Felix Perrefort / 13.01.2021 / 16:00 / Foto: Pixabay / 47 / Seite ausdrucken

„#WirMachenAuf“ – Der umgekehrte Generalstreik

Losgelöst von aktuellen Forschungsergebnissen, welche die Wirkungslosigkeit von Lockdowns konstatieren, beharrt die Bundesregierung auf ihrem einmal eingeschlagenen Kurs. Unternehmer bringt das in existenzielle Not und Verzweiflung. Gegen diese Corona-Politik protestiert die Initiative "#Wirmachenauf", deren Telegram-Gruppe inzwischen fast 60.000 Mitglieder zählt. Ihr Gründer, Mecit Uzbay, ein Kosmetiker aus Krefeld (NRW), schreibt dort: 

Ursprünglich war es nur eine eigene Kundgebung, dass ich meinen Laden aufmache. Mittlerweile sind wir in diesem Kanal 60.000 Abonnenten und mehrere tausend Gewerbetreiber. Es haben sich inzwischen auch viele Helfer und Unterstützer gefunden, die diese Initiative tatkräftig unterstützen. Um der ganzen Sache einen strukturellen Rahmen zu geben und sich besser vernetzen: Hiermit rufe ich offiziell und öffentlich die Initiative aus: "Wir Machen Auf – Die Stimme der Gewerbetreibenden".

Auf die Ankündigung, den Lockdown bis Ostern zu verlängern, reagiert er auf Facebook mit diesen Worten: 

Fassungslos

Zehntausende Betriebe stehen jetzt schon vor dem Finanziellen Abgrund und unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel will einen Lockdown bis Ostern.  Auf welcher Evidenz basieren die Beschlüsse. Vermutung? Könnte, Vielleicht, Würde,... absurde Vorstellungen ohne jegliche Erklärung ! Es sind immer noch Hilfen von November offen. Die Ignoranz der Regierung gegenüber Gewerbetreiber, die leeren Versprechungen, sind nicht mehr tragbar ! Wir werden dies nicht hinnehmen.

Nach geltendem Recht wären zwar die Öffnungen rechtswidrig, doch ist keineswegs geklärt, ob die Verordnungen selbst legal sind. Hans-Georg Maaßen, Rechtsanwalt und ehemaliger Präsident des Verfassungsschutzes, twitterte: „Die Initiative #WirMachenAuf klingt nach einem umgekehrten Generalstreik. Das wirft viele spannende juristische Fragen auf.“ Expliziter wird die Rechtsanwältin Beate Bahner, die mit einer Handreichung für Gewerbetreiber auf die Gefahren einer Öffnung für sie selbst sowie auf deren vielfache Rechte aufmerksam macht, und dabei die Beweislast betont, die der Staat bei der Einschränkung von Grundrechten trägt. 

Sehen einem Rechtsstreit zuversichtlich entgegen

Analog zu dieser Argumentation setzte Mecit Uzbay der Regierung per Schreiben eine Fristsetzung bis zum 17. Januar auf: 

Es fehlt die von Ihrer Seite zu erbringende Nachweispflicht, warum mein/ unser Betrieb/ Gewerbe, trotz maximaler Hygieneschutzmaßnahmen schließen muss, bzw. eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. (…) Anderweitig, um meine / unsere persönliche Existenz sowie den Fortbestand meines Betriebes / Gewerbes zu sichern, werde ich am 18. Januar 2021 meinen Betrieb / Gewerbe unter Hygieneregeln aufnehmen. Dieser Schritt ist alternativlos. Etwaige rechtliche Folgen unseres Handelns nehmen wir billigend in Kauf und sehen einem Rechtsstreit zuversichtlich entgegen. Erhalten wir bis zum 17. Januar 2021 keine adäquat evidenzbegründete Stellungnahme, so gehen wir von einer konkludenten Billigung unserer Handlung aus. 

Auch in Österreich sorgte die Bewegung für Aufregung. OE24.TV interviewte Gäste und Wirte (auch Achgut.com berichtete). Ein Gast kündigte an, mögliche Strafen nicht zahlen zu wollen, sondern Einspruch zu erheben, und begründete seine Zuversicht damit, dass der österreichische Verfassungsgerichtshof Corona-Strafen aus dem Frühjahr im Nachhinein für nicht rechtens erklärt habe.

Mindestens drei rechtsstaatliche Prinzipien wären in der Debatte hierüber zu beachten: Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat. Das Recht auf Gesundheit steht nicht über allem und muss mit anderen Rechten vermittelt werden. Die Regierung hätte evidenzbasiert einen Gesundheitsnotstand zu begründen, und – falls es ihn gibt – ebenso faktengestützt darzulegen, inwiefern ihre Maßnahmen zielführend, verhältnismäßig und damit überhaupt verfassungskonform sind.  

Foto: Pixabay

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Rafael Rasenberger / 13.01.2021

@ T. Schneegaß: Wenn sich jemand den Luxus leisten kann, politische Überlegungen in die Frage, ob er öffnen soll, mit einzubeziehen, ist das lediglich der Beweis dafür, daß ihn die Regierungs-Sanktionen in keiner Weise gefährden. Es gibt aber leider eine gewaltige Menge an Menschen, denen das Wasser bis zum Hals steht. Diesen widerum dürfte es egal sein, wer bei einem verzweifelten Versuch, das eigene Leben zu retten, von der Seitenlinie aus Beifall klatscht…

T. Schneegaß / 13.01.2021

@Dr. Ilse Jüngling: Ihre Zuschrift ist so übel, dass der Platz hier nicht reicht, Ihnen zu antworten. Nur soviel: die Genossin wäre schon lange, lange weg, wenn sie durch die erdrückende Mehrheit der westdeutschen Wählerschaft nicht gestützt würde. Ich habe mich 1990 als Einsteiger in ein westdeutsches Unternehmen unablässig von westdeutschen Edeldemokraten fragen lassen müssen, warum wir den Stasistaat mit seinen Verletzungen von Bürgerrechten nicht früher beseitigt haben. Die Bürgerrechte waren nicht einen Tag in 40 Jahren so umfangreich abgeschafft wie heute. Also gehen Sie auf die Staße und kämpfen Sie für die Existenz vieler Menschen. Und nehmen Sie noch ein paar Bekannte mit. Ihr Problem wäre allerdings: Sie wären Nazi! Und das wollen Sie nun bestimmt wirklich nicht sein.

B.Schulz / 13.01.2021

@Frau Dr. Ilse Jüngling: Sie kritisieren @Karl-Eduard für seine Erfahrungen? Ich kann ihm nur beipflichten und wären wir nicht genauso betroffen (ein zweites Mal vom linken P*** untergepflügt zu werden ist wahrlich kein Spaß), dann, ich geb es zu, würde ich wohl auch gelinde Schadenfreude empfinden. Wie kann es nur sein. Sie schreiben:“ Im übrigen waren wir bis 1989 eine Demokratie, bevor die Genossin antrat und alle Parteien unterwandert wurden.“ Die paar 17 Millionen nicht ernst zu nehmenden, denen man ja alles erst beibringen musste, sind nun schuld dran, dass „der Wessi“ sich dreimal kaum zu fassen wusste vor Begeisterung, dass er „die Genossin“ wählen durfte? Dass er sich jetzt aufführt, wie eine Horde wildgewordener IMs? Ehrlich? Fünf „neue“ Bundesländer unterwandern 11 demokratiegestählte Altbundesländer, ohne dass die eine Chance haben? (Und es sind nicht mal alle in den FNL dafür!) Ach, Frau Doktor, nee, also wissense…

Andreas Bitz / 13.01.2021

Vorsicht! Als einer der 60 erfolgreich im Frühjahr Klagenden kann ich berichten: Sie können sich auf eine Gewerbeuntersagung und langanhaltende Kontrollen von allerlei Aufsichtsbehörden einstellen. Da braucht es gute finanzielle Reserven, Nerven und Unterstützung der Kundschaft. Und die Standesvertreter? Können nicht massiv auftreten, betteln nur um Zahlungsbrosamen.

Roman Smolny / 13.01.2021

Aus meiner Sicht sehe und beurteile ich unsere demokratischen vier Säulen folgendermassen: Legislative und Medien preschen Hand in Hand vor und zertrümmern unsere Gesellschaft nachhaltig und irreparabel. Die Exekutive, für mich jene Institutionen, die das Gewaltmonopol besitzen (Polizei, BGS und Bundeswehr), kuschen lammfromm hinterher und rennen schwanzwedelnd jedem Stöckchen hinterher, welches geworfen wird. Die Judikative dagegen hat sich verkrochen und wird sich erst wieder blicken lassen, wenn der Sturm vorbei ist und sich dann wieder wie ein Kugelfisch aufblasen. Ich kann leider diese juristischen Beurteilungen bald nicht mehr lesen. Denn wenn seit einem Jahr angeblich gegen Verfassung, Recht, Amtseid und Gesetz verstossen wird, dann frage ich mich, wo denn die Klagen und Gerichtsverfahren gegen all diese Verstösse sind? Corona hat mir gezeigt, dass der Rechtsstaat anscheinend nur funktioniert, wenn es um meine Pflichten geht.

August Klose / 13.01.2021

@Karl Eduard Ich stimme Ihnen zu 100% zu, @Dr. Ilse Jüngling Ich kann bei Karl Eduard keine Häme gegen Betroffene entdecken, aber so lange einige Betroffene mehr Angst vor dem Beifall der falschen Seite haben als vor dem Niedergang, haben die eben etwas noch nicht begriffen.

Jaus Muth / 13.01.2021

Liebe Händler und Gewerbebetreibende. Macht symbolisch die Türen zum Lüften auf.  Haut knallfarbene Protestplakate in die Auslagen. Das können die uns nicht verbieten. Wir Verbraucher machen von unserer Freizügigkeitsrecht, einzukaufen gebrauch und besuchen euch symbolisch mit Abstand,wenn wir Brötchen kaufen gehen. Das ist ein gewaltloser Protest. Mal sehen, was der Ministerpräsidentensidentenriege dann entfällt, das Grundgesetz anzupassen.

T. Schneegaß / 13.01.2021

@Karl Eduard: Richtig und gut beschrieben. Als ich 1990 in ein westdeutsches Unternehmen wechselte, war die Standardfrage der neuen Kollegen (und auf Betriebsfesten auch deren Ehefrauen): wie konntet ihr euch das im Osten so lange gefallen lassen. Ich gebe unumwunden zu, dass mir damals eine Antwort nicht leicht fiel. Leider stellt mir heute, wo ich vor lauter Antworten gar nicht wüsste, wie anfangen, keiner von den Herrschaften diese Frage mehr. Ganz im Gegenteil, ein Teil dieser ehemaligen Kollegen, mit denen ich noch bis vor kurzem Kontakte pflegte, lehnen jetzt meine Haltung zu diesem systemischen Staatsterror ab und zogen sich zurück. Eigentlich wäre es ein Grund zu ein bisschen Schadenfreude, zu sehen, wie diese mutigen Demokraten jetzt die Diktatur erleben müssen. Das Kuriose ist, sie finden sie gut. Sie begrüßen selbst die staatlichen Aufforderungen zur Denunziation von “Maßnahmegegnern”. Sie begrüßen die “Freie Fahrt für freie Bürger” in einem Radius von 15 km und jeden anderen Wegfall bürgerlicher Freiheiten. Es gab in beiden bisherigen deutschen Diktaturen sicherlich ganz schlimmen Terror gegen “Volks- bzw. Staatsfeinde, einen vergleichbaren Terror gegen das GANZE eigene Volk gab es in beiden nicht. Eine kleine Richtigstellung in Ihrem Beitrag möchte ich doch anbringen: die DDR warb schon für “ihre” Demokratie, sogar im Namen. Das beweist allerdings eben auch sehr anschaulich, dass es völlig unerheblich ist, wie sich ein Staat selbst formal in gut klingenden GG-Artikeln charakterisiert, sein praktisches Handeln bestimmt die Staatsform. Übrigens war die Verfassung der DDR in entscheidenden Teilen dem GG äußerst ähnlich, heute sehen alle, die es sehen wollen, dass so ein Papier eben nur Papier ist.

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