. Man gewährt der inszenierten Migranteneinreise von Regierungsseite mehr als Wohlwollen und bastelt sich im Nachhinein noch eine legale Rechtfertigung. Die linke Migrationsindustrie arbeitet, ebenso wie die Klimahysteriker, mit linkem Fanatismmus auf ihr Endziel zu. Fakten, Folgen und das Ziel, die ideologisch erzwungene Durchmischung der Völker, werden verschwiegen und man versucht mit der moralischen Keule der Nächstenliebe die Bevölkerung zu erpressen. Traurig, verlogen, kriminell. Bitte abschalten!

Wolfgang Kaufmann / 05.07.2019

28 Familien leben in einem gemeinsamen Haus. Was wäre das richtige Wort, wenn 27 sorgfältig die Haustür schließen und die Nummer 28 die Tür regelmäßig sperrangelweit offenstehen lässt? Asozial. – 27 Nationen wollen ihre Grenzen schützen und den Überblick behalten, wer in den gemeinsamen Binnenraum einreisen darf, und die Nummer 28 lässt jeden einreisen und frei herumlaufen, egal wie lang sein Strafregister ist. – Aber jeder ungelernte Migrant senkt hier das Leistungsniveau und steigert die Marktchancen von Klein-Kevin; senkt die Lohnkosten und stärkt somit die deutsche Exportindustrie. Und die Nachbarn werden zunehmend sauer.

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