Jeder invasive Eingriff in den menschlichen Körper stellt eine Körperverletzung dar. Diese bleibt nur straffrei, wenn der Eingriff medizinisch indiziert ist und über gleichwertige Alternativen ausreichend aufgeklärt wurde. Schon eine einfache Blutentnahme fällt in diese Kategorie. Wenn ich als Arzt jemanden impfe, der kein realistisch zu erwartendes Risiko hat, ernsthaft zu erkranken, dann aber einen Impfschaden erleidet, stehe ich als Arzt wohl vor Gericht chancenlos dar. Gesellschaftlicher Druck oder expliziter Patientenwunsch werden mich nicht retten. Auch eine explizite Aufklärung mit den Risiken Todesfolge, Schwerbehinderung und Pflegebedürftigkeit wird nicht ausreichend sein, da ich gleichzeitig den Patienten über sein sehr geringes bzw. fast nicht vorhandenes Erkrankungsrisiko aufklären muss, wenn es sich zum Beispiel um ein Kind oder einen Gesunden Patienten < 65 Jahren ohne Vorerkrankungen handelt. Die ärztliche Sorgfaltspflicht müsste mich dann eigentlich veranlassen, von der Maßnahme abzuraten und auch abzulehnen, weil ich bei Durchführung gegen meine Sorgfaltspflicht verstosse. Fällt man aber als Impfskeptiker auf, scheine ich mich wieder Ärger mit der Ärztekammer und der KV auszusetzen, die ja manchernorts aufrufen skeptische Mediziner zu melden. In der gleichen Zwickmühle befinde ich mich beinahe täglich, wenn es um endoskopische Untersuchungen geht, die in immer größerer Zahl eigentlich nicht indiziert sind und bestenfalls der Beruhigung des Patienten dienen könnten. Wenn aber keine belastbare Indikation vorliegt, muss ich als Arzt eine Maßnahme auch einmal ablehnen, denn auch ohne Komplikation erfülle ich dann den Tatbestand einer Körperverletzung. Tritt eine Komplikation auf, rettet mich auch die Aufklärung und die Unterschrift des Patienten nicht, denn ich hätte die Untersuchung gar nicht durchführen dürfen, denn ich habe gegen meine Sorgfaltspflicht verstossen. Also egal was ich mache, riskiere ich Ärger und berufliche Konsequenzen.
Da wird eher das Strafrecht geändert oder die Rechtsprechung sorgt für “Ausgleich”, als dass grossflächig Haftungsfälle auftauchen. Impfung im Fall einer Pandemie könnte z. B. strafrechtlich als “irrelevant” geregelt werden. Vermutlich wird die Strafverfolgung bereits an der Kausalität scheitern. Wie war es denn bei der Schweinegrippeimpfung? Hatte die eine reguläre Zulassung? Gab es da nicht auch Nebenwirkungen? Konnte die Kausalität nachgewiesen werden?
Kinder gegen Corona impfen zu wollen widerspricht jeglicher Logik und Notwendigkeit. Da es sich ausserdem um keinen herkömmlichen Impfstoff handelt, sind die Langzeitfolgen überhaupt nicht absehbar. Ergo grenzt das an Kindesmisshandlung. Selbst die “Impfung” von Erwachsenen ist nach aktueller Datenlagen unnötig und birgt mehr Risiken als Nutzen. Für den Durchschnittsbürger ist Corona nicht gefährlicher als eine Grippeerkrankung, es sei denn, man hat schwere Vorerkrankungen. In meinem Umfeld, inklusive meiner Person, gab es schon dutzende Erkrankte, alle ohne Folgeschäden und schwere Verläufe. Warum sollte man hier medizinische Indikation vermuten? Eher politische und monitäre.
Wie üblich von Juristen, außer vielen Worten nix gewesen. 1. Die Impfung ist von höchster politischer Stelle gewollt. 2. Die Jurisprudenz war - insbesondere in Deutschland- schon immer willfähiger Handlanger der Politik. Siehe hierzu kürzlich Ernennung BVerfG 3. Daraus folgt schlüssig, dass kein ( höheres) Gericht jemals einen Arzt für die Impfung verteilen wird, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit ( bspw. 10 fache Dosis etc) vorliegt. Die og. Aussagen gründen sich auf meine langjährige Erfahrung als Ingenieur/ Beamter mit diesen Schwätzperten.
Ein Impfstoff sicher für Kinder! Wirklich? Gut zu wissen. Da kann ich als Onkel ja was Gutes tun und bei Kindergeburtstagen ...... Der Irrsinn packt mich langsam. Mal im Ernst, wer bei einer unfreiwilligen Impfung nicht versucht die Daten aller Beteiligten und Beweise zu sichern, hat m.E. komplett verloren. Verstand, Selbstachtung und nicht zuletzt die Achtung westlicher Werte. Kurz: Ich unterschreibe Ihren gesamten Vortrag mit, Herr Zuberbier. Eine prächtige Schaumkrone auf meiner Wut, Danke! Ärgere mich seit vielen Jahren, dass ich so dämlich war, mich mal nebenbei gegen Schweinegrippe impfen zu lassen. Habe Glück gehabt, dass Zeug mit Narkolepsie war es nicht. Ob es irgendwie geschadet haben könnte? Spätestens beim Lesen der Inschrift auf meinem Grabstein wird Klarheit herrschen. Zudem besteht Resthoffnung, dass sich dieser Irrtum heute auszahlen könnte. Bin ich vielleicht schon immun gegen chinesische Fledermausgrippe? Möglichweise alle Sorten, sogar die aus einem Labor oder vom chinesischen Wochenmarkt? Mich interessiert bei dem ganzen tamtam nur eine Rechtsfrage: Ich bin volljährig und entscheide selbst. Nach- und Nebenwirkungen verantworte ich. Hätte ich Kinder, dito.
Ich bin ja selber immer für das Impfen gewesen, und bin es im Prinzi auch noch, wenn ein statistisch sicherer Impfstoff vorliegen würde. Mir hat ein angehender Arzt (studiert an der Charite Berlin) erklärt, daß eine Impfstoffvalidierung in der medizin mit 15 jahren angesetzt wird - dies sei der Mindestzeitraum, den man beobachten muss, um Aussagen über mögliche Langzeitfolgen als statistisch evident zu bewerten. Die Meinung desjenigen ging dahin, zu sagen, es wäre besser zunächst Alte und Kranke zu impfen, denn die brauchen den Schutz, aber junge Menschen, die ihre Familienplanung noch vor sich haben, da sollte man das gut abwägen und keinen Druck ausüben oder es sogar lieber einfach darauf ankommen lassen. Denn zu Impfnebenwirkungen können beispielsweise Mißbildungen an Föten gehören, was ja bei heutigen Kindern (10 Jahre) erst frühestens in rund 20 Jahren zu beobachten oder auszuschließen sein wird. Man kann diese Folgen weder voraussehen noch heute schon ausschließen, vor allem nicht, wenn man noch nicht alle Wirkmechanismen der RNA-Impfstoffe verstanden hat. Ungefährlicher sind dagegen vermutlich klassische Vektorbasierte Impfstoffe wie Sputnik, aber das wird ja immer noch von der Politik blockiert und untergraben, um den westlichen Konzernen das geschäft zu sichern. Also sollte man hier auch verantwortungsvoll damit umgehen. Mir kommt es immer mehr wie ein gigantisches Geschäftsmodell für internationale Konzerne vor, das von den westlichen Regierungen durchgepeitscht wird. Interessant erscheint mir auch der Aufruf “Eine Ärzteschaft, die Angst statt Mut einsetzt, verspielt das Vertrauen! - Axel Gehrke” auf Youtube.
Was die strafrechtlichen Folgen anbelangt, wäre es doch interessant zu erfahren, wie man seinerzeit bei der Schweinegrippe verfahren ist. Damals sollen Impflinge an Narkolepsie in Folge der Impfung erkrankt sein und damit eine lebenslange Behinderung davongetragen haben. Gab es damals Strafverfahren gegen die Impfärzte?
Also, die Gefahr, dass den Ärzten ein dolus eventualis in Bezug auf Impfschäden unterstellt wird, weil sie nicht richtig aufgeklärt haben, sehe ich nicht. Das ist eher abwegig, gerade weil ja niemand genaues weiß, also auch ein Arzt den erfolgseintritt derzeit nicht für wahrscheinlich erachten wird, dass einem Arzt, der impft, regelmäßig auch nicht unterstellt werden kann, dass er den erfolgseintritt billigt, kommt noch hinzu. Bei der Fahrlässigkeit sieht es anders aus, wobei auch hier im schlimmsten Fall empfindliche strafen drohen, nebst, bei besonders leichtfertigem Verhalten, auch Berufsverbot. Daher ist es nicht nur wichtig, dass Aerzte gruendlich aufklären. Sie müssen auch belegen koennen, dass sie sich umfangreich und jeweils aktuell ueber die impfrisiken erkundigt haben (denn nur dann können sie den gesunden(!) Patienten korrekt aufklären). Hier sehe ich bei der derzeitigen Situation die groesseren Gefahren, insbesondere etwa bei den betriebsaerzten, die nicht nur impfwillige Arbeitnehmer vor sich haben, sondern denen auch der Arbeitgeber im Nacken sitzt. Die impferei in betrieben ist eine wahre Quelle späterer haftungsprozesse und Strafverfahren und sollte schlicht verboten werden. Eines ist aber klar. Bei der späteren juristischen Aufarbeitung interessiert es keinen Juristen, wie die Stimmung im Land war, welcher soziale Druck ausgeübt wurde und ähnlichen Quark, auch das Ziel herdenimmunitaet spielt nicht die geringste Rolle. Im Gegenteil, ein Arzt, der sich so gegen impfschaeden verteidigt, die ein Kind erlitten hat, laeuft tatsächlich Gefahr, sich dem Dolus evrntualis anzunähern oder jedenfalls der groben Fahrlässigkeit. Der Arzt schützt seinen Patienten, nicht die Allgemeinheit, mag der Druck auch noch so groß sein.
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