Archi W. Bechlenberg / 16.12.2020 / 09:00 / Foto: Imago / 37 / Seite ausdrucken

Spahns Masken-Tohubawohu

Waren das noch Zeiten, als Jecke sich höchstens zur Karnevalszeit um Masken kümmern mussten. Seit dem heutigen Dienstag sind wir alle Jecken, nicht zuletzt auch jeder Apotheker. Er/sie/es ist durch die neue Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung verpflichtet worden, in den kommenden Wochen rund 400 Millionen Schutzmasken an etwa 27 Millionen Risikopatienten zu verteilen.

Mit einem freundlichen „Bitte sehr!“ die Masken über die Theke zu schieben, damit ist es allerdings für die Apotheker nicht getan. Sie müssen sich persönlich im laufenden Betrieb von der Anspruchsberechtigung der Kunden überzeugen, zum Beispiel durch Vorlage seines Ausweises, besser noch durch ein ausgefülltes Formblatt, das per Eigenerklärung des Kunden seine Bedürftigkeit beweist. Das Formblatt hat die Apotheke zu erstellen. Immerhin: derzeit ist die Sache mit diesem Dokument noch eine Kann-Vorschrift. Kann sich also ändern.

Die Apotheken müssen nun die Arbeit der Krankenkassen miterledigen, die eigentlich für die Berechtigungsscheine ihrer Versicherungsnehmer zuständig wären, das aber zeitlich nicht auf die Reihe bekommen. Daher wurde in den aktualisierten Entwurf der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung etliches auf die Apotheken abgewälzt. Was das im Detail alles bedeuten kann, ist hier zu lesen. So müssen, falls sich die anspruchsberechtigte Person nicht persönlich in die Schlange vor der Apotheke einreihen möchte, gegebenenfalls Vollmachten kontrolliert werden; der Ausweis der bevollmächtigten Person ist zu prüfen, immerhin nur, sofern sie dem Apothekenpersonal nicht bekannt ist.

Aufregung und Verwirrung

Auf weitere Details wie die Berechtigung der Apotheke zur „Auseinzelung“ und „Neuverpackung“ soll an dieser Stelle nicht näher eingegangen werden, Sie finden sie, wenn Sie viel Zeit haben, unter dem oben stehenden Link sowie hier. Hauptsache ist, dass die mit der Erlaubnis zur „Auseinzelung“ und „Neuverpackung“ verbundenen Auflagen erfüllt werden (die Schutzwirkung darf nicht beeinträchtigt werden, jeder Maske ist eine Bedienungs-Anleitung des Herstellers beizulegen etc.).

Besonders erwähnenswert ist, dass Apotheken die von ihnen im Umlauf gebrachten Masken selber besorgen, sprich einkaufen müssen. Angesichts der mehr als unklaren Vorgaben seitens des Spahn-Ministeriums, welche Masken Hui und welche Pfui sind, herrschen bei den Apothekern Aufregung und Verwirrung. Ihnen liegt nicht mehr vor als zum einen der Einberufungsbescheid durch das Spahn-Ministerium, zum anderen die Empfehlung der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ABDA, sich doch am besten an einen Lieferanten ihres Vertrauens zu wenden. Und das einfach mal so ins Blaue hinein: „Versuchsweise sollten zuerst EU-konforme FFP2-Masken bestellt werden.“ Dies aber auch nur nach eingehender Prüfung eines zunächst anzufordernden Musters auf Konformität mit sämtlichen EU-Vorgaben und der zuständigen Marktüberwachungsbehörde sowie auf  Eignung im Sinne der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung. Insbesondere ist von der  Apotheke zu gewährleisten, dass man keine Fälschungen unter die Kunden bringt. 

Die Apotheker bekommen also tüchtig zu tun, und das ja nicht erst bei der Abgabe im Verkaufsbereich, sondern schon im Vorfeld. Und das bitte ASAP. Bei der Komplexität der Situation und den unzureichenden Hilfestellungen seitens des Spahn-Ministeriums nicht eben nebenher zu erledigen. Alleine die Vielzahl der infrage kommenden Masken dürfte für allerlei Konfusion sorgen. Neben europäischen FFP2-Masken mit CE-Kennzeichen und nachfolgender vierstelliger Prüfnummer der notifizierten Stelle mit der Kennzeichnung DIN EN 149:2001+A1:2009 oder englische Fassung EN149:2009-08 dürfen auch US-amerikanische und kanadische, australische und neuseeländische sowie japanische Atemschutze beschafft, bezahlt und verteilt werden. Die besitzen natürlich auch alle Prüfnummern, Kennzeichnungen und Zulassungscodes, die es bei Einkauf und Verteilung zu kontrollieren gilt. Ja sogar die zuvor nicht zugelassenen chinesischen KN95-Masken sind nun koscher, allerdings – und hier ist wieder der Apotheker gefordert – nur, wenn sie über eine Bescheinigung der Marktüberwachungsbehörde nach § 9 Absatz 3 MedBVSV verfügen.  

Foto: Imago

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Leserpost

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Dietmar Blum / 16.12.2020

Aber, aber Herr Bechlenberg, Sie merken erst jetzt, dass Sie in Deutschland und als i-Tüpfelchen in der EU leben, wo sich sicherlich Hunderte vom Staat alimentierte in zig Arbeitsgruppen damit beschäftigt haben, das Verteilen von “Alltagsmasken” formgerecht zu gestalten. Darf ich eigentlich, so meine Frage an die Juristen unter den Lesern, diese aus meinen Steuergeldern kostenlos mir ausgehändigten Masken mit Sinnsprüchen, wie “IHR KÖNNT MICH MAL KREUZWEISE” beschriften, sind diese doch Eigentum des Bundes und mir nur zur Nutzung überlassen?

Franck Royale / 16.12.2020

Irre.  Absolut irre, und sowas nennt sich “verantwortlich”. Schicken Coupons an Risikopatienten, damit diese erst im ÖPNV rumgurken und sich dann dort anstellen, wo es nur so von allen möglichen Viren wimmelt, anstatt diese Masken -  deren Wirkung von Drosten übrigens noch im Januar bestritten wurde - gleich zu verschicken. Zusätzlich verursachen sie ein logistisches und rechtliches Chaos. Wie bekloppt ist das denn? Können die nicht einfach IKEA beauftragen? IKEA hat den Druckkatalog eingestellt und jetzt Kapazitäten frei.

Thomas Rießinger / 16.12.2020

Man hört manchmal, Spahn sei gelernter Bankkaufmann und könne sich daher nicht auskennen. Aber wenn er in einer Bank so arbeiten würde, wie in seinem Ministerium, dann wäre entweder die Bank pleite oder der Mitarbeiter Spahn längst entlassen.

Lucius De Geer / 16.12.2020

Mein Mitleid mit den armen Apothekern hält sich in Grenzen. Es liegt an ihnen und ihren Interessenvertretern, ggf.  auf klare Anweisungen seitens des Ministeriums zu bestehen. Wem das zuviel ist oder wer befürchtet, dann als Regierungskritiker “aufzufallen”, kann ja einfach das tun, was er fachlich für richtig hält. Oder ist soviel unternehmerische Eigenverantwortlichkeit zuviel verlangt von diesem Berufsstand? Die gute Nachricht bei solchen Possen ist ohnehin die, dass Deutschland nicht mehr organisationsfähig ist - daher werden auch die Visionen bildungs- und lebensferner Bonzen von der großen Transformation an einfachen praktischen Problemen scheitern.

Kay Ströhmer / 16.12.2020

Na, mein Mitleid mit den Apothekern hält sich sehr in engen Grenzen. Die meisten sind Gutige, die diesen Blödsinn durch ihre Wahlentscheidung erst ermöglicht haben. Ich gehe davon aus, dass diese Leute nun ganz stolz darauf sind, an vorderster Virusfront kämpfen zu dürfen. Alsdann, Hacken zusammen und vorwärts marsch ;).

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