Danke für den couragierten Artikel, der in wohl fast der gesamten übrigen Presse der PC zu Opfer fallen würde (oder fällt)... Die Haltung der Gerichte, die hier zum Ausdruck kommt, ist die Haltung eines Staates, der sich zunehmend über den Bürger stellt, der in allen Belangen den Anspruch erhebt, für uns zu sorgen. Und nur genau dann funktioniert diese Haltung auch, wenn der Staat nämlich weitgehend in der Lage ist, den Bürger auch in solchen Ausnahmesituationen zu schützen. Dann ist Notwehr eben nicht erwünscht, aber eben auch nicht mehr erforderlich. Deutschland 2016 ist eine völlig andere Situation. Der Staat hat einen totalen Allmachtsanspruch, den er im Bereich der Sicherheit allerding in keinster Weise mehr einlösen kann. Das ficht unsere RichterInnen jedoch nicht an. Und auch das hat Methode, man schafft sich die Radikalisierung, die man zur Reproduktion seines Weltbildes und zur Aufrechterhaltung und Verstärkung der eigenen Position benötigt: die Kriminalität steigt, die Polizei wird zunehmend eingeschränkt, aber Selbstschutz wird verboten - die Opfer und die, die fürchten, es zu werden, radikalisieren sich und müssen vorrangig bekämpft werden, ein Grund mehr, Selbsthilfe zu verdammen - ein sich selbst verstäkender Teufelskreis. Da zieht dann auch das Argument nicht mehr, dass der Staat die Bürgerwehren am besten bekämpft, indem er sie durch angemessene Polizeikräfte überflüssig macht…
Unser jüngster Sohn wurde vor ein paar Jahren von 4 jugendlichen Schlägern übelst zusammengeschlagen (Tritte auf den Kopf, weitere Details möchte ich mir ersparen). Nur dem couragierten Eingreifen eines Wachmannes war es zu verdanken, dass er heute noch lebt! Andere Menschen verweigerten unserem Sohn und seinen Freunden Schutz in ihrem Haus bzw. Grundstück. Zwei der vier Schläger konnten vor dem Eintreffen der Polizei noch abhauen. Ergebnis: Zwei Schläger wurden geschnappt und zu je einer Woche Jugendarrest verurteilt. Die Strafe wurde in die Fastnachtsferien gelegt, damit ihnen keine beruflichen Nachteile entstehen. Unser Sohn stand damals vor dem Abitur. Da hat keiner danach gefragt. Die beiden anderen Schläger wurden bis heute nicht gefasst. Es wurde auch nie nach ihnen gefahndet. Im Prozess war auch keine Rede von ihnen. Zu einer Bestrafung der beiden kam es auch nur, weil sie vorher bereits ähnliches veranstaltet hatten. Laut Aussage der Polizei wäre es ansonsten auch nicht zu einer Verurteilung gekommen. Entsprechend hoch ist die Motivation der Polizei in solchen Fällen. Unser Sohn bekam etwas Schmerzensgeld zugesprochen, einer seiner Gymnasiallehrer meinte dazu: Dann hat sich die Sache ja für dich noch gelohnt!. Durch die Verletzungen war unser Sohn traumatisiert. Dem Sportlehrer viel dazu nichts anderes ein als unseren Sohn, der immer sehr sportlich war, im Abi mit der Note vier zu beurteilen. Die Lehrer haben sich damals bereits als politisch grün aus Verantwortung hervorgetan. Einer der beiden Schläger machte damals eine Ausbildung bei einem Hersteller von Laufbändern. Diese Bänder werden auch in Geräten eingesetzt, die in der Rehabilitation von Menschen mit Gehirnverletzungen verwendet werden.
Die ganzen Ungereimtheiten in der Rechtsprechung begannen doch damit, dass immer mehr Deals gemacht werden und kaum noch ordentliche Gerichtsverhandlungen mehr stattfinden. Wenn doch, kommt es immer wieder zu solchen Ergebnissen, die kein Mensch mehr versteht, weil die Richter oft in idiologischer Verblendung Recht sprechen. Es wird meist nicht mehr um das Recht gerungen, sondern einfach drauf los geurteilt - oder doch eher, wie es der Justizminister gerne hätte?
Polizei zeigt Mieter an, weil er einen Serien-Einbrecher K.O. schlug http://www.focus.de/regional/hessen/serie-mit-fausthieb-beendet-polizei-zeigt-mieter-an-weil-er-einen-serien-einbrecher-k-o-schlug_id_5074892.html Soweit zur Justiz, nur am Rande _______ Er wollte Kinder schützen und wurde tot geprügelt http://www.welt.de/vermischtes/article4525906/Er-wollte-Kinder-schuetzen-und-wurde-tot-gepruegelt.html Solche Fälle gab es in letzter Zeit öfter. D. h. für jemanden, der couragiert einschreitet, besteht potenzielle Lebensgefahr. Um das eigene Überleben sicher zu stellen, müsste man von vorneherein mit einer Intensität eingreifen, die durch das Notwehr- und Nothilfegesetz nicht mehr abgedeckt ist. Unsere Gesetze sind für ein zivilisertes Volk gemacht, für eine Gewalt auf dem Niveau von Schulhofrangeleien.
Vielen Dank Herr Haferburg für die Dokumentation des juristischen Umgangs mit offensichtlich unerwünschter Notwehr oder Nothilfe. Man könnte den Eindruck gewinnen, das Notwehrrecht ist manchen Juristen ein Dorn im Auge, Zivilcourage soll den steuerlichen Nutztieren aka Bürgern vollständig ausgetrieben werden.
Die Schwester des am Alexanderplatz totgeprügelten Jonny K. berichtete in einer Talkshow, dass während des Prozesses der Vater eines der angeklagten Täter rief: “Ich verstehe die Aufregung nicht, war doch nur ein Japse!”. In der Presse habe ich nichts darüber gefunden. Nicht vorzustellen, was im Blätterwald los wäre, wenn Frau Zschäpe eine ähnliche Äußerung über die türkischen Opfer der NSU-Serienmörder tun würde. Zum Thema Zivilcourage erschien vor 7 Jahren auf Telepolis ein interessanter Artikel. Hier ging es um einige Urteile des Richters, der heute den NSU-Prozess leitet: http://www.heise.de/tp/artikel/31/31167/1.html
In dem Ludwigsburger Fall hat die Verteidigung Berufung eingelegt. Das ist nahezu selbstverständlich und nicht erstaunlich. Worüber man sich eher wundern könnte: daß die Staatsanwaltschaft, die ebenfalls Freispruch beantragt hat, anscheinend k e i n e Berufung eingelegt hat. Gab es da vielleicht Weisungen “von oben”?
Das Grundrecht auf Notwehr und Nothilfe wurde in Deutschland sukzessive demontiert - durch Gesetzgebung und politisierte Rechtsprechung. ZB ist einem Opfer oder Helfer nicht zumutbar, detaillierte Abwägungen zu treffen, wie sie manchem Juristen heute vor schweben. Selbst ein Gebiet des mildesten Mittel existiert so nicht - der Wehrende darf jedes Mittel wählen, das geeignet ist, den Angriff zuverlässig und endgültig abzuwehren - auch Flucht ist nicht zumutbar. Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen. Lediglich die Verhältnismäßigkeit sollte gewahrt bleiben - sie tritt aber hinter die Zuverlässigkeit zurück, da der Abwehrende kein Risiko eingehen muss, nur weil ein Jurist das für angemessen hält. Grundrechte sind Individualrechte und das Individuum hat keinen Platz in der Diktatur - wie zB dem neuen Sozialismus. Gewalt ist nur legitim, wenn sie vom staatlichen Monopol ausgeht. Anders ließe sich auch keine Diktatur der Besseren realisieren.
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