Rainer Grell / 26.04.2019 / 16:00 / 6 / Seite ausdrucken

“This is your Nuremberg Moment”

Für mich ist Vergewaltigung eines der schlimmsten Verbrechen überhaupt. In bestimmten Fallgestaltungen sogar so schlimm wie Mord – oder schlimmer. Weil für das Opfer die unvergesslichen Worte Mascha Kalékos eben nicht gelten:

„Den eignen Tod, den stirbt man nur,

Doch mit dem Tod der anderen muss man leben.“

Es gibt Fallgestaltungen, bei denen das Opfer mit dem eigenen Tod leben muss – bis ans Ende seiner Tage. Ich habe mich dazu auf der Achse ausführlich geäußert. Heute geht es mir um einen anderen Aspekt, dessen Dimension die britisch-libanesische Rechtsanwältin Amal Clooney in der Sitzung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen am 23. April 2019 gewiesen hat: „This is your Nuremberg Moment“.

Vergleiche hinken immer, Nazi-Vergleiche im besonderen. Doch halten wir uns nicht mit Randaspekten auf. Auch nicht mit der Tatsache, dass der Vorsitz im Sicherheitsrat während des April von Deutschland wahrgenommen wird. Gönnen wir einfach Heiko Maas diesen Auftritt; er hat ja sonst auf der Achse nichts zu lachen (wen die Rede von Maas zur Begründung der deutschen Initiative interessiert, der kann sie hier nachlesen). Hier soll einzig und allein die Dimension des Verbrechens eine Rolle spielen, und die hat Clooney mit ihrem Nürnberg-Moment treffend charakterisiert: Vergewaltigung als Kriegsverbrechen.

Bereits in seiner Resolution 1820 (2008) vom 19. Juni 2008 hatte der UN-Sicherheitsrat unter Nr. 4 festgestellt, „dass Vergewaltigungen und andere Formen von sexueller Gewalt Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und eine Handlung, die den Tatbestand des Völkermords erfüllt, darstellen kann." Auch damals war eine Rechtsanwältin treibende Kraft: Die Australierin Dr. Helen Durham, Direktorin für Internationales Recht und Politik beim Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, die erste Frau übrigens in dieser Position. Am Ende der Resolution beschließt der Sicherheitsrat, „mit der Angelegenheit aktiv befasst zu bleiben.“ Mögen amerikanische Diplomaten auch die Lorbeeren für sich beanspruchen. Die Hauptsache ist, dass konkret etwas passiert.

Und da sieht es leider nicht so positiv aus, wie man der Meldung der Achse-News-Redaktion vom 24. April 2019 entnehmen könnte. Denn mehr als Versprechen sind trotz der vollmundigen Wortwahl im Brief der US-Botschaft bisher nicht erkennbar. Das gilt zwangsläufig auch für die jetzt auf Initiative Deutschlands verabschiedete Resolution 2467 (englischer Text). Vergewaltigungen und sexuelle Gewalt sind seit eh und je fester Bestandteil nahezu jeder kriegerischen Auseinandersetzung. Dabei geht es nicht darum, den Gegner zu besiegen, sondern zu erniedrigen und zu demütigen, manchmal auch um Rache für das, was er den Frauen des Siegers zuvor im Laufe des Konflikts angetan hat. Da dürfte sich auch manche „zivilisierte“ Nation nicht reinwaschen können.

Wenn Maas die Resolution als „Meilenstein“ feiert, so ist das die gewohnte Sprache der Politiker. Treffender erscheint dagegen die Beurteilung der jesidischen Friedensnobelpreisträgerin Nadia Murad, die in Begleitung von Clooney an der Sitzung teilgenommen hat: „Die eigentliche Arbeit fängt jetzt an“ und „Wir müssen alles tun, damit die Resolution auch umgesetzt wird“.

Die Absicht, nicht Partei zu werden

Nadia Murad war selber Opfer sexueller Gewalt durch den IS (ISIS) in den Kämpfen im Nordirak geworden. Amal Clooney ist Rechtsberaterin für die Opfer der IS-Verbrechen gegen die Jesiden, einschließlich der UN-Botschafterin Nadia Murad, und für Yazda, eine Nichtregierungsorganisation, die die Minderheit der Jesiden unterstützt.

Durch die Erklärung von Vergewaltigung und sexueller Gewalt als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag begründet. Dieser arbeitet auf der Grundlage des Römischen Statuts (in allen Amtssprachen, Englisch ab Seite 91) vom 17. Juli 1998 (amtliche Übersetzung des AA). „122 Länder sind Vertragsstaaten des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs. Unter ihnen sind 33 afrikanische Staaten, 18 asiatisch-pazifische Staaten, 18 aus Osteuropa, 28 aus Lateinamerika und der Karibik, 25 aus Westeuropa und anderen Staaten.“ Die USA sind dem Römischen Statut nicht beigetreten und haben dies mit folgender Erklärung gegenüber dem UN-Generalsekretär kundgetan:

„Hiermit möchten wir Sie im Zusammenhang mit dem am 17. Juli 1998 verabschiedeten Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs darüber informieren, dass die Vereinigten Staaten nicht beabsichtigen, dem Vertrag beizutreten. Dementsprechend bestehen für die Vereinigten Staaten keine rechtlichen Verpflichtungen aus der Unterzeichnung am 31. Dezember 2000. Die Vereinigten Staaten ersuchen darum, dass ihre Absicht, nicht Partei zu werden, wie in diesem Schreiben zum Ausdruck gebracht, in den Statuslisten der Verwahrstelle im Zusammenhang mit diesem Vertrag zum Ausdruck kommt". Dies ist hier geschehen: End Note Nr. 12. Außer den USA haben unter anderem folgende Staaten das Römische Statut nicht ratifiziert: Volksrepublik China, Indien, Irak, Iran, Israel, Kuba, Nordkorea, Pakistan, Russland, Syrien, Saudi-Arabien, Sudan und die Türkei.

Artikel 4 Absatz 2 des Statuts bestimmt: „Der Gerichtshof kann seine Aufgaben und Befugnisse, wie in diesem Statut vorgesehen, im Hoheitsgebiet eines jeden Vertragsstaats und nach Maßgabe einer besonderen Übereinkunft im Hoheitsgebiet eines jeden anderen Staates wahrnehmen.“ Der Gerichtsbarkeit des IStGH unterliegen nur die in Artikel 5 aufgeführten schwersten Verbrechen: a) Völkermord b) Verbrechen gegen die Menschlichkeit c) Kriegsverbrechen sowie d) das Verbrechen der Aggression. „Die der Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs unterliegenden Verbrechen verjähren nicht“ (Artikel 29). „Die Amtssprachen des Gerichtshofs sind Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch“ (Artikel 50 Absatz 1 Satz 1); die „Arbeitssprachen“ Englisch und Französisch.

Von den Staaten, die dem Römischen Statut des IStGH nicht beigetreten sind, gehören drei mit Veto-Recht dem UN-Sicherheitsrat an: China, Russland, USA.

Nicht einmal ein Präzedenzfall

Eine Zeit lang sah es so aus, als ob der IStGH wenigstens einen Präzedenzfall der hier in Rede stehenden Art entschieden hätte: „Im Juni [2016] wurde der Ex-Vizepräsident der ehemaligen Demokratischen Republik Kongo, Jean-Pierre Bemba, wegen fünf Fällen zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt – darunter auch ein Fall von Vergewaltigung, der als Kriegsverbrechen und ein Fall, der als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft wurde.“ Doch zwei Jahre später hob die Rechtsmittelkammer des Gerichtshofs das Urteil der Verfahrenskammer auf und sprach Bemba frei.

Zwar hatte schon Artikel 27 der IV. Genfer Konvention vom 12. August 1949 bestimmt: ”Women shall be especially protected against any attack on their honour, in particular against rape, enforced prostitution, or any form of indecent assault.” Doch hat Nadia Murad auf den entscheidenden Punkt hingewiesen: Auf die Umsetzung kommt es an.

Allerdings können Vergewaltigung und sexuelle Gewalt in kriegerischen Konflikten als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und als Kriegsverbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch auch vor nationalen Gerichten in Deutschland abgeurteilt werden und zwar selbst dann, „wenn die Tat im Ausland begangen wurde und keinen Bezug zum Inland aufweist“ (§ 1 Satz 1). Allerdings gilt hier der bekannte Spottvers: „Die Nürnberger hängen keinen, sie hätten ihn denn zuvor!“ Wohin das führen könnte, mag beispielhaft die Diskussion über Folterungen in den US-Militärgefängnissen Guantánamo (auf Kuba) und Abu Ghraib (im Irak) deutlich machen, die dem seinerzeitigen US-Verteidigungsminister Donald H. Rumsfeld zur Last gelegt wurden.

Dementsprechend ist die Bilanz äußerst dürftig: Von den 49 Ermittlungsverfahren seit Inkrafttreten des Völkerstrafgesetzbuchs am 30. Juni 2002 hat lediglich eines zu einem (erstinstanzlichen) Urteil (des OLG Stuttgart) geführt (s. auch hier).

Es gilt eben die Erkenntnis von Altmeister Goethe: „Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden; es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun.“

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Sabine Schönfelder / 26.04.2019

Es freut mich sehr, daß Sie sich als Mann mit diesem Thema befassen, und ernsthaft versuchen, sich in die Opfer hineinzufühlen. Es gibt soviele Aspekte hinsichtlich sexueller Gewalt zu erörtern, und dabei denke ich nicht an diese lächerliche ‘me too’ Kampagne, einem Artefakt von sexueller Gewalt, eine künstlich inszenierte Skandalisierung weißer, männlicher Anmache, von Schneeflöckchen initiiert, die offensichtlich, um sich keine Chancen zu verprellen, nicht deutlich und klar das Wort ‘nein’ aussprechen wollen. Wahrhaftige Vergewaltigungen durch Migranten, brutal und ohne Ansage, fanden in diesem Zusammenhang keine Erwähnung. Die gesellschaftliche Bewertung und das Strafmaß bei sexueller Gewalt, insbesondere gegen Frauen und Kinder, offenbart den sozialen Entwicklungsstand einer jeden Gesellschaft, zunächst den Anspruch in den für den Straftatbestand bestehenden Gesetzen, aber noch viel mehr in deren konsequenter Umsetzung. Sie ist der springende Punkt und demonstriert die wahre Schutzfunktion des Staates. Es besteht auf dieser Welt eine erhebliche Diskrepanz zwischen einer gut beabsichtigten Legislative, und der sich dem Zeitgeist oder politischen Situation prostituierenden Judikative. Schon lange gab sich Deutschland nicht mehr so spießig, ausgelöst durch ‘me too’ Brüllerliesen und die sie unterstützende linke Presse, und schon lange nicht mehr wurden in diesem Land so viele Frauen vergewaltigt, verursacht durch Migranten und verschwiegen durch die linke Presse. Kinder werden auf Campingplätzen jahrelang geschändet, trotz regelmäßiger Besuche vom Jugendamt und die Unterlagen der Kinderschänder verschwinden aus der Asservatenkammer der Polizei. Das ist die Realität. Trotzdem wünsche ich Frau Clooney viel Glück!

herbert binder / 26.04.2019

Den freien Willen eines Menschen zu brechen gehört auch für mich zu den schlimmsten Untaten. Meine Hand, schon gar nicht die Faust, hat im Gesicht eines Anderen nichts, nicht das Geringste, verloren. Wunderschöne und einzige Ausnahme, wohl auch immer gewünscht, wenn nicht gar ersehnt, ist der Austausch von Zärtlichkeiten. Ihrer Sicht auf die Vergewaltigung schließe ich mich weitgehendst an, lieber Herr Grell. Schwierigkeiten hätte ich nur mit so etwas wie einer Rangskala (obwohl ich mir der “Qualitäts"unterschiede von Greueltaten durchaus bewußt bin.

Volker Kleinophorst / 26.04.2019

Ehrlicherweise habe ich schon bei Gala-Liebling Amal Clooney angefangen, Interesse zu verlieren. UN ist doch eh nur Wortgeklingel, Gelaber. Natürlich wird in Kriegen vergewaltigt,  gebomt, geschossen und gefoltert. Es soll in Kriegen schon gestorben worden sein. Krieg ist barbarisch, sonst ist es kein Krieg. Wer gegen Krieg ist, also alle die nicht daran verdienen, ist also selbstredend gegen Straftaten, die sich damit verbinden. Las ich nicht unlängst, Amals Männe der Schaupieler und “Menschenrechtler” George Clooney habe gerade sein (sicher super geschütztes) Haus am Comer See verkauft, weil ihm das mit der Kriminalität (Na welche wohl?) zu viel wurde. All diesen “Menschenrechtlern” wünsche ich mal ein Jahr unter Echtbedingungen. Billstedt Wohnsilo, normaler Job,  Dosenbier statt Champagner. Denn die Realität reagiert wenig auf Resolutionen. Wär doch mal ein wünschenwerter Lerneffekt.  PS.: Kommt Vergewaltigung durch Asylanten in Aufnahmeländern auch vor?

Marcel Seiler / 26.04.2019

Dass die USA (wie auch Russland und China) dem Römischen Statut nicht beitreten, ist verständlich und auch richtig: Sie wären sonst unentwegt dort wegen irgendetwas angeklagt, mal zu recht, meistens zu unrecht, einfach weil sie erstens als Weltpolizist in viele Konflikte verwickelt sind (anders als Deutschland, das nicht einmal eine funktionierende Armee hat) und weil zweitens andere Staaten eine solche Anklage zur Propaganda verwenden würden. Wohin solches “Weltrecht” führt, kann man an den absurden, unverhältnismäßigen Verurteilungen von Israel in der UNO sehen und an den Entscheiden des UN-Menschenrechtsrats (aus dem die USA jetzt ja ebenfalls und völlig zu Recht austreten). ~ Vielleicht können Verbrechen gegen Frauen in kriegerischen Konflikten irgendwann einmal mit rechtlichen Mitteln auf Weltebene bekämpft werden, aber im Moment geht dies nicht. Warum kümmert sich Herr Maas nicht um Dinge, die wirklich etwas bringen?

Frank Holdergrün / 26.04.2019

Ich unterstütze u.a. Sabatina James und ihre Hilfe für zwangsverheiratete Mädchen/Frauen. In der neuesten Broschüre lese ich auf Seite 4 das Zitat eines Opfers: “Zwangsheirat ist wie eine Vergewaltigung - LEBENSLÄNGLICH.” Neben allen Vergewaltigungen wie in diesem Artikel von Herrn Grell beschrieben, die furchtbar sind und unerträglich, sind Kinder- und Zwangsheiraten noch eine Stufe perfider. Zusammen mit dem Recht, die Frau zu schlagen, wenn sie nicht spurt, wird so dauernder Krieg legitimiert. Es sollte ein Aufschrei durch uns alle gehen. Ein anderes Problemfeld ist die im Koran reichlich beschriebene (legitime) Kriegsbeute, zu der selbstverständlich auch Menschen bzw. Sklaven gehören inkl. jederzeitiger sexueller Verfügungsgewalt.

beat.schaller / 26.04.2019

ja, gut recherchiert, herr grell, genauso tönt es, wenn der “kleine” gross ruskommen will. ich kann den typen schon gar nicht mehr sehen und hören. aber, er hinterlässt eben schon wieder eine dicke schleimspur.  b.schaller

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