Schlappe für Blume, Solidarität für Achgut

Der Antisemitismusbeauftragte Michael Blume gab sich siegessicher, doch ein Gericht pfiff ihn wegen seiner Verunglimpfungen von Achgut.com nun zurück. Unzählige Stammleser der liberalen „Welt“ begrüßen dies mit einer Solidaritätswelle aus lesenswerten Kommentaren. 

Letzten Freitag erließ das Verwaltungsgericht Stuttgart für „Die Achse des Guten“ (Achgut Media GmbH) eine einstweilige Anordnung gegen das Bundesland Baden-Württemberg. Dessen umstrittener Antisemitismusbeauftragter Dr. Michael Blume hatte sein Amt dazu missbraucht, gegen dieses ihm missliebige Medium in rechtswidriger Weise vorzugehen. Begrüßt hatte er die Zurückziehung von Werbeanzeigen von Audi und Volkswagen mit der Begründung, viele der hier schreibenden Autoren würden „rassistische und demokratiefeindliche Positionen“ vertreten, zugleich hatte er den vor allem durch seine Corona-Kritik bekannt, beliebt und gehasst gewordenen Finanzwissenschaftler Stefan Homburg die Verbreitung von „Verschwörungsmythen“ unterstellt. Anhand seines Autorenprofils lässt sich diese Bezichtigung überprüfen; auch sollte man wissen, dass für Blume die Titulierung als „Meister Proper der Antisemitismusbekämpfung“ Rassismus ist. Das offenbart ja doch einen recht sonderbaren Umgang mit derlei Begriffen. 

Über die wegen Blumes verfassungswidriger Äußerungen erlassenen einstweiligen Anordnung haben inzwischen WELT, Deutschlandfunk, die Badische Zeitung und die Südwest-Presse berichtet. Auf ein großes öffentliches Interesse deuten ebenfalls die Leserkommentare auf Welt.de hin. Die Schnittmenge der Leserschaft von Welt und Achgut.com dürfte sehr hoch sein. Unzählige Kommentatoren – wohl größtenteils Stammleser, denn für die Kommentarfunktion benötigt man ein Benutzerkonto – drücken dort ihren Unmut gegen Blume und ihre diesbezügliche Solidarität mit Achgut.com aus. Auch die praktizierte Cancel Culture und Wokeness seitens Audi kommen überhaupt nicht gut weg. 

Deutschland, eine freiheitliche Gesellschaft? 

„Auch wenn ich nicht mit allen Inhalten der ‚Achse‘ übereinstimme, ist sie für mich eine Perle der Meinungsfreiheit“, schreibt jemand, während ein anderer feststellt: „Es ist gut, dass diesem sog. 'Antisemitismusbeauftragten' Michael Blume juristisch endlich Grenzen aufgezeigt werden bei seiner unerträglichen Verunglimpfung von Juden, die ihm persönlich nicht schmecken.“ Ein Dritter fragt nachdenklich: „Wenn große Unternehmen auf üble Denunzianten reagieren und den wirtschaftlichen Ruin alternativer Unternehmen befördern und wenn Staatsdiener ihr Amt für Propaganda gegen Missliebige verwenden, nennt sich das dann ‚freiheitliche Gesellschaft‘ und sind das die ‚westlichen Werte‘? Glücklicherweise gibt es noch Richter, die uns schützen, allerdings lässt die kommende Juristengeneration diesbezüglich nichts Gutes erwarten.“ Aber lesen Sie am besten selbst

Im Vorfeld gab sich Blume übrigens überaus siegesgewiss: Auf dem von ihm ausgiebig bespielten Blog „Scilogs.spektrum“ ordnete er die den gerichtlichen Schritten vorangehende Abmahnung von Rechtsanwalt Steinhöfel als eine sogenannte SLAPP-Attacke ein. Gemeint sind damit juristische Einschüchterungsversuche, die den Zweck haben, Menschen aus politischen Gründen zum Schweigen zu bringen. Er vertritt dort ernsthaft die Auffassung, dass auf Achgut.com die Einschränkung von Meinungsfreiheit und die Cancel Culture nur kritisiert würden, bis bei einer einstweiligen Machtübernahme von Rechtspopulisten und Rechtslibertären dann selbst zensiert würde. 

Blume unterstützt demnach öffentlich die wirtschaftliche Schädigung eines kritischen Mediums via Werbe-Boykott, anstatt den argumentativen Schlagabtausch zu suchen, und wähnt sich zugleich als Opfer einer Attacke auf seine Meinungsfreiheit, wenn eine Publikation den Rechtsweg wider die Obrigkeit beschreitet, um sich zur Wehr zu setzen. Blumes Kritik folgte das Verwaltungsgericht nicht, was der Antisemitismusbeauftragte immerhin akzeptiert: „Er, Blume, müsse aber auch rechtsstaatlich akzeptieren, dass er als Beauftragter der Landesregierung bei seinen Meinungsäußerungen ‚strengeren Einschränkungen‘ unterliege als als Bürger und Wissensfhaftler“, zitiert ihn die Südwest Presse auf ihre Anfrage an ihn. Die Pressemitteilung des Gerichts findet sich hier.  

Ein Welt-Kommentator schrieb übrigens: „Dieser Herr Blume hat sich schon so oft zum Gespött gemacht, das kann dem Anliegen seines Amtes nicht gut tun. Die Achse stellte Blume oft bloß, indem sie ihn einfach nur zitiert…“ Aktuell verlautbart der Ministerialbeamte der Landesregierung Baden-Württemberg, dass er den sogenannten Star-Wars-Day „per Beauftragten-Podcast 2020 ‚offiziell anerkannte‘“. 

Foto: Dr. Michael Blume/Council of Europe CC BY 3.0 via Wikimedia Commons

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Leserpost

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Reinmar von Bielau / 28.09.2022

Blume ist, wie viele Linksgrüne: man halte ihnen ein Mikro hin, lasse sie frei über ein Thema reden und sie reden sich buchstäblich um Kopf und Kragen. Sie plappern ihr Dogma von A-Z herunter und im Verlauf wird immer offensichtlicher, dass sie von dem, über das sie sprechen, Nichts wisasen oder gar verstanden haben. Aber genau das prädestiniert sie für den behördlichen Apparat. Sie folgen bedingungslos dem vorgegebenen Dogma.

Michael Lorenz / 28.09.2022

“Die Schnittmenge der Leserschaft von Welt und Achgut.com dürfte sehr hoch sein” - allerdings. Ich zum Beispiel. Nur nicht freiwillig, aber die “WELT” ist das, was von den Altmedien einem neutal berichtenden Magazin noch am nächsten kommt - wenn auch nur in dem Sinne des einäugigen Königs unter den Blinden! Auffällig ist, dass bei in Richtung Mainstream gehenden Artikeln, wenn am Ende gefragt wird, ob die Leser die Meinung des Autors teilen, nahezu regelmäßig so etwas wie:  “Nein 2000, ja 20” zu finden ist. Da frage ich mich doch: für wen schreiben die eigentlich? Und warum? Übrigens: wäre es anders, hätte wohl nicht nur ich längst das vielbeworbene Abo. Um Geldverdienen geht es dort ganz offensichtlich nicht!

D. Preuß / 28.09.2022

Sagt das Urteil nicht nur vieles über Herrn Blume aus, sondern auch über die Qualität deutscher Gerichtsbarkeit bzw. der Juristenausbildung hier, wenn es dem umstrittenen Anwalt Steinhöfel gelingt, für den umstrittenen Blog AchsedesGuten mit einer ” schlampig zusammengeleimten, hastig an die Mailadresse der Pressestelle übersandten SLAPP-Erklärung” solchen Erfolg zu erzielen? (Ironie aus)

Peter Woller / 28.09.2022

Glückwunsch und Gratulation für die Achse.

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