Jochen Ziegler / 16.08.2021 / 13:00 / Foto: Pixabay.de / 61 / Seite ausdrucken

Wie man Impfschäden meldet

Die akute Todesquote bei den COVID-Impfungen liegt derzeit bei mindestens 1 zu 50.000 Impfungen, die Quote schwerer Folgen bei mindestens 1:5000 (Angaben des PEI, wahrscheinlich um Faktor 3 bis 5 zu gering, da viele Nebenwirkungen nicht gemeldet werden). Passend dazu erreichen uns Fragen von Achgut-Lesern und Indubio-Hörern, wie man beim Verdacht auf Impfschäden den Behörden eine Meldung machen kann. Das liegt daran, dass so viele Menschen solche Folgen erleben oder vermuten.

Es gibt dazu vier Wege. Alle setzen voraus, dass die Institutionen die notwendigen Konsequenzen aus den Meldungen ziehen.

Erstens kann sich jeder beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) melden, hier ist das Formular.

Zweitens kann man sich auch beim Hersteller des Impfstoffs melden, entweder über die Webseite des Herstellers oder per Post. Die Hersteller sind verpflichtet, die Meldung an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) weiterzuleiten, dafür müssen sie den Standard-ICSR (individual case safety report) verwenden. Allerdings erfolgt eine Meldung beim Hersteller am besten über den Arzt, da sie dann vom Hersteller ernster genommen und schneller verarbeitet wird. Die Meldepflicht des Herstellers bei der EMA für unerwünschte Wirkungen von Impfstoffen gilt auch für COVID (siehe hier).

Die dritte Möglichkeit ist ein anwaltlicher Schriftsatz an den Hersteller mit Verteiler EMA, BfArM und PEI. Damit wird am meisten Druck ausgeübt. Ich empfehle den dritten Weg bei Todesfällen oder schweren Folgen wie neurologischen Schäden, Schäden des Herzmuskels oder Blutgerinnungsstörungen im Zusammenhang mit der Impfung.

Viertens besteht auch die Möglichkeit, bei Todesfällen eine Obduktion zu verlangen.  Man sollte für den dritten und vierten Fall einen Medizinanwalt beauftragen, der die beste Vorgehensweise kennt.

Bei der ersten, dritten und vierten Möglichkeit bekommt der Staat die Meldung direkt. Bei der zweiten Möglichkeit entsteht aber auch Druck, da die Hersteller die Fälle nicht nur dem Staat melden, sondern auch in der periodischen Berichterstattung an die EMA berücksichtigen müssen. Todes- und Behinderungsrisiken wie die oben genannten haben in der Vergangenheit jedes prophylaktische Arzneimittel (dazu gehören Impfstoffe) gekippt, und auch viele akut therapeutische.

Der Staat zieht derzeit nicht die notwendigen Konsequenzen aus den bereits vorliegenden Meldungen und Erkenntnissen. Denn angesichts des Nutzen-Risiko-Profils der immunogenen Toxine (der auf dem Spike-Protein beruhenden Impfstoffe aller derzeit am Markt anbietenden Hersteller), die verimpft werden, ist deren Zulassung nicht nachvollziehbar (siehe hier und hier). Derzeit reagiert der Staat noch nicht darauf. Doch das ist nur eine Frage der Zeit. Die Meldung von Impfschäden ist essenziell, damit der Staat aufhört, die massenhafte Injektion von Toxinen zu propagieren oder durch Zwang durchzusetzen. Melden Sie daher Ihre Impfschäden und ermutigen Sie Freunde und Bekannte, es zu tun.

Nachtrag (13:30): Man kann Impfschäden beim PEI auch per App melden, siehe hier. Ich danke meinem Freund Robert von Löwenstern für den Hinweis.

Foto: rotes Telefon

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Leserpost

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Sabine Schönfelder / 16.08.2021

Mit Verlaub, Heike@Olmes, wie blöd ist dieser Junge eigentlich? „Wenn das andere Auge nach der 2. Spritze auch schlechter wird, kann man ja prima mit Brille ausgleichen. Schadensersatzforderungen sind sowieso hoffnungslos.“ Wenn er nach der ersten Spritze schlecht sieht, DANN überlegt er tatsächlich was er nach der ZWEITEN Spritze macht, wenn er dann noch mehr Sehkraft verliert? Absurd! Dann muß man ihm direkt eine Herzmuskelentzündung nach der Folgespritze wünschen, damit er wenigstens, falls er überleben sollte, noch auf einem Auge die Welt erblickt. Mit dem zweiten, sieht man bekanntlich besser.

Steve Acker / 16.08.2021

auch wenn es vielleicht in der Ablage P landet. Ich kann nur sehr empfehlen alle bekannten Fälle zu melden und diese Meldemöglichkeiten weiterzugeben. Wenn es mal zu viel wird, werden die politiker reagieren müssen. siehe bsp astra.  Da wurde auch abgewiegelt und abgewimmelt. Irgendwann mal war es zu viel. heute ist der AZ stoff tot.

Paul Brusselmans / 16.08.2021

Eine bedingte Zulassung wie im vorliegenden Fall erfolgt dann, wenn der Nutzen das Risiko überwiegt, auch wenn nicht alle Daten zur Risikoabschätzung vorhanden sind. Wichtig! Der Hersteller haftet im Rahmen der Haftungsrichtlinie, wie nicht nur der Medikamentenzulassungsrichtlinie, sondern auch einer Antwort der EU-Kommission auf eine parlamentarische Antwort zu entnehmen ist. Das Pikante allerdings ist, dass der Hersteller für seine Haftungskosten entschädigt wird, er somit de-facto nicht haftet - warum wohl? Einem Unternehmen wie Biontech, zur Zeit mit rund 100 Milliarden an der Börse bewertet, sollte es doch möglich sein, eine entsprechende Rücklage zu bilden, von Pfizer ganz zu schweigen, es sei denn… Der selbstverständlich geheime, gegenüber den EU-Parlamentariern geschwärzte, jedoch geleakte Vertrag enthält folgenden Passus: „Der Käufer erkennt an, dass die langfristigen Wirkungen und die Wirksamkeit des Impfstoffs derzeit nicht bekannt sind und dass der Impfstoff unerwünschte Wirkungen haben kann, die derzeit nicht bekannt sind … Der Käufer erklärt sich hiermit bereit, Pfizer, BioNTech (und) deren verbundene Unternehmen (…) von und gegen alle Klagen, Ansprüche, Aktionen, Forderungen, Verluste, Schäden, Verbindlichkeiten, Abfindungen, Strafen, Bußgelder, Kosten und Ausgaben freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten.” Unter diesen Umständen sind nicht nur das Risiko, sondern auch der Nutzen schwer zu bewerten. Ich gehe davon aus, dass die Nutzen-Risiko-Bewertung der EMA nicht veröffentlicht wird. PS: Gute Nachricht, offensichtlich macht Heroin nicht süchtig, lediglich regelmässige Auffrischungsspritzen sind empfohlen,

S.Müller-Marek / 16.08.2021

Ich habe es so verstanden, dass die Folgeschäden der Impfungen gemeldet werden sollen und nicht die Nebenwirkungen direkt nach dem pieks, oder? Eigentlich auch egal, weil Pharmakonzerne und der Staat jede Haftung AUSGESCHLOSSEN haben. Die wissen schon WARUM! Das Risiko von eventuell auftretenden, lebenslangen Folgeschäden muss demnach jeder Geimpfte in Kauf nehmen, OHNE Schmerzensgeldzahlungen oder sonstigen Hilfen. Ist das den Impflingen, in ihrer freudigen Erwartung endlich den heilbringenden Pieks zu bekommen, etwa entgangen? Wer konnte denn auch ahnen, dass hastig zusammengebraute, nicht ausreichend toxologisch geprüfte Impfstoffe ohne klinische Studien und nur mit Notzulassung GESUNDHEITSSCHÄDLICH und sogar TÖDLICH sein könnten? Die armen Ahnungslosen…...

H.Milde / 16.08.2021

@C.Hofmann. Irrtum. Ärzte/KH´s die Kenntnisse von möglichen Medikamenten-/Impfnebenwirkungen, bzw. Schäden erhalten sind gem. IfSG § 6 und nach der Berufsordnung VERPFLICHTET das dem zuständigen Gesundheitsamt/PEI zu melden. Im Schadensfall sind das nämlich BEWEISMITTEL, die bei Nichtmeldung/Unterdrückung uU zu Schadenserstaz und Strafmaßnahemn gegen die Ärzte/KH´s führen können.

Reiner Gerlach / 16.08.2021

S.Müller-Marek Sie haben noch eins vergessen: Schuld daran sind nach internen Untersuchungen die ungeimpften Mitbürger.

Heike Olmes / 16.08.2021

Der 23jährige Freund meines Sohnes ( Maschinenbaustudent) wollte seinen Mitmenschen Gutes tun und folgte der Impfkampagne an seiner Uni. Nach der 1. Spritze ließ  die Sehkraft eines Auges so nach, dass er noch nicht mal die Schrift auf einem Handyfoto lesen konnte. Der erste Arzt sagt, das wird wieder, der nächste sagt nein. Er selber sagt bitter „ Wenn das andere Auge nach der 2. Spritze auch schlechter wird, kann man ja prima mit Brille ausgleichen. Schadensersatzforderungen sind sowieso hoffnungslos.“

Ulla Schneider / 16.08.2021

Noch etwas fehlt, Herr Dr. Ziegler, die PDF Datei von Wodarg ( auf Coronaauschuss) . - Wer sich doch pieksen lassen will, sollte zumindest sich damit absichern, im Sinne der Nachlommen.  Blutabnahme vor der ersten, wie nach der ersten Genspritze, Blutabnahme vor der zweiten wie nach der zweiten Genspritze. Die untersuchenden Daten, welche dafür wichtig erscheinen, stehen auf Wodargs PDF.  Speziell die Marker sind feste Zeugenaussagen.—- So einfach ist das nicht mit dem Nachweis, da unglaublich geblockt wird…... ” die Thrombosen sind vom Fliegen..”. Etc,etc

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