Thomas Maul, Gastautor / 12.04.2021 / 15:00 / Foto: Tomlin / 9 / Seite ausdrucken

Corona-Schulurteil: Was Eltern jetzt tun können

Die Mainstream-Medien sind heute außer Rand und Band – und verstehen die Welt nicht mehr. Von einem „dubiose Expertengutachten“ und einem „fragwürdigen Urteil“ (Focus) ist die Rede. Auch die Politik ist mindestens irritiert. Das Bildungsministerium Thüringen versichert nach Frankfurter Rundschau, „dass das Familiengericht in Weimar gar nicht die Zuständigkeit habe, Infektionsschutzmaßnahmen oder Rechtsverordnungen der Landesregierung zu überprüfen – das machen Verwaltungsgerichte. Es werde ‚schnellstens eine obergerichtliche Prüfung des Beschlusses‘ angestrengt.“

Wie auf Achgut.com heute hier schon kurz beschrieben, hat ein Weimarer Familiengericht im Eilverfahren beschlossen, dass es den beiden Schulen, auf welche die Kinder einer Antragstellerin gehen, fortan untersagt sei, Masken, Abstandsregeln und Tests durchzusetzen. Mehr noch: mit Bezug auf Sachverständigen-Gutachten wurden Masken (für Kinder wie für Erwachsene) als nutzlos und schädigend qualifiziert, die „Aerosol-Theorie“ zur nicht-evidenten Spekulation erklärt und PCR- und Schnelltest für unzulänglich, um Infektionen im Sinne des Gesetzes festzustellen.

Die Corona-Verordnungen seien nicht nur unverhältnismäßig, und damit verfassungswidrig und nichtig – wie es bereits das Amtsgericht Weimar im Januar und das Amtsgericht Ludwigsburg im März verlauten ließen –, bezogen auf Schule heißt es: „Vielmehr zeigt sich, dass der diesen Bereich regulierende Landesverordnungsgeber in eine Tatsachenferne geraten ist, die historisch anmutende Ausmaße angenommen hat.“ (siehe: Reitschuster) Es ist nebenbei, nach dem Urteil des Wiener Verwaltungsgerichts vom März, auch das zweite Mal im deutschsprachigen Raum, dass Gerichte den PCR-Test als unzulänglich einstufen, Infektionen festzustellen. Seit Februar schweigt Drosten zur Aufforderung des Heidelberger Amtsgerichts, per Gutachten Stellung zum Verhältnis "PCR-Test und Infektion im Sinne des Gesetzes" zu beziehen (Nordkurier). 

Familienrichter sehr wohl zuständig

Was die Medien und die Politker beim aktuellen Weimarer Beschluss kalt erwischt hat, ist die Tatsache, dass Familienrichter sehr wohl zuständig sind und sogar die Pflicht haben, schnell einzuschreiten, wenn sie von einer akuten Gefährdung des Kindeswohls nach BGB §1666 überzeugt sind. Die Regierenden und ihre PR-Journalisten haben schlicht verschlafen, dass inzwischen immer mehr Kinderärzte und Kinderpsychologen der Auffassung sind, dass die antiepidemiologischen Drangsalierungen von Kindern (Masken, Tests, Abstandsgebote, Bildungsentzug, Trennung von Freunden etc.) eine seelische und physische Kindeswohlgefährdung darstellen (siehe diese DokuRaphael Bonelli, den Chefarzt einer Klinik für Kindermedizin und „Das machen Lehrer mit euren Kindern“), die in keinem Verhältnis zum Eigenschutz steht (Kinder sind kaum gefährdet durch Corona) noch zum Schutz dritter (sie sind keine Pandemietreiber). Selbst wenn die Drangsalierung von Kindern nötig wäre, um abstrakt das Leben hochbetagter Vorerkrankter zu schützen, wäre immer noch die Frage, ob das Leben der Alten mehr Wert ist als eine freie und gesunde Entwicklung von Kindern. Da maßnahmenkritische Anliegen, egal wie sachverständig die Argumente vorgetragen wurden, in den Eilverfahren bei den tendenziell und traditionell regierungsnahen Verwaltungsgerichten meistens scheiterten, verbreitete ein pensionierter Familienrichter seit März die Idee, es mit §1666 über die Familiengerichte zu versuchen. Und in Weimar hat es nun gleich geklappt. 2020News dazu:

Bei dem Gerichtsverfahren handelt es sich um ein sogenanntes Kinderschutzverfahren gem. § 1666 Abs. 1 und 4 BGB, das eine Mutter für ihre zwei Söhne im Alter von 14 bzw. 8 Jahren beim Amtsgericht – Familiengericht – angeregt hatte. Sie hatte argumentiert, ihre Kinder würden physisch, psychisch und pädagogisch geschädigt, ohne dass dem ein Nutzen für die Kinder oder Dritte gegenüberstehe. Dadurch würden zugleich zahlreiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern aus Gesetz, Verfassung und internationalen Konventionen verletzt.

Die Verfahren nach § 1666 BGB können von Amts wegen eingeleitet werden sowohl auf Anregung einer beliebigen Person oder auch ohne eine solche, wenn das Gericht aus Gründen des Kindeswohls, § 1697a BGB, ein Einschreiten für geboten hält.

Eltern können nach diesem Muster gerichtlich vorstellig werden

Eltern, die mit der maßnahmen-bedingten Behandlung ihrer Kinder in der Schule nicht einverstanden sind, könnten nun deutschlandweit gemeinsam mit einer Rechtsvertretung beim für sie zuständigen Familiengericht nach obigem Muster vorstellig werden. Der eine oder andere Familienrichter dürfte sich berufsbedingt verantwortlicher fürs Kindeswohl fühlen als die Regierenden, ihre Verwaltunsgsgerichte und Lehrer, die sich strafbar machen könnten, wenn sie mit Schutzbefohlenen in ihrer Obhut weiter so umgehen wie bisher. Die ersten Lehrer sind bereits ausgeschert. Je mehr Familienrichter entsprechend entscheiden, umso schwieriger wird es für den Mainstream, ein Mindestmaß an Wirklichkeitsbezug als „dubios“ und „fragwürdig“ zu verdrängen.

Das Netzwerk „Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA)" jedenfalls begrüßt die Entscheidung des Weimarer Familiengerichts, Achgut.com hat ihr Statement hier bereits veröffentlicht.

Auch das Amtsgericht Weimar bekräftig mit Pressemitteilung vom 12.04. unmissverständlich: „Der Beschluss ist grundsätzlich nicht anfechtbar. Da die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ergangen ist, ist auf Antrag auf Grund mündlicher Verhandlung erneut zu entscheiden.“

Bis dahin dürften – wenn Deutschland noch ein Rechtsstaat ist – keine Masken, Abstandsregeln und Tests mehr an den beiden betreffenden Schulen zu sehen sein. Denn die Anweisung des Gerichts ist umzusetzen. Man darf gespannt sein.

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Michael Palusch / 12.04.2021

Die Frage, ob der Staat berechtigt ist, unter dem Vorwand eines nicht klar abzugrenzenden Schutzes Einiger, eine Vielzahl Anderer vorsätzlich zu schädigen, wurde wohl noch nicht gestellt. Ist es berechtigt, um, ich werfe diese Zahl einfach mal in den Raum, 80000 zusätzliche Tote, also eine Verdopplung der Anzahl der bisher im Zusammenhang/an/mit Corona Verstorbenen, zu retten und dafür die restlichen noch immer ca. 83Mio in unterschiedlichen Schweregraden, von kaum wahrnehmbar bis zu schweren gesundheitlichen oder gar tödlichen Folgen, mit Vorsatz zu schaden? 1000 Menschen sollen klaglos für die Rettung/Lebensverlängerung eines Einzigen, in der Regel weit über 80jährigen mit mehreren Vorerkrankungen, leiden und ggf. schwerwiegendste Eingriffe in ihr soziales Leben, in ihre wirtschaftliche Existenz und in die Entwicklung ihrer Kinder hinnehmen um sich als Belohnung dafür “solidarisch” nennen zu dürfen? Wiegen die Anliegen all der Verzichtenden weniger als die Anliegen der vielleicht Betroffenen? Ist es gerechtfertigt, dass den Kindern bisher schon ca. 10% der ihnen zustehenden Schulbildung geraubt wurde? Usw, usf. Bin ich jetzt ein Unmensch, ein Menschenfeind, weil ich diese Fragen zu stellen wage?

Silas Loy / 12.04.2021

Es wird sich zeigen, ob andere Gerichte sich erdreisten, hinter das hier Erreichte zurückzugehen, indem sie die Entscheidungsgrundlagen der Regierungen wieder nicht überprüfen. Dieses Familiengericht in Weimar hat vorgemacht, dass eine ihrer Verantwortung bewusste Judikative im Rechtsstaat mit Gewaltenteilung sich selbst die Expertise beschafft, die sie für ihre Beurteilung braucht, und nicht kritiklos, faul und feige einfach Exekutivsexpertise als quasi gottgegeben übernimmt. Die aktuelle Mehrheit der Legislative ist verkommen, uns bleiben nur noch die Judikative und das Volk.

Peter Sticherling / 12.04.2021

Wenn es nicht um Geld geht braucht man vor dem Familiengericht keinen Anwalt. Alle Eltern sollten das wissen.

H. Krautner / 12.04.2021

Die Mehrheit der Eltern wird entsetzt sein über dieses Urteil und über die Antragstellerin der zwei Kinder, die dieses Urteil mit ihrem Antrag veranlasst hat.

Andreas Rühl / 12.04.2021

§ 1666 BGB wurde für ganz andere Zwecke geschaffen, nämlich bei Eltern, die unfähig sind, für das Kindeswohl zu sorgen, der Staat an die Stelle tritt. So sehr ich das begrüße, es dürfte offenkundig rechtswidrig sein, was das AG Weimar da anstellt. Ob das der Sache dient?

T. Schneegaß / 12.04.2021

“Seit Februar schweigt Drosten zur Aufforderung des Heidelberger Amtsgerichts, per Gutachten Stellung zum Verhältnis „PCR-Test und Infektion im Sinne des Gesetzes“ zu beziehen (Nordkurier).” Eine Frage an Juristen hier auf der Achse: wie lange darf denn Jemand eine Aufforderung eines Gerichtes einfach ignorieren?

dr.goetze / 12.04.2021

“Bis dahin dürften – wenn Deutschland noch ein Rechtsstaat ist – keine Masken, Abstandsregeln und Tests mehr an den beiden betreffenden Schulen zu sehen sein…” Merkel wird Urteile, die ihr nicht in den Kram passen, einfach rückgängig machen. In solchen Dingen hat sie doch Übung.

Harald Unger / 12.04.2021

“Vielmehr zeigt sich, dass der diesen Bereich regulierende Landesverordnungsgeber in eine Tatsachenferne geraten ist, die historisch anmutende Ausmaße angenommen hat.” - - - Wie ihre Gleichschaltungsmedien, dürfte das alleinherrschende Zitterärmchen toben, ob dieser unerträglichen Insubordination. Als gelernte DDR-Marxistin weiß sie nur zu gut, daß der Widerstand nur von ganz unten kommt. - - - Vielleicht ist die Courage des Weimarer Gerichts Beispiel für die Achse-Autoren, den heutigen, bemerkenswerten Achse-Montag, nicht zu einer Eintagsfliege werden zu lassen. Und weiter zu machen, das System Merkel, dessen “historisch anmutende Ausmaße” mit der gebotenen Deutlichkeit einzuordnen.

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