Nathan Gelbart, Gastautor / 05.02.2021 / 12:00 / Foto: Imago / 100 / Seite ausdrucken

Offener Brief an eine Berliner Richterin

Ein Fall aus Berlin: Bürger XY beantragt vorläufigen Rechtschutz gegen die an seinem Wohnort verhängte Maskenpflicht auf einer ehemals belebten Einkaufsstraße, obgleich dort aufgrund verfügter Schließungsanordnungen faktisch keine Einkaufsmöglichkeiten mehr bestehen und alle dort befindlichen Restaurants, Kinos und Theater ebenfalls schließen mussten. Die Maskenpflicht hingegen blieb aufrechterhalten, durchgehend Tag und Nacht sowie an Wochenenden.

Zudem wehrt sich der Antragsteller gegen das Verbot, sich privat mit nur einer Person aus einem anderen Haushalt treffen zu dürfen. Er geht ferner gegen die Pflicht vor, nach Rückkehr von einer Reise aus einem Land mit niedrigeren Infektionszahlen als an seinem Wohnort dennoch eine zehntätige häusliche Quarantäne absolvieren zu müssen. Das zuständige Verwaltungsgericht hat den Antrag als teilweise unzulässig und im Übrigen als unbegründet zurückgewiesen. 

Die Einzelrichterin stellte infrage, ob der Antragsteller die Kontaktbeschränkung angreifen konnte, da er nicht „glaubhaft machte“, hiervon überhaupt betroffen zu sein. Konkret geplante private Treffen mit mehr als einer weiteren haushaltsfremden Person seien nicht behauptet worden. Die Maskenpflicht auf einem menschenleeren Boulevard rechtfertigte die Richterin mit der Möglichkeit, dass auch Einkaufs- und Kulturmeilen ohne Handel und Kultur, sogar nachts zumindest zum „Flanieren“ einladen würden.

Die Pflicht zur Quarantäne bei der Rückkehr aus Ländern mit niedrigeren Infektionszahlen bestätigte das Gericht pauschal mit dem Schutz von „Leben und Gesundheit der Bevölkerung“. Auch sei der Antragsteller der Stellungnahme der betreffenden Landesregierung nicht entgegentreten. Nachweislich hat die Richterin diese Stellungnahme dem Antragsteller jedoch nicht übersandt, so dass eine Äußerung hierzu nicht erfolgen konnte. Mit dem folgendem persönlichen Schreiben wandte sich der Antragsteller an die Richterin:

Ihr Beschluss vom... 2021

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
irgendwann ist es immer das erste Mal. Und bei mir ist es nach 25 Jahren Anwaltstätigkeit das erste Mal, dass ich einer Richterin nach einer von ihr getroffenen Entscheidung persönlich schreibe. Es kommt nicht daher, dass Sie dem von mir beantragten Einstweiligen Rechtsschutz gegen aktuelle „Infektionsschutzmaßnahmen“ nicht nachgekommen sind. Nun, mal gewinnt man und mal verliert man. So ist das bei Gericht, wobei das Schicksal des Antragstellers und seiner Freiheitsrechte eben nicht wie auf „Hoher See in G“ttes Hand“, sondern in Ihrer lag. So war das Ergebnis Ihrer Entscheidung auch nicht sonderlich überraschend. 

Überraschend hingegen war die Erkenntnis, dass Passagen Ihres erkennbar aus Bausteinen anderer Entscheidungen zusammengeflickten Beschlusses noch peinlicher sind als das Make-up und die Eloquenz der prominentesten Gesundheitspolitikerin des für Ihr Gericht zuständigen Bundeslandes. Es stimmt, über Geschmack sollte man nicht streiten. Was aber nicht bedeutet, dass man es bei gebotenem Anlass nicht doch tun sollte. Vor allem angesichts der in Ihrer Beschlussbegründung enthaltenen Geschmacklosigkeiten, die das Maß des Erträglichen übersteigen. 

Sie begründen die Zurückweisung meines Antrages damit, dass ich der Stellungnahme der Landesregierung nicht entgegengetreten bin. Ich hätte es gerne getan, wären Sie so freundlich gewesen, mir diese Stellungnahme überhaupt zukommen zu lassen. Aber Sie haben es unterlassen. Ich vermute, Sie waren damit beschäftigt, die aktuellen „Infektionszahlen“ der Bundesbehörde der exklusiven Wahrheit, des Robert-Koch-Instituts, zu studieren und zeitgleich zur Beruhigung den nächsten Baldriantrunk anzurühren. Aber konsequent ist das allemal, und so hat sich in Ihrem Gerichtssaal eben auch das Grundrecht auf rechtliches Gehör hinten anzustellen, dort, wo die mit Ihrem Segen bereits beerdigten Grundrechte ruhen.

Müssen private Abendessen angemeldet und genehmigt werden?

Sie stellen ferner fest, der Antragsteller habe „nichts Konkretes dazu vorgetragen und glaubhaft gemacht, inwiefern er persönlich von den … Obergrenzen für private Zusammenkünfte …. tangiert ist“. 

Offenbar haben Sie bereits die nächsten Entscheidungen Ihrer Landesregierung vorweggenommen. Müssen private Abendessen vorher behördlich angemeldet und genehmigt werden? Oder ist es in Ihrer neuen Covid-Welt mittlerweile selbstverständlich, dass Familien ihre Abende ausschließlich alleine zu verbringen haben?

Ebenso wenig stören Sie sich daran, dass die allerletzten Fußgänger auf einer fast menschenleeren und extrem breiten Straße trotz zwangsgeschlossener Gastronomie, stillgelegter Kultur und verbotenem Einzelhandel sogar nachts Mund und Nase zwangsbedecken müssen. Allen Hindernissen zum Trotz könnten ja Leute zum Flanieren angezogen werden. 

Würden Sie auch rechtswidrige Kontenpfändungen rechtlich absegnen, so der Betroffene nicht „glaubhaft gemacht“ hat, den gepfändeten Betrag dringender zu benötigen als der Staat?

Der Staat greift gegenwärtig nachhaltig in die Freiheitsrechte seiner Bürger ein. Getrieben von willkürlich erhobenen „Infektionszahlen“ die nicht annähernd dazu geeignet sind, zwischen Infektionsverdacht, tatsächlicher Infektion, ausgebrochener Krankheit und schwerem Krankheitsverlauf mit Todesfolge zu differenzieren. Es sind nicht „Infektionszahlen“, die Gefahr für Leben und Gesundheit der Menschen begründen, sondern lebensgefährliche Krankheiten für besonders gefährdete Patienten. 

Wie eine Fliege an der Decke

Seit fast einem Jahr werden den Menschen elementare Grundrechte verwehrt, Existenzen vernichtet, Kinder aus Schulen und Studenten aus Universitäten ausgesperrt, unser wirtschaftlicher Wohlstand zerstört. Dies aufgrund der viralen Atemwegserkrankung Covid-19, die weltweit in Ländern mit angemessenem Behandlungsniveau weder evident noch signifikant eine höhere Gefahr für Leben und Gesundheit bedeutet, als dies bei anderen viralen Atemwegserkrankungen in den Vorjahren der Fall war.

Sie kleben bei Ihrer Beschlussbegründung wie eine Fliege an der Decke an der magischen, von der Politik erfundenen, auf keiner wissenschaftlichen Erkenntnis beruhenden Inzidenzzahl 50 und ignorieren hierbei, dass selbst bei Erreichen dieser Zahl aufgrund der Dunkelziffer, also der nicht bekannten Infektionen, die Gesundheitsämter keine Nachverfolgung aller Fälle leisten können. 

Willige Helfer bei der Perpetuierung dieser Pandemie der Entrechtung sind nicht nur die nach immer strengeren Grundrechtseingriffen schreienden Berater der Bundesregierung. Dazu gehören auch ergebene Wissenschaftler, die noch nicht mal gewillt sind, die ihrer eigenen Fachrichtung unterliegenden, durch die ständigen „Lockdowns“ verursachten Kollateralschäden für Leben und Gesundheit der Bevölkerung zu reflektieren. Depressionen, Psychosen, häusliche Gewalt, Alkoholismus, Suizide, vernachlässigte Schwerkranke, die an anderen Krankheiten sterben müssen, weil Corona vorrangig behandelt wird.

Die Justiz versagt

Es ist vor allem die Justiz, die bei ihrer verfassungsgemäßen Aufgabe, die Menschen vor staatlich-hygienischer Willkür und Freiheitsberaubung zu schützen, kläglich versagt. Der Gastbeitrag des Staats- und Medizinrechtlers Prof. Dr. Josef Franz Lindner in der „Zeit“ vom 28.01.2021 wurde vor allem für Verfassungshüter wie Sie geschrieben. Die Lektüre lohnt sich

Frau Vorsitzende, kennen Sie den US-amerikanischen Autor und Wirtschaftswissenschaftler Thomas Sowell? Wie auch immer, offenbar kennt er Sie: „Es gibt kaum etwas Dümmeres und Gefährlicheres, als wichtige Entscheidungen in die Hände von Leuten zu legen, die keinen Preis dafür bezahlen müssen, wenn sie sich geirrt haben.“

In diesem Sinne, Frau Vorsitzende, bis demnächst in diesem Theater. So es nicht vorher geschlossen wird.

 

Nathan Gelbart ist Rechtsanwalt in Berlin. 

Foto: Imago

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Leserpost

netiquette:

Andreas Rühl / 05.02.2021

@ Herrn Fiedler… Wer von einer Sache nichts versteht, sollte auch nicht darueber reden, sprich dummes Zeug schwafeln. Dazu ist das Thema zu ernst. Es geht immerhin um Existenzen. Und da wird eine Anwaltschaft gebraucht, die von den Gerichten ernst genommen wird und keine Dummschwaetzer, die richter schlicht beleidigen. So einfach ist das. Der Beifall der Kommentatoren hier ist wohlfeil und unsinnig zugleich. Offenbar verblödet der lockdown mehr, als ich gedacht habe

Günter Lindner / 05.02.2021

Kam der Deutsche Untergang nicht schon mal aus Berlin?

Gertraude Wenz / 05.02.2021

Dieses Virus, das nicht tod- und krankheitsbringender ist als ein normales Gripppevirus, hat sich dennoch als überaus gefährlich und zerstörerisch erwiesen: Für unsere Gesellschaft, unsere Lebensfreude, unseren Zusammenhalt, unseren Wohlstand. Dabei kann es selbst gar nichts dafür, ist nur ein kleines Virus, nicht furchterregender als alle anderen Viren der letzten Jahre. Es macht nur wenige krank, aber es entlarvt in seltener Deutlichkeit die Dummheit, die Korruptheit und die Verschlagenheit unserer Mainstreampolitiker und -schreiberlinge! Für die wird es (hoffentlich) noch wirklich gefährlich! Mögen sie ALLE zur Rechenschaft gezogen werden!

Reinhold R. Schmidt / 05.02.2021

Solche Richter erinnern mich an den Volksgerichtshof. Nein, Nein, Nein, nicht der Bürger hat nachzuweisen, warum er seine Grundrechte ausüben will, sondern die Regierung hat nachzuweisen, dass die Einschränkung von Grundrechten notwendig und verhältnismäßig ist. Das hat sie bisher nicht getan. Trotz allem Propagandaaufwands durch die Regierungen bleibt festzuhalten:  der PCR-Test ist nicht zur Diagnose einer Erkrankung zugelassen und natürlich, wie alle Tests, fehlerbehaftet (eigene Aussage des Herstellers), damit ist der sogenannte Inzidenzwert als “Leitwährung” für den Lockdown völlig irrelevant, bei einer vom Hersteller zugegebenen Fehlermarge von bis zu 2 % ist bei 100 000 Tests mit einer Zahl von bis zu 2000 falschpositiven Ergebnissen zu rechnen, d,h, der Inzidenzwert könnte allein durch die Fehlermarge bereits bei 2000 liegen, Zahlen zu tatsächlich Erkrankten oder der Auslastung von Intensivbetten liegen nicht transparent vor. Die statistische Aufbereitung der sogenannten an und mit Covid 19 Verstorbenen entspricht nicht einmal den schlichtesten Anforderungen. Die Wirksamkeit des Tragens einer FFP 2 Maske ist nicht ausreichend nachgewiesen, die Masken tragen alle den Vermerk NR (Non Reusable) d.h. im gewerblichen Bereich dürfen sie nur einmal verwendet werden, da ihre Wirksamkeit bei mehrmaliger Benutzung nicht nachgewiesen ist. Und so weiter und so fort. Mich bestürzt dabei, dass die Regierungen nunmehr seit über einem Jahr überhaupt kein Interesse daran zeigen, durch breit angelegte Untersuchungen Klarheit in den Bereichen Infektionsrisiko, Verbreitungswege, Schutzmöglichkeiten usw. zu gewinnen. Und wohlfeile Richter tragen das auch noch mit. Zum Kotzen.

Albert Sommer / 05.02.2021

Unter Merkels SED sind längst wieder so viele Freislers installiert, das der Brief leider für die Katz sein wird. Im Gegenteil, der Autor sollte sich nun große Sorgen um sich und seine Familie machen. Sippenhaft ist ebenfalls wieder im Trend im „besten Merkeldeutschland aller Zeiten“. Wenn Sie mich fragen, das beschis…...te Deutschland seit ‚45.

Karla Kuhn / 05.02.2021

Karola Sunck,  wieder Spitze. “Wo sind in diesem Staate die echten Männer geblieben, so welche wie Donald Trump. Ein Mensch mit Rückgrat, Tatkraft und Ehrlichkeit, der sich von den Quoten-Weibchen nicht die Butter vom Brot hat nehmen lassen. So jemand fehlt in diesem Lande.”  Mir geht es wie Ihnen, ich suche die richtigen Männer ebenfalls vergeblich. Trump hat noch Eier und mußte deshalb verschwinden. Er wurde für diese Typen gefährlich.  Das gefälschte Wahlergebnis wird der neuen - für mich- Fake Regierung -noch gehörig auf die Füße fallen. Ich hoffe auf richtig durchgeknallte Demos mit enormer Randale, der offenbar demente Boden soll NICHT zur Ruhe kommen. Und bei uns ?? NEUE MÄNNER braucht das Land und zwar schnell, damit Merkel endlich Geschichte ist und sie von Richtern verurteilt wird, die OHNE Ansehen der Person ein GERECHTES URTEIL fällen. Ich hätte eins parat, bin aber leider kein Jurist. R. Matzen, “Angefangen beim Bundesverfassungsgericht, das nunmehr nur noch eine „Unterabteilung Karlsruhe“ des Kanzleramtes ist, ....” Jeden Tag ein neues Elend, was mich immer krasser an den Unrechtsstaat erinnert. Ich habe noch die Vorwürfe eines West Verwandten im Ohr, der vor Jahrzehnten immer wieder betont hat, “Bei uns wäre das nicht möglich, da gehen die Menschen lautstark auf die Straße.”  Stimmt, als ich 1975 in den Westen gekommen bin, habe ich das noch erlebt. Es gab auch von GEWERKSCHAFTEN riesige Demos. Und Heute ?? Noch schlimmer als im Osten, die scheinen sich erbärmlich der Merkelregierung anzubiedern und mitzuschleimen !!  Die Menschen sollen eigene Gewerkschaften gründen und den jetzigen endlich den LAUFPASS   geben. WIE gesagt,  das Land braucht endlich Neue Männer !

Tim Acker / 05.02.2021

Trotzdem danke für Ihren Brief, Herr Rechtsanwalt. Hoffentlich werden es immer mehr.  

g.schilling / 05.02.2021

@Rico Martin ” Der Fehler liegt im System. ” nein, Herr Martin, das ganze ist das System! Politik, Medien, Wirtschaft, Gewerkschaften, Wissenschaft und Judikative versagen nicht sondern sind schon auf Linie gebracht worden, für die Transformation. Warum hat bisher niemand von den Medien hinterfragt was Murxel und ihre Schleimerbande darunter verstehen? Was ist das Ziel? Wie soll es bis wann verwirklicht werden? Weil sie selbst tief mittendrin stecken. Und auch sonst starren alle wie die Maus auf die Schlange und warten darauf, dass sie endlich zubeißt. Murxel weiß, vorwärts immer rückwärts nimmer.

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