Schlappe für Blume, Solidarität für Achgut

Der Antisemitismusbeauftragte Michael Blume gab sich siegessicher, doch ein Gericht pfiff ihn wegen seiner Verunglimpfungen von Achgut.com nun zurück. Unzählige Stammleser der liberalen „Welt“ begrüßen dies mit einer Solidaritätswelle aus lesenswerten Kommentaren. 

Letzten Freitag erließ das Verwaltungsgericht Stuttgart für „Die Achse des Guten“ (Achgut Media GmbH) eine einstweilige Anordnung gegen das Bundesland Baden-Württemberg. Dessen umstrittener Antisemitismusbeauftragter Dr. Michael Blume hatte sein Amt dazu missbraucht, gegen dieses ihm missliebige Medium in rechtswidriger Weise vorzugehen. Begrüßt hatte er die Zurückziehung von Werbeanzeigen von Audi und Volkswagen mit der Begründung, viele der hier schreibenden Autoren würden „rassistische und demokratiefeindliche Positionen“ vertreten, zugleich hatte er den vor allem durch seine Corona-Kritik bekannt, beliebt und gehasst gewordenen Finanzwissenschaftler Stefan Homburg die Verbreitung von „Verschwörungsmythen“ unterstellt. Anhand seines Autorenprofils lässt sich diese Bezichtigung überprüfen; auch sollte man wissen, dass für Blume die Titulierung als „Meister Proper der Antisemitismusbekämpfung“ Rassismus ist. Das offenbart ja doch einen recht sonderbaren Umgang mit derlei Begriffen. 

Über die wegen Blumes verfassungswidriger Äußerungen erlassenen einstweiligen Anordnung haben inzwischen WELT, Deutschlandfunk, die Badische Zeitung und die Südwest-Presse berichtet. Auf ein großes öffentliches Interesse deuten ebenfalls die Leserkommentare auf Welt.de hin. Die Schnittmenge der Leserschaft von Welt und Achgut.com dürfte sehr hoch sein. Unzählige Kommentatoren – wohl größtenteils Stammleser, denn für die Kommentarfunktion benötigt man ein Benutzerkonto – drücken dort ihren Unmut gegen Blume und ihre diesbezügliche Solidarität mit Achgut.com aus. Auch die praktizierte Cancel Culture und Wokeness seitens Audi kommen überhaupt nicht gut weg. 

Deutschland, eine freiheitliche Gesellschaft? 

„Auch wenn ich nicht mit allen Inhalten der ‚Achse‘ übereinstimme, ist sie für mich eine Perle der Meinungsfreiheit“, schreibt jemand, während ein anderer feststellt: „Es ist gut, dass diesem sog. 'Antisemitismusbeauftragten' Michael Blume juristisch endlich Grenzen aufgezeigt werden bei seiner unerträglichen Verunglimpfung von Juden, die ihm persönlich nicht schmecken.“ Ein Dritter fragt nachdenklich: „Wenn große Unternehmen auf üble Denunzianten reagieren und den wirtschaftlichen Ruin alternativer Unternehmen befördern und wenn Staatsdiener ihr Amt für Propaganda gegen Missliebige verwenden, nennt sich das dann ‚freiheitliche Gesellschaft‘ und sind das die ‚westlichen Werte‘? Glücklicherweise gibt es noch Richter, die uns schützen, allerdings lässt die kommende Juristengeneration diesbezüglich nichts Gutes erwarten.“ Aber lesen Sie am besten selbst

Im Vorfeld gab sich Blume übrigens überaus siegesgewiss: Auf dem von ihm ausgiebig bespielten Blog „Scilogs.spektrum“ ordnete er die den gerichtlichen Schritten vorangehende Abmahnung von Rechtsanwalt Steinhöfel als eine sogenannte SLAPP-Attacke ein. Gemeint sind damit juristische Einschüchterungsversuche, die den Zweck haben, Menschen aus politischen Gründen zum Schweigen zu bringen. Er vertritt dort ernsthaft die Auffassung, dass auf Achgut.com die Einschränkung von Meinungsfreiheit und die Cancel Culture nur kritisiert würden, bis bei einer einstweiligen Machtübernahme von Rechtspopulisten und Rechtslibertären dann selbst zensiert würde. 

Blume unterstützt demnach öffentlich die wirtschaftliche Schädigung eines kritischen Mediums via Werbe-Boykott, anstatt den argumentativen Schlagabtausch zu suchen, und wähnt sich zugleich als Opfer einer Attacke auf seine Meinungsfreiheit, wenn eine Publikation den Rechtsweg wider die Obrigkeit beschreitet, um sich zur Wehr zu setzen. Blumes Kritik folgte das Verwaltungsgericht nicht, was der Antisemitismusbeauftragte immerhin akzeptiert: „Er, Blume, müsse aber auch rechtsstaatlich akzeptieren, dass er als Beauftragter der Landesregierung bei seinen Meinungsäußerungen ‚strengeren Einschränkungen‘ unterliege als als Bürger und Wissensfhaftler“, zitiert ihn die Südwest Presse auf ihre Anfrage an ihn. Die Pressemitteilung des Gerichts findet sich hier.  

Ein Welt-Kommentator schrieb übrigens: „Dieser Herr Blume hat sich schon so oft zum Gespött gemacht, das kann dem Anliegen seines Amtes nicht gut tun. Die Achse stellte Blume oft bloß, indem sie ihn einfach nur zitiert…“ Aktuell verlautbart der Ministerialbeamte der Landesregierung Baden-Württemberg, dass er den sogenannten Star-Wars-Day „per Beauftragten-Podcast 2020 ‚offiziell anerkannte‘“. 

Foto: Dr. Michael Blume/Council of Europe CC BY 3.0 via Wikimedia Commons

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Thomas Taterka / 28.09.2022

” Seien Sie still , sonst werde ich Sie zitieren. ” Wer hat das bloß gesagt ? - Hab’s vergessen .Vielleicht erinnert sich ” Klaus Kadir ” . - A propos vergessen : ” Ich habe über Amnesie mehr vergessen , als sie je gewußt haben .” ( Robbie Coltrane als ” Fitz ” )

Thomas Szabó / 28.09.2022

Herr Blume gießt seine Schlagwörter von der Stange über die Autoren & Leser der Achse aus: rassistisch, demokratiefeindlich, sexistisch, verschwörungsmythisch. Lieber Herr Blume, entweder Sie beweisen Ihre Vorwürfe, oder Sie entschuldigen sich, oder Sie kriegen eins auf den Deckel: §§ 185 - 187 StGB. Lieber Herr Blume, Sie dürfen uns ja kritisieren, aber wir ersuchen Sie um eine zutreffende Kritik. Sie dürfen uns gerne all unsere Denkfehler nachweisen. Den Autoren & Lesern der Achse geht es um die Wahrheit. Wenn Herr Blume seinen Teil dazu beiträgt, dann bedanken wir uns sogar ganz herzlich für seine wertvolle Mitarbeit.

Arne Ausländer / 28.09.2022

Es empfiehlt sich, die verlinkte Presseerkärung des Gerichts zu lesen, denn die Klage war ja leider nur teilweise erfolgreich. Das Gericht hält es weiterhin für zulässig, wenn Herr Blume Herrn Homburg als “Verschwörungsmythologe” diffamiert - und zwar auch in Ausübung seines Amtes. Das ist doch bedenklich, denn wenn ein “Antisemitismus-Beauftragter” so etwas sagt, liegt für den arglosen Leser der Verdacht nahe, es sei die notorische “jüdische Weltverschwörung” gemeint, Herr Homburg unterstelle also den Juden, an Corona und allem anderen Übel schuld zu sein. Auch wenn dies nur implizirert wird, kommt es doch einer falschen Tatsachenbehauptung sehr nahe - und das auf solch sensiblen Gebiet. Es wäre m.E. geboten, auch im Hinblick auf zukünftige Fälle, wenn dies nochmals genauer betrachtet und bewertet würde. Also, daß es ein Unterschied ist, wenn die Bezeichnung “Verschwörungsmythologe” vom, sagen wir, Gesundheitsminister verbreitet wird - oder eben vom Antisemitismus-Beauftragten. Weil doch logisch ist, daß im zweiten Fall die Assoziation zur “jüdischen Weltverschwörung” naheliegt (was sonst wird ein Antsemitismus-Beauftragter meinen?), als bei beliebiger anderen Staatsdienern, die ja thematisch nicht so sehr spezialisiert sind. (Daß man bei Herrn Blume den Eindruck haben kann, er verstünde seine Amtsbezeichnung als Auftrag, FÜR Antisemitismus zu sorgen, steht auf einem anderen Blatt.)

Thomas Szabó / 28.09.2022

Ich habe mir den Artikel (Meister Proper) von Herrn Blume durchgelesen. Er ist exemplarisch für den linken Zeitgeist. Der Artikel besteht aus einer Aneinanderreihung linker Klischeevorstellungen, ohne jeden Bezug zur Realität. Er beschreibt seine Kritiker nicht wie sie sind, sondern wie er sie sich vorstellt. Er gießt seine Schlagwörter über die Autoren der Achse aus: rassistisch, demokratiefeindlich, sexistisch, antisemitisch, verschwörungsmythisch; ohne sich mit den Autoren inhaltlich auseinander zu setzen. Das erinnert uns an den unbegründeten Antisemitismus-Vorwurf von Louise Neubauer gegen Hans-Georg Maaßen. Vorwürfe & Verleumdungen aus der Gießkanne. (§ 187 StGB Verleumdung, § 186 StGB Üble Nachrede) Herr Blume macht genau das, was er den Nazis zu recht vorwirft. Er konstruiert rechte Strohpuppen, die er öffentlichkeitswirksam zerpflückt. Vielleicht beglückt er uns noch mit seiner Verschwörungstheorie betreffend “Kulturkrieger-Netzwerke”?

Reinmar von Bielau / 28.09.2022

Blume ist, wie viele Linksgrüne: man halte ihnen ein Mikro hin, lasse sie frei über ein Thema reden und sie reden sich buchstäblich um Kopf und Kragen. Sie plappern ihr Dogma von A-Z herunter und im Verlauf wird immer offensichtlicher, dass sie von dem, über das sie sprechen, Nichts wisasen oder gar verstanden haben. Aber genau das prädestiniert sie für den behördlichen Apparat. Sie folgen bedingungslos dem vorgegebenen Dogma.

Michael Lorenz / 28.09.2022

“Die Schnittmenge der Leserschaft von Welt und Achgut.com dürfte sehr hoch sein” - allerdings. Ich zum Beispiel. Nur nicht freiwillig, aber die “WELT” ist das, was von den Altmedien einem neutal berichtenden Magazin noch am nächsten kommt - wenn auch nur in dem Sinne des einäugigen Königs unter den Blinden! Auffällig ist, dass bei in Richtung Mainstream gehenden Artikeln, wenn am Ende gefragt wird, ob die Leser die Meinung des Autors teilen, nahezu regelmäßig so etwas wie:  “Nein 2000, ja 20” zu finden ist. Da frage ich mich doch: für wen schreiben die eigentlich? Und warum? Übrigens: wäre es anders, hätte wohl nicht nur ich längst das vielbeworbene Abo. Um Geldverdienen geht es dort ganz offensichtlich nicht!

D. Preuß / 28.09.2022

Sagt das Urteil nicht nur vieles über Herrn Blume aus, sondern auch über die Qualität deutscher Gerichtsbarkeit bzw. der Juristenausbildung hier, wenn es dem umstrittenen Anwalt Steinhöfel gelingt, für den umstrittenen Blog AchsedesGuten mit einer ” schlampig zusammengeleimten, hastig an die Mailadresse der Pressestelle übersandten SLAPP-Erklärung” solchen Erfolg zu erzielen? (Ironie aus)

Peter Woller / 28.09.2022

Glückwunsch und Gratulation für die Achse.

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