Dirk Maxeiner / 27.04.2021 / 14:17 / Foto: Pixabay / 112 / Seite ausdrucken

Vermisst: Prof. Dr. Harbarth, Präsident des Bundesverfassungs-Gerichts

Im Juni vergangenen Jahres wurde Professor Doktor Stephan Harbarth zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts ernannt. Zuvor war der Jurist, der mit einer Arbeit über „Anlegerschutz in öffentlichen Unternehmen“ promovierte, 11 Jahre im Bundestag als Mitglied der CDU-CSU-Fraktion. Dort muss er das Wohlwollen der Bundeskanzlerin erlangt haben, denn im November 2018 einigten sich die Fraktionsführungen von Union, SPD, Grünen und FDP zunächst darauf, Harbarth als Richter für das Bundesverfassungsgericht zu nominieren, am 15. Mai 2020 wurde Harbarth dann vom Bundesrat einstimmig zum Präsidenten gewählt. Seitdem befindet sich die Bundesrepublik aufgrund der Corona-Politik in der wohl größten Verfassungskrise dieses Landes. Und Stephan Harbarth ist verschwunden. Einfach weg.

Während die Grundrechte der Bürger schneller abgeräumt werden, als Lewis Hamilton eine Runde um den Nürburgring drehen kann, ist Stephan Harbarth auf Tauchstation. Schnorchelt er auf den Spuren von Jacques Cousteau in der Südsee oder befindet er sich mit Jules Verne auf dem Weg zum Erdmittelpunkt? In Karlsruhe kann er sich nicht aufhalten, denn dort müssten ihm die Stapel auffallen, die sich inzwischen aus Verfassungsbeschwerden und sonstigen Begehren zur Causa Corona auftürmen. Wenn es so weitergeht, werden sie bald fossilieren und dem Matterhorn Konkurrenz machen. 

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts sieht in der Corona-Pandemie eine Belastungsprobe für den Rechtsstaat. "Diese Pandemie ist in allen freiheitlichen Ordnungen ein Stresstest für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, auch in Deutschland", sagte er den Zeitungen der „Funke Mediengruppe" und meldete sich vorsichthalber ab. Nein, Stress geht gar nicht, denn das Thema werde die Gerichte vermutlich "auf Jahre hinaus" beschäftigen." Also nix wie weg. Für die Anwesenden hat er aber durchaus Trost parat: Die Bekämpfung des Coronavirus vollziehe sich in den Bahnen des Rechts, lässt der Tiefseetaucher ausrichten: „Die Justiz kommt ihrer Aufgabe uneingeschränkt nach." Und wenn nicht heute, dann eben morgen. Oder auch übermorgen. Von "alarmistischen Abgesängen auf den Rechtsstaat" halte er jedenfalls nichts. 

Sie lauern wie das Ungeheuer von Loch Ness auf Stephan Harbarth

Nun kann man den Rechtshütern in Karlsruhe keine Faulheit unterstellen. Am Fließband würden sie eine gute Figur abgeben. Von über 800 einstweiligen Anträgen zu verschiedenen Bereichen der virologischen Freiheitsberaubung wurden die meisten aberflotti geschreddert, wie die Küken auf dem Eierhof. Der Infektionsschutz sei nun mal dringlicher. Doch bedauerlicherweise häufen sich auch Verfassungsbeschwerden in der Hauptsache. Laut Paragraph 93 a muss ein solcher Antrag vom Verfassungsgericht jedoch nicht angenommen werden. Die Nichtannahme bedarf keiner Begründung. Auch von dieser Regelung machen die Karlsruher derzeit gerne Gebrauch. Dennoch liegen noch zahlreiche derartige Verfassungsbeschwerden auf Reede wie die Tanker vor Saudi-Arabien. Einige haben eine unangenehme Komponente: Sie wurden von Parteien eingereicht, müssen also früher oder später tatsächlich behandelt werden. 

Und nun lauern sie wie das Ungeheuer von Loch Ness auf Stephan Harbarth, der irgendwann ja wieder auftauchen muss, weil die Luft da unten dünn wird. Die Hoffnung bestand wohl darin, dass der Corona-Sturm vorüber sein möge, bevor Karlsruhe zum Urteil schreitet. Ein solches Urteil ist sehr viel bequemer zu fällen, wenn es zu einem Zeitpunkt das Licht der Welt erblickt, in dem es zwar juristisch interessant aber politisch unschädlich ist, weil längst irreversible Fakten geschaffen wurden und die Verantwortlichen obendrein keine Konsequenzen mehr befürchten müssen. Doch dummerweise zieht der Sturm nicht vorüber, ganz im Gegenteil er nimmt an Kraft zu. Und dies nicht nur in der Bevölkerung, sondern auch in der Justiz selbst. So wurde gestern ein unbotmäßiger Richter am Amtsgericht Weimar von der Staatsanwaltschaft mit einer Hausdurchsuchung beglückt, aufgrund eines „Anfangsverdachts“ auf Rechtsbeugung. Der Familienrichter entschied im konkreten Fall gegen einen Maskenzwang für Schüler mit dem Blick auf das Kindeswohl. (Achgut.com berichtete unter anderem hier und hier und hier).

Die Rechtsbeugung soll im Wesentlichen darin bestanden haben, dass er als Familienrichter ein Verfahren zur Maskenpflicht an Schulen annahm, das angeblich nur Verwaltungsgerichten zusteht. Wie auch immer die Sachlage sich herausstellt, das Vorgehen deutet eher darauf hin, dass das Ziel die Einschüchterung der Justiz ist, um unabhängig denkende Richter abzuschrecken. Ein Vorgang, der eines Rechtsstaates unwürdig ist. So wird die Gewaltenteilung sturmreif geschossen. Das müsste eigentlich auch den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts interessieren. Vielleicht setzen die Kollegen ja einen kleinen Notruf an ihren Präsidenten ab. Dreimal kurz, dreimal lang, dreimal kurz. Vielleicht fängt Stephan Harbarth die Morsezeichen mit seinem Echolot auf, wo immer er auch abgetaucht ist.

Foto: Pixabay

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Leserpost

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Rainer Mewes / 27.04.2021

“Ein Vorgang, der eines Rechtsstaates unwürdig ist” Soso, hätt’ ich nicht gedacht und angeblich ist ja die Würde des Menschen unantastbar. Laut Artikel 1 des Grundgesetzes. Kriegt man zur Zeit täglich deutlich vertuckelt. Ich habe immer mehr den Eindruck , das Grundgesetz wurde nicht von den sogenannten Vätern desselben (weisen, nicht weissen)  kreiert, sondern von den Gebrüdern Grimm. Ausserdem, sowohl im dritten Reich als auch in der DDR lief alles nach der damals gültigen Rechtsstaatlichkeit ab.

Andreas Rühl / 27.04.2021

Lieber Herr Maxeiner,  kann Sie ja verstehen und ich empfinde es auch als quälend, dass die Gerichte sich viel Zeit lassen mit ihren Entscheidungen. Vielleicht empfinde ich das noch weitaus quälender als sie, weil das mein beruflicher Alltag ist. Aber hier liegen Sie völlig falsch. Allen Richtern am BVerfG ist Zurückhaltung auferlegt in politischen Debatten. Dies schon generell - und einen entsprechende Selbstverpflichtung haben diese Richter und Richterinnen auch abgegeben (lesenswert dazu auf der Seite des BVerfG) - umso mehr aber bei anhängigen Verfahren. 65 VB sind beim BVerfG eingegangen - und da verlangen Sie allen Ernstes, dass der Präsident sich dazu vorab äußert? Dann kann er sich selbst gleich wegen Befangenheit rauskegeln. Nein. Das ist einfach nur Unfug. Die Hausdurchsuchungen bei dem Amtsrichter aus Weimar allerdings entsetzen mich. Vor allem frage ich mich, welche “Beweismittel” denn bei einer solchen Durchsuchung gefunden werden sollen? Wie soll der Tatbestand der Rechtsbeugung durch Unterlagen untermauert werden, die man bei dem Mann findet? Das ist absurd und kann nur den Zweck haben, den Richter zu schikanieren und “umzudrehen” und vor allem, “Nachahmer” abzuschrecken. Nur, es steht dem Richter aus Weimar ja auch der Rechtsweg offen. Und bei einem so streitbaren Mann denke ich, dass er sich auch wehren wird. Da droht die nächste Blamage für die Strafverfolgungsbehörden und noch weitaus mehr: Es würde mich nicht wundern, wenn der Thüringer Justizminister über diesen Skandal stolpert. Denn von wo soll so eine Aktion ausgehen? Kein Leitender Oberstaatsanwalt ordnet so etwas an, wenn er klar bei Verstand ist. Das kommt vom General - und damit direkt aus dem Ministerium, denn ohne Rückendeckung des Ministers macht auch der General so etwas nicht und niemals.

Torsten Hopp / 27.04.2021

Vermutlich hat er den Kopf ins Klo gesteckt und die Dauerspülung betätigt. Er wird wohl erst wieder auftauchen, wenn dass Wasser knapp wird. Also nach der Wahl von Frau Baerbock.

E. Albert / 27.04.2021

Wen wundert’s, denn die stets vom Ende Denkende hat rechtzeitig alle entscheidenden Positionen in diesem Land mit ihren Vasallen und Günstlingen besetzt. Aus einem Newsletter: “Liebe Leute, Ärzte, die Maskenatteste ausstellen, werden eingeschüchtert und ihre Häuser und Akten werden durchsucht und beschlagnahmt. Kritische Rechtsanwältinnen landen unter ungeklärten Umständen in der Psychiatrie.  Polizisten, die ihre kritische Meinung kundtun, werden suspendiert oder versetzt. Amtsärzte mit kritischer Meinung werden ebenfalls zwangsversetzt. Demonstranten mit dem Grundgesetz in der Hand werden festgenommen und geschlagen. Auch Frauen und Rentnerinnen bekommen Polizeigewalt ab. Videos kritischer Ärzte und Wissenschaftler werden gelöscht und Künstler mit regierungskritischer Satire bekommen Morddrohungen und Aussicht auf Berufsverbot. Eine völlig willkürliche Zahl entscheidet wann und ob du dein Haus verlassen darfst und ob du deinem Recht auf Berufsausübung nachgehen kannst. Deine Kinder müssen sich mit eventuell giftigen Tests 2 mal die Woche testen lassen, um danach stundenlang mit einer gesundheitsgefährdenden Maske im Gesicht in der Schule zu sitzen. Alte Menschen werden entwürdigt, isoliert und sind unwissenderweise Teil der größten klinischen Impfstudie Phase 3, die es jemals gab. Und heute wurde Haus, Auto und Handy des Weimarer Richters durchsucht, der das bahnbrechende Urteil zum Kindeswohl gesprochen hat. Natürlich gibt es keinen Zusammenhang damit, dass er als einziger Richter in diesem Land die Maßnahmen gegen Kinder durch Gutachten hat prüfen lassen und zu dem Schluss kam, dass hier eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Die Liste geht noch weiter, aber es reicht völlig aus, um zu verstehen, dass wir uns mitten im Entstehen eines totalitären Staats befinden.” (Bastian Barucker, Coronainfos /empfehlenswert!) Dem ist nichts hinzuzufügen. Wäre “Karlsruhe” noch unabhängig, wäre es nicht so weit gekommen. - Es tun erneut alle nur ihre Pflicht…erschütternd.

Hans Demanowski / 27.04.2021

Er führt wahrscheinlich seit März 2020 ein Meeting mit den Präsidenten der Landesverfassungsgerichte durch, das im Grundgesetz ebenso wenig vorgesehen ist wie die Meetings von Merkel mit den Ministerpräsidenten. Von denen ist seit Corona nämlich ebenfalls nichts mehr zu sehen…

Tim Acker / 27.04.2021

Und dann wird er plötzlich auftauchen und sagen: Ich bin für den Migrationspakt, das ist doch wohl bekannt und wer glaubt, dass es einen Putsch in unserem schönen und besten Land geben könnte, der verliert sein Widerstandsrecht nach dem GG und ist ein Lump. Ach Moment, das war nicht sein wahrscheinliches Zitat.

Reinmar von Bielau / 27.04.2021

Wieder zeigt sich, dass es nicht reicht, permanent den Nazi an die Wand zu malen, man sollte sich vielleicht eher noch mit den Konsequenzen einer Gleichschaltung auseinandersetzen. Merkel hat offenbar zuviel Zeit gehabt, um alle wichtigen Posten mit ihren Hofschranzen zu besetzen.

R. Kuth / 27.04.2021

Der möchte bestimmt Minister unter der kanzlierenden Bärbockenden werden. Jetzt bloß nicht vergeigen!

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