Mit Verlaub, Heike@Olmes, wie blöd ist dieser Junge eigentlich? „Wenn das andere Auge nach der 2. Spritze auch schlechter wird, kann man ja prima mit Brille ausgleichen. Schadensersatzforderungen sind sowieso hoffnungslos.“ Wenn er nach der ersten Spritze schlecht sieht, DANN überlegt er tatsächlich was er nach der ZWEITEN Spritze macht, wenn er dann noch mehr Sehkraft verliert? Absurd! Dann muß man ihm direkt eine Herzmuskelentzündung nach der Folgespritze wünschen, damit er wenigstens, falls er überleben sollte, noch auf einem Auge die Welt erblickt. Mit dem zweiten, sieht man bekanntlich besser.
auch wenn es vielleicht in der Ablage P landet. Ich kann nur sehr empfehlen alle bekannten Fälle zu melden und diese Meldemöglichkeiten weiterzugeben. Wenn es mal zu viel wird, werden die politiker reagieren müssen. siehe bsp astra. Da wurde auch abgewiegelt und abgewimmelt. Irgendwann mal war es zu viel. heute ist der AZ stoff tot.
Eine bedingte Zulassung wie im vorliegenden Fall erfolgt dann, wenn der Nutzen das Risiko überwiegt, auch wenn nicht alle Daten zur Risikoabschätzung vorhanden sind. Wichtig! Der Hersteller haftet im Rahmen der Haftungsrichtlinie, wie nicht nur der Medikamentenzulassungsrichtlinie, sondern auch einer Antwort der EU-Kommission auf eine parlamentarische Antwort zu entnehmen ist. Das Pikante allerdings ist, dass der Hersteller für seine Haftungskosten entschädigt wird, er somit de-facto nicht haftet - warum wohl? Einem Unternehmen wie Biontech, zur Zeit mit rund 100 Milliarden an der Börse bewertet, sollte es doch möglich sein, eine entsprechende Rücklage zu bilden, von Pfizer ganz zu schweigen, es sei denn… Der selbstverständlich geheime, gegenüber den EU-Parlamentariern geschwärzte, jedoch geleakte Vertrag enthält folgenden Passus: „Der Käufer erkennt an, dass die langfristigen Wirkungen und die Wirksamkeit des Impfstoffs derzeit nicht bekannt sind und dass der Impfstoff unerwünschte Wirkungen haben kann, die derzeit nicht bekannt sind … Der Käufer erklärt sich hiermit bereit, Pfizer, BioNTech (und) deren verbundene Unternehmen (…) von und gegen alle Klagen, Ansprüche, Aktionen, Forderungen, Verluste, Schäden, Verbindlichkeiten, Abfindungen, Strafen, Bußgelder, Kosten und Ausgaben freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten.” Unter diesen Umständen sind nicht nur das Risiko, sondern auch der Nutzen schwer zu bewerten. Ich gehe davon aus, dass die Nutzen-Risiko-Bewertung der EMA nicht veröffentlicht wird. PS: Gute Nachricht, offensichtlich macht Heroin nicht süchtig, lediglich regelmässige Auffrischungsspritzen sind empfohlen,
Ich habe es so verstanden, dass die Folgeschäden der Impfungen gemeldet werden sollen und nicht die Nebenwirkungen direkt nach dem pieks, oder? Eigentlich auch egal, weil Pharmakonzerne und der Staat jede Haftung AUSGESCHLOSSEN haben. Die wissen schon WARUM! Das Risiko von eventuell auftretenden, lebenslangen Folgeschäden muss demnach jeder Geimpfte in Kauf nehmen, OHNE Schmerzensgeldzahlungen oder sonstigen Hilfen. Ist das den Impflingen, in ihrer freudigen Erwartung endlich den heilbringenden Pieks zu bekommen, etwa entgangen? Wer konnte denn auch ahnen, dass hastig zusammengebraute, nicht ausreichend toxologisch geprüfte Impfstoffe ohne klinische Studien und nur mit Notzulassung GESUNDHEITSSCHÄDLICH und sogar TÖDLICH sein könnten? Die armen Ahnungslosen…...
@C.Hofmann. Irrtum. Ärzte/KH´s die Kenntnisse von möglichen Medikamenten-/Impfnebenwirkungen, bzw. Schäden erhalten sind gem. IfSG § 6 und nach der Berufsordnung VERPFLICHTET das dem zuständigen Gesundheitsamt/PEI zu melden. Im Schadensfall sind das nämlich BEWEISMITTEL, die bei Nichtmeldung/Unterdrückung uU zu Schadenserstaz und Strafmaßnahemn gegen die Ärzte/KH´s führen können.
S.Müller-Marek Sie haben noch eins vergessen: Schuld daran sind nach internen Untersuchungen die ungeimpften Mitbürger.
Der 23jährige Freund meines Sohnes ( Maschinenbaustudent) wollte seinen Mitmenschen Gutes tun und folgte der Impfkampagne an seiner Uni. Nach der 1. Spritze ließ die Sehkraft eines Auges so nach, dass er noch nicht mal die Schrift auf einem Handyfoto lesen konnte. Der erste Arzt sagt, das wird wieder, der nächste sagt nein. Er selber sagt bitter „ Wenn das andere Auge nach der 2. Spritze auch schlechter wird, kann man ja prima mit Brille ausgleichen. Schadensersatzforderungen sind sowieso hoffnungslos.“
Noch etwas fehlt, Herr Dr. Ziegler, die PDF Datei von Wodarg ( auf Coronaauschuss) . - Wer sich doch pieksen lassen will, sollte zumindest sich damit absichern, im Sinne der Nachlommen. Blutabnahme vor der ersten, wie nach der ersten Genspritze, Blutabnahme vor der zweiten wie nach der zweiten Genspritze. Die untersuchenden Daten, welche dafür wichtig erscheinen, stehen auf Wodargs PDF. Speziell die Marker sind feste Zeugenaussagen.—- So einfach ist das nicht mit dem Nachweis, da unglaublich geblockt wird…... ” die Thrombosen sind vom Fliegen..”. Etc,etc
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