Jochen Ziegler / 16.08.2021 / 13:00 / Foto: Pixabay.de / 61 / Seite ausdrucken

Wie man Impfschäden meldet

Die akute Todesquote bei den COVID-Impfungen liegt derzeit bei mindestens 1 zu 50.000 Impfungen, die Quote schwerer Folgen bei mindestens 1:5000 (Angaben des PEI, wahrscheinlich um Faktor 3 bis 5 zu gering, da viele Nebenwirkungen nicht gemeldet werden). Passend dazu erreichen uns Fragen von Achgut-Lesern und Indubio-Hörern, wie man beim Verdacht auf Impfschäden den Behörden eine Meldung machen kann. Das liegt daran, dass so viele Menschen solche Folgen erleben oder vermuten.

Es gibt dazu vier Wege. Alle setzen voraus, dass die Institutionen die notwendigen Konsequenzen aus den Meldungen ziehen.

Erstens kann sich jeder beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) melden, hier ist das Formular.

Zweitens kann man sich auch beim Hersteller des Impfstoffs melden, entweder über die Webseite des Herstellers oder per Post. Die Hersteller sind verpflichtet, die Meldung an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) weiterzuleiten, dafür müssen sie den Standard-ICSR (individual case safety report) verwenden. Allerdings erfolgt eine Meldung beim Hersteller am besten über den Arzt, da sie dann vom Hersteller ernster genommen und schneller verarbeitet wird. Die Meldepflicht des Herstellers bei der EMA für unerwünschte Wirkungen von Impfstoffen gilt auch für COVID (siehe hier).

Die dritte Möglichkeit ist ein anwaltlicher Schriftsatz an den Hersteller mit Verteiler EMA, BfArM und PEI. Damit wird am meisten Druck ausgeübt. Ich empfehle den dritten Weg bei Todesfällen oder schweren Folgen wie neurologischen Schäden, Schäden des Herzmuskels oder Blutgerinnungsstörungen im Zusammenhang mit der Impfung.

Viertens besteht auch die Möglichkeit, bei Todesfällen eine Obduktion zu verlangen.  Man sollte für den dritten und vierten Fall einen Medizinanwalt beauftragen, der die beste Vorgehensweise kennt.

Bei der ersten, dritten und vierten Möglichkeit bekommt der Staat die Meldung direkt. Bei der zweiten Möglichkeit entsteht aber auch Druck, da die Hersteller die Fälle nicht nur dem Staat melden, sondern auch in der periodischen Berichterstattung an die EMA berücksichtigen müssen. Todes- und Behinderungsrisiken wie die oben genannten haben in der Vergangenheit jedes prophylaktische Arzneimittel (dazu gehören Impfstoffe) gekippt, und auch viele akut therapeutische.

Der Staat zieht derzeit nicht die notwendigen Konsequenzen aus den bereits vorliegenden Meldungen und Erkenntnissen. Denn angesichts des Nutzen-Risiko-Profils der immunogenen Toxine (der auf dem Spike-Protein beruhenden Impfstoffe aller derzeit am Markt anbietenden Hersteller), die verimpft werden, ist deren Zulassung nicht nachvollziehbar (siehe hier und hier). Derzeit reagiert der Staat noch nicht darauf. Doch das ist nur eine Frage der Zeit. Die Meldung von Impfschäden ist essenziell, damit der Staat aufhört, die massenhafte Injektion von Toxinen zu propagieren oder durch Zwang durchzusetzen. Melden Sie daher Ihre Impfschäden und ermutigen Sie Freunde und Bekannte, es zu tun.

Nachtrag (13:30): Man kann Impfschäden beim PEI auch per App melden, siehe hier. Ich danke meinem Freund Robert von Löwenstern für den Hinweis.

Foto: rotes Telefon

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Leserpost

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J.G.R. Benthien / 16.08.2021

Ich weiss, es klingt blöd, aber es muss sein: Nur Ungeimpfte haben keine Impfschäden und sind von dieser Prozedur befreit. Oder anders herum: Der Gesunde und Impfverweigerer ist hier klar im Vorteil. Abgesehen davon werde ich diese Information gern an die »early adopters« und andere, die von ihrer Umwelt gedrängt wurden, weiterleiten.

HaJo Wolf / 16.08.2021

Ich melde nix, weil ich die Corona-Impfung kompromisslos ablehne. Das sollte jeder halbwegs normale tun, dessen/deren Hirnzellen noch nicht völlig von RKI, Lauterbach, Spahn und Co zerfressen sind. Die Corona-Impfungen (egal welche!) sind vorsätzliche Körperverletzung!

Richard Kaufmann / 16.08.2021

Die Frage ist weniger, wo man meldet, sondern wer die Kosten für Impfschäden, sprich Schmerzensgeld trägt. Wenn ich z.B. Nach einer Impfung einen bleibenden Schaden erleide, z.B. Hemiparese, bin ich als Selbständiger erwerbsunfähig und somit mittellos. Hartz oder Sozialhilfe, egal wie man es nennt, ist keine Alternative. Dann kann man die Familie ausbluten lassen. Es würde ja auch reichen, wenn ich nachweislich nach der Impfung für einige Monate außer Gefecht wäre. Der rechenschwache Bankkaufmann wirs wohl keine Träne vergießen.

Thomas Taterka / 16.08.2021

Warum wohl drückt sich die Regierung um eine gesetzliche Impfpflicht , übt aber genau den Druck aus , als ob es eine gäbe und wälzt sämtliche Verantwortung auf den Patienten ab ? Weil man ihr so nichts KANN. Sie hat den Widerstand von Anfang an durchdacht und ihn präventiv Schachmatt gesetzt . Zum letzten Mal : wir haben es mit globaler Strategie zu tun . Ideologisch, verhaltenspsychologisch und juristisch. Und wir leben in einer durch und durch korrupten westlichen Welt , in der praktisch alles käuflich ist . Das geht solange , bis sie implodiert oder von aussen als Ganzes bedroht wird . Allerdings : selbst auf dem Flughafen von Kabul schreien die Flüchtlinge um Hilfe mit Maske , in Lebensgefahr .

P. Wedder / 16.08.2021

Ein Bekannter hat 2 Tage nach der 2. C-Impfung die entsprechenden Nebenwirkungen (knapp über 40 Fieber und Schüttelfrost) an seinen Hausarzt gemeldet. Dieser hat nur gelacht und ihn gefragt, ob das sein Ernst sei, dass er will, dass das gemeldet wird und was er sich davon verspricht. Andere Geimpfte, die ich in meinem Umfeld gefragt habe, ob sie die Nebenwirkungen gemeldet haben meinten nur, dass das doch schon alles bekannt sei und man sich daher nicht darum kümmern müsse, es sei schließlich niemand im Krankenhaus gelandet. Mit dem “Piks” hatten sie die Thematik abgeschlossen und wollten sich auch nicht weiter damit beschäftigen. Jetzt soll die Auffrischungsimpfung kommen und etliche wollen dieses Angebot nicht annehmen, da sie nciht “alle 3 Monate wieder nachimpfen” lassen wollen. Mal sehen, wie viele das tatsächlich machen.

C. Hofmann / 16.08.2021

Ich arbeite in einem Berliner Krankenhaus, wir melden keine Impfschäden an das Paul- Ehrlich -Institut, haben dafür keinen behördlichen Auftrag. Das müssen die Patienten oder die Angehörigen selbst machen.

Sabine Heinrich / 16.08.2021

@ Melanie Müller: Ich teile Ihre Gedanken! Und die in beängstigender Geschwindigkeit voraneilende Diskriminierung von uns C-Impfverweigerern. Sie macht mich trotzig - und extrem zornig! Plötzlich zählt alles nicht mehr, was ich jahrzehntelang für meine Mitmenschen und die Gemeinschaft getan habe - wertlos, kaum der Rede wert - ich bin zum Menschen 2. Klasse geworden, weil ich mich nicht als Versuchskaninchen hergebe. Nichts anderes scheint mehr zu zählen! Verständnis für meine wohlbegründete Haltung? Zero! Ich sehe ja an den Augen und der Mimik meiner Gesprächspartner, dass sie meine Argumente gar nicht hören, geschweige denn, darüber nachdenken wollen. Eine ganz bittere Erfahrung, die besonders schmerzt, wenn man sie im schrumpfenden Freundes- und engerem Bekanntenkreis macht.

Frank Danton / 16.08.2021

Nun ja, dann kommt halt irgendwann ein Gesetz durch den BT in dem steht, das Impfungen gegen Corona Nebenwirkungsfrei sind und wer das Gegenteil behauptet mit Freiheitsstrafen nicht unter 18 Mon. bestraft wird. Die Akteure, die dieses Gesetz in der Schublade haben stehen doch schon bereit. Deutschland führt Krieg gegen sich selbst und die Vernunft. Wenn um mich herum jemand nach der Impfung schwer Erkrankt oder Stirbt werde ich Strafanzeige gegen den Verimpfer stellen. Nur das verstehen die Leute. Wobei ich mir fast schon sicher bin, das man dann versucht meine Existenz zu vernichten.

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