Dirk Maxeiner / 27.04.2021 / 14:17 / Foto: Pixabay / 112 / Seite ausdrucken

Vermisst: Prof. Dr. Harbarth, Präsident des Bundesverfassungs-Gerichts

Im Juni vergangenen Jahres wurde Professor Doktor Stephan Harbarth zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts ernannt. Zuvor war der Jurist, der mit einer Arbeit über „Anlegerschutz in öffentlichen Unternehmen“ promovierte, 11 Jahre im Bundestag als Mitglied der CDU-CSU-Fraktion. Dort muss er das Wohlwollen der Bundeskanzlerin erlangt haben, denn im November 2018 einigten sich die Fraktionsführungen von Union, SPD, Grünen und FDP zunächst darauf, Harbarth als Richter für das Bundesverfassungsgericht zu nominieren, am 15. Mai 2020 wurde Harbarth dann vom Bundesrat einstimmig zum Präsidenten gewählt. Seitdem befindet sich die Bundesrepublik aufgrund der Corona-Politik in der wohl größten Verfassungskrise dieses Landes. Und Stephan Harbarth ist verschwunden. Einfach weg.

Während die Grundrechte der Bürger schneller abgeräumt werden, als Lewis Hamilton eine Runde um den Nürburgring drehen kann, ist Stephan Harbarth auf Tauchstation. Schnorchelt er auf den Spuren von Jacques Cousteau in der Südsee oder befindet er sich mit Jules Verne auf dem Weg zum Erdmittelpunkt? In Karlsruhe kann er sich nicht aufhalten, denn dort müssten ihm die Stapel auffallen, die sich inzwischen aus Verfassungsbeschwerden und sonstigen Begehren zur Causa Corona auftürmen. Wenn es so weitergeht, werden sie bald fossilieren und dem Matterhorn Konkurrenz machen. 

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts sieht in der Corona-Pandemie eine Belastungsprobe für den Rechtsstaat. "Diese Pandemie ist in allen freiheitlichen Ordnungen ein Stresstest für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, auch in Deutschland", sagte er den Zeitungen der „Funke Mediengruppe" und meldete sich vorsichthalber ab. Nein, Stress geht gar nicht, denn das Thema werde die Gerichte vermutlich "auf Jahre hinaus" beschäftigen." Also nix wie weg. Für die Anwesenden hat er aber durchaus Trost parat: Die Bekämpfung des Coronavirus vollziehe sich in den Bahnen des Rechts, lässt der Tiefseetaucher ausrichten: „Die Justiz kommt ihrer Aufgabe uneingeschränkt nach." Und wenn nicht heute, dann eben morgen. Oder auch übermorgen. Von "alarmistischen Abgesängen auf den Rechtsstaat" halte er jedenfalls nichts. 

Sie lauern wie das Ungeheuer von Loch Ness auf Stephan Harbarth

Nun kann man den Rechtshütern in Karlsruhe keine Faulheit unterstellen. Am Fließband würden sie eine gute Figur abgeben. Von über 800 einstweiligen Anträgen zu verschiedenen Bereichen der virologischen Freiheitsberaubung wurden die meisten aberflotti geschreddert, wie die Küken auf dem Eierhof. Der Infektionsschutz sei nun mal dringlicher. Doch bedauerlicherweise häufen sich auch Verfassungsbeschwerden in der Hauptsache. Laut Paragraph 93 a muss ein solcher Antrag vom Verfassungsgericht jedoch nicht angenommen werden. Die Nichtannahme bedarf keiner Begründung. Auch von dieser Regelung machen die Karlsruher derzeit gerne Gebrauch. Dennoch liegen noch zahlreiche derartige Verfassungsbeschwerden auf Reede wie die Tanker vor Saudi-Arabien. Einige haben eine unangenehme Komponente: Sie wurden von Parteien eingereicht, müssen also früher oder später tatsächlich behandelt werden. 

Und nun lauern sie wie das Ungeheuer von Loch Ness auf Stephan Harbarth, der irgendwann ja wieder auftauchen muss, weil die Luft da unten dünn wird. Die Hoffnung bestand wohl darin, dass der Corona-Sturm vorüber sein möge, bevor Karlsruhe zum Urteil schreitet. Ein solches Urteil ist sehr viel bequemer zu fällen, wenn es zu einem Zeitpunkt das Licht der Welt erblickt, in dem es zwar juristisch interessant aber politisch unschädlich ist, weil längst irreversible Fakten geschaffen wurden und die Verantwortlichen obendrein keine Konsequenzen mehr befürchten müssen. Doch dummerweise zieht der Sturm nicht vorüber, ganz im Gegenteil er nimmt an Kraft zu. Und dies nicht nur in der Bevölkerung, sondern auch in der Justiz selbst. So wurde gestern ein unbotmäßiger Richter am Amtsgericht Weimar von der Staatsanwaltschaft mit einer Hausdurchsuchung beglückt, aufgrund eines „Anfangsverdachts“ auf Rechtsbeugung. Der Familienrichter entschied im konkreten Fall gegen einen Maskenzwang für Schüler mit dem Blick auf das Kindeswohl. (Achgut.com berichtete unter anderem hier und hier und hier).

Die Rechtsbeugung soll im Wesentlichen darin bestanden haben, dass er als Familienrichter ein Verfahren zur Maskenpflicht an Schulen annahm, das angeblich nur Verwaltungsgerichten zusteht. Wie auch immer die Sachlage sich herausstellt, das Vorgehen deutet eher darauf hin, dass das Ziel die Einschüchterung der Justiz ist, um unabhängig denkende Richter abzuschrecken. Ein Vorgang, der eines Rechtsstaates unwürdig ist. So wird die Gewaltenteilung sturmreif geschossen. Das müsste eigentlich auch den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts interessieren. Vielleicht setzen die Kollegen ja einen kleinen Notruf an ihren Präsidenten ab. Dreimal kurz, dreimal lang, dreimal kurz. Vielleicht fängt Stephan Harbarth die Morsezeichen mit seinem Echolot auf, wo immer er auch abgetaucht ist.

Foto: Pixabay

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Silas Loy / 27.04.2021

Die Judikative scheint voll zu sein mit Wegduckern und sogar Abtauchern. Die Aufgabe eines Präsidenten des BVerfG ist ausserdem sicher nicht, in irgendwelchen Medien persönliche Einschätzungen bekannt zu machen, sondern -im Gegenteil- nach ausen neutral aufzutreten und ansonsten sein Amt diskret, gewissenhaft und zügig zu versehen. Öffentliche Äusserungen und Meinungen sollten unterbleiben, es sollten nur die Urteile sprechen. Harbarth wird dem Ansehen des BVerfG noch mehr schaden als Vosskuhle. Und wenn ein weisungsgebundener Staatsanwalt unanständig, aber gehorsam, einen Richter wegen eines eigentlich harmlosen Urteils privat hausdurchsuchen lässt, ist DAS eine Rechtsbeugung de fakto. Das ist völlig unverhältnismässig und dient offensichtlich der Einschüchterung der Richterschaft überhaupt. Man sollte diesen Staatsanwalt verklagen. Aber wer übernimmt die Ermittlungen?

Vera Meißner / 27.04.2021

In der Kanzlei Shearman & Stirling, in der Harbarth zunächst Anwalt und dann Miteigentümer war, wurde der größte Steuerbetrug der deutschen Geschichte, der Cum-Ex-Milliarden-Trick, zur juristischen Reife gebracht. Daß der Mann jetzt dieses Amt hat ist die Belohnung dessen, was er für (nicht gegen) Cum-Ex geleistet hat. Ihr solltet nicht drauf hoffen, daß er das geringste irgendwas FÜR die Bürger tut, nachdem er die letzten Jahre GEGEN die Bürger gearbeitet hat.

F.Bothmann / 27.04.2021

Nein in der BRD ist es nicht so wie in Polen und Ungarn. Nur viiiel schlimmer. Wie heißt das Verfahren von der EU? Rechtsstaatsverfahren “gegen” Länder, die die Gewaltenteilung durch aktiven Einsatz von Gesetzen und politischem Personal unterlaufen. Merkel-Land ist da ganz vorne dabei.

Bernd Große-Lordemann / 27.04.2021

Da die Staatsanwaltschaft in Deutschland nicht unabhängig, sondern weisungsgebunden handelt, wäre es interessant zu wissen wer hinter dieser fragwürdigen Aktion steckt. Ein Grüner, Dirk Adams, ist Justizminister. Strafe einen, erziehe hundert! Ist es das, was wir in Zukunft von einem “Rechtsstaat” unter Führung von R2G zu erwarten haben? Das dröhnende Schweigen der “Qualitätsmedien” ist beredt!

Dieter Blume / 27.04.2021

Das Grundgesetz ist für unsere Bundeskanzlerin nur ein Hindernis auf dem Weg in den Sozialismus. Sie präsentiert sich als Lichtgestalt, die sich notfalls auch über Paragraphen hinwegsetzt, um etwas menschlich Großartiges und moralisch Höherwertiges zu erreichen. Sie ist die Jeanne d’Arc bei der Rettung der Flüchtlinge, des Klimas und der Menschheit vor dem Virus. Ihre Mitstreiter wissen, dass die große Vorsitzende keine abweichenden Meinungen duldet und folgen ihr aufs Wort. Dadurch ist im Laufe der Jahre ein Staatswesen entstanden, für das wir mittlerweile länger als die halbe Woche arbeiten müssen. Die von uns zwangsfinanzierten Weltenretter, Beauftragten und Politkommissare bedanken sich durch vorauseilenden Gehorsam und ebnen den Weg in die neue Diktatur.

Rainer Niersberger / 27.04.2021

Im Nachtrag einige Beispiele, die sogar noch aus der Zeit vor Herrn Harbarth kommen, wobei auch Herr Vosskuhle nicht frei von politischen Praeferenzen war : Die Hartz 4 - Entscheidung unter Anwendung des Wuerdebegriffs, die “erweiternden” Entscheidungen zur Familie und Ehe, zur Religionsausuebung bzw den ( natuerlich erweiterten) Kern der Religionsfreiheit und nicht zuletzt zur EU. Das Gericht setzt auftragsgemaess das politideologische Programm von Merkelgruen in Form von Urteilen ohne Widerstandsoption fort.

Markus Hahn / 27.04.2021

Harbarth wurde von der Chefin persönlich aufs Gleis gesetzt. Und zwar exakt deswegen, weil er solange die Luft anhalten kann. Warum sollte er nun auftauchen? Vierte Gewalt, Exekutive und Legislative hat die Chefin schon erfolgreich auf die “gemeinsamen vitalen Interessen” eingeschworen (“gleichgeschaltet” wäre nazi). Nun leistet man bei der Judikative Überzeugungsarbeit, obwohl das angesichts ihres Entwicklungsstandes eigentlich gar nicht nötig wäre. Aber sicher ist sicher. Nicht dass Harbarth aus Versehen doch mal auftaucht.

Karsten Dörre / 27.04.2021

Der Weimarer Richter hat alles per Beschluss offengelegt. Braucht man nur lesen und drüber befinden, ob Rechtsbruch oder nicht. Was wollte man im Privathaus finden, außer ein Handy, welches man beschlagnahmte? Vielleicht geheime Anrufe mit Reptiloiden oder mit Falun Gong?

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