Jochen Ziegler / 16.08.2021 / 13:00 / Foto: Pixabay.de / 61 / Seite ausdrucken

Wie man Impfschäden meldet

Die akute Todesquote bei den COVID-Impfungen liegt derzeit bei mindestens 1 zu 50.000 Impfungen, die Quote schwerer Folgen bei mindestens 1:5000 (Angaben des PEI, wahrscheinlich um Faktor 3 bis 5 zu gering, da viele Nebenwirkungen nicht gemeldet werden). Passend dazu erreichen uns Fragen von Achgut-Lesern und Indubio-Hörern, wie man beim Verdacht auf Impfschäden den Behörden eine Meldung machen kann. Das liegt daran, dass so viele Menschen solche Folgen erleben oder vermuten.

Es gibt dazu vier Wege. Alle setzen voraus, dass die Institutionen die notwendigen Konsequenzen aus den Meldungen ziehen.

Erstens kann sich jeder beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) melden, hier ist das Formular.

Zweitens kann man sich auch beim Hersteller des Impfstoffs melden, entweder über die Webseite des Herstellers oder per Post. Die Hersteller sind verpflichtet, die Meldung an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) weiterzuleiten, dafür müssen sie den Standard-ICSR (individual case safety report) verwenden. Allerdings erfolgt eine Meldung beim Hersteller am besten über den Arzt, da sie dann vom Hersteller ernster genommen und schneller verarbeitet wird. Die Meldepflicht des Herstellers bei der EMA für unerwünschte Wirkungen von Impfstoffen gilt auch für COVID (siehe hier).

Die dritte Möglichkeit ist ein anwaltlicher Schriftsatz an den Hersteller mit Verteiler EMA, BfArM und PEI. Damit wird am meisten Druck ausgeübt. Ich empfehle den dritten Weg bei Todesfällen oder schweren Folgen wie neurologischen Schäden, Schäden des Herzmuskels oder Blutgerinnungsstörungen im Zusammenhang mit der Impfung.

Viertens besteht auch die Möglichkeit, bei Todesfällen eine Obduktion zu verlangen.  Man sollte für den dritten und vierten Fall einen Medizinanwalt beauftragen, der die beste Vorgehensweise kennt.

Bei der ersten, dritten und vierten Möglichkeit bekommt der Staat die Meldung direkt. Bei der zweiten Möglichkeit entsteht aber auch Druck, da die Hersteller die Fälle nicht nur dem Staat melden, sondern auch in der periodischen Berichterstattung an die EMA berücksichtigen müssen. Todes- und Behinderungsrisiken wie die oben genannten haben in der Vergangenheit jedes prophylaktische Arzneimittel (dazu gehören Impfstoffe) gekippt, und auch viele akut therapeutische.

Der Staat zieht derzeit nicht die notwendigen Konsequenzen aus den bereits vorliegenden Meldungen und Erkenntnissen. Denn angesichts des Nutzen-Risiko-Profils der immunogenen Toxine (der auf dem Spike-Protein beruhenden Impfstoffe aller derzeit am Markt anbietenden Hersteller), die verimpft werden, ist deren Zulassung nicht nachvollziehbar (siehe hier und hier). Derzeit reagiert der Staat noch nicht darauf. Doch das ist nur eine Frage der Zeit. Die Meldung von Impfschäden ist essenziell, damit der Staat aufhört, die massenhafte Injektion von Toxinen zu propagieren oder durch Zwang durchzusetzen. Melden Sie daher Ihre Impfschäden und ermutigen Sie Freunde und Bekannte, es zu tun.

Nachtrag (13:30): Man kann Impfschäden beim PEI auch per App melden, siehe hier. Ich danke meinem Freund Robert von Löwenstern für den Hinweis.

Foto: rotes Telefon

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Leserpost

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Manuel Jußen / 16.08.2021

Wir brauchen zusätzlich ein Regierungs unabhängiges Melderegister, was die Fälle ordentlich dokumentiert. Der Corona Ausschuss sammelt ebenfalls solche Hinweise. Sollte man somit parallel auch da melden, oder zwischen schalten, damit die Meldung nicht „in Vergessenheit“ gerät.

Rudi Hoffmann / 16.08.2021

Habe gestern zum Anlass 85. mit einer Tante 5.Grades in Süddeutschland gesprochen . Sie hat sich am Samstag 14.08.21 auf „ gut Zureden“  ihres wohlwollenden Umfeldes impfen lassen,  „damit ich vor denen allen meine Ruhe habe“! So ihre Aussage !  Sie war früher Krankenschwester, ist topgesund aber schon 30Jahre alleinlebend   und hat keine nähere Verwandtschaft.

Andreas Mertens / 16.08.2021

Und was soll so eine Meldung bringen? Dar ich die werten Leser daran errinnern, das jeder Geimpfte zuvor ein mehrseitiges “Aufklärungsformular” unterschrieben hat. Das gab es zuvor noch bei keiner Impfung. Mit der Unterschrift haben sie Staat und Firmen von jeglicher Haftung befreit.  Völlig egal ob ihnen ein zweiter Kopf wächst, sie werden dafür höchstens ein zynisches Lächeln ernten.

Hjalmar Kreutzer / 16.08.2021

Vielen Dank, Herren Ziegler & Loewenstern, leite ich gerade an alle Kontakte weiter.

T. Weidner / 16.08.2021

“Melden” ist das eine… Wer garantiert denn, dass die Meldung nicht in Ablage “P” verschwindet? Bei dieser ausgeprägten Skrupellosigkeit?

Claudius Pappe / 16.08.2021

Zu den Risiken und Nebenwirkungen fragen sie ihren Bankberater oder Frisör , ersatzweise Cal Klapperbach oder den Hirsch von Eckertsflausen.

Elsa Brandt / 16.08.2021

Wenn die Neben *wirkungen bei 12 bis 15jährigen so sind ,wie Sie Herr Ziegler vermuten , dann wird doch wohl auch Gebrauch gemacht von Ihrer Empfehlung *diese zu melden ! “” Soweit ich weiß verschreiben Ärzte auch jungen Mädchen ab 14 die Pille ohne Einwilligung der Eltern ?  Das nicht nur zur Verhütung, sondern auch als Hilfsmittel gegen Akne.  Wie sieht das bei Covid in den Praxen aus ?

Robert Weihmann / 16.08.2021

Es ist seltsam. Vor ein paar Wochen gab es in der SHZ, der Schleswig-holtsteinischen Landeszeitung, einen Artikel, dass die ersten bereits ihre Entschädigungsanträge für Impfschäden beim Land gestellt hätten. Eine solche Meldung erschien nur in der SHZ. Überregionale Medien berichteten darüber gar nicht. Ich denke, es gibt viel, viel mehr Antragsteller. Nur haben sich die Redakteure stillschweigend darauf geeinigt, nicht darüber zu berichten. Aber man wird das nicht für immer verheimlichen können.

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