„Eine Quersubventionierung anderer öffentlicher Aufgaben durch Überschüsse aus dem Fernwärmegeschäft muss gesetzlich ausgeschlossen werden“, heißt es von einem Verbandsvertreter.
„Kostentransparenz und eine staatliche Preiskontrolle sind überfällig", sagte Verbandspräsident Axel Gedaschko dem Handelsblatt. Es sei „nicht nachvollziehbar", wie Fernwärmepreise ermittelt würden. Die Politik drängt die Vermieter bekanntlich, sich an Fernwärmenetze anzuschließen, denn die Anschlusskosten sind im Vergleich zur Installation einer Wärmepumpe deutlich niedriger. „Wenn aber die Mieter jetzt mit Nachzahlungen von bis zu 4.000 Euro konfrontiert werden, dann geht die Rechnung nicht auf. Für sozial orientierte Vermieter kann Fernwärme dann keine Option sein“, wird Gedaschko zitiert.
Handlungsbedarf sehe auch der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW). „Viele Fälle von hohen Nachzahlungen bei Fernwärme zeigen vor allem eines: eine intransparente Preisgestaltung", habe Verbandsdirektor Andreas Breitner dem Handelsblatt gesagt. Es brauche deshalb eine unabhängige, bundesweit agierende Behörde, die laufend die Preise für Fernwärme beobachte, kontrolliere und umgehend eingreife, wenn zulasten der Verbraucher Reibach gemacht werde. Breitner habe auch angeregt, Fernwärme einem Gemeinnützigkeitsgebot zu unterlegen.
„Wie in Dänemark sollte hierzulande der Preis für Fernwärme nur den Betrag decken, der für die Herstellung und Verteilung benötigt wird", wird er weiter zitiert. „Über den Erhalt des Eigenkapitals und die dazu erforderliche geringe Eigenkapitalverzinsung hinausgehende Gewinne müssen untersagt werden." Anbieter von Fernwärme müssten zudem verpflichtet werden, alle Gewinne in die Fernwärmeversorgung zu reinvestieren. „Eine Quersubventionierung anderer öffentlicher Aufgaben durch Überschüsse aus dem Fernwärmegeschäft muss gesetzlich ausgeschlossen werden." (Quelle: dts Nachrichtenagentur vom 01.03.2024)