Felix Perrefort / 13.01.2021 / 16:00 / Foto: Pixabay / 47 / Seite ausdrucken

„#WirMachenAuf“ – Der umgekehrte Generalstreik

Losgelöst von aktuellen Forschungsergebnissen, welche die Wirkungslosigkeit von Lockdowns konstatieren, beharrt die Bundesregierung auf ihrem einmal eingeschlagenen Kurs. Unternehmer bringt das in existenzielle Not und Verzweiflung. Gegen diese Corona-Politik protestiert die Initiative "#Wirmachenauf", deren Telegram-Gruppe inzwischen fast 60.000 Mitglieder zählt. Ihr Gründer, Mecit Uzbay, ein Kosmetiker aus Krefeld (NRW), schreibt dort: 

Ursprünglich war es nur eine eigene Kundgebung, dass ich meinen Laden aufmache. Mittlerweile sind wir in diesem Kanal 60.000 Abonnenten und mehrere tausend Gewerbetreiber. Es haben sich inzwischen auch viele Helfer und Unterstützer gefunden, die diese Initiative tatkräftig unterstützen. Um der ganzen Sache einen strukturellen Rahmen zu geben und sich besser vernetzen: Hiermit rufe ich offiziell und öffentlich die Initiative aus: "Wir Machen Auf – Die Stimme der Gewerbetreibenden".

Auf die Ankündigung, den Lockdown bis Ostern zu verlängern, reagiert er auf Facebook mit diesen Worten: 

Fassungslos

Zehntausende Betriebe stehen jetzt schon vor dem Finanziellen Abgrund und unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel will einen Lockdown bis Ostern.  Auf welcher Evidenz basieren die Beschlüsse. Vermutung? Könnte, Vielleicht, Würde,... absurde Vorstellungen ohne jegliche Erklärung ! Es sind immer noch Hilfen von November offen. Die Ignoranz der Regierung gegenüber Gewerbetreiber, die leeren Versprechungen, sind nicht mehr tragbar ! Wir werden dies nicht hinnehmen.

Nach geltendem Recht wären zwar die Öffnungen rechtswidrig, doch ist keineswegs geklärt, ob die Verordnungen selbst legal sind. Hans-Georg Maaßen, Rechtsanwalt und ehemaliger Präsident des Verfassungsschutzes, twitterte: „Die Initiative #WirMachenAuf klingt nach einem umgekehrten Generalstreik. Das wirft viele spannende juristische Fragen auf.“ Expliziter wird die Rechtsanwältin Beate Bahner, die mit einer Handreichung für Gewerbetreiber auf die Gefahren einer Öffnung für sie selbst sowie auf deren vielfache Rechte aufmerksam macht, und dabei die Beweislast betont, die der Staat bei der Einschränkung von Grundrechten trägt. 

Sehen einem Rechtsstreit zuversichtlich entgegen

Analog zu dieser Argumentation setzte Mecit Uzbay der Regierung per Schreiben eine Fristsetzung bis zum 17. Januar auf: 

Es fehlt die von Ihrer Seite zu erbringende Nachweispflicht, warum mein/ unser Betrieb/ Gewerbe, trotz maximaler Hygieneschutzmaßnahmen schließen muss, bzw. eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. (…) Anderweitig, um meine / unsere persönliche Existenz sowie den Fortbestand meines Betriebes / Gewerbes zu sichern, werde ich am 18. Januar 2021 meinen Betrieb / Gewerbe unter Hygieneregeln aufnehmen. Dieser Schritt ist alternativlos. Etwaige rechtliche Folgen unseres Handelns nehmen wir billigend in Kauf und sehen einem Rechtsstreit zuversichtlich entgegen. Erhalten wir bis zum 17. Januar 2021 keine adäquat evidenzbegründete Stellungnahme, so gehen wir von einer konkludenten Billigung unserer Handlung aus. 

Auch in Österreich sorgte die Bewegung für Aufregung. OE24.TV interviewte Gäste und Wirte (auch Achgut.com berichtete). Ein Gast kündigte an, mögliche Strafen nicht zahlen zu wollen, sondern Einspruch zu erheben, und begründete seine Zuversicht damit, dass der österreichische Verfassungsgerichtshof Corona-Strafen aus dem Frühjahr im Nachhinein für nicht rechtens erklärt habe.

Mindestens drei rechtsstaatliche Prinzipien wären in der Debatte hierüber zu beachten: Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat. Das Recht auf Gesundheit steht nicht über allem und muss mit anderen Rechten vermittelt werden. Die Regierung hätte evidenzbasiert einen Gesundheitsnotstand zu begründen, und – falls es ihn gibt – ebenso faktengestützt darzulegen, inwiefern ihre Maßnahmen zielführend, verhältnismäßig und damit überhaupt verfassungskonform sind.  

Foto: Pixabay

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Stanley Milgram / 13.01.2021

Mich interessiert mal eines: Auf welcher rechtlichen und wissenschaftlichen Basis beruhen die Schließungen der meisten Geschäfte? Wer kann BEWEISEN, dass gerade dort vermehrt Ansteckungen stattfanden? Normalerweise müsste doch jede Klage auf dieser Argumentation durchgehen, denn NIEMAND kann und wird diesen Beweis eindeutig erbringen können. Andererseits stiegen ja die Zahlen trotz der Schließungen, also muss es andere Gründe geben. Ist da der Gesetzgeber nicht in der Bringschuld? Also beweisschuldig? Herr Anwalt, übernehmen sie. Übrigens: In Koblenz haben 2 Geschäfte erfolgreich geklagt, das ganz Sortiment anbieten zu dürfen. Ah ja, und ich bin negativ, weil mein Vermieter negativ ist, den ich 2 Stunden, beide ohne Maske, in seine REHA gefahren habe. Und ein weiterer Chinese nervt auf Ebay. p.s.: Wäre schön, wenn ihr mal Absätze zulässt. Lässt sich deutlich leichter lesen. Danke im voraus.

Gudrun Dietzel / 13.01.2021

@Dr. Ilse Jüngling contra Karl Eduard, Häme ist bei diesem Thema nicht angebracht, aber Ehrlichkeit, verehrte Frau Jüngling und Hinterfragen. Ich lebe seit fast 30 Jahren in Baden- Württemberg, und wenn ich mir die Persönlichkeitsstruktur der meisten echten Westdeutschen (quer durch alle Altersgruppen) anschaue, die ich kenne, komme ich schon zu dem Schluß, die meisten wären heute IM, gäbe es die noch. Was ist das gegenseitige Ansch…. heute sonst? Nebenbei: In der von Ihnen gepriesenen Demokratie (war sie das wirklich?) ist die Genossin mehrheitlich (in Relation selbstverständlich) von den Altbundesbürgern gewählt worden. Mich würde wirklich mal interessieren, was die sich alle dabei gedacht haben.

N.Lehmann / 13.01.2021

“Die wachen zu spät auf”, ist wohl richtiger! Bis dato sind alle Verbände am Speichellecken und die, denen nun klar wird, dass sie verarscht wurden, sitzen in Merkels Stasifalle. Alle die bis dato dagegen demonstriert hatten, waren doch Rechte und mit denen, oh nein! “Wer nicht demonstriert und seine Freiheit verteidigt, duldet die Deutsche Demokratische Republik von Merkel”. Jetzt kann auch die Polizei von Migranten bespuckt, von Clan-Kriminellen ausgelacht und Politikern der Grünlinken-Asimischpoke gedemütigt, sich an Kindern beweisen und das Schlittenfahren protokollieren. Das sind die letzten Söldner und der Michel zahlt anständig Strafe!

Hubert Biller / 13.01.2021

Man geht von falschen Grundannahmen aus: Rechtsstaat? War mal. Ab 2005 gilt: Niemand hat die Absicht, geltende Gesetze zu beachten. Herr Maaßen sieht interessante juristische Fragen - im Prinzip ja, aber…Er müßte doch nun wirklich am besten wissen, wo der rote Hase hinläuft. Wenn Gerichte etwas bewirken könnten, wären sie schon abgeschafft.  Naja, einstweilen werden sie noch mit Politikern der Blockparteien besetzt - siehe BVerfG. Corona-Krise vorbei? Ja und dann? Das Regime wird neue Krisen kreieren, die dort ja nicht als Krise empfunden werden, sondern Teil des großen Plans sind: Klar wird die Wirtschaft geschädigt, die wird aber auch ohne Corona zerstört durch Euro-, Einwanderungs-, Energie-, Klima-, Gender- und sonstigen Wahnsinn. Der Tod kommt, sucht Euch die Ursache aus. Erika weg - ja und dann? Es wird sich nichts ändern, bis alles eingeebnet ist. Und wen haben denn bitte schön die jetzt jammernden Gewerbetreibenden gewählt? Mit 85prozentiger Wahrscheinlichkeit Erika und eine ihrer Blockparteien. Und jetzt jammern? Ohne mich. Wenn ich Erika und Genossen bei ihrem Zerstörungswerk - Gott sei dank - von gaaaanz weit weg zuschaue, muss ich immer an die Szene aus dem Film -Jagd auf Roter Oktober- denken, als der Erste Offizier des sowjetischen U-Bootes zu seinen Männern - bezogen auf den Kapitän - sagt: Er bringt uns noch alle um - und so kam es ja dann auch…

Lisa Deetz / 13.01.2021

@Dr. Ilse Jüngling: Ich als Ossi Frau, 72, stimme @Karl Eduard zu! Hat er Ihnen vielleicht den Spiegel vorgehalten?! Ja, das gefällt nicht!——Nur zu gut kann ich mich an die Äußerungen von Wessis (nicht abwertend gemeint) erinnern: “Dass IHR EUCH DAS gefallen lasst!” ; “...sowas würde es HIER bei UNS nicht geben!!”; “HIER würden die Leute auf die Straße gehen!!!”.——- Sie haben Recht, Demokratie, wie wir sie uns gewünscht hätten, gab es in der DDR nicht, in der BRD schon. Aber warum habt Ihr denn alle Merkel gewählt, wenn Ihr schon wusstet, dass es mit ihr keine Demokratie geben kann?! Der schnelle Wohlstand nach dem Krieg hat dazu beigetragen, dass Ihr alle satt und zufrieden nach Mallorca fliegen konntet und Postkarten geschickt habt. Die “Brüder” und “Schwestern” waren doch sch…egal, zum Glück gab’s ja die Mauer, niemand konnte Euch auf die Pelle rücken! Immer schön ehrlich bleiben! PS: Ich bitte um Verzeihung für das Duzen!

Marion Sönnichsen / 13.01.2021

Habe gerade auf der Regierungsseite Luxemburg gelesen: ab 11.01.2021: “Die Geschäfte, auch die die keine notwendige Waren des täglichen Bedarfs verkaufen, sind wieder für die Öffentlichkeit zugänglich. Diese Wiedereröffnung geht mit neuen Hygienemaßnahmen einher. Dementsprechend gilt die Begrenzung von einem Kunden pro 10m2 für jeden öffentlich zugänglichen Gewerbebetrieb unabhängig von seiner Verkaufsfläche. In kleinen Geschäften mit einer Verkaufsfläche von weniger als 20m2 sind jedoch maximal 2 Kunden gleichzeitig erlaubt. Das Ziel ist es, kleine Unternehmen nicht zu sehr zu bestrafen und ihnen zu ermöglichen, weiter zu arbeiten. Einkaufszentren mit Geschäftslokalen und einer Verkaufsfläche von 400m2 oder mehr, müssen zusätzlich über ein Gesundheitsprotokoll verfügen, das von der Gesundheitsbehörde angenommen werden muss…” Restaurants und Cafes bleiben geschlossen.

Rolf Lindner / 13.01.2021

Ergänzung: Ich bin der Überzeugung, dass nichts die Kreise von Merkel, Drosten, Spahn, Söder und anderen Coronadiktatoren mehr stören könnte als die Aufklärung der Bevölkerung über den Nutzen einer zusätzlich Einnahme von Vitamin D, aber vor allem in welcher Weise sie von Regierung und Bundestagsfraktionen (exklusive AfD) hintergangen wurde.

Wolfgang Kaufmann / 13.01.2021

Der deutsche Richter informiert sich wohl nur bei den Öffentlich-Rechtlichen und kennt daher gar nicht die Diskussionen, die über die bewegenden Themen weltweit geführt werden. Kennt keine Great Barrington Declaration, kennt nicht die jüngst veröffentliche Klageschrift von Michael P. Senger in New York, kennt nicht die Verfassungsgerichtsurteile in Portugal, Bosnien, Ecuador und Österreich. – Zwar stehen auch bei uns einige Prozesse ins Haus, zum Beispiel wegen Drostens angeblich nichtiger Promotion oder wegen des angeblich Betrugs um die PCR-Tests. Aber die deutschen Gerichte sind so unterbesetzt, dass man ihnen gar keine obrigkeitsfreundliche Einseitigkeit oder parteinahe Befangenheit unterstellen muss; mangelnde Allgemeinbildung und fehlendes Interesse an gesellschaftlichen Themen würde bereits genügen. – Ich bin überzeugt, dass die Befreiung mal wieder aus den USA kommen wird, wo Checks and Balances noch funktionieren.

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