Gastautor / 28.03.2019 / 06:04 / Foto: NJCHCI / 33 / Seite ausdrucken

Urteile zur Förderung des Clan-Unwesens

Von Jakob Mendel.

Ein neueres Urteil des Bundesverwaltungsgerichts schließt nicht per se aus, Bigamisten einzubürgern. Das eröffnet polizeibekannten Großfamilien zumindest perspektivisch ganz neue Möglichkeiten. An dieser Stelle schrieb kürzlich Rainer Grell über die tiefschürfenden Betrachtungen, die das Bundesverwaltungsgericht im Fall eines wegen seiner Ehe mit einer Deutschen ein- und wegen einer verschwiegenen weiteren Ehe mit einer Syrerin wieder ausgebürgerten Syrers anstellte. Einer der Leitsätze des Urteils war sinngemäß, dass eine rechtswirksam im Ausland geschlossene weitere Ehe – keinesfalls also „nur“ eine Zweitehe – einem wirksamen Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht entgegenstehe. Polygynie – vulgo: Vielweiberei – und die Gleichberechtigung der Frau (Art. 3 Abs. 1 GG) schließen einander nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts also nicht aus. Das klingt interessant.

Ich wage daher einen Blick in die Zukunft und stelle mir vor, dass der Syrer erfolgreich gegen seine Wiederausbürgerung klagt. Für die weitere Betrachtung spielt es keine Rolle, ob genau dieser Kläger Erfolg hat. Da das Bundesverwaltungsgericht den sprichwörtlichen Einzelfall berücksichtigt sehen möchte, ist es nur eine Frage der Zeit, bis ein Kläger in einer vergleichbaren Situation obsiegt. Ebenso spielt keine entscheidende Rolle, ob im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts „eine weitere Ehe“ oder „eine weitere Ehe“ zu betonen ist; beschränken wir uns zunächst auf eine weitere, also die Zweitehe. 

Was wird passieren? Als erstes werden die üblichen Verdächtigen begeistert sein: Weltoffenheit, Toleranz, Kultursensibilität, Einfühlung und gelungene Integration sind die Stichwörter, mit denen sie bei ihrem Eigenlob auf Kosten Dritter nicht sparen werden. Als nächstes (die genaue Reihenfolge spielt keine besondere Rolle) wird ein Deutscher mit entsprechendem Migrations-, Religions- und kulturellem Hintergrund prozessieren, ebenfalls zwei Frauen haben zu dürfen. Auch er wird erfolgreich sein: Was man dem Zuwanderer zugesteht, wird man dem schon länger hier Lebenden kaum verweigern können. Ebenso wird es eine Klage mit feministischem Hintergrund geben, dass eine Frau gleichzeitig zwei Ehemänner haben darf. Auch diese Klage wird erfolgreich sein: Art. 3 Abs. 1 GG, sie erinnern sich.

Damit wäre aus der Sicht polizeibekannter Großfamilien schon viel erreicht: Wer miteinander verheiratet ist, kann vom Ehegattensplitting Gebrauch machen, wird bei einem Ehepartner mit deutschem Pass leichter eingebürgert und besitzt im Zivil- wie Strafprozess ein Zeugnisverweigerungsrecht (§ 383 f. ZPO, § 52 StPO). In welchem Umfang diese Rechte auch für „den Zweitmann meiner Ehefrau“ und so weiter gelten, werden die Gerichte in langwierigen Prozessen klären. Sie haben ja sonst nichts zu tun.

Perfekt wäre die Legalisierung der Zweitehen jedoch noch nicht, da sie zwar unendlich lange Ehe-Ketten, aber noch keine Vernetzung erlaubt. Also wird es weitere Klagen – diesmal auf Polygamie statt Bigamie – geben, und auch diese Klagen werden über kurz oder lang erfolgreich sein. Dann ist es geschafft: Polizeibekannte Großfamilien werden nicht nur ethnisch homogen und ihre Mitglieder eng miteinander verwandt sein (letzteres sind sie nach ihren Maßstäben schon heute) – sie werden auch durch vielfältige Heiraten untereinander Zeugenaussagen vor Gericht verweigern dürfen, den Finanzbeamten viel Freude bereiten und sich gegenseitig die Einbürgerung ermöglichen. Die Folgen kann sich jeder ausrechnen.

Gesetzesänderung? Wo, wenn nicht hier!

Da sich das Bundesverwaltungsgericht nicht zu einem klaren Votum durchringen konnte oder wollte, schlage ich vor, in Artikel 6 des Grundgesetzes nach Absatz 1 Präzisierungen einzufügen:

(1a) Eine Ehe kann nur von zwei volljährigen Partnern eingegangen werden. Jeder Ehepartner kann nur einmal Ehepartner sein.

(1b) Eine im Ausland geschlossene Ehe wird auf Antrag anerkannt, wenn sie am Tag der Antragstellung ebenso in Deutschland geschlossen werden könnte.

Dazu folgende Anmerkungen: Abs. 1a schlägt mehrere Fliegen mit einer Klappe. Zunächst werden Homosexuelle in vollem Umfang gleichgestellt, sodass die „eingetragene Lebenspartnerschaft“ wieder gestrichen und das Familienrecht entsprechend vereinfacht werden kann. Außerdem wird das letztens in Mode gekommene „Sich-selbst-Heiraten“ ebenso ausgeschlossen wie die amtliche Anerkennung einer ménage à trois. Schließlich entfällt die Ausnahmeregelung, minderjährige Mädchen mit Erlaubnis der Eltern heiraten zu lassen; außereheliche Geburten sind heute keine Schande mehr. Satz 2 ("Jeder Ehepartner kann nur einmal Ehepartner sein") ist keinesfalls erzkatholisch: Wer geschieden oder verwitwet ist, ist eben nicht mehr Ehepartner und kann daher selbstverständlich wieder heiraten. Wer dagegen Ehepartner und somit verheiratet ist, kann nicht ein weiteres Mal heiraten.

Bei der Formulierung von Abs. 1b bin ich mir zugegebenermaßen nicht sicher. Herauskommen soll, dass im Ausland geschlossene Ehen von Ausländern selbstverständlich respektiert werden (Diplomaten und ihre Familien bleiben sowieso außen vor), Kinder„ehen“ und Polygamie aber genau die Grenzen gesetzt werden, die unserer Kultur entsprechen. Mit dem „Tag der Antragstellung“ hat es folgendes auf sich: Man wird im Heimatland geschlossene Ehen irakischer Flüchtlinge (er war bei der Hochzeit 17, sie 15) nicht sprengen, aber auch nicht fördern wollen. Bis zum 18. Geburtstag der jungen Frau ist das Jugendamt gefragt, dann können die beiden ihre Ehe – wenn sie denn so lange gehalten hat – durch einen gemeinsamen Antrag anerkennen lassen. Polygamie bleibt ausgeschlossen.

Den folgenden Einwänden gegen diesen Vorschlag trete ich von vornherein entgegen: Erstens ist das Grundgesetz schon aus viel geringerem Anlass geändert worden. Zweitens spricht die Tatsache, dass ich kein Jurist bin, weder gegen mich noch gegen meinen Vorschlag. Die Richter am Bundesverwaltungsgericht wussten es auch nicht genauer. In diesem Sinne: Die Debatte sei eröffnet!

Jakob Mendel, geb. 1968, hat Chemie studiert und in diesem Fach auch promoviert. Derzeit arbeitet er als Lektor.

Sie lesen gern Achgut.com?
Zeigen Sie Ihre Wertschätzung!

via Paypal via Direktüberweisung
Leserpost

netiquette:

Dirk Jungnickel / 28.03.2019

In der SPIEGEL - Doku nach dem eher mißlungenn Spielfilm “Gegen die Angst”  konnte man die Machenschaften und Strukturen der Clans vorzüglich studieren, auch wenn es weniger um Eheschließungen geht. J. Mendel ist zuzustimmen.  Sobald arabische hier oder im Ausland geschlossene Ehen unserer bestehenden oder noch zu schaffenden Gesetzlichkeit widersprechen, muß der Staat eingreifen.  Angesichts der Clan - Infrastruktur dürfte das jedoch Wunschdenken bleiben.  Wenn man in der Doku gesehen hat, mit welcher Chuzbe die Clan - Häuptlinge agieren, dann dürfte es sicher sein, dass diese kriminellen Elemente sich einen Dreck um die Gesetze im Gastland scheren.  Es ist schon fast unmöglich das kriminelle Potential der oft 1000de Mitglieder zählenden Clans zu bekämpfen; ihre Heiraterei, die wohl auch vor “Inzucht”  nicht zurückschreckt,  dürfte ein Sekundärproblem sein. Das Kind ist leider nicht nur in den Brunnen gefallen, nein, es ist schon ertrunken. Will sagen, unsere (Multikulti -  ) Politik hat auch hier schon vor Jahren total versagt.

Ann-Katrin Singer / 28.03.2019

Herr Mendel ich denke eine Ergänzung des Grundgesetzes bedarf es nicht, wenn bestehende Gesetze stringend angewandt und durchgesetzt werden würden und zwar für alle ohne Ausnahme und “Boni”! Auch ich bin nicht Juristin aber vermute, dass Juristen zwischen Einbürgerung und Straftat unterscheiden. So viel mir bekannt ist, können Menschen eingebürgert werden, auch wenn sie gewisse Straftaten begangen haben oder diese sogar verschweigen. Allerdings müsste, wenn dieser Mensch erst einmal eingebürgert ist, er wegen § 172 Strafgesetzbuch belangt werden, denn Doppelehe ist strafbar. Und an genau an Letzterem mangelt es aufgrund Ihres beschriebenen falschen Toleranzverständnisses etc.

Peter Volgnandt / 28.03.2019

Chemiker sind halt keine Schwätzwissenschaftler. Sorry! Ich bin auch einer. Glaube natürlich nicht, dass wir alles wissen, aber Herrn Mendels Ausführungen halte ich für vernünftig und pragmatisch.

Kurt Engel / 28.03.2019

Sie verlangen der deutschen Politik und Justiz viel GESUNDEN Menschenverstand ab.

Gilbert Brands / 28.03.2019

Andererseits könnte man alles im Sinne der Gendertheorie auch noch offener machen: wenn man heute schon täglich neu entscheiden kann, welches Geschlecht man gerade hat, ist eine ebenfalls täglich neu zu treffende Entscheidung, mit wem man gerade verheiratet sein will, auch nicht mehr abwegig.

Roland Stolla-Besta / 28.03.2019

Ich kann bis heute immer noch nicht verstehen, warum man so wild auf Bigamie resp. „Vielweiberei“ ist. Ich denke, die meisten Männer haben mit einer Frau genug zu tun, et vice versa.

Hubert Bauer / 28.03.2019

Ich finde die vorgeschlagenen Änderungen des GG sehr gut. Aber der Autor verkennt, dass die Altparteien, die großen Medien und auch die Mehrheit der deutschen Bevölkerung nur noch drei Werte verteidigen: Toleranz, Religionsfreiheit für den Islam und Recht auf Asyl für Jedermann/Jederfrau. Für alle anderen Werte bekommt man keine Mehrheit mehr, schon gar nicht eine 2/3-Mehrheit. Obwohl; ich glaube der Autor weiß es selber, dass er mit der Achse-Gemeinde in der Minderheit ist.

A.W. Gehrold / 28.03.2019

Ich fordere: Mehr promovierte Chemiker an die Gerichte!!  Das ist nicht als Scherz gemeint!!

Weitere anzeigen Leserbrief schreiben:

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen
Gastautor / 30.04.2024 / 06:15 / 30

Warum belohnt Biden Feinde und ignoriert Verbündete?

Von Michael Rubin. Demnächst wird der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan, ein Feind Amerikas und Israels, in Washington empfangen. Joe Biden sollte besser einen Problemlöser…/ mehr

Gastautor / 17.04.2024 / 13:00 / 15

Islamismus: Täter und Wohltäter

Von Sam Westrop. Die globale islamistische Wohltätigkeitsorganisation Islamic Relief arbeitet mit hochrangigen Hamas-Beamten zusammen, darunter der Sohn des Terroristenführers Ismail Haniyeh. Während Mitglieder des Europäischen Parlaments im Januar…/ mehr

Gastautor / 16.04.2024 / 06:00 / 203

Doch, es war alles falsch!

Von Andreas Zimmermann. Wir brauchen eine Aufarbeitung der Corona-Jahre, bei der eben nicht diejenigen das Sagen haben, die die Verantwortung für die Verheerungen dieser Zeit…/ mehr

Gastautor / 13.04.2024 / 15:00 / 6

Aufbau eines menschenwürdigen Gazastreifens (2)

Von Daniel Pipes. In Live-Interviews auf Al Jazeera und in anderen arabischen Medien machen immer mehr Bewohner des Gazastreifens ihrer Abneigung gegen die Hamas Luft.…/ mehr

Gastautor / 06.04.2024 / 14:00 / 13

Der Westen muss Geiselnehmer ächten – nicht belohnen

Von Michael Rubin. US-Präsident Joe Biden erlaubt es der Hamas, Geiseln als Druckmittel für Zugeständnisse Israels einzusetzen. Diese Haltung ist inzwischen eher die Regel als die Ausnahme,…/ mehr

Gastautor / 30.03.2024 / 14:00 / 6

Islamische Expansion: Israels Wehrhaftigkeit als Vorbild

Von Eric Angerer. Angesichts arabisch-muslimischer Expansion verordnen die westlichen Eliten ihren Völkern Selbstverleugnung und Appeasement. Dabei sollten wir von Israel lernen, wie man sich mit…/ mehr

Gastautor / 30.03.2024 / 06:15 / 44

Wer rettet uns vor den Rettern?

Von Okko tom Brok. Seit der deutschen Einheit ist Deutschland von einem eigenartigen „Rettungsfieber” befallen. Jeder Rettung korrespondierte dabei eine „Wende”. Beide Begriffe wurden dabei…/ mehr

Gastautor / 29.03.2024 / 12:00 / 4

Die Kettenhunde des Iran

Von Jim Hanson and Jonathan Spyer. Der Iran ist der größte staatliche Sponsor des Terrorismus. Dieses Dossier beschreibt die wichtigsten iranischen Stellvertreter und die Kontrolle, die das…/ mehr

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com