Rainer Grell / 08.06.2017 / 12:30 / 4 / Seite ausdrucken

Bundeswehr-Vergangenheit: Röschen im Schilderwald

Der Furor teutonicus, mit dem Ursula von der Leyen, alias Röschen durch die Kasernen wirbelt, die Spinde aufreißt, die Pin-ups verständnisvoll übersieht, aber mit der Sicherheit eines Trüffelschweins Wehrmachts-Devotionalien aufspürt und dabei selbst vor der Ikone Helmut Schmidt in Leutnantsuniform nicht zurückschreckt, ist schon eindrucksvoll. Heute berichtet BILD erneut von Vorwürfen, die von Verteidigungs-Ministerin von der Leyen aufgebauscht wurden, obwohl bundeswehrinterne und staatsanwaltliche Ermittlungen sie bereits widerlegt hatten. Die Sache an und für sich, aber auch die darin zum Ausdruck kommende Haltung, ist allemal einen etwas ausführlicheren historischen Exkurs wert.

Klar, die alte Adenauer-Sentenz „Man schüttet kein dreckiges Wasser aus, wenn man kein sauberes hat!“, gilt längst nicht mehr. Sie hat uns nicht nur die Globkes, Vialons, Krügers und Blessings in höchsten Ämtern beschert, sondern auch Verfassungsschützer, die nicht den ganzen Tag mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen konnten (so der damalige Innenminister Hermann Höcherl).

Die alten Militärs hielten sich dagegen nach dem Krieg zunächst zurück. Zu furchtbar war das Verdikt des späteren Verteidigungsministers Franz-Joseph Strauß: „Wer noch einmal eine Waffe in die Hand nimmt, dem soll die Hand abfallen.“ Doch bald, nachdem die ersten „Bürger in Uniform“ im Januar 1956 die Krahnenberg-Kaserne in Andernach bezogen hatten, waren sie wieder alle da:

„Bei Gründung der Bundeswehr stammten deren Offiziere und Unteroffiziere fast ausnahmslos aus der Wehrmacht – teilweise auch aus der Waffen-SS. Im Jahre 1959 waren von 14.900 Bundeswehroffizieren 12.360 bereits in der Reichswehr oder Wehrmacht zu Offizieren ernannt worden, 300 Offiziere entstammten der Waffen-SS. Alle Offiziere vom Oberst aufwärts wurden durch den Personalgutachterausschuss überprüft, ein Gremium aus 38 Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung und nach Bestätigung durch den Bundestag ernannt worden waren. Auf den Vorwurf, alle hohen Offiziere hätten in der Wehrmacht gedient, antwortete Bundeskanzler Adenauer sinngemäß, die NATO nehme ihm keine 18-jährigen Generale ab.“

Schon Eisenhower wußte zu differenzieren

Wie war das möglich? Klar, so etwas passiert nicht aus dem Nichts, sondern muss gut vorbereitet werden (Amt Blank), wobei ich mich auf die Punkte beschränke, die im heutigen Kontext noch von Bedeutung sind.

Am 23. Januar 1951 gab der damalige Oberbefehlshaber der NATO-Streitkräfte und späteren US-Präsidenten, General Dwight D. Eisenhower, gegenüber Bundeskanzler Konrad Ade­nauer und der Presse folgende Ehrenerklärung für die Soldaten der Wehrmacht ab (Wolfram Wette, Die Wehrmacht. Feindbilder, Vernichtungskrieg, Legenden):

„Ich für meinen Teil glaube nicht, daß der deutsche Soldat als solcher seine Ehre verloren hat. Die Tatsache, daß gewisse Individuen im Kriege unehrenhafte und verächtliche Handlungen begangen haben, fällt auf die betreffenden Individuen selbst zurück und nicht auf die große Mehrheit der deutschen Soldaten und Offiziere. Wie ich dem Kanzler und anderen deutschen Herren, mit denen ich gestern Abend gesprochen habe, gesagt habe, bin ich zu der Überzeugung gekommen, daß ein wichtiger Unterscheid zwischen deutschen Soldaten und Offizieren als solchen und Hitler und seiner kriminellen Gruppe besteht.“

Bundeskanzler Konrad Adenauer erklärte wenig später, am 5. April 1951, in der Zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (BGBl. I 1953, S. 1287:

„Wenn ich eben davon gesprochen habe, daß die Bundesregierung alles tut, was in ihrer Macht steht [um das Los der Kriegsgefangenen zu erleichtern und ihnen baldmöglichst die Freiheit wieder zu verschaffen], so kann sie sich natürlich nicht für diejenigen einsetzen, die wirklich schuldig sind. Aber der Prozentsatz derjenigen, die wirklich schuldig sind, ist so außerordentlich gering und so außerordentlich klein, daß — das möchte ich auch in diesem Zusammenhang sagen — damit der Ehre der früheren deutschen Wehrmacht kein Abbruch geschieht.“ „Und nun noch ein Wort an die Angehörigen der früheren Wehrmacht! Mit der Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen in dem zu verabschiedenden Gesetz wird auch äußerlich dokumentiert sein, daß keinerlei Diskriminierung dieser Personengruppe gegenüber den einheimischen Beamten und Pensionären besteht. Das Gefühl einer solchen Diskriminierung hat bisher neben den finanziellen Nöten eine psychologisch unheilvolle Rolle gespielt. Dies gilt insbesondere für die Berufssoldaten der früheren Wehrmacht, die in der Zeit nach dem Zusammenbruch durch Sondermaßnahmen wie das Kontrollratsgesetz Nr. 34 betroffen waren und ganz zu Unrecht in ihrer Gesamtheit für den verlorenen Krieg verantwortlich gemacht wurden, obgleich sie zumeist nur ihre Pflicht erfüllt haben. Niemand darf die Berufssoldaten wegen ihrer früheren Tätigkeit tadeln und sie, soweit sie im öffentlichen Dienst unterzubringen sind, bei gleicher persönlicher und fachlicher Eignung hinter anderen Bewerbern zurücksetzen. Das Kapitel der Kollektivschuld der Militaristen neben den Aktivisten und Nutznießern des nationalsozialistischen Regimes muß ein für allemal beendet sein.“ (Plenarprotokoll 130. Sitzung, Seite 4984, 38 von 72 )

Am 3. Dezember 1952 ergänzte Adenauer diese Ausführungen vor dem Deutschen Bundestag durch folgende Erklärung:

„Ich möchte heute vor diesem Hohen Hause im Namen der Bundesregierung erklären, daß wir alle Waffenträger unseres Volkes, die im Namen der hohen soldatischen Überlieferung ehrenhaft zu Lande, auf dem Wasser und in der Luft gekämpft haben, anerkennen. Wir sind überzeugt, daß der gute Ruf und die große Leistung des deutschen Soldaten trotz aller Schmähungen während der vergangenen Jahre in unserem Volke noch lebendig sind und auch bleiben werden. Es muß unsere gemeinsame Aufgabe sein — und ich bin sicher, wir werden sie lösen —, die sittlichen Werte des deutschen Soldatentums mit der Demokratie zu verschmelzen.“ (Plenarprotokoll 240. Sitzung).

Adenauer und der Betstuhl Iwan des Schrecklichen

In seinem vierbändigen Erinnerungswerk erwähnt Adenauer diese Vorgänge nicht. Zum Thema Bundeswehr und Wehrmacht stößt man in Band drei (Seite 442/443) auf diese Mitteilung über ein Gespräch des Bundeskanzlers mit dem sowjetischen Botschafter Andrej Andrejewitsch Smirnow am 14. Oktober 1958: Smirnow beklagt sich über eine Äußerung von Verteidigungsminister Strauß, „die Bundeswehr müsse die Tradition der Wehrmacht fortsetzen“. Adenauers Reaktion sah so aus: „was das Wort Tradition betreffe, das Smirnow dem Minister Strauß in den Mund legte, so erinnere ich mich an meinen Besuch in Moskau und den Empfang durch die Ehrenkompanie der sowjetischen Armee, deren Stechschritt und Zackigkeit mir ganz im Sinne einer preußisch-zaristischen Tradition zu liegen geschienen habe. Diese Tradition werde bei der Bundeswehr gerade nicht gepflegt.“

Als Smirnow nicht locker ließ und auf „die Wiederaufstellung der Propagandakompanien unseligen Angedenkens als Bestandteil der Truppe hinwies, erwiderte Adenauer „Mit der Tradition ist das so eine Sache“. So sei ihm im Kreml mit großer Ehrerbietung der Betstuhl Iwans des Schrecklichen gezeigt worden. „Was nun die Aufstellung der Propagandakompanie anbetreffe, so sei dies das erste, was ich hörte, ich werde aber Herrn Strauß sofort fragen. Jedenfalls könne ich ihm, Smirnow, versichern, daß es niemand ferner liege als gerade Herrn Strauß, schlechte Traditionen fortzusetzen.“ Man sieht also, der Alte von Rhöndorf drückte sich aus heutiger Sicht vielleicht etwas steif aus, blieb aber, wie Politiker seit eh und je, eine präzise Antwort schuldig.

Wie dem auch sei: Die Bundesverteidigungsministerin hat jedenfalls nach dreieinhalb Jahren im traditionsreichen Bendlerblock plötzlich entdeckt, dass die Bundeswehr „nicht in der Tradition der Wehrmacht steht“. Auf jeden Fall will von der Leyen Kasernen umbenennen, die nach Wehrmachtsoffizieren benannt sind.

Als erstes wird aber wohl die Helmut-Schmidt-Universität der Bundeswehr in Hamburg dran glauben müssen; das Foto des früheren Verteidigungsministers und Altkanzlers in Leutnantsuniform wurde, wie gesagt, schon mal entfernt, mag der SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Kahrs (Wahlkreis Hamburg-Mitte) auch lauthals protestieren und das Vorgehen als „absurd und abwegig“ bezeichnen.

Die Kaserne in Pfullendorf wurde bereits umbenannt

Das Thema ist natürlich nicht neu. Die VVN-BDA (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes und Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten) hatte schon im August 1994 eine Dokumentation "Who is who in der Militärtradition: Kasernennamen der Bundeswehr - und was sie bedeuten" herausgegeben. Damals zählte man bei rund 400 westdeutschen Kasernen 37, die nach „Helden der Hitlerwehrmacht“ benannt sind. Danach wurde beispielsweise die „Dietl-Kaserne“ in Füssen (nach Eduard Dietl, Kommandierender General des Gebirgskorps Norwegen, für Hitler der „Typ des nationalsozialistischen Offiziers“) im November 1995 in "Allgäu-Kaserne" umbenannt. Den Namen Generaloberst Freiherr von Fritsch trugen die Kasernen in Pfullendorf (seit 2013 Staufer-Kaserne), Breitenburg (bei Itzehoe, 2008 aufgelöst, Wohnanlage geplant), Hannover/Bothfeld (steht heute offenbar leer, soll Wohngebiet werden), Celle-Scheuen (am 30. Juni 2006 offiziell aufgegeben) und Koblenz (1998 aufgelöst). Von Fritsch soll der Satz stammen, es gelte "Drei Schlachten siegreich zu schlagen": "Erstens die Schlacht gegen die Arbeiterschaft, sie hat Hitler siegreich geschlagen. Zweitens gegen die katholische Kirche ... und drittens gegen die Juden."

Im Januar 2005 meldete Spiegel Online: „Verteidigungsminister Struck lässt die ‚Mölders Kaserne‘ (im niedersächsischen Visselhövede) und das (in Neuburg an der Donau stationierte) Jagdgeschwader 74 ‚Mölders‘ umbenennen.“ Mit der Entscheidung setzt Struck den Bundestagsbeschluss vom 24. April 1998 um, wonach Bundeswehreinheiten und -einrichtungen, die den Namen von Mitgliedern der deutschen "Legion Condor" tragen, umzubenennen sind.

Am 18. Juni 1998 gab es einen umfangreichen (468 Seiten) Bericht „zu dem auf Antrag der Fraktion der SPD am 14. Januar 1998 gefaßten Beschluß des Verteidigungsausschusses, sich zur Abklärung tatsächlicher und behaupteter rechtsextremistischer Vorfälle in der Bundeswehr als Untersuchungsausschuß gemäß Artikel 45a Abs. 2 des Grundgesetzes zu konstituieren“ (Drucksache 13/11005). Darin heißt es unter anderem:

"Der damalige Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Dr. Peter Frisch, „hat zu möglichen rechtsextremistischen Strukturen in der Bundeswehr vor dem Untersuchungsausschuß ausgesagt, im Rahmen der Zuständigkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz gebe es keine Erkenntnisse über rechtsextremistische Strukturen und Netzwerke in der Bundeswehr. Es gebe Erkenntnisse darüber, daß die sich in der Bundeswehr befindenden Rechtsextremisten Kontakt zu außenstehenden rechtsextremistischen Vereinigungen hielten. Die absolute Zahl der in der Bundeswehr festgestellten Rechtsex­tremisten sei zweistellig. Insgesamt gehe er von einem Prozentsatz von unter 1 % organisierter Rechtsextremisten in der Bundeswehr aus.“ (Seite 23)

Das Thema wurde wahrlich nicht erst 2017 entdeckt

Bundesverteidigungsminister Volker Rühe hat „vor dem Untersuchungsausschuß bekundet, er halte die Reaktion der Bundeswehr gegen rechtsextremistische Tendenzen in den Streitkräften und die getroffenen Maßnahmen für angemessen. Die Bundeswehr habe bereits vor Bekanntwerden einzelner Vorkommnisse Maßnahmen gegen rechtsextremistische Tendenzen in den Streitkräften ergriffen“ (Seite 25).

„Der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Bagger, hat vor dem Untersuchungsausschuß ausgeführt, rechtsextremistische Erscheinungen hätten in der Bundeswehr generell keinen Platz“ (Seite 26).

„Der Präsident des Amtes für den Militärischen Abschirmdienst, Dr. von Hoegen, hat über die vom MAD gegen rechtsextremistische Tendenzen in der Bundeswehr unternommenen Maßnahmen ausgeführt, der MAD unterrichte auf der Basis der von ihm gesammelten und ausgewerteten Erkenntnisse die Kommandeure und Dienststellenleiter. Die letzte Verantwortung für die Sicherheit in den Streitkräften, für die Einsatzbereitschaft der Dienststellen und Truppen liege bei den Kommandeuren und Dienststellenleitern. Der MAD trage keine unmittelbare Verantwortung und habe keine Weisungs- und Entscheidungsbefugnis“ (Seite 27).

„Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Dr. Frisch, hat erklärt, nur durch die Einführung einer Regelanfrage vor Dienstantritt bei der Bundeswehr sei es möglich, einen Filter vor die Bundeswehr zu setzen. Das sei weder von der Politik noch vom Verfassungsschutz gewollt. Folge wäre nämlich eine pauschale Überprüfung aller zur Bundeswehr Anstehenden. Gebe es jedoch konkrete Hinweise darauf, daß ein erkannter Rechtsextremist seinen Dienst in der Bundeswehr antrete, gebe der Verfassungsschutz dem MAD einen entsprechenden Hinweis“ (Seite 28).

In einer Kleinen Anfrage vom  April 2005 (Drucksache 15/5303) stellten Abgeordnete der FDP zum Thema Traditionspflege in der Bundeswehr bezüglich des Jagdfliegers Werner Mölders folgendes fest:

„1968 wurde ein Zerstörer der Bundesmarine auf den Namen „Mölders“ getauft, 1972  erhielt  eine  Kaserne  in  Visselhövede  den  Namen  „Werner-Mölders-Kaserne“ und am 22. November 1973 wurde dem Jagdgeschwader 74 durch den damaligen Bundespräsidenten Gustav Heinemann das Ärmelband „Mölders“ verliehen und die Genehmigung des Tragens als Teil der Uniform erteilt. Der Wehrmachtsoberst Werner Mölders war somit zu drei unterschiedlichen Vorgängen und Zeiten für die Bundeswehr als traditionswürdig befunden worden.“

Der Fall Legion Condor

Zum 60. Jahrestag der Bombardierung der spanischen Stadt Guernica durch deutsche Flieger der Legion Condor am 26. April 1937 gab der Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 15. Dezember 1997 eine Beschlussempfehlung ab, nach der sich der Deutsche Bundestag einer Entschuldigung des Bundespräsidenten (Roman Herzog) gegenüber der Stadt Guernica anschließen sollte (Drucksache 13/9468). Der weitere Antragspunkt (Drucksache 13/7509 II/2.), „dafür Sorge zu tragen, daß Mitglieder der Legion Condor in Deutschland nicht weiter ehrendes Gedenken zum Beispiel in Form von Kasernenbenennungen bei der Bundeswehr zuteil wird. Bereits erfolgte Kasernenbenennungen nach Mitgliedern der Legion Condor seien aufzuheben“, wurde nicht in die Empfehlung aufgenommen.

Am 23. April 1998 brachte die Gruppe der PDS einen Änderungsantrag in den Deutschen Bundestag ein (Bundestagsdrucksache 13/10494), mit dem der in der Beschlussempfehlung des Innenausschusses gestrichene Text wieder eingefügt werden sollte. Am 24. April 1998 hat der Bundestag die Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit der beantragten Änderung angenommen (Plenarprotokoll 13/231, Seite 21239, 55 von 64)

In einer Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP (Drucksache 15/5426 vom 4. Mai 2005) heißt es: „Dieser Beschluss wurde in Bezug auf Werner Mölders zunächst nicht umgesetzt, weil Mölders nicht an der Bombardierung von Guernica beteiligt war und eine Würdigung seiner Gesamtpersönlichkeit aus damaliger Sicht ergeben hatte, dass er persönlich nicht in das Unrecht des NS-Regimes verstrickt war. Werner Mölders Rolle am Gesamtsystem des NS-Unrechtsstaates wurde daher zunächst als nicht so herausragend bewertet.“  Nach einem Gutachten des Militärgeschichtliche Forschungsamts (heute Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr in Potsdam, Archiv in Freiburg) nahm die Bundesregierung eine Neubewertung der Rolle von Mölders vor wonach der „Name Werner Mölders ..., wie die Namen aller übrigen Mitglieder der ‚Legion Condor‘, für die Benennung von Einrichtungen der Bundeswehr nicht mehr zu verwenden“ ist.

Bereits am 28. Januar 2005 hatte der Bundesminister der Verteidigung in einer Pressemitteilung erklärt, dass er entschieden habe, die „Werner-Mölders-Kaserne“ in Visselhövede und das in Neuburg an der Donau stationierte Jagdgeschwader 74 „Mölders“ umzubenennen (sihe oben die Spon-Meldung). Knapp sieben Jahre waren da seit dem Beschluss des Bundestages vom 1998 vergangen, wobei die Ministerentscheidung keineswegs unwidersprochen blieb.

Das Thema dürfte daher wohl auch Ursula von der Leyens Amtszeit als Verteidigungsministerin überdauern. Die Kaserne in Visselhövede am Rande der Lüneburger Heide wurde allerdings in „Lehnsheide“ umbenannt. Mittlerweile ist der Standort aufgelöst. Die Gebäude dienten vorübergehend als Flüchtlingsunterkunft. Sic transit gloria mundi (so vergeht der Ruhm der Welt – wie alles). Nun darf man gespannt sein, was mit der Rommel-Kaserne in Dornstadt (BW) sowie mit den beiden Generalfeldmarschall-Rommel-Kasernen in Augustdorf (NRW) und in Osterode (NDS) passiert. Die wurden natürlich nicht nach dem verstorbenen langjährigen Oberbürgermeister von Stuttgart, Manfred Rommel, sondern nach dessen Vater Erwin, dem „Wüstenfuchs“ benannt, den Hitler zum Selbstmord gezwungen hatte.

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Leserpost

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R. Kuth / 09.06.2017

Da ist Uschi wohl in die Falle getappt (vorhersehbar). Ihre Chefin “belohnt” potentielle RivalenInnen immer mit Posten an denen sie sich aufreiben…..

Fred Forster / 08.06.2017

Unzweifelhaft hat “Röschen” keine Bundeswehrvergangenheit. Daß sie eine Bundeswehrzukunft über den kommenden September hinaus hat, darf wohl mit Recht zumindest in Frage gestellt werden. Da unsere “Mutti” sie bis jetzt noch nicht aus dem Amt entfernt hat, wie sie es eigentlich längst hätte tun müssen, ist wohl ziemlich sicher, daß sie ihre Ziehtochter nach vorhersehbarer Wiederwahl auf einen anderen Versorgungsposten umsetzen wird, wo sie weiter vor sich hin dilettieren kann, ohne dabei größeren Flurschaden anzurichten.

Roland Jungnitsch / 08.06.2017

Ja, es stimmt, unsere Bundesrepublik wurde wohl von einer Vielzahl ehemaliger Nazis aufgebaut, die nach dem Krieg wieder in Amt, Würden und mächtige Positionen kamen. Jedoch scheinen diese ‘Nazis’ damals ihre Lektion gelernt zu haben. Sie hatten offensichtlich mit ihrer totalitären Vergangenheit gebrochen und dieses Land zu einem der freiheitlichsten, demokratischsten, wohlhabendsten und humanitärsten Länder dieser Erde geformt. Im Gegensatz dazu versuchen die nicht zur Rechenschaft gezogenen West- und Ost- Kommunisten nun wieder unser Land in eine sozialistische Arbeiter- und Bauerndiktatur zu verwandeln!

Bernhard Freiling / 08.06.2017

Da haben wir sie die, ich weiss nicht wievielte, weibliche Fachführungskraft (eigentlich sollte hier eine Beleidigung stehen)  der Republik. Die eine zersetzt Deutschland, entzieht ihm sichere Energie, verteilt das Geld in Europa, überflutet das Land mit inkompatiblen Zuwanderern (wobei gegen die Aufnahme von Flüchtlingen wäre ja Nichts einzuwenden wäre), eine andere zersetzt die Streitkräfte mit haltlosen Vorwürfen.  Eine weitere finanziert Denunzianten und Linksradikale mit Steuergeldern, noch eine findet die Scharia, auch für Deutschland, gar nicht so schlecht und noch eine andere läßt ein Gutachten über die “Dunkeldeutschen” erstellen, dessen Ergebnis offensichtlich schon vorher festgezurrt wurde. Es lebe die Frauenpower!  Mehr davon! Das sind die künftigen Quoten-Aufsichtsräte unserer Dax-Konzerne! Sollte ich mir jetzt noch Gedanken über die Qualität der männlichen Führungskräfte des Landes derer, die schon länger dort leben, machen? Vielleicht über unseren Aussen- oder den Justizminister? Oder über zurückgekehrte Europa-“Politiker”, die das Kanzleramt anstreben? Oder soll ich zum Heulen gleich in den Keller gehen? Jedes demokratische Land hat und bekommt die Regierung, die es verdient.

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