Die Frage, ob der Staat berechtigt ist, unter dem Vorwand eines nicht klar abzugrenzenden Schutzes Einiger, eine Vielzahl Anderer vorsätzlich zu schädigen, wurde wohl noch nicht gestellt. Ist es berechtigt, um, ich werfe diese Zahl einfach mal in den Raum, 80000 zusätzliche Tote, also eine Verdopplung der Anzahl der bisher im Zusammenhang/an/mit Corona Verstorbenen, zu retten und dafür die restlichen noch immer ca. 83Mio in unterschiedlichen Schweregraden, von kaum wahrnehmbar bis zu schweren gesundheitlichen oder gar tödlichen Folgen, mit Vorsatz zu schaden? 1000 Menschen sollen klaglos für die Rettung/Lebensverlängerung eines Einzigen, in der Regel weit über 80jährigen mit mehreren Vorerkrankungen, leiden und ggf. schwerwiegendste Eingriffe in ihr soziales Leben, in ihre wirtschaftliche Existenz und in die Entwicklung ihrer Kinder hinnehmen um sich als Belohnung dafür “solidarisch” nennen zu dürfen? Wiegen die Anliegen all der Verzichtenden weniger als die Anliegen der vielleicht Betroffenen? Ist es gerechtfertigt, dass den Kindern bisher schon ca. 10% der ihnen zustehenden Schulbildung geraubt wurde? Usw, usf. Bin ich jetzt ein Unmensch, ein Menschenfeind, weil ich diese Fragen zu stellen wage?
Es wird sich zeigen, ob andere Gerichte sich erdreisten, hinter das hier Erreichte zurückzugehen, indem sie die Entscheidungsgrundlagen der Regierungen wieder nicht überprüfen. Dieses Familiengericht in Weimar hat vorgemacht, dass eine ihrer Verantwortung bewusste Judikative im Rechtsstaat mit Gewaltenteilung sich selbst die Expertise beschafft, die sie für ihre Beurteilung braucht, und nicht kritiklos, faul und feige einfach Exekutivsexpertise als quasi gottgegeben übernimmt. Die aktuelle Mehrheit der Legislative ist verkommen, uns bleiben nur noch die Judikative und das Volk.
Wenn es nicht um Geld geht braucht man vor dem Familiengericht keinen Anwalt. Alle Eltern sollten das wissen.
Die Mehrheit der Eltern wird entsetzt sein über dieses Urteil und über die Antragstellerin der zwei Kinder, die dieses Urteil mit ihrem Antrag veranlasst hat.
§ 1666 BGB wurde für ganz andere Zwecke geschaffen, nämlich bei Eltern, die unfähig sind, für das Kindeswohl zu sorgen, der Staat an die Stelle tritt. So sehr ich das begrüße, es dürfte offenkundig rechtswidrig sein, was das AG Weimar da anstellt. Ob das der Sache dient?
“Seit Februar schweigt Drosten zur Aufforderung des Heidelberger Amtsgerichts, per Gutachten Stellung zum Verhältnis „PCR-Test und Infektion im Sinne des Gesetzes“ zu beziehen (Nordkurier).” Eine Frage an Juristen hier auf der Achse: wie lange darf denn Jemand eine Aufforderung eines Gerichtes einfach ignorieren?
“Bis dahin dürften – wenn Deutschland noch ein Rechtsstaat ist – keine Masken, Abstandsregeln und Tests mehr an den beiden betreffenden Schulen zu sehen sein…” Merkel wird Urteile, die ihr nicht in den Kram passen, einfach rückgängig machen. In solchen Dingen hat sie doch Übung.
“Vielmehr zeigt sich, dass der diesen Bereich regulierende Landesverordnungsgeber in eine Tatsachenferne geraten ist, die historisch anmutende Ausmaße angenommen hat.” - - - Wie ihre Gleichschaltungsmedien, dürfte das alleinherrschende Zitterärmchen toben, ob dieser unerträglichen Insubordination. Als gelernte DDR-Marxistin weiß sie nur zu gut, daß der Widerstand nur von ganz unten kommt. - - - Vielleicht ist die Courage des Weimarer Gerichts Beispiel für die Achse-Autoren, den heutigen, bemerkenswerten Achse-Montag, nicht zu einer Eintagsfliege werden zu lassen. Und weiter zu machen, das System Merkel, dessen “historisch anmutende Ausmaße” mit der gebotenen Deutlichkeit einzuordnen.
Jetzt müssten Deutschlandweit die Mehrheit der Eltern, denen ihre Kinder noch etwas bedeuten und welche die um die Gesundheit ihre Kinderbesorgt sind, den Klageweg beschreiten. Am besten Sammelklagen einreichen, unter der Aufsicht von kompetenten Rechtsanwälten. Dann wird es für die einzelnen Elternteile nicht zu schwer, wegen des Vielfalls im deutschen Paraphen-Dschungel.
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