Felix Perrefort / 13.01.2021 / 16:00 / Foto: Pixabay / 47 / Seite ausdrucken

„#WirMachenAuf“ – Der umgekehrte Generalstreik

Losgelöst von aktuellen Forschungsergebnissen, welche die Wirkungslosigkeit von Lockdowns konstatieren, beharrt die Bundesregierung auf ihrem einmal eingeschlagenen Kurs. Unternehmer bringt das in existenzielle Not und Verzweiflung. Gegen diese Corona-Politik protestiert die Initiative "#Wirmachenauf", deren Telegram-Gruppe inzwischen fast 60.000 Mitglieder zählt. Ihr Gründer, Mecit Uzbay, ein Kosmetiker aus Krefeld (NRW), schreibt dort: 

Ursprünglich war es nur eine eigene Kundgebung, dass ich meinen Laden aufmache. Mittlerweile sind wir in diesem Kanal 60.000 Abonnenten und mehrere tausend Gewerbetreiber. Es haben sich inzwischen auch viele Helfer und Unterstützer gefunden, die diese Initiative tatkräftig unterstützen. Um der ganzen Sache einen strukturellen Rahmen zu geben und sich besser vernetzen: Hiermit rufe ich offiziell und öffentlich die Initiative aus: "Wir Machen Auf – Die Stimme der Gewerbetreibenden".

Auf die Ankündigung, den Lockdown bis Ostern zu verlängern, reagiert er auf Facebook mit diesen Worten: 

Fassungslos

Zehntausende Betriebe stehen jetzt schon vor dem Finanziellen Abgrund und unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel will einen Lockdown bis Ostern.  Auf welcher Evidenz basieren die Beschlüsse. Vermutung? Könnte, Vielleicht, Würde,... absurde Vorstellungen ohne jegliche Erklärung ! Es sind immer noch Hilfen von November offen. Die Ignoranz der Regierung gegenüber Gewerbetreiber, die leeren Versprechungen, sind nicht mehr tragbar ! Wir werden dies nicht hinnehmen.

Nach geltendem Recht wären zwar die Öffnungen rechtswidrig, doch ist keineswegs geklärt, ob die Verordnungen selbst legal sind. Hans-Georg Maaßen, Rechtsanwalt und ehemaliger Präsident des Verfassungsschutzes, twitterte: „Die Initiative #WirMachenAuf klingt nach einem umgekehrten Generalstreik. Das wirft viele spannende juristische Fragen auf.“ Expliziter wird die Rechtsanwältin Beate Bahner, die mit einer Handreichung für Gewerbetreiber auf die Gefahren einer Öffnung für sie selbst sowie auf deren vielfache Rechte aufmerksam macht, und dabei die Beweislast betont, die der Staat bei der Einschränkung von Grundrechten trägt. 

Sehen einem Rechtsstreit zuversichtlich entgegen

Analog zu dieser Argumentation setzte Mecit Uzbay der Regierung per Schreiben eine Fristsetzung bis zum 17. Januar auf: 

Es fehlt die von Ihrer Seite zu erbringende Nachweispflicht, warum mein/ unser Betrieb/ Gewerbe, trotz maximaler Hygieneschutzmaßnahmen schließen muss, bzw. eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. (…) Anderweitig, um meine / unsere persönliche Existenz sowie den Fortbestand meines Betriebes / Gewerbes zu sichern, werde ich am 18. Januar 2021 meinen Betrieb / Gewerbe unter Hygieneregeln aufnehmen. Dieser Schritt ist alternativlos. Etwaige rechtliche Folgen unseres Handelns nehmen wir billigend in Kauf und sehen einem Rechtsstreit zuversichtlich entgegen. Erhalten wir bis zum 17. Januar 2021 keine adäquat evidenzbegründete Stellungnahme, so gehen wir von einer konkludenten Billigung unserer Handlung aus. 

Auch in Österreich sorgte die Bewegung für Aufregung. OE24.TV interviewte Gäste und Wirte (auch Achgut.com berichtete). Ein Gast kündigte an, mögliche Strafen nicht zahlen zu wollen, sondern Einspruch zu erheben, und begründete seine Zuversicht damit, dass der österreichische Verfassungsgerichtshof Corona-Strafen aus dem Frühjahr im Nachhinein für nicht rechtens erklärt habe.

Mindestens drei rechtsstaatliche Prinzipien wären in der Debatte hierüber zu beachten: Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat. Das Recht auf Gesundheit steht nicht über allem und muss mit anderen Rechten vermittelt werden. Die Regierung hätte evidenzbasiert einen Gesundheitsnotstand zu begründen, und – falls es ihn gibt – ebenso faktengestützt darzulegen, inwiefern ihre Maßnahmen zielführend, verhältnismäßig und damit überhaupt verfassungskonform sind.  

Foto: Pixabay

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Leserpost

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B. Zorell / 14.01.2021

Zielführender wäre meiner Meinung nach, von den Abgeordneten des Wahlkreises Rechenschaft zu verlangen. Wenn das alle in ihrem Wahlkreis tun, ist das InfektionsSchutzGesetz und “die epidemische Notlage nationaler Tragweite” in einem Vierteljahr Geschichte. Aber zu einer EinheitsBewegung waren die Deutschen nie fähig und sind es auch nicht. Wo doch in der deutschen Hymne die “Einigkeit” vorkommt. “Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland, danach lasst uns alle streben, brüderlich mit Herz und Hand!” “brüderlich” bedeutet für mich, daß ich auch für das Recht einer anderen Person kämpfe.

R. Bunkus / 13.01.2021

Ja, sollen sie doch aufmachen. Ich bin gerne Kunde. Frisör z. B. wäre das erste, wo ich hingehen würde. Baumarkt, Möbelmarkt, Haushaltswaren Gemischtwarenladen, Schreibwaren, Technik… es gibt einiges, was mir gerade fehlt. Und zum Schluss ein kühles Bierchen im Lieblingsrestaurant.

T. Schneegaß / 13.01.2021

@Karl Eduard: Ein Hoch für Ihren Spiegel, den Sie dieser arroganten Frau Doktor aus dem Westen vors Gesicht halten. Diese Charaktere haben im Angesicht ihrer heutigen eigenen totalen Unterwerfung immer noch die Chuzpe, diejenigen zu kritisieren, die sich das erste und, wie es aussieht, auch das letzte Mal selbst von einer Diktatur befreit haben. Widerlich, diese Schönwetter-Demokraten.

F. Michael / 13.01.2021

@Gudrun Dietzel, danke sie sprechen mir aus der Seele. Die IM hat es hier in Westdeutschland doch zu hauf gegeben, die haben an die Stasi alles für ein paar DM verraten, warum soll es die heute nicht mehr geben. Damals war nur eins anders, die Linken hatten Berufsverbot und heute sitzen sie in der Regierung und bestimmen die Propakanda des Staatsfunk. Willkommen in der DDR 2.0.

T. Schneegaß / 13.01.2021

@Rafael Rasenberger: Vollkommen richtig! Genau das wollte ich transportieren: selbst in der Existenzfrage bleibt der deutsche Lemming politisch korrekt. Lieber untergehen, als die staatlichen Narrative in Frage zu stellen.

D. Hoeschel / 13.01.2021

Ziviler Ungehorsam in dieser Form finde ich klasse, ich denke jedoch, dass die Aktion nicht besonders gut organisiert ist. Eine grosse Beteiligung wäre wünschenswert. Händler, welche zu wenig Unterstütung oder Angst vor den Konsequenzen haben, könnten auch symbolisch mitmachen: Plakat im Schaufenster oder Kaffeeausschank vor der Tür. Dieses Signal ist immer noch besser, als nichts zu tun. Überdies nicht provozieren, man kann sogar die örtliche Polizei vorwarnen und viele Kunden ansprechen.

Wilfried Cremer / 13.01.2021

Im Ernst (ist heute 1): Corona ist nicht schaumgeboren, sondern aus dem Kriegsentzug der Mächtigen gekeltert. Der glatte Feind treibt apokryphe Hirngespinste (Pseudohelden) auf.

Andreas Auer / 13.01.2021

Auch ich kann Karl Eduard nur zu 100 Prozent zustimmen. Zu ergänzen wäre noch, dass bei der letzten Bundestagswahl 82,4 Prozent Volksfront gewählt haben - NACHDEM längst klar war, was diese Parteien von Recht, Verfassung und Bürgerrechten halten. Somit bekommen 82,4 Prozent derjenigen, die jetzt jammern, genau das, was sie bestellt haben.

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