Felix Perrefort / 13.01.2021 / 16:00 / Foto: Pixabay / 47 / Seite ausdrucken

„#WirMachenAuf“ – Der umgekehrte Generalstreik

Losgelöst von aktuellen Forschungsergebnissen, welche die Wirkungslosigkeit von Lockdowns konstatieren, beharrt die Bundesregierung auf ihrem einmal eingeschlagenen Kurs. Unternehmer bringt das in existenzielle Not und Verzweiflung. Gegen diese Corona-Politik protestiert die Initiative "#Wirmachenauf", deren Telegram-Gruppe inzwischen fast 60.000 Mitglieder zählt. Ihr Gründer, Mecit Uzbay, ein Kosmetiker aus Krefeld (NRW), schreibt dort: 

Ursprünglich war es nur eine eigene Kundgebung, dass ich meinen Laden aufmache. Mittlerweile sind wir in diesem Kanal 60.000 Abonnenten und mehrere tausend Gewerbetreiber. Es haben sich inzwischen auch viele Helfer und Unterstützer gefunden, die diese Initiative tatkräftig unterstützen. Um der ganzen Sache einen strukturellen Rahmen zu geben und sich besser vernetzen: Hiermit rufe ich offiziell und öffentlich die Initiative aus: "Wir Machen Auf – Die Stimme der Gewerbetreibenden".

Auf die Ankündigung, den Lockdown bis Ostern zu verlängern, reagiert er auf Facebook mit diesen Worten: 

Fassungslos

Zehntausende Betriebe stehen jetzt schon vor dem Finanziellen Abgrund und unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel will einen Lockdown bis Ostern.  Auf welcher Evidenz basieren die Beschlüsse. Vermutung? Könnte, Vielleicht, Würde,... absurde Vorstellungen ohne jegliche Erklärung ! Es sind immer noch Hilfen von November offen. Die Ignoranz der Regierung gegenüber Gewerbetreiber, die leeren Versprechungen, sind nicht mehr tragbar ! Wir werden dies nicht hinnehmen.

Nach geltendem Recht wären zwar die Öffnungen rechtswidrig, doch ist keineswegs geklärt, ob die Verordnungen selbst legal sind. Hans-Georg Maaßen, Rechtsanwalt und ehemaliger Präsident des Verfassungsschutzes, twitterte: „Die Initiative #WirMachenAuf klingt nach einem umgekehrten Generalstreik. Das wirft viele spannende juristische Fragen auf.“ Expliziter wird die Rechtsanwältin Beate Bahner, die mit einer Handreichung für Gewerbetreiber auf die Gefahren einer Öffnung für sie selbst sowie auf deren vielfache Rechte aufmerksam macht, und dabei die Beweislast betont, die der Staat bei der Einschränkung von Grundrechten trägt. 

Sehen einem Rechtsstreit zuversichtlich entgegen

Analog zu dieser Argumentation setzte Mecit Uzbay der Regierung per Schreiben eine Fristsetzung bis zum 17. Januar auf: 

Es fehlt die von Ihrer Seite zu erbringende Nachweispflicht, warum mein/ unser Betrieb/ Gewerbe, trotz maximaler Hygieneschutzmaßnahmen schließen muss, bzw. eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. (…) Anderweitig, um meine / unsere persönliche Existenz sowie den Fortbestand meines Betriebes / Gewerbes zu sichern, werde ich am 18. Januar 2021 meinen Betrieb / Gewerbe unter Hygieneregeln aufnehmen. Dieser Schritt ist alternativlos. Etwaige rechtliche Folgen unseres Handelns nehmen wir billigend in Kauf und sehen einem Rechtsstreit zuversichtlich entgegen. Erhalten wir bis zum 17. Januar 2021 keine adäquat evidenzbegründete Stellungnahme, so gehen wir von einer konkludenten Billigung unserer Handlung aus. 

Auch in Österreich sorgte die Bewegung für Aufregung. OE24.TV interviewte Gäste und Wirte (auch Achgut.com berichtete). Ein Gast kündigte an, mögliche Strafen nicht zahlen zu wollen, sondern Einspruch zu erheben, und begründete seine Zuversicht damit, dass der österreichische Verfassungsgerichtshof Corona-Strafen aus dem Frühjahr im Nachhinein für nicht rechtens erklärt habe.

Mindestens drei rechtsstaatliche Prinzipien wären in der Debatte hierüber zu beachten: Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat. Das Recht auf Gesundheit steht nicht über allem und muss mit anderen Rechten vermittelt werden. Die Regierung hätte evidenzbasiert einen Gesundheitsnotstand zu begründen, und – falls es ihn gibt – ebenso faktengestützt darzulegen, inwiefern ihre Maßnahmen zielführend, verhältnismäßig und damit überhaupt verfassungskonform sind.  

Foto: Pixabay

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Donatus Kamps / 13.01.2021

Meiner Meinung nach kann ein Staat für eine kurze, begrenzte Zeit bei einem unbekannten Virus durchaus auch drastischere Maßnahmen ergreifen. Diese Zeit ist aber zum einen bereits lange überschritten, zweitens wissen wir heute viel mehr über das Virus, und drittens hat Schweden Erfahrung mit Alternativen. Wir hätten unseren letzten Sommer dazu nutzen müssen, um uns auf diesen Winter ohne Lockdown vorzubereiten, denn diese Situation wäre auch ohne einen zweiten Lockdown alleine über die Maßnahmen 1) Information der Bevölkerung über das Virus 2) Arbeitsrecht 3) Schulgesetze 4) Regeln für Großveranstaltungen 5) Schutz von Risikogruppen - also ohne Lockdown, händelbar gewesen. Der Staat sollte den Lockdown jetzt beenden, auf das schwedische Modell umsteigen und die Menschen in die Eigenverantwortung entlassen. Leben ist gefährlich und endet meistens tödlich.

Dr. Ilse Jüngling / 13.01.2021

@Karl Eduard: Ich empfinde Ihre Zuschrift ziemlich übel! Hier geht es um die Existenz vieler Menschen und Sie freuen sich, daß Sie Recht gehabt haben. Ich kann ja verstehen, daß Sie die Arroganz der Westbürger ( bin selbst aus der BRD) nervte, aber hier würde ich mal konstatieren: Thema verfehlt!  Im übrigen waren wir bis 1989 eine Demokratie, bevor die Genossin antrat und alle Parteien unterwandert wurden. Aber das konnten Sie nicht kennenlernen.

T. Schneegaß / 13.01.2021

Lesen Sie alle auf Jouwatch den Brief vom Cafe “Das Beckers” am Tegernsee, dann wissen Sie, wie diese Aktion in D ablaufen wird. Es ist für alles gesorgt, keine Angst. Nur Nazis öffnen “illegal” ihre Geschäfte und nur Nazis besuchen dann auch diese. Die Gutmenschen drohen dagegen mit einem Abfackeln!

B. Ollo / 13.01.2021

Verrückte Zeiten, wo man für das Arbeiten bestraft wird. Umgekehrt könnte man derzeit sehen, wie viele Schüler tatsächlich bereits wären, regelmäßig Freitags für das Klima am Unterricht nicht teilzunehmen und damit wirklich Nachteile in Kauf zu nehmen. Die “Drohung” mit “Schulstreiks” macht ja nur dann Sinn (analog zu einem Hungerstreik), wenn das Ziel eines Schulabschlusses auch in Gefahr ist. Sonst ist das ja nur eine leere Drohung.

Harald Unger / 13.01.2021

Den Gewerbebetreibern wäre der heutige Aufsatz von Thomas Rietzschel zu empfehlen: “Nehmen wir es heiter zuversichtlich”. Wissen die Gewerbler etwa nicht, worum es geht? Der Lockdown muss bis zur BT Wahl aufrecht bleiben. Schließlich will die Despotin als gewählte Kanzlerin nach New York rübermachen. Danach ist es mit dem Lockdown auch sogleich vorbei, wie dieser Tage bei Andrew Cuomo in Upstate New York. - - - Industrie, Gewerbe und Handel sollten endlich aufhören, so zu tun, als seien sie unersetzlich. Es warten genügend Konglomerate und Ketten aus China, im Zuge der Belt and Road Initiative, in Westeuropa zu übernehmen. Das gilt auch für die vielen Millionen, die ihre Jobs verlieren. Der Globale Pact für Migration GCM schafft mühelos Ausgleich für die so dringend benötigten Fachkräfte.

Karl Eduard / 13.01.2021

Formal haben wir einen Rechtsstaat. Praktisch ist es aber so, daß die Regierung jegliche richterliche Entscheidung, die zu ihren Ungunsten ausfällt, ignorieren kann, wird und bereits hat. Man kann es aber immerhin versuchen. Ja, die Regierung wäre dann im Unrecht. In einem gesunden Staat würde sich die Presse als die 4. Gewalt darauf stürzen. Das ist aber kein gesunder Staat. Mehr. Medien und Regierung sind eine Symbiose eingegangen. Was wird passieren? Die Häscher werden ausgeschickt, um die Unbotmäßigen zu disziplinieren. “Wir haben nur unsere Pflicht getan!” Ich muß immer öfter und lauter Lachen bei der Erinnerung wie uns diese Leute von der demokratischeren Seite der Grenze seit 1989 erzählen , wie couragiert sie sich in der DDR verhalten hätten. Und unterm NS-Regime vielleicht. “Also ich hätte diese Befehle nicht ausgeführt, ich nicht! Da hätte ich meinen Offizier erschossen oder wäre desertiert.” Das ist so lustig, so lustig. Und irgendwie auch eine Genugtuung. Daß dieses ganze Demokratiegehabe nur ein dünner Anstrich war. Der blättert nun ab und hervor kommen die selben Denunzianten, Goldfasane und Lamettaträger, die die DDR-Propaganda schon immer im demokratischeren Teil Deutschlands verortet hatte.  :)  Und Ede Schnitzler hätte seine große Stunde. Schade, daß der Schwarze Kanal nicht mehr läuft.  :) “So steht es also um Demokratie und Meinungsfreiheit wirklich, da Drüben.” Und nur nebenbei, mit Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Meinungsfreiheit hat die DDR nie geworben.

Karola Sunck / 13.01.2021

Ich habe es schon mal angedeutet, wenn sich alle Beteiligten der Gewerbetreibenden zusammen schließen, eine Gemeinschaft bilden, ihre Verbände mit ins Boot holen und dann den Staat mit ihren Forderungen zum Öffnen Ihrer Geschäfte unter Druck setzen würden, kann der Staat diese Forderung nicht mehr verweigern. Zudem würden sich dann bestimmt noch viele bürgerliche Sympathisanten dieser Bewegung anschließen und diese im Rahmen ihrer Möglichkeit zu unterstützen. Nur so kann man diese verkrustete politische Struktur aufbrechen und dem Staat mal zeigen wer denn der Souverän ist.

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